Scheidungskosten

Beispiel für Scheidungskosten

Thema Scheidungskosten ﹣ Beispiel Scheidungskosten

Wie hoch sind die Gerichtskosten bei einer Scheidung? Wir bekommen dazu viele Fragen unserer Besucher. Am Beispiel von Frau und Herrn Müller (Name geändert) zeigen wir Schritt für Schritt, welche Kosten voraussichtlich anfallen.

Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Scheidungskosten-Rechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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So haben wir die Scheidungskosten ermittelt

Grundlagen für das Beispiel

Herr und Frau Müller trennen sich und möchten sich scheiden lassen.

  • Herr Müller verdient monatlich 3.000 Euro netto.
  • Frau Müller erhält 1.500 Euro netto.
  • Sie besitzen ein gemeinsames Haus im Wert von 300.000 Euro und Bankguthaben von rund 100.000 Euro.
  • Ihre beiden Kinder sind 15 und 17 Jahre alt und gehen noch zur Schule.
  • Im Rahmen der Scheidung möchten sie einen Versorgungsausgleich durchführen. Beide haben eine gesetzliche Rente, Herr Müller zusätzlich eine private Rente. Damit gibt es insgesamt drei Anrechte.
  • Die Scheidung soll einvernehmlich erfolgen, also nur mit einem Anwalt.
  • Das Verfahren startet im März 2026, also nach der letzten Gebührenerhöhung vom Juni 2025.

1. Verfahrenswert Ehesache

Der Verfahrenswert für die Ehesache, also für die Scheidung, richtet sich nach Einkommen und Vermögen der Ehegatten. Beim Einkommen zählt das gemeinsame Nettoeinkommen aus drei Monaten. Für jedes Kind werden 250 Euro abgezogen (§43 FamGKG). Der Verfahrenswert liegt mindestens bei 3.000 Euro und höchstens bei 1.000.000 Euro.

1.1 Verfahrenswert aus Einkommen

Das gemeinsame Nettoeinkommen der Ehegatten beträgt:

Einkommens­verhältnisse
Eigenes Einkommen3.000 Euro
+ Einkommen Ehegatte1.500 Euro
= Einkommen gesamt4.500 Euro

Freibetrag je Kind

Für jedes Kind werden 250 Euro abgezogen. Bei zwei Kindern sind das 500 Euro.

Verfahrenswert = Einkommen für drei Monate

Das verbleibende Einkommen von 4.000 Euro wird mit drei multipliziert. Der Verfahrenswert aus Einkommen beträgt somit 12.000 Euro.

1.2 Verfahrenswert aus Vermögen

Vom Vermögen werden Freibeträge von 30.000 Euro je Ehegatte abgezogen. Der verbleibende Betrag geht mit 5 Prozent in den Verfahrenswert ein.

Vermögens­verhältnisse
Vermögen400.000 Euro
− Freibeträge60.000 Euro
=340.000 Euro
Verfahrenswert aus Vermögen

5 Prozent davon ergeben 17.000 Euro.

1.3 Summe Verfahrenswert Ehesache

Der Verfahrenswert für die Ehesache, also nur für die Scheidung ohne Versorgungsausgleich, beträgt:

Verfahrenswert Ehesache
Verfahrenswert aus Einkommen12.000 Euro
+ Verfahrenswert aus Vermögen17.000 Euro
=29.000 Euro

2. Verfahrenswert Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich hat einen eigenen Verfahrenswert. Für jedes Anrecht zählt er 10 Prozent des gemeinsamen Nettoeinkommens aus drei Monaten, abzüglich 250 Euro für jedes Kind (§50 FamGKG). Der Wert liegt mindestens bei 1.000 Euro.

Dreifaches Nettoeinkommen abzüglich Kinderfreibeträge

Das gemeinsame Einkommen aus drei Monaten abzüglich je 250 Euro für zwei Kinder ergibt 12.000 Euro.

Verfahrenswert je Versorgung

10 Prozent von 12.000 Euro = 1.200 Euro

Verfahrenswert Versorgungsausgleich

Familie Müller hat drei Versorgungen → 3 × 1.200 Euro = 3.600 Euro

3. Verfahrenswert gesamt

Dies ist die Summe beider Verfahrenswerte. Daraus ergeben sich für Scheidung und Versorgungsausgleich zusammen die Anwaltskosten nach RVG sowie die Gerichtskosten nach FamGKG.

Verfahrenswert gesamt
Verfahrenswert aus Ehesache29.000 Euro
+ Verfahrenswert aus Versorgungsausgleich3.600 Euro
=32.600 Euro

4. Anwaltskosten

Die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) setzen sich wie folgt zusammen:

Anwaltskosten
Verfahrensgebühr1.428,70 Euro
+ Terminsgebühr1.318,80 Euro
+ Auslagenpauschale20,00 Euro
+ MwSt.525,83 Euro
=3.293,33 Euro

Gebührensätze nach RVG

Basis ist die 1,0-Gebühr, deren Höhe vom Verfahrenswert abhängt. Einzelne Tätigkeiten werden mit einem Vielfachen dieser 1,0-Gebühr angesetzt.

Verfahrensgebühr für das Scheidungsverfahren

Sie fällt für die Vertretung vor dem Familiengericht an, etwa für die Vorbereitung des Verfahrens und das Einreichen der Scheidung.

Verfahrensgebühr

Die Verfahrensgebühr beträgt 1,3 Gebührensätze. Bei einem Verfahrenswert von 32.600 Euro liegt die 1,0-Gebühr bei 1.099,00 Euro (§ 13 RVG). Somit: 1,3 × 1.099,00 Euro = 1.428,70 Euro.

Terminsgebühr für das Scheidungsverfahren

Sie entsteht für Gerichtstermine sowie für außergerichtliche Termine und Besprechungen.

Terminsgebühr

Die Terminsgebühr beträgt 1,2 Gebührensätze. Bei 32.600 Euro Verfahrenswert gilt ebenfalls die 1,0-Gebühr von 1.099,00 Euro (§ 13 RVG). Damit: 1,2 × 1.099,00 Euro = 1.318,80 Euro.

Auslagenpauschale

Die Pauschale für Post- und Telekommunikations­dienstleistungen nach Nr. 7002 VV RVG beträgt 20 Prozent der Anwaltskosten, höchstens jedoch 20 Euro.

5. Gerichtskosten

Im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) ist der Gebührensatz abhängig vom Verfahrenswert festgelegt.

Gerichtskosten

Beim Scheidungsverfahren fallen 2,0 Gebührensätze an. Die 1,0-Gebühr bei einem Verfahrenswert von 32.600 Euro beträgt 516,50 Euro (§28 FamGKG). Damit ergeben sich Gerichtskosten von 2,0 × 516,50 Euro = 1.033,00 Euro. Diese Kosten unterliegen nicht der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.

6. Gesamte Scheidungskosten

Die Scheidungskosten setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Diesen Betrag müssen Herr und Frau Müller für ihr Verfahren einplanen.

Scheidungskosten
Anwaltskosten3.293,33 Euro
+ Gerichtskosten1.033,00 Euro
=4.326,33 Euro

Wichtig: Nach § 43 FamGKG richtet sich der Verfahrenswert nicht nur nach Einkommen und Vermögen. Auch die Umstände des Einzelfalls – etwa Umfang und Bedeutung der Sache – spielen eine Rolle.

Oft lassen sich Kosten durch eine Online-Scheidung senken.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungskosten" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Scheidungskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 13.05.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Scheidungskosten-Rechner beantwortet.

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