Wie hoch sind die Gerichtskosten bei einer Scheidung? Wir bekommen dazu viele Fragen unserer Besucher. Am Beispiel von Frau und Herrn Müller (Name geändert) zeigen wir Schritt für Schritt, welche Kosten voraussichtlich anfallen.
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So haben wir die Scheidungskosten ermittelt
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Herr und Frau Müller trennen sich und möchten sich scheiden lassen.
- Herr Müller verdient monatlich 3.000 Euro netto.
- Frau Müller erhält 1.500 Euro netto.
- Sie besitzen ein gemeinsames Haus im Wert von 300.000 Euro und Bankguthaben von rund 100.000 Euro.
- Ihre beiden Kinder sind 15 und 17 Jahre alt und gehen noch zur Schule.
- Im Rahmen der Scheidung möchten sie einen Versorgungsausgleich durchführen. Beide haben eine gesetzliche Rente, Herr Müller zusätzlich eine private Rente. Damit gibt es insgesamt drei Anrechte.
- Die Scheidung soll einvernehmlich erfolgen, also nur mit einem Anwalt.
- Das Verfahren startet im März 2026, also nach der letzten Gebührenerhöhung vom Juni 2025.
1. Verfahrenswert Ehesache
Der Verfahrenswert für die Ehesache, also für die Scheidung, richtet sich nach Einkommen und Vermögen der Ehegatten. Beim Einkommen zählt das gemeinsame Nettoeinkommen aus drei Monaten. Für jedes Kind werden 250 Euro abgezogen (§43 FamGKG). Der Verfahrenswert liegt mindestens bei 3.000 Euro und höchstens bei 1.000.000 Euro.
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1.1 Verfahrenswert aus Einkommen
Das gemeinsame Nettoeinkommen der Ehegatten beträgt:
| Einkommensverhältnisse | |
|---|---|
| Eigenes Einkommen | 3.000 Euro |
| + Einkommen Ehegatte | 1.500 Euro |
| = Einkommen gesamt | 4.500 Euro |
Freibetrag je Kind
Für jedes Kind werden 250 Euro abgezogen. Bei zwei Kindern sind das 500 Euro.
Verfahrenswert = Einkommen für drei Monate
Das verbleibende Einkommen von 4.000 Euro wird mit drei multipliziert. Der Verfahrenswert aus Einkommen beträgt somit 12.000 Euro.
1.2 Verfahrenswert aus Vermögen
Vom Vermögen werden Freibeträge von 30.000 Euro je Ehegatte abgezogen. Der verbleibende Betrag geht mit 5 Prozent in den Verfahrenswert ein.
| Vermögensverhältnisse | |
|---|---|
| Vermögen | 400.000 Euro |
| − Freibeträge | 60.000 Euro |
| = | 340.000 Euro |
| Verfahrenswert aus Vermögen |
|---|
|
5 Prozent davon ergeben 17.000 Euro. |
1.3 Summe Verfahrenswert Ehesache
Der Verfahrenswert für die Ehesache, also nur für die Scheidung ohne Versorgungsausgleich, beträgt:
| Verfahrenswert Ehesache | |
|---|---|
| Verfahrenswert aus Einkommen | 12.000 Euro |
| + Verfahrenswert aus Vermögen | 17.000 Euro |
| = | 29.000 Euro |
2. Verfahrenswert Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich hat einen eigenen Verfahrenswert. Für jedes Anrecht zählt er 10 Prozent des gemeinsamen Nettoeinkommens aus drei Monaten, abzüglich 250 Euro für jedes Kind (§50 FamGKG). Der Wert liegt mindestens bei 1.000 Euro.
| Dreifaches Nettoeinkommen abzüglich Kinderfreibeträge |
|---|
|
Das gemeinsame Einkommen aus drei Monaten abzüglich je 250 Euro für zwei Kinder ergibt 12.000 Euro. |
| Verfahrenswert je Versorgung |
|---|
|
10 Prozent von 12.000 Euro = 1.200 Euro |
| Verfahrenswert Versorgungsausgleich |
|---|
|
Familie Müller hat drei Versorgungen → 3 × 1.200 Euro = 3.600 Euro |
3. Verfahrenswert gesamt
Dies ist die Summe beider Verfahrenswerte. Daraus ergeben sich für Scheidung und Versorgungsausgleich zusammen die Anwaltskosten nach RVG sowie die Gerichtskosten nach FamGKG.
| Verfahrenswert gesamt | |
|---|---|
| Verfahrenswert aus Ehesache | 29.000 Euro |
| + Verfahrenswert aus Versorgungsausgleich | 3.600 Euro |
| = | 32.600 Euro |
4. Anwaltskosten
Die Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) setzen sich wie folgt zusammen:
| Anwaltskosten | |
|---|---|
| Verfahrensgebühr | 1.428,70 Euro |
| + Terminsgebühr | 1.318,80 Euro |
| + Auslagenpauschale | 20,00 Euro |
| + MwSt. | 525,83 Euro |
| = | 3.293,33 Euro |
Gebührensätze nach RVG
Basis ist die 1,0-Gebühr, deren Höhe vom Verfahrenswert abhängt. Einzelne Tätigkeiten werden mit einem Vielfachen dieser 1,0-Gebühr angesetzt.
Verfahrensgebühr für das Scheidungsverfahren
Sie fällt für die Vertretung vor dem Familiengericht an, etwa für die Vorbereitung des Verfahrens und das Einreichen der Scheidung.
| Verfahrensgebühr | |
|---|---|
|
Die Verfahrensgebühr beträgt 1,3 Gebührensätze. Bei einem Verfahrenswert von 32.600 Euro liegt die 1,0-Gebühr bei 1.099,00 Euro (§ 13 RVG). Somit: 1,3 × 1.099,00 Euro = 1.428,70 Euro. | |
Terminsgebühr für das Scheidungsverfahren
Sie entsteht für Gerichtstermine sowie für außergerichtliche Termine und Besprechungen.
| Terminsgebühr | |
|---|---|
|
Die Terminsgebühr beträgt 1,2 Gebührensätze. Bei 32.600 Euro Verfahrenswert gilt ebenfalls die 1,0-Gebühr von 1.099,00 Euro (§ 13 RVG). Damit: 1,2 × 1.099,00 Euro = 1.318,80 Euro. | |
Auslagenpauschale
Die Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen nach Nr. 7002 VV RVG beträgt 20 Prozent der Anwaltskosten, höchstens jedoch 20 Euro.
5. Gerichtskosten
Im Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) ist der Gebührensatz abhängig vom Verfahrenswert festgelegt.
| Gerichtskosten | |
|---|---|
|
Beim Scheidungsverfahren fallen 2,0 Gebührensätze an. Die 1,0-Gebühr bei einem Verfahrenswert von 32.600 Euro beträgt 516,50 Euro (§28 FamGKG). Damit ergeben sich Gerichtskosten von 2,0 × 516,50 Euro = 1.033,00 Euro. Diese Kosten unterliegen nicht der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer. | |
6. Gesamte Scheidungskosten
Die Scheidungskosten setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen. Diesen Betrag müssen Herr und Frau Müller für ihr Verfahren einplanen.
| Scheidungskosten | |
|---|---|
| Anwaltskosten | 3.293,33 Euro |
| + Gerichtskosten | 1.033,00 Euro |
| = | 4.326,33 Euro |
Wichtig: Nach § 43 FamGKG richtet sich der Verfahrenswert nicht nur nach Einkommen und Vermögen. Auch die Umstände des Einzelfalls – etwa Umfang und Bedeutung der Sache – spielen eine Rolle.
Oft lassen sich Kosten durch eine Online-Scheidung senken.
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Quellenangaben
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Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Scheidungskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 13.05.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Scheidungskosten-Rechner beantwortet.
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