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Scheidungskosten-Rechner
Erfahren Sie, welche Vorteile eine einvernehmliche Trennung und Scheidung bietet, in welchen Fällen eine Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll ist und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Mit einer Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung regeln Ehepaare die Folgen ihrer Trennung oder Scheidung einvernehmlich und rechtsverbindlich. Beide Vereinbarungen sind besondere Formen des Ehevertrags, die anlässlich der Trennung bzw. der Scheidung geschlossen werden.
Steht die Scheidung noch nicht fest, kann zunächst nur eine Trennungsfolgenvereinbarung geschlossen werden. Möglich ist auch eine einheitliche Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung oder die spätere Übernahme der Regelungen. Einigkeit ebnet den Weg zur Online-Scheidung.
Vorteile der Scheidungsfolgenvereinbarung
Einvernehmliche Regelungen schonen Nerven, sparen Zeit und reduzieren Kosten. Außerdem bleibt die Basis für einen respektvollen Umgang – besonders wichtig bei gemeinsamen Kindern. Jeder zusätzliche Streitpunkt vor Gericht erhöht den Gegenstandswert und damit Gerichts- und Anwaltskosten. Sind die Folgen geklärt, kann das Gericht schneller entscheiden.
Folgen der Trennung
Mit Beginn des Trennungsjahres muss die „Trennung von Tisch und Bett“ eingehalten werden. Das ist auch in der Ehewohnung möglich (getrennte Haushaltsführung). Idealerweise zieht eine Partei aus. In der Trennungsfolgenvereinbarung lassen sich insbesondere regeln:
- Nutzungsrecht der Ehewohnung: Wer bleibt, zahlt ggf. eine Nutzungsentschädigung.
- Aufteilung des Hausrats: Exakte Bezeichnung der Gegenstände; Haustiere sind rechtlich wie Sachen zuzuordnen.
- Trennungsunterhalt: Anspruch ab Trennung bis zur Scheidung; ein Verzicht für die Zukunft ist nicht möglich. Nutzen Sie unseren Ehegattenunterhalt-Rechner.
- Kindesunterhalt: Betreuungs- und Barunterhalt ab Trennung. Berechnen Sie Beträge mit dem Kindesunterhalt-Rechner.
- Sorge- und Umgangsrecht: Gemeinsames Sorgerecht bleibt i. d. R. bestehen; konkrete Umgangszeiten können festgelegt werden.
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Folgen der Scheidung
Auch nach Rechtskraft wirken gesetzliche Rechte und Pflichten fort. Neben Wohnung, Hausrat, Unterhalt sowie Sorge und Umgang können u. a. folgende Punkte in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden:
- Zugewinnausgleich: Hälftige Teilung des während der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwachses (maßgeblich: Anfangs-/Endvermögen, Güterstand).
- Versorgungsausgleich: Halbteilung der in der Ehezeit aufgebauten Versorgungsanrechte (von Amts wegen, abweichende faire Regelungen möglich).
- Nachehelicher Unterhalt: Grundsatz der Eigenverantwortung; Anspruch nur bei gesetzlich geregelten Tatbeständen (z. B. Betreuung kleiner Kinder, Krankheit, Erwerbslosigkeit).
- Weitere Punkte: Übertragung von Immobilien, Regelungen zu gemeinsamen Unternehmen, Ehenamen u. Ä.
Form: Wann ist Notarpflicht?
Grundsätzlich können Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen formfrei geschlossen werden, solange keine formbedürftigen Inhalte enthalten sind. Sobald ein formbedürftiger Punkt aufgenommen wird, ist die gesamte Vereinbarung notariell zu beurkunden.
Formfrei möglich:
- Trennungsunterhalt
- Aufteilung des Hausrats
- Nutzung der Ehewohnung
- Nachehelicher Unterhalt (wenn die Regelung erst nach Rechtskraft gilt)
Formbedürftig (Notar) sind u. a.:
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Übertragung von Immobilieneigentum
- Nachehelicher Unterhalt, wenn die Regelung vor Rechtskraft gelten soll
- Verzicht auf Erb- und Pflichtteilsrechte
Vorteile der notariellen Beurkundung
Die notarielle Beurkundung macht Vereinbarungen rechtsverbindlich und vollstreckbar. Bei Immobilien ist zusätzlich die Grundbuchänderung erforderlich. Ohne die richtige Form droht Unwirksamkeit – und damit Rechtsunsicherheit.
Alternative: Gerichtliche Protokollierung
Während des Scheidungsverfahrens können Einigungen gerichtlich protokolliert werden – ebenfalls rechtsverbindlich. Empfehlenswert, wenn eine zunächst streitige Scheidung im Verfahren einvernehmlich geklärt wird. Besteht schon vorab Einigkeit, ist der Gang zum Notar meist der sicherere Weg.
Anwaltliche und notarielle Kosten
Anwälte rechnen nach dem RVG (Gegenstandswert) oder per Vergütungsvereinbarung (z. B. Stundenhonorar, Pauschale) ab.
Notarkosten richten sich nach dem GNotKG und dem Geschäftswert (Nettoreinvermögen beider Ehepartner). Abgerechnet wird nach Gebührentabelle; für die Beurkundung fällt eine doppelte Gebühr an.
Geschäftswert Notar | Beurkundungsgebühr (Stand 2025) |
25.000 Euro Reinvermögen | 230 € |
40.000 Euro Reinvermögen | 290 € |
50.000 Euro Reinvermögen | 330 € |
250.000 Euro Reinvermögen | 1.070 € |
500.000 Euro Reinvermögen | 1.870 € |
Zusätzlich fallen eine Auslagenpauschale (ca. 20 €) und Umsatzsteuer an. Wer die Kosten trägt, können Sie in der Vereinbarung festhalten (z. B. hälftig oder von einer Partei).
Praxistipps aus der Beratung
- Früh strukturieren: Checkliste mit allen Vermögenswerten, Verträgen, Versicherungen anlegen.
- Belege sammeln: Kontoauszüge, Darlehens- und Versicherungsnummern bereithalten – spart Notar- und Anwaltszeit.
- Realistisch planen: Zahlungsverpflichtungen (Unterhalt, Kredite) nachvollziehbar staffeln.
- Form beachten: Ein formbedürftiger Punkt macht die gesamte Vereinbarung beurkundungspflichtig.
FAQ zur Scheidungsfolgenvereinbarung
- Ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung Pflicht?
Nein. Sie ist freiwillig – beschleunigt aber das Verfahren und senkt oft die Kosten. - Wann brauche ich einen Notar?
Sobald z. B. Zugewinn, Versorgungsausgleich oder Immobilien geregelt werden. Ein formbedürftiger Punkt zieht die notarielle Form für die gesamte Vereinbarung nach sich. - Kann ich auf Unterhalt verzichten?
Auf Trennungsunterhalt nicht (für die Zukunft unzulässig). Beim nachehelichen Unterhalt sind faire, wirksame Regelungen möglich – lassen Sie sich anwaltlich beraten. - Reicht die Protokollierung vor Gericht?
Ja, sie ist rechtsverbindlich. Praktisch, wenn Einigkeit erst im Verfahren entsteht. Bei früher Einigung ist die notarielle Beurkundung oft planbarer. - Wie lassen sich Kosten sparen?
Durch klare Einigung vorab, gebündelte Beurkundungstermine, vollständige Unterlagen und – wo passend – eine einvernehmliche Online-Scheidung.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungskosten" verwendet:
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Diese Seite der Themenwelt "Scheidungskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 29.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Scheidungskosten-Rechner beantwortet.
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