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Scheidungskosten-Rechner
Eheleute leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Damit gehört alles, was in den Ehejahren angeschafft wird, beiden Partnern gemeinsam. Im Falle einer Scheidung wird der Vermögenszuwachs als Zugewinn ermittelt und zur Hälfte ausgeglichen – entweder in bar oder in Sachwerten.
Diese Güterstände gibt es
Ob in einer Ehe oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft die Vermögensgegenstände einem Partner allein oder beiden gemeinsam zugerechnet werden, regelt das Güterrecht. In Deutschland wird unterschieden zwischen:
- Zugewinngemeinschaft
- Gütertrennung
- Gütergemeinschaft
Das ist die Zugewinngemeinschaft
Gesetzlich vorgesehen ist die Zugewinngemeinschaft. Die Eheleute können aber in einem Ehevertrag abweichende Regelungen vereinbaren. Der Güterstand bedeutet:
- Es entsteht kein gemeinschaftliches Vermögen, solange nicht beide Partner Miteigentum erwerben (z. B. durch gemeinsamen Kaufvertrag).
- Jeder Ehepartner bleibt Eigentümer der Gegenstände, die er in die Ehe eingebracht hat.
- Auch nach der Hochzeit behält jeder Eigentum an dem, was er allein anschafft (Ausnahme: Dinge des täglichen Bedarfs).
- Bei einer Scheidung wird der Zugewinn jedes Partners einzeln bewertet und die Differenz ausgeglichen.
So läuft der Zugewinnausgleich ab
Der Zugewinnausgleich wird entweder bei einer Scheidung durchgeführt oder kann im Ehevertrag ausgeschlossen werden. Ausgangspunkt ist das Anfangsvermögen bei Eheschließung. Der Zugewinn ergibt sich aus der Differenz zum Endvermögen zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags.
Die Berechnung in Kurzform:
Zugewinn Ehegatte 1
– Zugewinn Ehegatte 2
= Differenz der Zugewinne
Davon erhält der Partner mit dem geringeren Zugewinn die Hälfte. Erbschaften und Schenkungen werden dabei gesondert betrachtet.
Beispiel:
Der Ehemann besaß zur Hochzeit 10.000 €, beim Scheidungsantrag 30.000 €. Zugewinn = 20.000 €.
Die Ehefrau hatte 5.000 €, am Ende 10.000 €. Zugewinn = 5.000 €.
Differenz = 15.000 €. Hälfte = 7.500 €.
Ergebnis: Die Ehefrau erhält 7.500 € Zugewinnausgleich.
Schulden in der Zugewinngemeinschaft
Für Schulden haften beide Partner nur, wenn beide den Vertrag unterschrieben haben. Eigene Kredite oder mitgebrachte Verbindlichkeiten bleiben beim jeweiligen Ehepartner. Für laufende Kosten des Alltags oder gemeinsam aufgenommene Schulden haften beide zusammen.
Für die Berechnung gilt: Startet ein Partner mit Schulden, wird ein negatives Anfangsvermögen angesetzt. Beispiel: Der Mann beginnt mit –10.000 €, endet mit 30.000 €. Zugewinn = 40.000 €. Die Ehefrau macht nur +5.000 €. Differenz = 45.000 €, die Hälfte (22.500 €) steht der Frau zu.
Keine neuen Schulden durch den Zugewinnausgleich
Ein Zugewinnausgleich muss nur erfolgen, wenn Vermögen vorhanden ist. Niemand ist verpflichtet, neue Schulden aufzunehmen, um den anderen auszuzahlen. Verringert ein Partner z. B. seine Schulden von 50.000 € auf 10.000 €, ergibt sich ein Zugewinn von 40.000 €. Kann er diesen nicht ausgleichen, entsteht daraus keine neue Schuld.
Zugewinnausgleich strategisch planen
Der Zugewinnausgleich ist oft ein Streitpunkt. Entscheidend ist das Vermögen zum Zeitpunkt des Scheidungsantrags – und das muss belegt werden. Wer sich einvernehmlich scheiden lässt, sollte Belege sammeln, um spätere Konflikte zu vermeiden. Manche nutzen die Trennungszeit, um Vermögen umzuschichten. Fachanwälte für Familienrecht kennen solche Fälle und beraten frühzeitig, damit die Ansprüche gesichert bleiben.
FAQ zum Zugewinnausgleich
- Wann findet ein Zugewinnausgleich statt?
Ein Zugewinnausgleich wird in der Regel bei einer Scheidung durchgeführt. Er kann aber auch durch einen notariellen Ehevertrag ausgeschlossen oder individuell geregelt werden. - Welche Vermögenswerte werden berücksichtigt?
Es zählen alle Vermögenswerte, die während der Ehe entstanden sind. Erbschaften und Schenkungen sind ausgenommen und werden gesondert betrachtet. - Wer haftet für Schulden während der Ehe?
Grundsätzlich haftet nur derjenige Ehepartner, der die Verbindlichkeiten eingegangen ist. Gemeinsame Schulden oder alltägliche Ausgaben betreffen jedoch beide. - Muss man für den Zugewinnausgleich neue Schulden aufnehmen?
Nein, niemand ist verpflichtet, neue Kredite aufzunehmen. Der Ausgleich findet nur statt, wenn tatsächlich Vermögen vorhanden ist. - Kann der Zugewinnausgleich ausgeschlossen werden?
Ja, durch eine individuelle Regelung im notariell beurkundeten Ehevertrag kann der Zugewinnausgleich ausgeschlossen oder angepasst werden.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungskosten" verwendet:
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Scheidungskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Scheidungskosten-Rechner beantwortet.
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