Scheidungsfolgenvereinbarung-Rechner

Kosten der Scheidungs­folgen­vereinbarung

Thema Scheidungsfolgenvereinbarung-Rechner

Eine Scheidungs­folgen­vereinbarung ist ein Vertrag zwischen Ehepartnern. Darin werden die Folgen einer Scheidung geregelt, zum Beispiel Unterhalt oder der Versorgungs­ausgleich. Mit dem Scheidungs­folgen­vereinbarung-Rechner berechnen Sie die Anwaltskosten nach den 2026 geltenden Gebühren.

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Das Wichtigste in Kürze

  • In einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden oft Unterhalt, Zugewinnausgleich, die Aufteilung des Hausrats oder das Umgangsrecht mit den Kindern geregelt.
  • Die Vereinbarung kann während des Scheidungsverfahrens vor Gericht oder außergerichtlich über die Anwälte geschlossen werden.
  • Die Anwaltskosten können Sie mit unserem Rechner leicht berechnen.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Scheidungsfolgenvereinbarung-Rechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Infos zur Scheidungsfolgenvereinbarung

Erhöhung der Gebühren seit Juni 2025

Die Kosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung richten sich seit Juni 2025 nach dem neuen KostBRÄG. Laut Anwaltskostentabelle sind die Gebühren etwa 6 % höher. Bis einschließlich 2026 sind seitdem keine Änderungen erfolgt.

So funktioniert der Scheidungsfolgenvereinbarungs-Rechner

Mit unserem Scheidungsfolgenvereinbarungs-Rechner können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung ermitteln. Grundlage ist der sogenannte Gegenstandswert, der sich aus dem Wert der Scheidung selbst sowie den anhängigen und nicht anhängigen Gegenständen zusammensetzt.

Tragen Sie die jeweiligen Werte in die Eingabefelder ein. Der Rechner berechnet automatisch die anfallenden Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dazu zählen unter anderem:

  • Verfahrensgebühr
  • Terminsgebühr
  • Einigungsgebühr
  • Pauschalen für Post- und Telekommunikation

Im Ergebnis sehen Sie die Nettogebühren, die Umsatzsteuer sowie die Gesamtvergütung. Über die Info-Buttons können Sie die genaue Herleitung der Berechnung nachvollziehen.

So erhalten Sie einen transparenten Überblick über die möglichen Kosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung.

Eingabehilfe zum Scheidungs­folgen­vereinbarung-Rechner

Streitwert für die Scheidung

Scheidungsfolgenvereinbarung-Rechner: Streitwert Scheidung Geben Sie den Streitwert der Scheidung ein. Das Gericht setzt ihn nach den Umständen fest. Maßgeblich sind Bedeutung der Sache sowie Vermögen und Einkommen. Als Faustregel gilt: Nettoeinkommen beider Ehegatten für drei Monate, minus 250 Euro je Kind.

Vom Vermögen zählen nach Abzug von rund 30.000 Euro pro Person 5 % zum Streitwert. Der Streitwert bestimmt die Anwalts- und Gerichtskosten. Er ist auch Basis für die Kosten der Scheidungs­folgen­vereinbarung.

Streitwert für anhängige Gegenstände

Scheidungsfolgenvereinbarung-Rechner: Streitwert anhängige Gegenstände Geben Sie den Streitwert der anhängigen Gegenstände ein. Den Scheidungswert lassen Sie weg. Beispiel: der Wert des Versorgungs­ausgleichs ohne den Scheidungswert.

Streitwert zur Einigung über die anhängigen Gegenstände

Scheidungsfolgenvereinbarung-Rechner: Streitwert zur Einigung über die anhängigen Gegenstände Geben Sie den Streitwert für die Einigung über anhängige Gegenstände an. Bei einer Einigung fällt eine 1,5-Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV-RVG an. Zusätzlich entsteht aus dem Mehrwert die ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV-RVG; § 15 Abs. 3 RVG ist zu beachten.

Streitwert zur Einigung über die nicht anhängigen Gegenstände

Scheidungsfolgenvereinbarung-Rechner: Streitwert zur Einigung über die nicht anhängigen Gegenstände Geben Sie den Streitwert für die Einigung über nicht anhängige Gegenstände ein. Dann fällt ggf. eine 0,8-Gebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV-RVG an. Das gilt z. B. bei erfolglosen Gesprächen, bei einer Einigung im Protokoll oder bei erfolgreichen Gesprächen über nicht rechtshängige Punkte. Bitte beachten Sie § 15 Abs. 3 RVG.

Fragen & Tipps zur Scheidungs­folgen­vereinbarung

Hier finden Sie Fragen und Tipps im Zusammenhang mit unserem Scheidungs­folgen­vereinbarung-Rechner. Was möchten Sie wissen?

  • 01.
    Was ist eine Scheidungs­folgen­vereinbarung?

    Eine Scheidungs­folgen­vereinbarung ist ein Vertrag zwischen Ehepartnern, der die rechtlichen Folgen einer Scheidung außergerichtlich regelt. Dazu zählen Themen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder die Nutzung der gemeinsamen Wohnung.

    Aus unserer Erfahrung ist eine solche Vereinbarung besonders hilfreich, wenn beide Partner eine einvernehmliche Lösung anstreben. Sie schafft Klarheit, spart Kosten und sorgt für Verbindlichkeit.

    Individuelle Beratung können Sie jederzeit hier erhalten.

  • 02.
    Wann ist eine Scheidungs­folgen­vereinbarung sinnvoll?

    Sinnvoll ist eine Scheidungs­folgen­vereinbarung, wenn sich beide Ehepartner endgültig zur Scheidung entschlossen haben und die Scheidungsfolgen im gegenseitigen Einvernehmen regeln möchten.

    Sind sich die Partner nach der Trennung noch unsicher, ob sie die Ehe tatsächlich beenden wollen, eignet sich eher eine Trennungs­folgen­vereinbarung.

  • 03.
    Welche Vorteile hat eine Scheidungs­folgen­vereinbarung?

    Die Vereinbarung hat gleich mehrere Vorteile:

    • Kostenersparnis, weil weniger Gerichtskosten anfallen
    • Beschleunigung des Scheidungsverfahrens, da viele Punkte bereits geklärt sind
    • Weniger Streit und Belastung in einer ohnehin schwierigen Situation

    Unserer Erfahrung nach trägt eine gut vorbereitete Vereinbarung entscheidend dazu bei, das Verfahren für beide Seiten fair und nervenschonend abzuschließen.

  • 04.
    Was sollte in einer Scheidungs­folgen­vereinbarung geregelt werden?

    Eine vollständige Vereinbarung sollte folgende Punkte berücksichtigen:

    Eine Scheidungs­folgen­vereinbarung kann sowohl innerhalb des gerichtlichen Scheidungs­verfahrens als auch außergerichtlich zwischen den Anwälten der Ehegatten geschlossen werden.

    Aus unserer Erfahrung vergessen Paare gerade bei Versicherungen und Erbregelungen oft wichtige Details – dabei sind diese Punkte für die Zukunft besonders entscheidend.

  • 05.
    Ist eine Scheidungs­folgen­vereinbarung formbedürftig?

    Nicht jede Abmachung muss schriftlich festgehalten werden, viele Regelungen sind formfrei möglich. Allerdings schreibt der Gesetzgeber für bestimmte Inhalte zwingend eine notarielle Beurkundung vor. Dazu gehören insbesondere:

    • Zugewinn- und Versorgungs­ausgleich
    • Übertragung von Immobilien­eigentum
    • Vorzeitige Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt
    • Verzicht auf Erb- oder Pflichtteilsrechte

    Wir sehen häufig, dass Paare ihre Vereinbarungen zunächst privat aufsetzen, sie dann aber zur Sicherheit notariell beurkunden lassen. Das sorgt für Rechtssicherheit und verhindert spätere Streitigkeiten.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungs­folgen­vereinbarung" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Scheidungs­folgen­vereinbarung" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 13.05.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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