Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Ehepartnern. Darin werden die Folgen einer Scheidung geregelt, zum Beispiel Unterhalt oder der Versorgungsausgleich. Mit dem Scheidungsfolgenvereinbarung-Rechner berechnen Sie die Anwaltskosten nach den 2026 geltenden Gebühren.
Das Wichtigste in Kürze
- In einer Scheidungsfolgenvereinbarung werden oft Unterhalt, Zugewinnausgleich, die Aufteilung des Hausrats oder das Umgangsrecht mit den Kindern geregelt.
- Die Vereinbarung kann während des Scheidungsverfahrens vor Gericht oder außergerichtlich über die Anwälte geschlossen werden.
- Die Anwaltskosten können Sie mit unserem Rechner leicht berechnen.
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Infos zur Scheidungsfolgenvereinbarung
Erhöhung der Gebühren seit Juni 2025
Die Kosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung richten sich seit Juni 2025 nach dem neuen KostBRÄG. Laut Anwaltskostentabelle sind die Gebühren etwa 6 % höher. Bis einschließlich 2026 sind seitdem keine Änderungen erfolgt.
So funktioniert der Scheidungsfolgenvereinbarungs-Rechner
Mit unserem Scheidungsfolgenvereinbarungs-Rechner können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung ermitteln. Grundlage ist der sogenannte Gegenstandswert, der sich aus dem Wert der Scheidung selbst sowie den anhängigen und nicht anhängigen Gegenständen zusammensetzt.
Tragen Sie die jeweiligen Werte in die Eingabefelder ein. Der Rechner berechnet automatisch die anfallenden Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dazu zählen unter anderem:
- Verfahrensgebühr
- Terminsgebühr
- Einigungsgebühr
- Pauschalen für Post- und Telekommunikation
Im Ergebnis sehen Sie die Nettogebühren, die Umsatzsteuer sowie die Gesamtvergütung. Über die Info-Buttons können Sie die genaue Herleitung der Berechnung nachvollziehen.
So erhalten Sie einen transparenten Überblick über die möglichen Kosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Eingabehilfe zum Scheidungsfolgenvereinbarung-Rechner
Streitwert für die Scheidung
Geben Sie den Streitwert der Scheidung ein. Das Gericht setzt ihn nach den Umständen fest. Maßgeblich sind Bedeutung
der Sache sowie Vermögen und Einkommen. Als Faustregel gilt: Nettoeinkommen beider Ehegatten für drei Monate, minus
250 Euro je Kind.
Vom Vermögen zählen nach Abzug von rund 30.000 Euro pro Person 5 % zum Streitwert. Der Streitwert bestimmt die Anwalts- und Gerichtskosten. Er ist auch Basis für die Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung.
Streitwert für anhängige Gegenstände
Geben Sie den Streitwert der anhängigen Gegenstände ein. Den Scheidungswert lassen Sie weg.
Beispiel: der Wert des Versorgungsausgleichs ohne den Scheidungswert.
Streitwert zur Einigung über die anhängigen Gegenstände
Geben Sie den Streitwert für die Einigung über anhängige Gegenstände an.
Bei einer Einigung fällt eine 1,5-Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV-RVG an.
Zusätzlich entsteht aus dem Mehrwert die ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV-RVG; § 15 Abs. 3 RVG ist zu beachten.
Streitwert zur Einigung über die nicht anhängigen Gegenstände
Geben Sie den Streitwert für die Einigung über nicht anhängige Gegenstände ein.
Dann fällt ggf. eine 0,8-Gebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV-RVG an.
Das gilt z. B. bei erfolglosen Gesprächen, bei einer Einigung im Protokoll oder bei erfolgreichen Gesprächen über nicht rechtshängige Punkte.
Bitte beachten Sie § 15 Abs. 3 RVG.
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Fragen & Tipps zur Scheidungsfolgenvereinbarung
Hier finden Sie Fragen und Tipps im Zusammenhang mit unserem Scheidungsfolgenvereinbarung-Rechner. Was möchten Sie wissen?
01.
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Ehepartnern, der die rechtlichen Folgen einer Scheidung außergerichtlich regelt. Dazu zählen Themen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder die Nutzung der gemeinsamen Wohnung.
Aus unserer Erfahrung ist eine solche Vereinbarung besonders hilfreich, wenn beide Partner eine einvernehmliche Lösung anstreben. Sie schafft Klarheit, spart Kosten und sorgt für Verbindlichkeit.
Individuelle Beratung können Sie jederzeit hier erhalten.
02.
Wann ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung sinnvoll?Sinnvoll ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung, wenn sich beide Ehepartner endgültig zur Scheidung entschlossen haben und die Scheidungsfolgen im gegenseitigen Einvernehmen regeln möchten.
Sind sich die Partner nach der Trennung noch unsicher, ob sie die Ehe tatsächlich beenden wollen, eignet sich eher eine Trennungsfolgenvereinbarung.
03.
Welche Vorteile hat eine Scheidungsfolgenvereinbarung?Die Vereinbarung hat gleich mehrere Vorteile:
- Kostenersparnis, weil weniger Gerichtskosten anfallen
- Beschleunigung des Scheidungsverfahrens, da viele Punkte bereits geklärt sind
- Weniger Streit und Belastung in einer ohnehin schwierigen Situation
Unserer Erfahrung nach trägt eine gut vorbereitete Vereinbarung entscheidend dazu bei, das Verfahren für beide Seiten fair und nervenschonend abzuschließen.
04.
Was sollte in einer Scheidungsfolgenvereinbarung geregelt werden?Eine vollständige Vereinbarung sollte folgende Punkte berücksichtigen:
- Umgangs- und Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern
- Unterhaltsregelungen für Kinder und Ehegatten
- Nutzung der Ehewohnung und Aufteilung des Hausrats
- Zugewinn- und Versorgungsausgleich
- Erb- und Pflichtteilsverzicht
- Widerruf gegenseitiger Vollmachten oder Bezugsberechtigungen bei Versicherungen
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung kann sowohl innerhalb des gerichtlichen Scheidungsverfahrens als auch außergerichtlich zwischen den Anwälten der Ehegatten geschlossen werden.
Aus unserer Erfahrung vergessen Paare gerade bei Versicherungen und Erbregelungen oft wichtige Details – dabei sind diese Punkte für die Zukunft besonders entscheidend.
05.
Ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung formbedürftig?Nicht jede Abmachung muss schriftlich festgehalten werden, viele Regelungen sind formfrei möglich. Allerdings schreibt der Gesetzgeber für bestimmte Inhalte zwingend eine notarielle Beurkundung vor. Dazu gehören insbesondere:
- Zugewinn- und Versorgungsausgleich
- Übertragung von Immobilieneigentum
- Vorzeitige Vereinbarungen über nachehelichen Unterhalt
- Verzicht auf Erb- oder Pflichtteilsrechte
Wir sehen häufig, dass Paare ihre Vereinbarungen zunächst privat aufsetzen, sie dann aber zur Sicherheit notariell beurkunden lassen. Das sorgt für Rechtssicherheit und verhindert spätere Streitigkeiten.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungsfolgenvereinbarung" verwendet:
- RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - RVG
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Scheidungsfolgenvereinbarung" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 13.05.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Scheidungsfolgenvereinbarung"
- Überprüfung des Scheidungsfolgenkostenrechners und der Texte auf etwaige Änderungen für 2026. Es sind keine Änderungen erfolgt.
- Anpassungen des Scheidungsfolgenkostenrechners und des Berechnungsbeispiels an die erhöhten Anwalts- und Gerichtskosten ab Juni 2025.
- Anpassungen des Scheidungsfolgenkostenrechners und der Berechnungsbeispiele an die vom Bundesrat genehmigten erhöhten Anwaltskosten ab 2021.
- Veröffentlichung des Rechners zur Berechnung der Anwaltskosten bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung nebst dazugehöriger Texte.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite

