Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Eheleuten, der die Folgen einer Scheidung wie z.B. Unterhalt und Versorgungsausgleich klären soll. Mit dem Scheidungsfolgenvereinbarung-Rechner berechnen Sie die anfallenden Anwaltskosten.
Das Wichtigste in Kürze
- Typische Inhalte einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind Unterhalt, Zugewinnausgleich, die Aufteilung des Hausrats oder auch das Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern.
- Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann innerhalb des gerichtlichen Scheidungsverfahrens oder außergerichtlich zwischen den Anwälten der Ehegatten vereinbart werden.
- Die anfallenden Anwaltskosten können Sie mit unserem obigen Rechner einfach ermitteln.
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Typische Regelungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung
Typische Regelungsinhalte einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind
- künftige Unterhaltsansprüche,
- der Zugewinnausgleich,
- die Aufteilung des Hausrats oder auch
- das Umgangsrecht mit den gemeinsamen Kindern.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann innerhalb des gerichtlichen Scheidungsverfahrens oder außergerichtlich zwischen den Anwälten der Ehegatten über anhängige oder nicht anhängige Scheidungsfolgesachen getroffen werden.
Eingabehilfe zum Scheidungsfolgenvereinbarung-Rechner
Zur Berechnung der Anwaltskosten für die Scheidungsfolgenvereinbarung werden die folgenden Eingaben benötigt.
Streitwert für die Scheidung
Geben Sie bitte den Streitwert bzw. Verfahrenswert der Scheidung an.
Der Streitwert für eine Scheidung wird durch die Familiengerichte unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des
Umfangs und der Bedeutung der Sache sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen bestimmt.
Grundsätzlich kann aber für die Einkommensverhältnisse das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten abzüglich der Freibeträge für
jedes Kind von 250 Euro eingesetzt werden.
Das Vermögen abzüglich von Freibeträgen von rund 30.000 Euro je Ehegatte fließt zudem mit 5 Prozent in den Streitwert ein. Der Streitwert dient bei einer Scheidung der Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten und wird ebenso für die Berechnung der Kosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung zugrunde gelegt.
Streitwert für anhängige Gegenstände
Geben Sie bitte den Streitwert der anhängigen Gegenstände ohne den Streitwert der Scheidung ein.
Der Streitwert der anhängigen Gegenstände ohne den Wert der Scheidung meint z.B. den Verfahrenswert des Versorgungsausgleichs ohne den Streitwert der Scheidung.
Streitwert zur Einigung über die anhängigen Gegenstände
Geben Sie bitte den Streitwert für die Einigung über die anhängigen Gegenstände ein.
Bei einer Einigung über anhängige Gegenstände entsteht eine 1,5 Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV-RVG.
Außerdem ergibt sich aus diesem Mehrwert unter Berücksichtigung von § 15 Abs. 3 RVG die ermäßigte Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV-RVG.
Streitwert zur Einigung über die nicht anhängigen Gegenstände
Geben Sie bitte den Streitwert für die Einigung über die nicht anhängigen Gegenstände ein.
Es entsteht eine 0,8 Differenzverfahrensgebühr gemäß Nr. 3101 Nr. 2 VV-RVG, wenn erfolglos über in diesem Verfahren nicht anhängige
Gegenstände verhandelt wird, eine Einigung über im Verfahren nicht anhängige Gegenstände zu Protokoll genommen wird oder aber, wenn über in diesem
Verfahren nicht rechtshängige Gegenstände erfolgreich verhandelt wird und eine Einigung der Beteiligten darüber protokolliert wird.
§ 15 Abs. 3 RVG ist zu beachten.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungsfolgenvereinbarung" verwendet:
- RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - RVG
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Scheidungsfolgenvereinbarung" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 29.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Scheidungsfolgenvereinbarung"
- Überprüfung des Scheidungsfolgenkostenrechners und der Texte auf etwaige Änderungen für 2025. Es sind keine Änderungen erfolgt.
- Anpassungen des Scheidungsfolgenkostenrechners und der Berechnungsbeispiele an die vom Bundesrat genehmigten erhöhten Anwaltskosten ab 2021.
- Veröffentlichung des Rechners zur Berechnung der Anwaltskosten bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung nebst dazugehöriger Texte.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite