Der Rechner ermittelt die Gebühren bzw. Kosten für die Erteilung eines Erbscheins. Unter Berücksichtigung des Nachlasswertes werden alle für den Erbschein vorgesehenen Gebühren gemäß des Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kosten für den Erbschein hängen direkt von der Höhe des Erbes ab.
- Es fallen zweimal Gebühren an: für die Erteilung des Erbscheines und für die Beurkundung des Erbscheines.
- Die Kosten muss grundsätzlich der Erbe tragen, der den Erbschein beantragt.
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Die Kosten beim Erbschein
Inhalt
Was ist ein Erbschein?

Immer dann, wenn sich der Erbe als Rechtsnachfolger des Erblassers gegenüber Dritten legitimieren muss, ist ein Erbschein gefragt. Der Erbschein ist ein ausgestelltes Zeugnis über das Erbrecht des Erben, § 2353 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Ein Erbschein wird nach Eintritt des Erbfalls nicht automatisch erteilt, sondern muss vom Erben beim Nachlassgericht beantragt werden.
Was kostet ein Erbschein?
Im Gesetz über die Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG) sind unter anderem die Erbscheingebühren geregelt. Die Kosten hängen direkt von der Höhe des Nachlasses ab.
Bitte beachten Sie, dass zweimal Gebühren anfallen:
- für die Erteilung des Erbscheines und
- für die Beurkundung des Erbscheines.
Entnehmen Sie die direkten Kosten unserer Gebührentabelle oder verwenden Sie unseren komfortablen Rechner.
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Wer muss die Kosten beim Erbschein tragen?
Die Kosten für den Erbschein muss grundsätzlich der Erbe tragen, der den Erbschein beantragt. Wenn Sie nicht Alleinerbe sind, sondern innerhalb einer Erbengemeinschaft erben, kann die Erbengemeinschaft entweder gemeinsam einen Erbschein beantragen oder jeder Erbe für sich einen Teilerbschein. Beantragt die Erbengemeinschaft den Erbschein gemeinsam, so werden die Erbscheinkosten untereinander aufgeteilt.
Wann ist ein Erbschein kostenlos?
Leider nie. Für die Erstellung eines Erbscheines fallen immer Gebühren an. Bitte nutzen Sie unseren Rechner, um diese leicht zu ermitteln.
Kann man beim Erbschein die Mehrwertsteuer einsparen?
Ja. Sofern Sie den Erbschein direkt beim Nachlassgericht beantragen, zahlen Sie keine Mehrwertsteuer. Wenn Sie den Erbschein unter Einschaltung eines Notars beantragen, wird jedoch noch die zusätzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent fällig. Der Rechner berechnet die Kosten, wie sie bei der Beantragung beim Nachlassgericht entstehen, also ohne Mehrwertsteuer.
Eingabehilfe zum Erbschein-Rechner
Der Erbschein-Rechner berechnet die Gebühren bei der Beantragung des Erbscheins. Dazu muss lediglich die Höhe der Erbschaft bzw. der Wert des Nachlasses angegeben werden. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Gebührentabelle für Erbscheinkosten gemäß § 34 des GNotKG.
Wie ermittelt man den Nachlasswert?
Zum Nachlasswert gehören z.B. die Beerdigungskosten, ebenso wie alle anfallenden Gebühren, die Erbschaftssteuer, die Kosten für einen Nachlasspfleger und die Testamentseröffnung. Die Höhe der Gebühren steigt degressiv mit dem Nachlasswert.
Wenn es nur um das Erbrecht als Miterbe geht, geben Sie bitte den Nachlasswert gemäß der Erbquote an, um die Kosten für einen sogenannten Teilerbschein zu erhalten. Geben Sie bitte den Nachlasswert bzw. den Wert der Erbschaft abzüglich der Erblasserschulden in den Rechner ein. Erbfallschulden werden hingegen nicht abgezogen.
Die Gebühren für die Erteilung des Erbscheins richten sich nach dem Nachlasswert und werden im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. .
Erbschein Kosten als Sonderausgabe absetzen
Übrigens können Sie die Kosten für den Erbschein als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschein" verwendet:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Erbscheinsverfahren (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Erbschein
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Erbschein" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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