Erbschein

Erbschein-Kosten berechnen

Thema Erbschein-Kosten Rechner

Unser Rechner berechnet die Kosten für den Erbschein. Dabei werden alle Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) auf Basis des Nachlasswerts ermittelt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kosten für den Erbschein richten sich nach der Höhe des Erbes.
  • Es fallen zwei Gebühren an: für die Beurkundung und für die Erteilung.
  • Die Gebühren zahlt der Erbe, der den Erbschein beantragt.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Erbschein-Kosten Rechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Die Kosten beim Erbschein

Tipp: Erbscheinkosten als Sonderausgabe absetzen

Übrigens können Sie die Kosten für den Erbschein als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.

So funktioniert der Erbschein-Gebührenrechner

Mit dem Erbschein-Gebührenrechner berechnen Sie ganz einfach, welche Kosten bei der Beantragung eines Erbscheins entstehen. Geben Sie dazu nur den Nachlasswert ein – also den Wert des geerbten Vermögens.

Der Rechner zeigt Ihnen sofort die zu erwartenden Gebühren für die Ausstellung des Erbscheins und für die eidesstattliche Versicherung. Beide Posten ergeben zusammen die Gesamtgebühr. So wissen Sie frühzeitig, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen – ganz ohne komplizierte Tabellen oder Gebührenverordnungen.

Eingabehilfe zum Erbschein-Rechner

Nachlasswert

Erbschein Gebührenrechner Geben Sie bitte den Nachlasswert abzüglich der Schulden des Erblassers an.

Erbfallschulden – wie z. B. Beerdigungskosten, Erbschaftssteuer, Gebühren, Kosten für einen Nachlasspfleger oder die Testamentseröffnung – werden dabei nicht abgezogen.

Wenn Sie nur als Miterbe auftreten, geben Sie bitte den Nachlasswert entsprechend Ihrer Erbquote an. So berechnet der Rechner die Kosten für einen Teilerbschein.

Die Gebühren für den Erbschein hängen vom Nachlasswert ab und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Je höher der Nachlasswert, desto höher die Gebühr – aber nicht proportional, sondern degressiv steigend.

Fragen & Tipps zum Thema "Erbschein-Kosten"

Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps zum Erbschein-Gebührenrechner. Was ist für Sie besonders interessant?

  • 01.
    Was ist ein Erbschein?

    Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, wer Erbe einer verstorbenen Person ist. Er dient dem rechtssicheren Nachweis der Erbenstellung – insbesondere gegenüber Banken, Behörden oder Grundbuchämtern. Im Erbschein sind auch mögliche Verfügungsbeschränkungen vermerkt, wie sie etwa durch eine Testamentsvollstreckung entstehen.

    Die rechtlichen Grundlagen finden sich im BGB §2353 ff. sowie im FamFG §352 ff.

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  • 02.
    Wann wird ein Erbschein benötigt?

    Ein Erbschein wird immer dann benötigt, wenn die Erben ihre rechtliche Stellung nicht anderweitig nachweisen können – etwa durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag. Er ist vor allem erforderlich bei:

    • Grundbuchänderungen bei vererbten Immobilien
    • Bankangelegenheiten, sofern keine Vollmacht besteht
    • Unklarer Erbfolge oder Streit unter Erben

    Ein Erbschein ist nicht notwendig, wenn ein notariell beurkundetes Testament vorliegt oder eine Kontovollmacht über den Tod hinaus besteht.

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  • 03.
    Was kostet ein Erbschein?

    Die Kosten für einen Erbschein richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

    NachlasswertGebühr
    10.000 Euro73,50 Euro
    50.000 Euro165,00 Euro
    250.000 Euro535,00 Euro
    500.000 Euro935,00 Euro

    Mit unserem Erbschein-Gebührenrechner können Sie die voraussichtlichen Kosten schnell und einfach berechnen.

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  • 04.
    Wie beantragt man einen Erbschein?

    Der Antrag kann beim zuständigen Amtsgericht (Nachlassgericht) gestellt werden – schriftlich oder persönlich. Auch ein Notar kann den Antrag für Sie einreichen. Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten:

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Sterbeurkunde des Verstorbenen
    • ggf. Testament oder Erbvertrag (im Original)
    • Nachweise zur Verwandtschaft (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden)

    Wichtig: Pflichtteilsberechtigte, die nicht zu den Erben zählen, können keinen Erbschein beantragen.

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  • 05.
    Kann ein erteilter Erbschein angefochten werden?

    Ja. Wird z. B. nachträglich ein Testament gefunden oder treten neue Erben in Erscheinung, kann der Erbschein vom Nachlassgericht eingezogen werden. Bereits erfolgte Vermögensverfügungen bleiben allerdings in der Regel bestehen, wenn sie gutgläubig vorgenommen wurden.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschein" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Erbschein" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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