Herr Müller, einer unserer über 20 Millionen jährlichen Besucher (Name geändert), benötigte nach dem Tod seines Vaters einen Erbschein. Mit Fragen zu den Kosten wandte er sich an uns. Wie wir ihm geholfen haben, zeigen wir im Folgenden anhand seines Beispiels.
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So haben wir Herrn Müller bei der Ermittlung der Erbscheingebühren beraten
Grundlagen für das Beispiel
Herr Müller erbt von seinem verstorbenen Vater 100.000 Euro Barvermögen sowie eine Immobilie mit einem Marktwert (Verkehrswert) von 300.000 Euro. Diese Immobilie ist mit einer Grundschuld von 150.000 Euro belastet. Zur Vorlage beim Grundbuchamt benötigt Herr Müller einen Erbschein.
1. Bestimmen des Nachlasswerts
Bestimmen des Nachlasswerts (Geschäftswert) als Grundlage zur Ermittlung der Erbschein-Gebühren | |
---|---|
Barvermögen | 100.000 Euro |
+ Verkehrswert der Immobilie | 300.000 Euro |
− Grundschuld | 150.000 Euro |
= Nachlasswert bzw. Geschäftswert | 250.000 Euro |
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2. Gebühren zur Erteilung des Erbscheins
Für die Erteilung des Erbscheins wird nach Nr. 12210 KV GNotKG vom Nachlassgericht eine 1,0-Gebühr erhoben. Die Höhe dieser Gebühr ist abhängig vom Nachlasswert. Je höher der Wert der Erbschaft, desto teurer wird der Erbschein.
Bei einem Nachlasswert in Höhe von 250.000 Euro wird für die Erteilung des Erbscheins für Herrn Müller eine Gebühr von 535 Euro durch das Nachlassgericht erhoben.
3. Gebühren zur Beurkundung einer eidesstattlichen Versicherung
Im Rahmen der Beantragung des Erbscheins muss der Antragsteller regelmäßig beim Nachlassgericht eine eidesstattliche Versicherung hinsichtlich der Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben abgeben. Für die vom Nachlassgericht vorzunehmende Beurkundung dieser eidesstattlichen Versicherung entsteht neben der Gebühr für die Erteilung des Erbscheins eine weitere 1,0-Gebühr nach Nr. 23300 GNotKG.
Bei einem Nachlasswert in Höhe von 250.000 Euro wird für die Beurkundung der eidesstattlichen Versicherung für Herrn Müller eine Gebühr von weiteren 535 Euro durch das Nachlassgericht erhoben.
4. Gesamtgebühr
Schließlich setzen sich die gesamten Kosten für den Erbschein aus den Gebühren für die Erteilung des Erbscheins sowie für die Beurkundung der eidesstattlichen Versicherung zusammen.
Herrn Müller muss für die Ausstellung des Erbscheins insgesamt 1.070 Euro entrichten.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschein" verwendet:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Erbscheinsverfahren (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Erbschein
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Erbschein" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 13.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 2 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Erbschein-Kosten Rechner beantwortet.
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