Herr Müller (Name geändert) ist einer unserer über 20 Millionen Besucher pro Jahr. Nach dem Tod seines Vaters brauchte er einen Erbschein. Er hatte Fragen zu den Kosten und wandte sich an uns. Im folgenden Beispiel zeigen wir, wie wir ihm helfen konnten.
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So haben wir Herrn Müller zu den Erbscheinkosten beraten
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Herr Müller erbt von seinem verstorbenen Vater 100.000 Euro an Geldvermögen und eine Immobilie im Wert von 300.000 Euro. Auf der Immobilie liegt noch eine Grundschuld von 150.000 Euro. Für das Grundbuchamt braucht Herr Müller einen Erbschein.
1. Bestimmen des Nachlasswerts
Nachlasswert als Grundlage für Erbschein-Gebühren | |
---|---|
Barvermögen | 100.000 Euro |
+ Verkehrswert der Immobilie | 300.000 Euro |
− Grundschuld | 150.000 Euro |
= Nachlasswert | 250.000 Euro |
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2. Gebühren zur Erteilung des Erbscheins
Zur Erteilung des Erbscheins wird nach Nr. 12210 KV GNotKG vom Nachlassgericht eine 1,0-Gebühr erhoben. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach dem Nachlasswert. Je höher der Wert der Erbschaft, desto teurer wird der Erbschein.
Bei einem Nachlasswert von 250.000 Euro verlangt das Nachlassgericht für den Erbschein von Herrn Müller eine Gebühr von 535 Euro.
3. Gebühren zur Beurkundung einer eidesstattlichen Versicherung
Für den Erbschein muss der Antragsteller meist beim Nachlassgericht eine eidesstattliche Versicherung abgeben, um die Richtigkeit seiner Angaben zu bestätigen. Dafür fällt zusätzlich zur Erbschein-Gebühr eine weitere Gebühr nach Nr. 23300 des GNotKG an.
Bei einem Nachlasswert von 250.000 Euro zahlt Herr Müller für die eidesstattliche Versicherung eine weitere Gebühr von 535 Euro.
4. Gesamtgebühr
Die Gesamtkosten für den Erbschein bestehen aus zwei Teilen: der Gebühr für den Erbschein selbst und der Gebühr für die eidesstattliche Versicherung.
Herr Müller zahlt für den Erbschein insgesamt 1.070 Euro.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschein" verwendet:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Erbscheinsverfahren (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Erbschein
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Erbschein" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 13.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 2 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Erbschein-Kosten Rechner beantwortet.
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