Thema Erbschein ﹣ Nutzerfragen
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Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erbschein" verwendet:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Erbscheinsverfahren (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Erbschein
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Erbschein" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 2 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Rechner Erbschein-Kosten beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Erbschein"
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
Wie lange kann man einen Erbschein nach dem Tod beantragen?
Unser Nutzer st...com hatte am 07.01.2021 folgende Frage
Sehr geehrte Damen und Herrn,
wie lange nach dem Tod des Erblassers, kann man einen Erbschein beantragen? Kann ein Erbanspruch verfallen?
Für Ihre Bemühungen herzlichen Dank.
Steffen B.
Antwort durch Stefan Banse vom 07.01.2021
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Unseres Wissens gibt es beim Erbschein selbst keine Fristen, die Sie beachten müssen. Grundsätzlich können Sie diesen auch Jahre nach dem Tod des Erblassers noch beantragen. Beachten Sie allerdings, dass Ihre Ansprüche in der Zwischenzeit verfallen können. So verjährt der Pflichtteilsanspruch nach drei Jahren.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Wird Mehrwertsteuer beim Erbschein fällig?
Unser Nutzer pe....de hatte am 09.03.2020 folgende Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
beim Berechnen der Kosten für einen Erbschein auf Ihrer Homepage ist mir aufgefallen, dass Mehrwertsteuer
und notarielle Nebenkosten, wie Beglaubigung der erforderlichen Unterlagen (Heirats- / Geburtsurkunden)
nicht erwähnt werden.
Wird nicht auch Mehrwertsteuer fällig ?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ansonsten finde ich Ihre Ausführungen sehr gut und hilfreich!
Mit freundlichen Grüßen
Peter S
Antwort durch Stefan Banse vom 11.03.2020
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihr positives Feedback. Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer wird bei Einschaltung eines Notars fällig. Sofern man den Erbschein direkt beim Nachlassgericht beantragt, kann man sich hingegen die Umsatzsteuer sparen.
Da dies bisher im Rechner und unter https://www.smart-rechner.de/erbschein/rechner.php nicht eindeutig war, haben wir im Hilfetext zum Rechnerergebnis sowie unter dem Rechner nun dank Ihrer Email einen entsprechenden Hinweis gesetzt.
Unser Nutzer pe....de hatte am 15.03.2020 noch eine Nachfrage
Sehr geehrter Herren,
vielen Dank für Ihre Antwort. Es freut mich, dass ich einen kleinen kleinen Beitrag zur
Verbesserung Ihrer Rechnerseite leisten konnte. Eine positive Bewertung auf Ihrer Google-Seite habe ich
bereits abgegeben.
Vielleicht können Sie mir noch die eine kleine Frage beantworten: ist eine Gebühr für die Beglaubigung
der im Original vorliegenden Unterlagen, wie Heiratsurkunde und Geburtsschein gerechtfertigt ?
Vielen Dank und herzliche Grüße
Peter S
Erneute Antwort durch Stefan Banse vom 15.03.2020
Hallo Herr S.,
vielen Dank für Ihr Feedback und Ihre Bewertung. Zu Ihrer Frage der Beglaubigungskosten kenne ich mich auch nicht exakt aus. Am besten Googlen Sie z.B. einmal nach "beglaubigung heiratsurkunde kosten“. Im Ergebnis erscheinen bereits zahlreiche vielversprechende Links, um ein Gefühl zu bekommen, welche Kosten gerechtfertigt sein könnten. So können Sie die Dokumente etwa auch beim Standesamt beglaubigen lassen.
Herzliche Grüße und noch einen schönen Sonntag