Gerichtskosten

Gerichtskostenrechner - Berechnung der Gerichtsgebühren ab Juni 2025

Thema Gerichtskostenrechner

Mit unserem Gerichtskostenrechner ermitteln Sie die voraussichtlichen Gebühren – gültig nach GKG ab Juni 2025.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Gerichtskosten sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Streitwert.
  • Die Zahl der Instanzen und eine mögliche Einigung außerhalb des Gerichts beeinflussen die Kosten stark.
  • Wer nur wenig verdient, kann staatliche Hilfe für die Gerichtskosten beantragen (Prozesskostenhilfe).
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Gerichtskostenrechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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So funktioniert der Gerichtskostenrechner

Ein Gerichtsverfahren kann schnell teuer werden – besonders wenn Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und mehrere Instanzen hinzukommen. Mit dem Gerichtskostenrechner bekommen Sie in wenigen Klicks eine realistische Einschätzung Ihres finanziellen Risikos im Zivilprozess.

Der Rechner berücksichtigt sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Kosten, etwa für die erste Instanz oder eine mögliche Berufung. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sowie des Gerichtskostengesetzes (GKG).

Wichtig: Der Rechner gilt für zivilrechtliche Verfahren und ähnliche Streitfälle. Strafprozesse werden nicht erfasst – hier hängen die Kosten von der verhängten Strafe ab. In solchen Fällen berät Sie Ihr Anwalt am besten direkt.

Gebührenerhöhung 2025 berücksichtigt

Der Gerichtskostenrechner berücksichtigt die Änderungen durch das KostBRÄG 2025 – etwa die etwa 6 % höheren Gebühren in der Gerichtskosten- und Anwaltskostentabelle.

Eingabehilfe zum Gerichtskostenrechner

Streitwert bzw. Gegenstandswert

Gerichtskosten-Rechner: Eingabe Gegenstandswert Bitte tragen Sie den Betrag ein, um den gestritten wird (Streitwert bzw. Gegenstandswert).

Der Streitwert ist meist:

  • der geforderte Geldbetrag
  • der geschätzte Wert einer Sache
  • bei Miete oder Gehalt: ein Jahres- oder Monatsbetrag

Beispiele:

  • Abmahnung: 1 Monatsgehalt
  • Kündigung: 3 Monatsgehälter
  • Mietkündigung: 1 Jahresmiete

Der Streitwert bestimmt die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten.

Anzahl Mandanten

Gerichtskosten Rechner: Eingabe Anzahl Mandanten Bitte geben Sie an, wie viele Mandanten vertreten werden. Der Gerichtskostenrechner zeigt nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch die möglichen Anwaltskosten an. Diese hängen davon ab, wie viele Mandanten beteiligt sind.

Wenn mehrere Kläger gemeinsam klagen (sogenannte Streitgenossenschaft), teilen sie sich in der Regel die Gerichtskosten. Verlieren sie den Prozess, kann das Gericht die Kosten anders verteilen – je nach Einzelfall.

Anzahl Gegner

Gerichtskosten Rechner: Eingabe Anzahl Gegner Bitte geben Sie an, wie viele Gegner vertreten werden. Der Rechner zeigt neben den Gerichtskosten auch die möglichen Anwaltskosten an. Diese hängen von der Zahl der Gegner ab.

Die Anzahl der Beklagten hat aber keinen Einfluss auf die Höhe der Gerichtskosten.

Weitere Eingaben

Die restlichen Eingaben im Gerichtskosten-Rechner können Sie mithilfe der Hilfetexte machen. Diese finden Sie hinter den kleinen Fragezeichen neben den Eingabefeldern.

Auslagen und Rechtsanwaltskosten beachten

Neben Gerichtskosten müssen auch die Auslagen des Gerichts erstattet werden. Das können Aufwendungen für Gutachter und für Zeugen sein. Zusätzlich müssen Sie die Kosten für Ihren Rechtsanwalt und, wenn Sie dazu verurteilt werden, auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt übernehmen.

Der Gerichtskostenrechner berechnet automatisch sowohl die eigenen als auch die gegnerischen Anwaltskosten.

Fragen & Tipps zum Thema "Gerichtskosten"

Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps zusätzlich zum Gerichtskosten-Rechner. Was ist für Sie besonders interessant?

  • 01.
    Wofür entstehen Gerichtskosten?

    Gerichtskosten: Was sie abdecken

    Geht ein Streitfall vor Gericht, entstehen zwangsläufig Kosten – ganz unabhängig davon, wer am Ende Recht bekommt. Diese sogenannten Gerichtskosten decken unter anderem die Aufwendungen für Richter, Gerichtsgebäude, Verwaltungsmitarbeiter und Schöffen.

    Zivil-, Straf- und Familienrecht

    Ob bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wie Kündigungen, Mietkündigungen oder Scheidungen, oder bei Strafprozessen – überall fallen Gerichtskosten an. Grundlage für die Berechnung sind Gesetze wie das Gerichtskostengesetz und das Gerichts- und Notarkostengesetz.

    Unserer Erfahrung nach werden Gerichtskosten oft unterschätzt – insbesondere bei Familienangelegenheiten, wo sie neben Anwaltskosten schnell zu erheblichen Belastungen führen können.

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  • 02.
    Wer trägt die Kosten eines Gerichtsverfahrens?

    Grundregel: Der Verlierer zahlt

    Im Zivilrecht gilt: Wer den Prozess verliert, trägt in der Regel die Gerichtskosten – inklusive der Anwaltskosten der Gegenseite. Diese klare Regelung soll einen Ausgleich schaffen und leichtfertige Klagen verhindern.

    Ausnahmen im Sozialrecht

    Bei Verfahren vor dem Sozialgericht – etwa bei Streit um Rente oder Krankenversicherung – übernimmt der Staat häufig die Kosten. Auch bei Familiengerichten ist die Verteilung differenziert: Bei Scheidungen teilen sich die Beteiligten meist die Kosten, während bei Unterhaltsstreitigkeiten meist der Verlierer zahlt.

    Unserer Erfahrung nach lassen sich viele Verfahren durch einen Vergleich kostengünstig beenden – das spart nicht nur Geld, sondern auch Nerven.

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  • 03.
    Wonach richten sich die Gerichtskosten im Zivilrecht?

    Der Streitwert als zentrale Berechnungsgrundlage

    Im Zivilprozess ist der Streitwert entscheidend: Er bildet die Grundlage sowohl für die Gerichtskosten als auch für die Anwaltsgebühren. Wird zum Beispiel auf Zahlung einer bestimmten Summe geklagt, entspricht diese dem Streitwert.

    Streitwertkataloge und richterliches Ermessen

    Bei nicht-monetären Forderungen – etwa bei Kündigungen oder Abmahnungen – greifen Gerichte auf Streitwertkataloge zurück. Ein typisches Beispiel: Bei einer Klage wegen einer arbeitsrechtlichen Abmahnung wird oft ein Monatsgehalt als Streitwert angesetzt.

    Unserer Erfahrung nach wird der Streitwert oft unterschätzt – obwohl er über Kosten und sogar über die zuständige Gerichtsebene entscheidet.

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  • 04.
    Wie hoch sind die Gerichtskosten konkret?

    Gerichtskosten-Tabelle laut Gesetz

    Die Gerichtskosten sind gesetzlich geregelt und orientieren sich am Streitwert. In der Regel werden je nach Gericht 2 bis 3 Gebühren erhoben. Die folgende Tabelle zeigt beispielhafte einfache Gebühren:

    Streitwert bisEinfache Gebühr
    500 Euro40,00 Euro
    1.000 Euro61,00 Euro
    2.000 Euro103,00 Euro
    3.000 Euro125,50 Euro
    5.000 Euro170,50 Euro

    Stand: Gemäß KostBRÄG ab Juni 2025

    Bei Zivilprozessen sind in der Regel 3 Gebühren fällig – somit belaufen sich die Kosten bei einem Streitwert von 5.000 Euro auf insgesamt 483 Euro (3 x 161 Euro).

    Zur vollständigen Gerichtskostentabelle

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  • 05.
    Wie kann ich Prozesskostenhilfe beantragen?

    Unterstützung für einkommensschwache Kläger

    Wer sich einen Zivilprozess nicht leisten kann, hat in Deutschland die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Diese übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten – allerdings nur bei Zivilprozessen.

    Voraussetzungen und Antrag

    Die Hilfe muss vor Einreichung der Klage beim zuständigen Gericht beantragt werden. Formulare sind in den Gerichtsstellen erhältlich. Wer über kein ausreichendes Einkommen verfügt, hat gute Chancen auf Bewilligung.

    Wir sehen häufig, dass Prozesskostenhilfe Menschen den Zugang zum Recht überhaupt erst ermöglicht.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Gerichtskosten" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Gerichtskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 12.05.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Gerichtskosten"

  • Neue Gebühren ab Juni 2025: Anpassungen des Gerichtskostenrechners und des Gerichtskosten-Beispiels an die neuen Gebühren.
  • Anpassungen des Gerichtskostenrechners und der Berechnungsbeispiele an das vom Bundesrat genehmigte Kostenrechtsänderungsgesetz ab 2021.
  • Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent auf die zu berechnenden Anwaltsgebühren für das 2. Halbjahr 2020 im Gerichtskostenrechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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