Mit unserem Gerichtskostenrechner ermitteln Sie die voraussichtlichen Gebühren – gültig nach GKG ab Juni 2025.
Das Wichtigste in Kürze
- Gerichtskosten sind gesetzlich festgelegt und richten sich nach dem Streitwert.
- Die Zahl der Instanzen und eine mögliche Einigung außerhalb des Gerichts beeinflussen die Kosten stark.
- Wer nur wenig verdient, kann staatliche Hilfe für die Gerichtskosten beantragen (Prozesskostenhilfe).
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Unsere Themen zu den Gerichtskosten
Inhalt
So funktioniert der Gerichtskostenrechner
Ein Gerichtsverfahren kann schnell teuer werden – besonders wenn Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und mehrere Instanzen hinzukommen. Mit dem Gerichtskostenrechner bekommen Sie in wenigen Klicks eine realistische Einschätzung Ihres finanziellen Risikos im Zivilprozess.
Der Rechner berücksichtigt sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Kosten, etwa für die erste Instanz oder eine mögliche Berufung. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sowie des Gerichtskostengesetzes (GKG).
Wichtig: Der Rechner gilt für zivilrechtliche Verfahren und ähnliche Streitfälle. Strafprozesse werden nicht erfasst – hier hängen die Kosten von der verhängten Strafe ab. In solchen Fällen berät Sie Ihr Anwalt am besten direkt.
Gebührenerhöhung 2025 berücksichtigt
Der Gerichtskostenrechner berücksichtigt die Änderungen durch das KostBRÄG 2025 – etwa die etwa 6 % höheren Gebühren in der Gerichtskosten- und Anwaltskostentabelle.
Eingabehilfe zum Gerichtskostenrechner
Streitwert bzw. Gegenstandswert
Bitte tragen Sie den Betrag ein, um den gestritten wird (Streitwert bzw. Gegenstandswert).
Der Streitwert ist meist:
- der geforderte Geldbetrag
- der geschätzte Wert einer Sache
- bei Miete oder Gehalt: ein Jahres- oder Monatsbetrag
Beispiele:
- Abmahnung: 1 Monatsgehalt
- Kündigung: 3 Monatsgehälter
- Mietkündigung: 1 Jahresmiete
Der Streitwert bestimmt die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten.
Anzahl Mandanten
Bitte geben Sie an, wie viele Mandanten vertreten werden.
Der Gerichtskostenrechner zeigt nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch die möglichen Anwaltskosten an.
Diese hängen davon ab, wie viele Mandanten beteiligt sind.
Wenn mehrere Kläger gemeinsam klagen (sogenannte Streitgenossenschaft), teilen sie sich in der Regel die Gerichtskosten. Verlieren sie den Prozess, kann das Gericht die Kosten anders verteilen – je nach Einzelfall.
Anzahl Gegner
Bitte geben Sie an, wie viele Gegner vertreten werden.
Der Rechner zeigt neben den Gerichtskosten auch die möglichen Anwaltskosten an. Diese hängen von der Zahl der Gegner ab.
Die Anzahl der Beklagten hat aber keinen Einfluss auf die Höhe der Gerichtskosten.
Weitere Eingaben
Die restlichen Eingaben im Gerichtskosten-Rechner können Sie mithilfe der Hilfetexte machen. Diese finden Sie hinter den kleinen Fragezeichen neben den Eingabefeldern.
Auslagen und Rechtsanwaltskosten beachten
Neben Gerichtskosten müssen auch die Auslagen des Gerichts erstattet werden. Das können Aufwendungen für Gutachter und für Zeugen sein. Zusätzlich müssen Sie die Kosten für Ihren Rechtsanwalt und, wenn Sie dazu verurteilt werden, auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt übernehmen.
Der Gerichtskostenrechner berechnet automatisch sowohl die eigenen als auch die gegnerischen Anwaltskosten.
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Fragen & Tipps zum Thema "Gerichtskosten"
Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps zusätzlich zum Gerichtskosten-Rechner. Was ist für Sie besonders interessant?
01.
Wofür entstehen Gerichtskosten?Gerichtskosten: Was sie abdecken
Geht ein Streitfall vor Gericht, entstehen zwangsläufig Kosten – ganz unabhängig davon, wer am Ende Recht bekommt. Diese sogenannten Gerichtskosten decken unter anderem die Aufwendungen für Richter, Gerichtsgebäude, Verwaltungsmitarbeiter und Schöffen.
Zivil-, Straf- und Familienrecht
Ob bei zivilrechtlichen Streitigkeiten wie Kündigungen, Mietkündigungen oder Scheidungen, oder bei Strafprozessen – überall fallen Gerichtskosten an. Grundlage für die Berechnung sind Gesetze wie das Gerichtskostengesetz und das Gerichts- und Notarkostengesetz.
Unserer Erfahrung nach werden Gerichtskosten oft unterschätzt – insbesondere bei Familienangelegenheiten, wo sie neben Anwaltskosten schnell zu erheblichen Belastungen führen können.
02.
Wer trägt die Kosten eines Gerichtsverfahrens?Grundregel: Der Verlierer zahlt
Im Zivilrecht gilt: Wer den Prozess verliert, trägt in der Regel die Gerichtskosten – inklusive der Anwaltskosten der Gegenseite. Diese klare Regelung soll einen Ausgleich schaffen und leichtfertige Klagen verhindern.
Ausnahmen im Sozialrecht
Bei Verfahren vor dem Sozialgericht – etwa bei Streit um Rente oder Krankenversicherung – übernimmt der Staat häufig die Kosten. Auch bei Familiengerichten ist die Verteilung differenziert: Bei Scheidungen teilen sich die Beteiligten meist die Kosten, während bei Unterhaltsstreitigkeiten meist der Verlierer zahlt.
Unserer Erfahrung nach lassen sich viele Verfahren durch einen Vergleich kostengünstig beenden – das spart nicht nur Geld, sondern auch Nerven.
03.
Wonach richten sich die Gerichtskosten im Zivilrecht?Der Streitwert als zentrale Berechnungsgrundlage
Im Zivilprozess ist der Streitwert entscheidend: Er bildet die Grundlage sowohl für die Gerichtskosten als auch für die Anwaltsgebühren. Wird zum Beispiel auf Zahlung einer bestimmten Summe geklagt, entspricht diese dem Streitwert.
Streitwertkataloge und richterliches Ermessen
Bei nicht-monetären Forderungen – etwa bei Kündigungen oder Abmahnungen – greifen Gerichte auf Streitwertkataloge zurück. Ein typisches Beispiel: Bei einer Klage wegen einer arbeitsrechtlichen Abmahnung wird oft ein Monatsgehalt als Streitwert angesetzt.
Unserer Erfahrung nach wird der Streitwert oft unterschätzt – obwohl er über Kosten und sogar über die zuständige Gerichtsebene entscheidet.
04.
Wie hoch sind die Gerichtskosten konkret?Gerichtskosten-Tabelle laut Gesetz
Die Gerichtskosten sind gesetzlich geregelt und orientieren sich am Streitwert. In der Regel werden je nach Gericht 2 bis 3 Gebühren erhoben. Die folgende Tabelle zeigt beispielhafte einfache Gebühren:
Streitwert bis Einfache Gebühr 500 Euro 40,00 Euro 1.000 Euro 61,00 Euro 2.000 Euro 103,00 Euro 3.000 Euro 125,50 Euro 5.000 Euro 170,50 Euro Stand: Gemäß KostBRÄG ab Juni 2025
Bei Zivilprozessen sind in der Regel 3 Gebühren fällig – somit belaufen sich die Kosten bei einem Streitwert von 5.000 Euro auf insgesamt 483 Euro (3 x 161 Euro).
05.
Wie kann ich Prozesskostenhilfe beantragen?Unterstützung für einkommensschwache Kläger
Wer sich einen Zivilprozess nicht leisten kann, hat in Deutschland die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen. Diese übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten – allerdings nur bei Zivilprozessen.
Voraussetzungen und Antrag
Die Hilfe muss vor Einreichung der Klage beim zuständigen Gericht beantragt werden. Formulare sind in den Gerichtsstellen erhältlich. Wer über kein ausreichendes Einkommen verfügt, hat gute Chancen auf Bewilligung.
Wir sehen häufig, dass Prozesskostenhilfe Menschen den Zugang zum Recht überhaupt erst ermöglicht.
Weitere Online-Rechner
Anwaltskostenrechner, Prozesskostenrechner, Rechner Ausschlagungsfrist, Trennungsunterhalt Rechner, Scheidungskosten-Rechner, Promille-Rechner, Erbschaftsteuer Rechner, Unterhalts-Rechner, Mutterschutzrechner, Bußgeldrechner Geschwindigkeitsüberschreitung, Währungen umrechnen, Gleitzone berechnen, Einkommensteuer 2025
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Gerichtskosten" verwendet:
- RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- GKG - Gerichtskostengesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia
- Wikipedia - RVG
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Gerichtskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 12.05.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Gerichtskosten"
- Neue Gebühren ab Juni 2025: Anpassungen des Gerichtskostenrechners und des Gerichtskosten-Beispiels an die neuen Gebühren.
- Anpassungen des Gerichtskostenrechners und der Berechnungsbeispiele an das vom Bundesrat genehmigte Kostenrechtsänderungsgesetz ab 2021.
- Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent auf die zu berechnenden Anwaltsgebühren für das 2. Halbjahr 2020 im Gerichtskostenrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite