Recht haben ist die eine Seite – Recht bekommen die andere. Gerichtliche Auseinandersetzungen kosten Geld. Ermitteln Sie mit unserem Gerichtskostenrechner die zu erwartenden Gebühren.
Das Wichtigste in Kürze
- Gerichtskosten sind gesetzlich festgelegte Gebühren, die immer vom Streitwert abhängig sind.
- Die Anzahl der Instanzen oder eine außergerichtliche Einigung haben große Auswirkungen auf die Gerichtskosten.
- Wer nicht genug verdient, kann staatliche Prozesskostenbeihilfe beantragen.
Folgende Seiten empfehle ich
Gerichtskosten mit Beispiel-Berechnung
Inhalt
Erhöhung der Wertgebühren seit Januar 2021 berücksichtigt
Die Änderungen durch das seit 1. Januar 2021 in Kraft getretene Kostenrechtsänderungsgesetz, also insbesondere die rund zehn%ige Erhöhung der Wertgebühren in der Gerichtskostentabelle und in der Anwaltskostentabelle, werden vom Gerichtskostenrechner berücksichtigt. Bis einschließlich 2025 sind seitdem keine Änderungen erfolgt.
Auslagen und Rechtsanwaltskosten beachten
Neben Gerichtskosten müssen außerdem die Auslagen des Gerichts erstattet werden. Das können Aufwendungen für Gutachter und für Zeugen sein. Zusätzlich müssen Sie Kosten für Ihren Rechtsanwalt und, wenn Sie dazu verurteilt werden, auch die Kosten für den gegnerischen Anwalt übernehmen.
Was ist Prozesskostenbeihilfe?
Die Kosten eines Verfahrens sollten Sie nicht davor abschrecken, Ihre Interessen durchzusetzen. Wer nicht genug verdient, kann staatliche Prozesskostenbeihilfe beantragen. Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht dann, wenn eine Partei die Kosten der Prozessführung gar nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Dieser Antrag muss jedoch immer sofort bei Einreichen der Klage ebenfalls beim zuständigen Gericht gestellt werden! Rechtsschutzversicherte sollten dagegen vorab prüfen, für welche Verfahren ihr Vertrag eintritt.
Gerichtskostenrechner ist gültig für alle Zivilprozesse
Unser Rechner für die Ermittlung von Gerichtskosten gilt für alle zivilrechtlichen Auseinandersetzungen und ähnliche Fälle. Dazu gehören Verfahren vor den Amts- und Landesgerichten, arbeitsrechtliche Klagen sowie Familienstreitigkeiten. Ob die Klagen zwischen Bürgern untereinander geführt werden oder ob Unternehmen beteiligt sind, spielt hier keine Rolle. Gebühren bei Strafprozessen regeln sich nach der Höhe der ausgesprochenen Strafen und können hier nicht berücksichtigt werden. Ihr Rechtsanwalt hilft Ihnen aber sicher in diesem Fall gern weiter.
In der Regel zahlen die Verlierer eines Zivilprozesses die Gerichtskosten. Die deutsche Prozessordnung sieht jedoch vor, dass schon kurz nach Einreichen der Klage ein Vorschuss auf die Gerichtskosten zu entrichten ist, und zwar von der klagenden Partei. Gewinnt sie, wird ihr der Vorschuss erstattet und vom Gegner eingefordert.
Für die Berechnung ihrer Gebühren sind deutsche Gerichte an das Gerichtskostengesetz (GKG) sowie an das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNozKG) gebunden. Familiengerichte berücksichtigen das Gesetz über die Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG). Außerdem gibt es diverse andere Gesetze, Verordnung und Richtlinien, die in die Berechnung der Gebühren einfließen.
Wie hoch ist der Streit- oder Gegenstandswert bei einem Gerichtsverfahren?
Grundlage für die Berechnung der Gerichtsgebühren ist der Streit- bzw. der Gegenstandswert.
In zivilrechtlichen Verfahren geht es um die Durchsetzung materieller Interessen eines Klägers. Die Gerichte bezeichnen dies als Streitwert
(nur wenn es eine außergerichtliche Einigung gibt, sprechen sie von einem Gegenstandswert).
Oft lassen sich diese Werte auf den Euro genau beziffern. Bei Schadensersatzforderungen etwa sind es die Aufwendungen für die Neubeschaffung oder die Reparatur des beschädigten Gutes oder auch der erlittene Verdienstausfall des Geschädigten.
Komplizierter wird es, wenn ein konkreter Betrag vorher nicht bekannt ist. Welcher Schaden ist zum Beispiel entstanden, wenn ein Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung klagt? Wenn es um eine Erhöhung einer monatlich wiederkehrenden Leistung wie eine Miete geht, welcher Zeitraum wird dann betrachtet? Das Gericht, bei dem die Klage eingegangen ist, muss den Streitwert vorab festlegen. In der Regel schätzt es den Wert dann.
Um jedoch eine vergleichbare und verlässliche Gebührenberechnung vornehmen zu können, entwickelten deutsche Richter einen Streitwertkatalog, in denen Richtwerte typischer Rechtssachverhalte genannt werden. Hierbei handelt es sich stets nur um Empfehlungen, verbindlich ist der Katalog also nicht.
Beispiele für den Streitwert
Sachverhalt | Streit- / Gegenstandswert |
---|---|
Klage gegen Kündigung des Jobs | 3 Monatsgehälter bzw. - löhne |
Klage gegen Abmahnung | 1 Monatsgehalt bzw. - lohn |
Klage gegen Kündigung Mietvertrag | 1 Jahresmiete |
Klage gegen Mieterhöhung | Unterschiedsbetrag zwischen neuer und alter Miete |
Wer bestimmt den Streitwert?
Den Streitwert bestimmt das zuständige Gericht. Der Streitwert kann aber auch darüber bestimmen, in welchem Gericht das Verfahren stattfinden muss. So sind für Prozesse mit einem relativ geringen Streitwert, der unter 5.000 Euro liegt, stets die Amtsgerichte zuständig. Das sind zum Beispiel Nachbarschaftsstreitigkeiten. Liegt der Streitwert unter 600 Euro, ist keine Berufung gegen das Urteil zulässig.
Vor Familiengerichten wird der Verfahrenswert, wie der Streitwert hier genannt wird, anders berechnet. Im Scheidungsverfahren etwa ist der Verfahrenswert das Dreifache des gemeinsamen Monatsverdienstes beider Partner. Die Höhe des gemeinsamen Vermögens der Eheleute fließt ebenfalls in die Berechnung mit ein, dafür werden Aufschläge ermittelt. Mindestens beträgt aber der Verfahrenswert hier 3.000 Euro.
Vorschuss auf die Gerichtskosten durch den Kläger
Nach Ermittlung (oder auch Schätzung) durch das zuständige Gericht erhält der Kläger die Aufforderung, einen Vorschuss auf die Gerichtskosten zu zahlen. Dieser entspricht in der Regel der vollen Höhe der Gerichtsgebühren, ohne Auslagen. Bevor der Vorschuss nicht eingegangen ist, wird die Klageschrift dem Beklagten nicht zugestellt. Der Zahlungseingang ist also Voraussetzung für den Prozessbeginn.
Mit dem Urteil des Prozesses legt das Gericht dann fest, wer die Gerichtskosten tragen muss. In der Regel ist das der Verlierer des Verfahrens.
Ausnahme bei Sozialgerichten
Anders vor Sozialgerichten, hier muss ein klagender Bürger auch dann die Kosten und die Auslagen des Gerichts nicht übernehmen, wenn er kein Recht erhält. Die Kosten von Familiengerichten in Scheidungen oder Sorgerechtsauseinandersetzungen werden üblicherweise unter den Eltern aufgeteilt. Gerichtskosten im Streit um Unterhalt dagegen übernimmt der Verlierer.
Gebührentabellen für die Gerichtskosten
Für die Ermittlung der Gerichtskosten gibt es Gebührentabellen. Hier ist jedem Streitwert eine Verfahrensgebühr zugeordnet. Diese Gebühr wird auch als „einfache“ Gebühr bezeichnet. Für Gerichtsverfahren in der ersten Instanz werden zum Beispiel 3,0 Gebührensätze erhoben.
Ändern sich die Gerichtskosten bei mehreren Klägern?
Schließen sich mehrere Kläger zu einer Streitgenossenschaft zusammen, um die Klage einzureichen, teilen sie sich in der Regel auch die Gerichtskosten.
Im abschließenden Urteil kann die Verteilung der Gerichtskosten für die Gemeinschaft noch anders aussehen, sollte sie den Prozess verlieren.
Hier ist jedoch auf den Einzelfall abzustellen.
Ändern sich die Gerichtskosten bei mehreren Gegnern?
Nein. Wie viele Beklagte es auf der Gegenseite gibt, ist für die die Höhe der Gerichtskosten unerheblich.
Wie hoch sind Gerichtskosten bei einer außergerichtlicher Einigungen?
0 Euro. Viele Auseinandersetzungen lassen sich ohne Hilfe eines Gerichts klären. Manchmal genügt schon die Androhung einer Klage, um die Interessen durchzusetzen. Dann fallen auch keine Gerichtskosten an. Nur die Kosten des eigenen Rechtsbeistandes sind dann zu übernehmen.
Wie hoch sind Gerichtskosten für die erste Instanz bei einem Vergleich?
Auch während des Verfahrens ist es noch möglich, den Streit durch einen Vergleich beizulegen. Ein Urteil wird nicht gesprochen, daher erhebt das Gericht nur eine einfache Gebühr gemäß Gebührentabelle.
Wie hoch sind Gerichtskosten für die erste Instanz nach einem Urteil?
Urteilen Richter zu einem Rechtsstreit, so sind 3,0 Gebührensätze auf der Grundlage des festgelegten Streitwertes fällig. Im Familienrecht sind es dagegen nur 2,0 Gebührensätze. Am Ende des Urteils wird genau festgelegt, wer welche Kosten des Verfahrens trägt. Die Gebühren des Gerichts sowie seine Auslagen muss meist der Verlierer tragen.
Ausnahmen gibt es vor den Sozialgerichten sowie vor den Familienrichtern. Die derzeit gültige Gebührentabelle des Gerichtskostengesetzes stammt aus dem Jahr 2021. Sie wird nur von Zeit zu Zeit angepasst, ist aber auch 2025 gültig.
Wie hoch sind Gerichtskosten für weitere Instanzen?
Berufung
Für Rechtsstreite mit einem Streitwert über 600 Euro sind in Deutschland Berufungen zugelassen. Diese werden als neue Verfahren gewertet, so dass erneut Gerichtskosten anfallen. Grundlage für die Berechnung sind erneut die festgesetzten Streitwerte.
Wird die Berufung mit einer Einigung (also ohne Urteil) beendet, sind 2,0 Gebührensätze gemäß Tabelle des GKG fällig. Spricht das Gericht ein Urteil, sind es dagegen schon 4,0 Gebührensätze.
Revision
Widersprüche gegen das Urteil eines Berufungsverfahrens nennt man Revision. Solche Verfahren müssen vom Gericht ausdrücklich zugelassen werden. Das erfolgt nur, wenn das Urteil von grundsätzlicher Bedeutung für die Gesellschaft ist. Endet die Revisionsverhandlung mit einer Einigung, entstehen weitere Gebühren in Höhe von 3,0 Gebührensätzen. Bei Urteilssprechung steigt die Gebühr auf 5,0 Sätze.
Auszug aus der Tabelle für Gerichtsgebühren
Streitwert bis | Einfache Gebühr 1,0 | Gebührensatz 2,0 | Gebührensatz 3,0 |
---|---|---|---|
500 Euro | 38,00 Euro | 76,00 Euro | 114,00 Euro |
1.000 Euro | 58,00 Euro | 116,00 Euro | 174,00 Euro |
2.000 Euro | 98,00 Euro | 196,00 Euro | 294,00 Euro |
5.000 Euro | 161,00 Euro | 322,00 Euro | 483,00 Euro |
10.000 Euro | 266,00 Euro | 532,00 Euro | 798,00 Euro |
25.000 Euro | 411,00 Euro | 822,00 Euro | 1.233,00 Euro |
110.000 Euro | 1.129,00 Euro | 2.258,00 Euro | 3.387,00 Euro |
260.000 Euro | 2.317,00 Euro | 4.634,00 Euro | 6.951,00 Euro |
500.000 Euro | 3.901,00 Euro | 7.802,00 Euro | 11.703,00 Euro |
1.000.000 Euro | 5.881,00 Euro | 11.762,00 Euro | 17.643,00 Euro |
Stand: 2025 gemäß Kostenrechtsänderungsgesetz
Gerichtskosten sind nicht mehrwertsteuerpflichtig.
Dies könnte Sie auch interessieren
Weitere Online-Rechner
Anwaltskostenrechner, Prozesskostenrechner, Rechner Ausschlagungsfrist, Trennungsunterhalt Rechner, Scheidungskosten-Rechner, Promille-Rechner, Erbschaftsteuer Rechner, Unterhalts-Rechner, Mutterschutzrechner, Bußgeldrechner Geschwindigkeitsüberschreitung, Währungen umrechnen, Gleitzone berechnen, Einkommensteuer 2025
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Gerichtskosten" verwendet:
- RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- GKG - Gerichtskostengesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia
- Wikipedia - RVG
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Gerichtskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Gerichtskosten"
- Überprüfung des Gerichtskostenrechners und der Texte auf etwaige Änderungen für 2025. Es sind keine Änderungen erfolgt.
- Anpassungen des Gerichtskostenrechners und der Berechnungsbeispiele an das vom Bundesrat genehmigte Kostenrechtsänderungsgesetz ab 2021.
- Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent auf die zu berechnenden Anwaltsgebühren für das 2. Halbjahr 2020 im Gerichtskostenrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite