Zu unseren jährlich weit über 20 Millionen Besuchern gehört auch Herr Vermit (Name geändert), der unser Gerichtskosten-Tool nutzen konnte. Anhand seines Beispiels zeigen wir, wie sich Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) zusammensetzen. Die Summen basieren auf dem Streitwert und allen anfallenden Gebühren.
Folgende Seiten empfehle ich
So haben wir Herrn Vermits Gerichtskosten kalkuliert
Grundlagen zum Beispiel
Herr Vermit stellt nach dem Auszug seines Mieters einen erheblichen Schaden in der Wohnung fest. Er fordert seinen ehemaligen Mieter zur Übernahme der Kosten auf, die er aufwenden musste, um die Räume wieder bewohnbar zu machen. Immerhin sind rund 10.000 Euro zusammengekommen. Nachdem der Ex-Mieter sich weigert, reicht der Herr Vermit Klage ein.
Grundlagen für Gerichtskosten:
- Streitwert: 10.000 Euro
- Einfache Gebühr laut Gebührentabelle: 266 Euro
- 3,0 Gebührensätze für erste Instanz: 798 Euro
Variante A: Vergleich zwischen Vermieter und Mieter
Herr Vermit einigt sich mit seinem Ex-Mieter in der ersten Gerichtsverhandlung auf einen Vergleich. Der ehemalige Mieter erstattet 7.000 Euro, das Verfahren ist beendet. Das Gericht erhebt die einfache Gebühr in Höhe von 266 Euro. Laut Vereinbarung werden diese in Quoten aufgeteilt - der Vermieter trägt 7/10 und der Mieter 3/10. Auf den geleisteten Gerichtskostenvorschuss in Höhe von 798 Euro erfolgt an Herrn Vermit also eine Erstattung.
Variante B: Klage und Mieter verliert
Das Gericht verurteilt den Beklagten Ex-Mieter zur Erstattung des Schadens. Als Verlierer trägt er die Gerichtskosten in voller Höhe. Er zahlt 798 Euro. Der Vermieter erhält den Vorschuss zurück. Das Gericht lässt eine Berufung zu.
Variante C: Mieter geht in Berufung und gewinnt
Der beklagte Mieter gibt sich mit dem Urteil nicht zufrieden und legt Berufung ein. Das Berufungsgericht sieht die Sache ganz anders und gibt dem Mieter ihm Recht. Erneut sind Gerichtsgebühren fällig. Sie betragen inzwischen insgesamt:
- Gebühr aus der ersten Instanz: 3,0 Gebührensätze 798 Euro
- Gebühr aus der zweiten Instanz: 4,0 Gebührensätze 1.064 Euro
- Gesamtgebühren: 1.862 Euro
Eine Revision wird nicht zugelassen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Herr Vermit als Vermieter muss nun alle Gerichtskosten des gesamten Verfahrens übernehmen! Er trägt 1.862 Euro.
Dies könnte Sie auch interessieren
Weitere Online-Rechner
Anwaltskostenrechner, Prozesskostenrechner, Rechner Ausschlagungsfrist, Trennungsunterhalt Rechner, Scheidungskosten-Rechner, Promille-Rechner, Erbschaftsteuer Rechner, Unterhalts-Rechner, Mutterschutzrechner, Bußgeldrechner Geschwindigkeitsüberschreitung, Währungen umrechnen, Gleitzone berechnen, Einkommensteuer 2025
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Gerichtskosten" verwendet:
- RVG - Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- GKG - Gerichtskostengesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia
- Wikipedia - RVG
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Gerichtskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 14.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Gerichtskostenrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Gerichtskosten"
- Überprüfung des Gerichtskostenrechners und der Texte auf etwaige Änderungen für 2025. Es sind keine Änderungen erfolgt.
- Anpassungen des Gerichtskostenrechners und der Berechnungsbeispiele an das vom Bundesrat genehmigte Kostenrechtsänderungsgesetz ab 2021.
- Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent auf die zu berechnenden Anwaltsgebühren für das 2. Halbjahr 2020 im Gerichtskostenrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite