Gerichtskosten

Beispiel zu Gerichtskosten

Thema Gerichtskostenrechner ﹣ Beispiel

Zu unseren jährlich weit über 20 Millionen Besuchern gehört auch Herr Vermit (Name geändert), der unser Gerichtskosten-Tool nutzen konnte. Anhand seines Beispiels zeigen wir, wie sich Gerichtsgebühren nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) zusammensetzen.

Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Gerichtskostenrechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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So haben wir Herrn Vermits Gerichtskosten kalkuliert

Grundlagen zum Beispiel

Herr Vermit entdeckt nach dem Auszug seines Mieters erhebliche Schäden in der Wohnung. Er fordert die Kosten für die Reparatur zurück – etwa 10.000 Euro. Da der ehemalige Mieter nicht zahlt, reicht Herr Vermit Klage ein.

Grundlage für die Gerichtskosten:

  • Streitwert: 10.000 Euro
  • Einfache Gebühr laut Tabelle ab Juni 2025: 283 Euro
  • 3,0 Gebührensätze in der ersten Instanz: 798 Euro

Variante A: Vergleich zwischen Vermieter und Mieter

Herr Vermit einigt sich mit seinem früheren Mieter in der ersten Gerichtsverhandlung. Der Mieter zahlt 7.000 Euro – das Verfahren ist damit beendet.

Das Gericht erhebt die einfache Gebühr von 283 Euro. Diese wird nach dem Vergleich aufgeteilt: Herr Vermit übernimmt 7/10, der Mieter 3/10. Herr Vermit hatte zuvor einen Gerichtskostenvorschuss von 849 Euro gezahlt. Ein Teil davon wird ihm jetzt zurückerstattet.

Variante B: Klage und Mieter verliert

Das Gericht entscheidet: Der ehemalige Mieter muss den Schaden bezahlen. Als unterlegene Partei trägt er die gesamten Gerichtskosten – also 849 Euro.

Der Vermieter bekommt seinen Vorschuss zurück. Das Gericht erlaubt eine Berufung gegen das Urteil.

Variante C: Mieter geht in Berufung und gewinnt

Der Mieter ist mit dem ersten Urteil nicht einverstanden und legt Berufung ein. Das Berufungsgericht sieht den Fall anders – und gibt dem Mieter Recht.

Damit fallen weitere Gerichtskosten an. Insgesamt ergeben sich:

  • Erste Instanz (3,0 Gebührensätze): 849 Euro
  • Zweite Instanz (4,0 Gebührensätze): 1.132 Euro
  • Gesamt: 1.981 Euro

Eine Revision wird nicht zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Herr Vermit muss nun alle Gerichtskosten übernehmen – insgesamt 1.981 Euro.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Gerichtskosten" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Gerichtskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 12.05.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Gerichtskostenrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Gerichtskosten"

  • Neue Gebühren ab Juni 2025: Anpassungen des Gerichtskostenrechners und des Gerichtskosten-Beispiels an die neuen Gebühren.
  • Anpassungen des Gerichtskostenrechners und der Berechnungsbeispiele an das vom Bundesrat genehmigte Kostenrechtsänderungsgesetz ab 2021.
  • Berücksichtigung der Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent auf die zu berechnenden Anwaltsgebühren für das 2. Halbjahr 2020 im Gerichtskostenrechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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