Urlaubstage, also der Urlaubsanspruch, der wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, ist vom Arbeitgeber als Geldleistung abzugelten. Der Urlaubsabgeltungs-Rechner berechnet diesen Anspruch.
Das Wichtigste in Kürze
- Nicht genommene Urlaubstage bei einer Kündigung müssen vom Arbeitgeber laut Bundesurlaubsgesetz abgegolten werden.
- Die Urlaubsabgeltung ist ein steuerpflichtiger Arbeitslohn und grundsätzlich zu versteuern.
- Die Höhe der Abgeltung können Sie komfortable mit unserem obigen Rechner ermitteln.
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Urlaubsabgeltung
Eingabehilfe zum Rechner für die Urlaubsabgeltung
Der Urlaubsabgeltungs-Rechner berechnet anhand des Monatsentgelts, der Angabe zu den Arbeitstagen je Woche und den abzugeltenden Urlaubstagen die Urlaubsabgeltung. Diese wird vom Arbeitgeber als Ausgleich für die nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage getragen. Grundlage für die Berechnung der Urlaubsabgeltung ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).
Monatsbrutto
Geben Sie bitte das monatliche Bruttogehalt an, dass Sie im Durchschnitt in den letzten 13 Wochen (3 Monate) vor
Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezogen haben.
Dazu zählen gemäß § 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Zulagen, die im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen (Schmutz-, Gefahren-, Sonntags-, Nacht- und Auslandszulagen sowie Zulagen für Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften) und
- Sachbezüge, also Beteiligungen des Arbeitgebers an z.B. Unterkunftskosten, Mahlzeiten, Arbeitskleidung, Benzingutscheinen oder Eintrittskarten.
Nicht dazu zählen
- Einmalzahlungen, wie z.B. Abfindungen, Weihnachtsgeld, Treueprämien oder Jubiläumsgeld,
- Überstundenvergütungen,
- Vermögenswirksame Leistungen oder
- Trinkgelder
Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung außer Betracht.
Arbeitstage je Woche
Geben Sie bitte die Anzahl der Arbeitstage je Woche an.
Wenn Sie z.B. montags bis freitags arbeiten, also eine 5-Tage-Woche haben, geben Sie hier "5" ein.
Auch bei einer Teilzeitbeschäftigung können Sie hier die Anzahl der
Arbeitstage je Woche angeben.
Zur Berechnung der Urlaubsabgeltung wird so das durchschnittliche werktägliche Arbeitsentgelt vor Beendigung des
Arbeitsverhältnisses ermittelt und mit den verbleibenden, also abzugeltenden Urlaubstagen multipliziert.
Abzugeltende Urlaubstage
Geben Sie bitte die Anzahl der noch abzugeltenden Urlaubstage an.
Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind gemäß § 5 Abs. 2 BUrlG auf volle Urlaubstage aufzurunden.
Bruchteile von Urlaubstagen, die nicht gemäß § 5 Abs. 2 BUrlG aufgerundet werden müssen, sind entsprechend ihrem Umfang
abzugelten.
Wie wird die Urlaubsabgeltung versteuert?
Die Urlaubsabgeltung, die wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn und grundsätzlich als "sonstiger Bezug" zu versteuern.
Sonstige Bezüge werden bei der Lohnsteuerberechnung anders versteuert als der normale Arbeitslohn: Zunächst wird die Jahreslohnsteuer auf den laufenden Jahreslohn berechnet. Dann wird die Lohnsteuer vom laufenden Jahreslohn zuzüglich der sonstigen Bezüge, also der Urlaubsabgeltung berechnet. Der Unterschiedsbetrag zwischen diesen beiden Steuerwerten ist dann die Lohnsteuer auf die Urlaubsabgeltung. Aufgrund der Steuerprogression ist damit der Steuersatz für die Urlaubsabgeltung höher als für den laufenden Monatslohn.
Können Urlaubstage auch ausgezahlt werden?
Nein, außer bei Urlaubsabgeltung. Reine Urlaubstage dürfen nicht ausgezahlt werden, denn sie sollen der Erholung des Arbeitnehmenden dienen. Die einzige Ausnahme tritt nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein. Dann muss - wie auf dieser Seite umfassend beschrieben - Urlaub, der zeitlich nicht mehr genommen werden kann, in Form von Urlaubsabgeltung ausgezahlt werden.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Urlaubsabgeltung berechnen" verwendet:
- Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Urlaubsabgeltung berechnen" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 30.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Urlaubsabgeltung berechnen"
- Veröffentlichung des Urlaubsabgeltungsrechners nebst dazugehöriger Texte.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite