Wenn Sie Ihren Job beenden und noch Urlaubstage übrig sind, die Sie nicht mehr nehmen können, erhalten Sie vom Arbeitgeber eine Auszahlung dafür. Das nennt man Urlaubsabgeltung. Mit unserem Urlaubsabgeltungs-Rechner können Sie schnell berechnen, wie hoch dieser Betrag ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Nicht genommene Urlaubstage bei einer Kündigung müssen vom Arbeitgeber nach dem Bundesurlaubsgesetz ausgezahlt werden.
- Die Urlaubsabgeltung gilt als steuerpflichtiger Arbeitslohn und wird daher versteuert.
- Die genaue Höhe können Sie bequem mit unserem obigen Rechner berechnen.
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Urlaubsabgeltung
So funktioniert der Urlaubsabgeltung-Rechner
Der Urlaubsabgeltungs-Rechner zeigt, wie viel Geld Sie für nicht genommenen Urlaub erhalten. Er berücksichtigt Ihr Monatsentgelt, die Anzahl der Arbeitstage pro Woche und die Urlaubstage, die am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden konnten.
Die Berechnung der Urlaubsabgeltung folgt den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, diese Abgeltung als finanziellen Ausgleich für nicht genutzte Urlaubstage zu zahlen. Die Höhe ergibt sich aus dem Tagesentgelt, das mit der Anzahl der abzugeltenden Urlaubstage multipliziert wird.
So können Sie schnell und transparent nachvollziehen, welcher Anspruch Ihnen im Fall einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusteht.
Eingabehilfe zum Rechner für die Urlaubsabgeltung
Monatsbrutto
Bitte geben Sie Ihr durchschnittliches Bruttogehalt der letzten 3 Monate an.
Dazu zählen
- Zulagen (z. B. Nacht-, Sonntags-, Auslandszuschläge)
- Sachbezüge (z. B. Unterkunft, Verpflegung, Gutscheine)
Nicht dazu zählen
- Einmalzahlungen (z. B. Abfindung, Weihnachtsgeld)
- Überstundenvergütungen
- Vermögenswirksame Leistungen
Arbeitstage je Woche
Tragen Sie die Anzahl Ihrer Arbeitstage pro Woche ein (z. B. „5“ bei Montag bis Freitag).
Abzugeltende Urlaubstage
Geben Sie die Anzahl der verbleibenden Urlaubstage an. Bruchteile ab 0,5 werden aufgerundet.
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Fragen & Tipps zur Berechnung der Urlaubsabgeltung
Hier finden Sie Fragen und Tipps im Zusammenhang mit unserem Rechner für die Urlaubsabgeltung. Was möchten Sie wissen?
01.
Was ist Urlaubsabgeltung – und wann besteht ein Anspruch?Von Urlaubsabgeltung ist die Rede, wenn Resturlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Dann muss der offene Urlaub in Geld ausgezahlt werden. Das gilt z. B. bei Kündigung, Befristungsende oder Aufhebungsvertrag – auch bei längerer Krankheit, wenn bis zum Ende keine Freistellung mehr möglich ist.
Der Anspruch entsteht mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses und wird in der Regel mit der Schlussabrechnung fällig. Mit unserem Urlaubsanspruch-Rechner lässt sich zuvor ermitteln, wie viele Urlaubstage überhaupt noch offen sind. Die konkrete Auszahlungssumme können Sie anschließend direkt mit dem Urlaubsabgeltungs-Rechner auf dieser Seite berechnen.
02.
Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?In der Praxis wird häufig der durchschnittliche Verdienst der letzten 13 Wochen zugrunde gelegt (ohne Überstundenvergütung). Daraus ergibt sich ein Tagesverdienst, der mit der Anzahl der offenen Urlaubstage multipliziert wird.
Faustformel:
Urlaubsabgeltung = Durchschnittlicher Brutto-Tagesverdienst × offene UrlaubstageBei Stundenmodellen erfolgt die Umrechnung über Stunden: Offene Urlaubstage × tägliche Sollstunden = Urlaubsstunden; diese werden mit dem vertraglichen Stundenlohn multipliziert. Nutzen Sie dazu den Stundenlohn-Rechner.
Die genaue Höhe Ihrer Abgeltung können Sie direkt im Urlaubsabgeltungs-Rechner auf dieser Seite berechnen.
03.
Wie wird die Urlaubsabgeltung versteuert – und fallen Sozialabgaben an?Die Urlaubsabgeltung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn und wird als „sonstiger Bezug“ versteuert. Zunächst wird die Jahreslohnsteuer auf den laufenden Jahreslohn ermittelt; anschließend auf laufender Lohn + Urlaubsabgeltung. Die Differenz ist die Lohnsteuer auf die Abgeltung. Wegen der Progression ist der Steuersatz hier oft höher als beim Monatslohn.
In der Regel ist Urlaubsabgeltung auch sozialversicherungspflichtig (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung), soweit keine Ausnahmen greifen.
04.
Dürfen Urlaubstage einfach ausgezahlt werden?Nein. Urlaub dient der Erholung und ist deshalb grundsätzlich zu gewähren, nicht auszuzahlen. Die einzige zulässige Auszahlung ist die Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Resturlaub zeitlich nicht mehr genommen werden kann.
Zur Berechnung der offenen Resttage eignet sich der Urlaubsanspruch-Rechner. Für die Umrechnung in Geld steht Ihnen hier der Urlaubsabgeltungs-Rechner zur Verfügung.
05.
Bis wann sollte die Urlaubsabgeltung geltend gemacht werden?Häufig bestehen im Arbeits- oder Tarifvertrag sogenannte Ausschlussfristen (z. B. 3 Monate). Ansprüche – auch auf Urlaubsabgeltung – müssen dann innerhalb dieser Frist schriftlich geltend gemacht werden. Es empfiehlt sich, die vertraglichen Regelungen zu prüfen und die Auszahlung zeitnah nach dem Ausscheiden zu verlangen.
Mit dem Urlaubsabgeltungs-Rechner können Sie sofort prüfen, welche Summe Ihnen zusteht.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Urlaubsabgeltung berechnen" verwendet:
- Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Urlaubsabgeltung berechnen" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 30.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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- Veröffentlichung des Urlaubsabgeltungsrechners nebst dazugehöriger Texte.
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