Urlaubsabgeltung berechnen

Urlaubsabgeltung berechnen - Ausgleich für nicht beanspruchte Urlaubstage

Thema Urlaubsabgeltungsrechner

Urlaubstage, also der Urlaubsanspruch, der wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, ist vom Arbeitgeber als Geldleistung abzugelten. Der Urlaubsabgeltungs-Rechner berechnet diesen Anspruch.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Nicht genommene Urlaubstage bei einer Kündigung müssen vom Arbeitgeber laut Bundesurlaubsgesetz abgegolten werden.
  • Die Urlaubsabgeltung ist ein steuerpflichtiger Arbeitslohn und grundsätzlich zu versteuern.
  • Die Höhe der Abgeltung können Sie komfortable mit unserem obigen Rechner ermitteln.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Urlaubsabgeltungsrechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Urlaubsabgeltung

Eingabehilfe zum Rechner für die Urlaubsabgeltung

Der Urlaubsabgeltungs-Rechner berechnet anhand des Monatsentgelts, der Angabe zu den Arbeitstagen je Woche und den abzugeltenden Urlaubstagen die Urlaubsabgeltung. Diese wird vom Arbeitgeber als Ausgleich für die nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage getragen. Grundlage für die Berechnung der Urlaubsabgeltung ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

Monatsbrutto

Urlaubsabgeltungsrechner: Monatsbrutto Geben Sie bitte das monatliche Bruttogehalt an, dass Sie im Durchschnitt in den letzten 13 Wochen (3 Monate) vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezogen haben.

Dazu zählen gemäß § 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

  • Zulagen, die im Zusammenhang mit der Arbeits­leistung stehen (Schmutz-, Gefahren-, Sonntags-, Nacht- und Auslands­zulagen sowie Zulagen für Bereit­schafts­dienste und Ruf­bereit­schaften) und
  • Sachbezüge, also Beteiligungen des Arbeitgebers an z.B. Unterkunfts­kosten, Mahlzeiten, Arbeits­kleidung, Benzin­gutscheinen oder Eintritts­karten.

Nicht dazu zählen

  • Einmalzahlungen, wie z.B. Abfindungen, Weihnachtsgeld, Treueprämien oder Jubiläumsgeld,
  • Überstundenvergütungen,
  • Vermögenswirksame Leistungen oder
  • Trinkgelder

Bei Verdienst­erhöhungen nicht nur vorüber­gehender Natur, die während des Berechnungs­zeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienst­kürzungen, die im Berechnungs­zeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeits­ausfällen oder unverschuldeter Arbeits­versäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung außer Betracht.

Arbeitstage je Woche

Urlaubsabgeltungsrechner: Arbeitstage je Woche Geben Sie bitte die Anzahl der Arbeitstage je Woche an. Wenn Sie z.B. montags bis freitags arbeiten, also eine 5-Tage-Woche haben, geben Sie hier "5" ein. Auch bei einer Teilzeit­beschäftigung können Sie hier die Anzahl der Arbeitstage je Woche angeben. Zur Berechnung der Urlaubs­abgeltung wird so das durch­schnittliche werktägliche Arbeits­entgelt vor Beendigung des Arbeits­verhältnisses ermittelt und mit den verbleibenden, also abzugeltenden Urlaubstagen multipliziert.

Abzugeltende Urlaubstage

Urlaubsabgeltungsrechner: Abzugeltende Urlaubstage Geben Sie bitte die Anzahl der noch abzugeltenden Urlaubstage an. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind gemäß § 5 Abs. 2 BUrlG auf volle Urlaubs­tage aufzurunden. Bruchteile von Urlaubstagen, die nicht gemäß § 5 Abs. 2 BUrlG aufgerundet werden müssen, sind entsprechend ihrem Umfang abzugelten.

Wie wird die Urlaubsabgeltung versteuert?

Die Urlaubsabgeltung, die wegen Beendigung des Arbeits­verhältnisses gezahlt wird, ist steuer­pflichtiger Arbeits­lohn und grund­sätzlich als "sonstiger Bezug" zu versteuern.

Sonstige Bezüge werden bei der Lohnsteuerberechnung anders versteuert als der normale Arbeitslohn: Zunächst wird die Jahreslohnsteuer auf den laufenden Jahreslohn berechnet. Dann wird die Lohnsteuer vom laufenden Jahreslohn zuzüglich der sonstigen Bezüge, also der Urlaubs­abgeltung berechnet. Der Unterschieds­betrag zwischen diesen beiden Steuerwerten ist dann die Lohnsteuer auf die Urlaubsabgeltung. Aufgrund der Steuer­progression ist damit der Steuersatz für die Urlaubs­abgeltung höher als für den laufenden Monatslohn.

Können Urlaubstage auch ausgezahlt werden?

Nein, außer bei Urlaubsabgeltung. Reine Urlaubstage dürfen nicht ausgezahlt werden, denn sie sollen der Erholung des Arbeit­nehmenden dienen. Die einzige Ausnahme tritt nur bei Beendigung des Arbeits­verhältnisses ein. Dann muss - wie auf dieser Seite umfassend beschrieben - Urlaub, der zeitlich nicht mehr genommen werden kann, in Form von Urlaubs­abgeltung ausgezahlt werden.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Urlaubsabgeltung berechnen" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Urlaubsabgeltung berechnen" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 30.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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