
Urlaubstage, also der Urlaubsanspruch, der wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, ist vom Arbeitgeber als Geldleistung abzugelten. Der Urlaubsabgeltungs-Rechner berechnet diese Urlaubsabgeltung gemäß des Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz).
Urlaubsabgeltungs-Rechner und Beispiel-Berechnung Urlaubsabgeltung
Inhalt
Monatsbrutto
Geben Sie bitte das monatliche Bruttogehalt an, dass Sie im Durchschnitt in den letzten 13 Wochen (3 Monate) vor
Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezogen haben.
Dazu zählen gemäß § 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- Zulagen, die im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen (Schmutz-, Gefahren-, Sonntags-, Nacht- und Auslandszulagen sowie Zulagen für Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften) und
- Sachbezüge, also Beteiligungen des Arbeitgebers an z.B. Unterkunftskosten, Mahlzeiten, Arbeitskleidung, Benzingutscheinen oder Eintrittskarten.
Nicht dazu zählen
- Einmalzahlungen, wie z.B. Abfindungen, Weihnachtsgeld, Treueprämien oder Jubiläumsgeld,
- Überstundenvergütungen,
- Vermögenswirksame Leistungen oder
- Trinkgelder
Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung außer Betracht.
Arbeitstage je Woche
Geben Sie bitte die Anzahl der Arbeitstage je Woche an.
Wenn Sie z.B. monatags bis freitags arbeiten, also eine 5-Tage-Woche haben, geben Sie hier "5" ein.
Auch bei einer Teilzeitbeschäftigung können Sie hier die Anzahl der
Arbeitstage je Woche angeben.
Zur Berechnung der Urlaubsabgeltung wird so das durchschnittliche werktägliche Arbeitsentgelt vor Beendigung des
Arbeitsverhältnisses ermittelt und mit den verbleibenden, also abzugeltenden Urlaubstagen multipliziert.
Abzugeltende Urlaubstage
Geben Sie bitte die Anzahl der noch abzugeltenden Urlaubstage an.
Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind gemäß § 5 Abs. 2 BUrlG auf volle Urlaubstage aufzurunden.
Bruchteile von Urlaubstagen, die nicht gemäß § 5 Abs. 2 BUrlG aufgerundet werden müssen, sind entsprechend ihrem Umfang
abzugelten.
Weitere Online-Rechner
Urlaubsanspruch berechnen, Arbeitstagerechner 2023, Ferien, Anwaltskostenrechner, Kosten Scheidung berechnen, Unterhalts-Rechner, Fristen berechnen, Erbschaftsteuerrechner, Arbeitszeitrechner, Berechnung Abfindung
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Urlaubsabgeltung berechnen" verwendet:
- Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung am 13.07.2023
Die Seiten der Themenwelt "Urlaubsabgeltung berechnen" wurden zuletzt am 13.07.2023 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 06.10.2022
- 06.10.2022: Veröffentlichung des Urlaubsabgeltungsrechners nebst dazugehöriger Texte.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt