Urlaubsabgeltung berechnen

Urlaubsabgeltung berechnen

Urlaubstage, also der Urlaubsanspruch, der wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, ist vom Arbeitgeber als Geldleistung abzugelten. Der Urlaubsabgeltungs-Rechner berechnet diese Urlaubsabgeltung gemäß des Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz).

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Urlaubsabgeltungs-Rechner und Beispiel-Berechnung Urlaubsabgeltung

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Eingabehilfe zum Rechner für die Urlaubsabgeltung

Der Urlaubsabgeltungs-Rechner berechnet anhand des Monatsentgelts, der Angabe zu den Arbeitstagen je Woche und den abzugeltenden Urlaubstagen die Urlaubsabgeltung, die vom Arbeitgeber als Ausgleich für die nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage getragen wird. Grundlage für die Berechnung der Urlaubsabgeltung ist das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG).

Monatsbrutto

Urlaubsabgeltungsrechner: Monatsbrutto Geben Sie bitte das monatliche Bruttogehalt an, dass Sie im Durchschnitt in den letzten 13 Wochen (3 Monate) vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bezogen haben.

Dazu zählen gemäß § 11 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

  • Zulagen, die im Zusammenhang mit der Arbeits­leistung stehen (Schmutz-, Gefahren-, Sonntags-, Nacht- und Auslands­zulagen sowie Zulagen für Bereit­schafts­dienste und Ruf­bereit­schaften) und
  • Sachbezüge, also Beteiligungen des Arbeitgebers an z.B. Unterkunfts­kosten, Mahlzeiten, Arbeits­kleidung, Benzin­gutscheinen oder Eintritts­karten.

Nicht dazu zählen

  • Einmalzahlungen, wie z.B. Abfindungen, Weihnachtsgeld, Treueprämien oder Jubiläumsgeld,
  • Überstundenvergütungen,
  • Vermögenswirksame Leistungen oder
  • Trinkgelder

Bei Verdienst­erhöhungen nicht nur vorüber­gehender Natur, die während des Berechnungs­zeitraums eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienst­kürzungen, die im Berechnungs­zeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeits­ausfällen oder unverschuldeter Arbeits­versäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung außer Betracht.

Arbeitstage je Woche

Urlaubsabgeltungsrechner: Arbeitstage je Woche Geben Sie bitte die Anzahl der Arbeitstage je Woche an. Wenn Sie z.B. monatags bis freitags arbeiten, also eine 5-Tage-Woche haben, geben Sie hier "5" ein. Auch bei einer Teilzeit­beschäftigung können Sie hier die Anzahl der Arbeitstage je Woche angeben. Zur Berechnung der Urlaubs­abgeltung wird so das durch­schnittliche werktägliche Arbeits­entgelt vor Beendigung des Arbeits­verhältnisses ermittelt und mit den verbleibenden, also abzugeltenden Urlaubstagen multipliziert.

Abzugeltende Urlaubstage

Urlaubsabgeltungsrechner: Abzugeltende Urlaubstage Geben Sie bitte die Anzahl der noch abzugeltenden Urlaubstage an. Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind gemäß § 5 Abs. 2 BUrlG auf volle Urlaubs­tage aufzurunden. Bruchteile von Urlaubstagen, die nicht gemäß § 5 Abs. 2 BUrlG aufgerundet werden müssen, sind entsprechend ihrem Umfang abzugelten.

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Beispiel für die Berechnung der Urlaubsabgeltung

Frau Frei arbeitet in einem Labor und beendet einvernehmlich mit ihrem Arbeitgeber das bestehende Arbeits­verhältnis. Ihre noch verbleibenden Urlaubstage kann sie bis zur Beendigung des Arbeits­verhältnisses nicht mehr in Anspruch nehmen. Daher erhält sie von Ihrem Arbeitgeber eine Urlaubsabgeltung, die im folgenden berechnet wird.

  • Frau Frei hat ein vertraglich festgelegtes monatliches Bruttogehalt von 3.500 Euro
  • Aufgrund ihrer Arbeit mit teils explosiven Stoffen erhält Frau Frei eine monatliche Gefahrenzulage von 500 Euro.
  • Ihr wurden in den letzten Wochen mehrere Überstunden entlohnt.
  • Frau Frei arbeitet von montags bis freitags, hat also eine 5-Tage-Woche
  • Sie hat noch 7 Tage Resturlaub
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1. Wie wird das Durschnittsentgelt für die letzten 13 Wochen berechnet?

Nach § 11 des Mindest­urlaubs­gesetzes (BUrlG) bemisst sich die Urlaubsabgeltung nach dem durch­schnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen bzw. 3 Monaten vor Beendigung des Arbeits­verhältnisses hatte, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeits­verdienstes.

Frau Frei kann demnach ihre monatliche Gefahrenzulage von 500 Euro zu ihrem laufenden Monatsbrutto von 3.500 Euro addieren. Die bezahlten Überstunden gehören laut Gesetzz jedoch nicht dazu. Sie hat demnach ein Monatsbrutto von 4.000 .

Auf drei Monate bzw. 13 Wochen hochgerechnet hat Frau Frei ein Entgelt von 3 × 4.000 Euro = 12.000 Euro.

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2. Wie wird das Wochenentgelt berechnet?

Das durchschnitt­liche wöchentliche Arbeitsentgelt wird berechnet, indem das 13-Wochen-Entgelt (Quartalsentgelt) auf das Wochenentgelt herunter­gerechnet wird.

Das wöchentliche Entgelt von Frau Frei beträgt 12.000 Euro / 13 = 923,08 Euro.

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3. Wie wird das Tagesentgelt berechnet?

Das durchschnitt­liche tägliche Arbeitsentgelt wird berechnet, indem das Wochenentgelt gemäß Frau Freis 5-Tage-Woche heruntergerechnet wird.

Bei einer 5-Tage-Woche beträgt das Tagesentgelt 923,08 Euro / 5 = 184,62 Euro.

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4. Wie wird schließlich die Urlaubsabgeltung berechnet?

Die Frau Frei zustehende Urlaubsabgeltung steht ihr gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG zu. Die Urlausabgeltung ergibt sich hier aus den sieben abzugeltenden Urlaubstagen multipliziert mit dem berechneten Tagesentgelt.

Frau Freis Urlaubsabgeltung beträgt 7 × 184,62 Euro = 1.292,34 Euro.

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Wie wird die Urlaubsabgeltung versteuert?

Die Urlaubsabgeltung, die wegen Beendigung des Arbeits­verhältnisses gezahlt wird, ist steuer­pflichtiger Arbeits­lohn und grund­sätzlich als "sonstiger Bezug" zu versteuern. Sonstige Bezüge werden bei der Lohnsteuerberechnung anders versteuert als der normale Arbeitslohn: Zunächst wird die Jahreslohnsteuer auf den laufenden Jahreslohn berechnet. Dann wird die Lohnsteuer vom laufenden Jahreslohn zuzüglich der sonstigen Bezüge, also der Urlaubs­abgeltung berechnet. Der Unterschieds­betrag zwischen diesen beiden Steuerwerten ist dann die Lohnsteuer auf die Urlaubsabgeltung. Aufgrund der Steuer­progression ist damit der Steuersatz für die Urlaubs­abgeltung höher als für den laufenden Monatslohn.

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Können Urlaubstage auch ausgezahlt werden?

Nein. Urlaubstage dürfen nicht ausgezahlt werden, denn sie sollen der Erholung des Arbeit­nehmenden dienen. Die einzige Ausnahme tritt nur bei Beendigung des Arbeits­verhältnisses ein. Dann muss - wie auf dieser Seite umfassend beschrieben - Urlaub, der zeitlich nicht mehr genommen werden kann, in Form von Urlaubs­abgeltung ausgezahlt werden.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Urlaubsabgeltung berechnen" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 13.07.2023

Die Seiten der Themenwelt "Urlaubsabgeltung berechnen" wurden zuletzt am 13.07.2023 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 06.10.2022

  • 06.10.2022: Veröffentlichung des Urlaubsabgeltungsrechners nebst dazugehöriger Texte.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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