Urlaubsabgeltung berechnen

Beispiel zur Bestimmung der Urlaubsabgeltung

Thema Urlaubsabgeltungsrechner ﹣ Beispiel

Wie hoch ist nach der Kündigung die Urlaubsabgeltung für nicht genommene Urlaubstage? Frau Frei (Name geändert) wollte dies von uns wissen. Wir haben ihr geholfen und zeigen dies an ihrem Beispiel.

Autor Stefan Banse

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So haben wir Frau Frei bei der Ermittlung ihrer Urlaubsabgeltung geholfen

Grundlagen für das Beispiel

Frau Frei arbeitet in einem Labor und beendet einvernehmlich mit ihrem Arbeitgeber das bestehende Arbeits­verhältnis. Ihre noch verbleibenden Urlaubstage kann sie bis zur Beendigung des Arbeits­verhältnisses nicht mehr in Anspruch nehmen. Daher erhält sie von Ihrem Arbeitgeber eine Urlaubsabgeltung, die im folgenden ermittelt wird.

  • Frau Frei hat ein vertraglich festgelegtes monatliches Bruttogehalt von 3.500 Euro
  • Aufgrund ihrer Arbeit mit teils explosiven Stoffen erhält Frau Frei eine monatliche Gefahrenzulage von 500 Euro.
  • Ihr wurden in den letzten Wochen mehrere Überstunden entlohnt.
  • Frau Frei arbeitet von montags bis freitags, hat also eine 5-Tage-Woche
  • Sie hat noch 7 Tage Resturlaub

1. Durchschnittsentgelt für die letzten 13 Wochen

Nach § 11 des Mindest­urlaubs­gesetzes (BUrlG) bemisst sich die Urlaubsabgeltung nach dem durch­schnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen bzw. 3 Monaten vor Beendigung des Arbeits­verhältnisses hatte, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeits­verdienstes.

Frau Frei kann demnach ihre monatliche Gefahrenzulage von 500 Euro zu ihrem laufenden Monatsbrutto von 3.500 Euro addieren. Die bezahlten Überstunden gehören laut Gesetz jedoch nicht dazu. Sie hat demnach ein Monatsbrutto von 4.000 .

Auf drei Monate bzw. 13 Wochen fortgeschrieben hat Frau Frei ein Entgelt von 3 × 4.000 Euro = 12.000 Euro.

2. Ermittlung des Wochenentgelts

Das durchschnitt­liche wöchentliche Arbeitsentgelt wird ermittelt, indem das 13-Wochen-Entgelt (Quartalsentgelt) auf das Wochenentgelt projiziert wird.

Das wöchentliche Entgelt von Frau Frei beträgt 12.000 Euro / 13 = 923,08 Euro.

3. Ermittlung des Tagesentgelts

Das durchschnitt­liche tägliche Arbeitsentgelt wird ermittelt, indem das Wochenentgelt gemäß Frau Freis 5-Tage-Woche projiziert wird.

Bei einer 5-Tage-Woche beträgt das Tagesentgelt 923,08 Euro / 5 = 184,62 Euro.

4. Ermittlung der Urlaubsabgeltung

Die Frau Frei zustehende Urlaubsabgeltung steht ihr gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG zu. Die Urlaubsabgeltung ergibt sich hier aus den sieben abzugeltenden Urlaubstagen multipliziert mit dem ermittelten Tagesentgelt.

Frau Freis Urlaubsabgeltung beträgt 7 × 184,62 Euro = 1.292,34 Euro.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Urlaubsabgeltung berechnen" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Urlaubsabgeltung berechnen" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 05.03.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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