Urlaubsabgeltung berechnen

Beispiel zur Bestimmung der Urlaubsabgeltung

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Wie hoch fällt die Auszahlung für nicht genommene Urlaubstage nach einer Kündigung aus? Frau Frei (Name geändert) hatte genau diese Frage. Wir haben ihr dabei geholfen und zeigen hier Schritt für Schritt, wie ihre Urlaubsabgeltung berechnet wird.

Autor Stefan Banse

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So haben wir die Höhe der Urlaubsabgeltung bestimmt

Grundlagen für das Beispiel

Frau Frei arbeitet in einem Labor und beendet einvernehmlich ihr Arbeits­verhältnis. Ihre verbleibenden Urlaubstage kann sie bis dahin nicht mehr nehmen. Deshalb hat sie Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung, die im Folgenden bestimmt wird.

  • Monatliches Bruttogehalt: 3.500 Euro
  • Gefahrenzulage: 500 Euro pro Monat
  • Zudem wurden zuletzt mehrere Überstunden ausgezahlt
  • Arbeitszeit: Montag bis Freitag (5-Tage-Woche)
  • Resturlaub: 7 Tage

1. Durchschnittsentgelt für die letzten 13 Wochen

Nach § 11 des Mindest­urlaubs­gesetzes (BUrlG) richtet sich die Urlaubsabgeltung nach dem durch­schnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Ende des Arbeits­verhältnisses – Zahlungen für Überstunden bleiben dabei unberücksichtigt.

Frau Frei erhält neben ihrem Monatsbrutto von 3.500 Euro eine Gefahrenzulage von 500 Euro. Zusammen ergibt dies ein berücksichtigungs­fähiges Monatsbrutto von 4.000 Euro. Die in letzter Zeit gezahlten Überstunden zählen hier nicht.

Für drei Monate bzw. 13 Wochen ergibt sich damit ein Entgelt von 3 × 4.000 Euro = 12.000 Euro.

2. Wochenentgelt

Um das durchschnitt­liche Wochenentgelt zu bestimmen, wird das Verdienst der letzten 13 Wochen auf eine Woche umgerechnet.

12.000 Euro / 13 Wochen = 923,08 Euro pro Woche.

3. Tagesentgelt

Aus dem Wochenentgelt wird das tägliche Entgelt abgeleitet. Grundlage ist Frau Freis 5-Tage-Woche.

923,08 Euro / 5 = 184,62 Euro pro Tag.

4. Höhe der Urlaubsabgeltung

Für ihre sieben Resturlaubstage erhält Frau Frei gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG eine Abgeltung. Grundlage ist das zuvor bestimmte Tagesentgelt.

7 × 184,62 Euro = 1.292,34 Euro Urlaubsabgeltung.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Urlaubsabgeltung berechnen" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Urlaubsabgeltung berechnen" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 05.06.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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