Wie hoch ist nach der Kündigung die Urlaubsabgeltung für nicht genommene Urlaubstage? Frau Frei (Name geändert) wollte dies von uns wissen. Wir haben ihr geholfen und zeigen dies an ihrem Beispiel.
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So haben wir Frau Frei bei der Ermittlung ihrer Urlaubsabgeltung geholfen
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Frau Frei arbeitet in einem Labor und beendet einvernehmlich mit ihrem Arbeitgeber das bestehende Arbeitsverhältnis. Ihre noch verbleibenden Urlaubstage kann sie bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in Anspruch nehmen. Daher erhält sie von Ihrem Arbeitgeber eine Urlaubsabgeltung, die im folgenden ermittelt wird.
- Frau Frei hat ein vertraglich festgelegtes monatliches Bruttogehalt von 3.500 Euro
- Aufgrund ihrer Arbeit mit teils explosiven Stoffen erhält Frau Frei eine monatliche Gefahrenzulage von 500 Euro.
- Ihr wurden in den letzten Wochen mehrere Überstunden entlohnt.
- Frau Frei arbeitet von montags bis freitags, hat also eine 5-Tage-Woche
- Sie hat noch 7 Tage Resturlaub
1. Durchschnittsentgelt für die letzten 13 Wochen
Nach § 11 des Mindesturlaubsgesetzes (BUrlG) bemisst sich die Urlaubsabgeltung nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen bzw. 3 Monaten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses hatte, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.
Frau Frei kann demnach ihre monatliche Gefahrenzulage von 500 Euro zu ihrem laufenden Monatsbrutto von 3.500 Euro addieren. Die bezahlten Überstunden gehören laut Gesetz jedoch nicht dazu. Sie hat demnach ein Monatsbrutto von 4.000 .
Auf drei Monate bzw. 13 Wochen fortgeschrieben hat Frau Frei ein Entgelt von 3 × 4.000 Euro = 12.000 Euro.
2. Ermittlung des Wochenentgelts
Das durchschnittliche wöchentliche Arbeitsentgelt wird ermittelt, indem das 13-Wochen-Entgelt (Quartalsentgelt) auf das Wochenentgelt projiziert wird.
Das wöchentliche Entgelt von Frau Frei beträgt 12.000 Euro / 13 = 923,08 Euro.
3. Ermittlung des Tagesentgelts
Das durchschnittliche tägliche Arbeitsentgelt wird ermittelt, indem das Wochenentgelt gemäß Frau Freis 5-Tage-Woche projiziert wird.
Bei einer 5-Tage-Woche beträgt das Tagesentgelt 923,08 Euro / 5 = 184,62 Euro.
4. Ermittlung der Urlaubsabgeltung
Die Frau Frei zustehende Urlaubsabgeltung steht ihr gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG zu. Die Urlaubsabgeltung ergibt sich hier aus den sieben abzugeltenden Urlaubstagen multipliziert mit dem ermittelten Tagesentgelt.
Frau Freis Urlaubsabgeltung beträgt 7 × 184,62 Euro = 1.292,34 Euro.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Urlaubsabgeltung berechnen" verwendet:
- Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Urlaubsabgeltung berechnen" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 05.03.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Urlaubsabgeltung berechnen"
- Veröffentlichung des Urlaubsabgeltungsrechners nebst dazugehöriger Texte.
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