Wie hoch fällt die Auszahlung für nicht genommene Urlaubstage nach einer Kündigung aus? Frau Frei (Name geändert) hatte genau diese Frage. Wir haben ihr dabei geholfen und zeigen hier Schritt für Schritt, wie ihre Urlaubsabgeltung berechnet wird.
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So haben wir die Höhe der Urlaubsabgeltung bestimmt
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Frau Frei arbeitet in einem Labor und beendet einvernehmlich ihr Arbeitsverhältnis. Ihre verbleibenden Urlaubstage kann sie bis dahin nicht mehr nehmen. Deshalb hat sie Anspruch auf eine Urlaubsabgeltung, die im Folgenden bestimmt wird.
- Monatliches Bruttogehalt: 3.500 Euro
- Gefahrenzulage: 500 Euro pro Monat
- Zudem wurden zuletzt mehrere Überstunden ausgezahlt
- Arbeitszeit: Montag bis Freitag (5-Tage-Woche)
- Resturlaub: 7 Tage
1. Durchschnittsentgelt für die letzten 13 Wochen
Nach § 11 des Mindesturlaubsgesetzes (BUrlG) richtet sich die Urlaubsabgeltung nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen vor Ende des Arbeitsverhältnisses – Zahlungen für Überstunden bleiben dabei unberücksichtigt.
Frau Frei erhält neben ihrem Monatsbrutto von 3.500 Euro eine Gefahrenzulage von 500 Euro. Zusammen ergibt dies ein berücksichtigungsfähiges Monatsbrutto von 4.000 Euro. Die in letzter Zeit gezahlten Überstunden zählen hier nicht.
Für drei Monate bzw. 13 Wochen ergibt sich damit ein Entgelt von 3 × 4.000 Euro = 12.000 Euro.
2. Wochenentgelt
Um das durchschnittliche Wochenentgelt zu bestimmen, wird das Verdienst der letzten 13 Wochen auf eine Woche umgerechnet.
12.000 Euro / 13 Wochen = 923,08 Euro pro Woche.
3. Tagesentgelt
Aus dem Wochenentgelt wird das tägliche Entgelt abgeleitet. Grundlage ist Frau Freis 5-Tage-Woche.
923,08 Euro / 5 = 184,62 Euro pro Tag.
4. Höhe der Urlaubsabgeltung
Für ihre sieben Resturlaubstage erhält Frau Frei gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG eine Abgeltung. Grundlage ist das zuvor bestimmte Tagesentgelt.
7 × 184,62 Euro = 1.292,34 Euro Urlaubsabgeltung.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Urlaubsabgeltung berechnen" verwendet:
- Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Urlaubsabgeltung berechnen" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 05.06.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Urlaubsabgeltung berechnen"
- Veröffentlichung des Urlaubsabgeltungsrechners nebst dazugehöriger Texte.
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