Hat eine gekaufte Sache Mängel, dürfen Käufer den Kaufpreis mindern. Bei erheblichen Mängeln ist auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich. Bei kleinen Mängeln können Sie die Minderung verlangen. Nutzen Sie dafür unseren Rechner.
Das Wichtigste in Kürze
- Kaufen Sie eine mangelhafte Sache, können Sie in der Regel den Preis mindern.
- Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Kaufpreis und dem tatsächlichen Mangel.
- Ist Ihnen das zu aufwendig, nutzen Sie einfach unseren Rechner.
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Informationen zum BGB Minderungs-Rechner
So funktioniert der BGB Minderungs-Rechner
Die Berechnung der Minderung erfolgt nach § 441 BGB. Demnach wird der Kaufpreis so angepasst, dass das Verhältnis zwischen dem ursprünglichen Wert der mangelfreien Sache und dem tatsächlichen Wert im mangelhaften Zustand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erhalten bleibt. Die Minderung ist dabei eines von mehreren Gewährleistungsrechten.
- Ursprünglicher Kaufpreis
- Wert im mangelfreien Zustand
- Wert im mangelhaften Zustand
Aus diesen Angaben berechnet der Rechner die Höhe der Minderung und den geminderten Kaufpreis.
Formel zur Berechnung der Minderung
Minderungsbetrag
=
Kaufpreis
×
(1 − Wert in mangelhaftem Zustand / Wert in mangelfreiem Zustand)
Eingabehilfe zum Minderungs-Rechner
Ursprünglicher Kaufpreis
Tragen Sie hier den ursprünglich vereinbarten Kaufpreis ein – also den Preis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Beispiel: Sie kaufen einen Gebrauchtwagen für 25.000 Euro. Dann geben Sie hier diesen Betrag an.
Wert in mangelfreiem Zustand
Geben Sie den Wert der Sache im mangelfreien Zustand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an.
Beispiel: Sie vereinbaren für den Wagen 25.000 Euro, sein Wert ohne Mangel hätte aber bei 30.000 Euro gelegen.
Dann tragen Sie hier 30.000 Euro ein.
Oft sind Kaufpreis und Wert ohne Mangel gleich. Liegt der Wert über dem Kaufpreis, haben Sie günstig gekauft. Liegt er darunter, haben Sie ungünstig gekauft.
Wirklicher Wert in mangelhaftem Zustand
Geben Sie den tatsächlichen Wert der Sache im mangelhaften Zustand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses an.
Beispiel: Der Gebrauchtwagen aus den vorherigen Beispielen hätte wegen eines Mangels nur 20.000 Euro Wert gehabt.
Dann geben Sie hier diesen Betrag an.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "BGB Minderung" verwendet:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 441 Minderung (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Minderung
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "BGB Minderung" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.07.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "BGB Minderung"
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