Herr Peters (Name geändert) nutzt regelmäßig unsere über 200 Smart-Rechner. Kürzlich entdeckte er Mängel an seinem frisch gekauften Gebrauchtwagen und suchte unseren Rat. Wir konnten ihm helfen. An seinem Beispiel zeigen wir, wie die Minderung nach dem BGB bestimmt wird.
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So konnten wir die Kaufpreisminderung ermitteln
Grundlagen für das Beispiel
Herr Peters kauft per Vertrag einen Gebrauchtwagen für 25.000 Euro. Er glaubt ein Schnäppchen gemacht zu haben, denn laut Schwacke-Liste liegt der Wert des Wagens in diesem Zustand bei 30.000 Euro.
Nach kurzer Zeit entdeckt er jedoch einen größeren Mangel. Dadurch sinkt der Wert des Wagens auf nur noch 20.000 Euro.
Wegen dieses erheblichen Mangels könnte Herr Peters auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Er möchte das Auto aber behalten und den Kaufpreis herabsetzen.
1. Minderung in Prozent
Maßgeblich ist § 441 Abs. 3 BGB:
"Bei der Minderung ist der Kaufpreis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln."
Zunächst ist zu bestimmen, um wie viel Prozent der Wert des Gebrauchtwagens wegen des Mangels sinkt.
Der Wert fällt von 30.000 Euro auf 20.000 Euro. Das entspricht einer Wertminderung von 33,33 Prozent.
2. Minderungsbetrag
Der ursprüngliche Kaufpreis von 25.000 Euro ist um 33,33 Prozent zu kürzen. Das ergibt einen Minderungsbetrag von 8.333,33 Euro.
3. Geminderter Kaufpreis
Der geminderte Kaufpreis ergibt sich aus 25.000 Euro minus 8.333,33 Euro.
Herr Peters zahlt also für den Wagen nach der Minderung 16.666,67 Euro.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "BGB Minderung" verwendet:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 441 Minderung (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Minderung
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "BGB Minderung" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 22.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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