Fristenrechner

Fristen berechnen

Thema Fristenrechner

Mit unserem Fristenrechner können Sie Fristen nach dem BGB berechnen – sowohl Ereignisfristen als auch Beginnfristen. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich das Ende automatisch auf den nächsten Werktag.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das BGB regelt in vielen Rechtsbereichen, wann eine Frist beginnt und endet.
  • Eine Beginnfrist startet an einem festen Datum. Eine Ereignisfrist beginnt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt – dessen Datum ist vorher oft nicht bekannt.
  • Nutzen Sie unseren Rechner zur einfachen Fristberechnung oder schauen Sie sich unsere anschaulichen Beispiele an.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Fristenrechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Ausführliche Informationen zu Fristen

So funktioniert der Fristenrechner

Mit dem Fristenrechner können Sie schnell und zuverlässig den Beginn und das Ende einer Frist berechnen – zum Beispiel für Erklärungen, Verträge oder rechtliche Ansprüche. Wählen Sie einfach den Fristbeginn, die Art der Frist (Ereignis- oder Beginnfrist), das Bundesland und ggf. ob es sich um eine Willenserklärung handelt.

Der Rechner berücksichtigt die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) – einschließlich Sonn- und Feiertagen – und zeigt Ihnen das exakte Fristende an.

Auch andere Rechtsgebiete, wie das Zivilprozessrecht (§ 222 ZPO) oder das Verwaltungsverfahrensrecht (§ 1 VwVfG), orientieren sich an diesen BGB-Regeln. Deshalb kann der Fristenrechner auch für viele weitere juristische Fristen verwendet werden – einfach schnell und zuverlässig.

Unsere speziellen Fristenrechner

Für die Berechnung von Mutterschutzfristen können Sie unseren Mutterschutzrechner verwenden. Fristen rund um die Elternzeit lassen sich mit dem Elternzeitrechner berechnen. Auch der Rechner zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann für Sie hilfreich sein. Einen schnellen Überblick bietet unser Fristenkalender.

Eingabehilfe zum Fristenrechner

Anfang der Frist

Fristenrechner : Anfang der Frist Bitte geben Sie das Datum an, an dem die Frist beginnt – also z.B. das Zustellungsdatum einer Kündigung oder einer gerichtlichen Entscheidung. Wenn der Fristbeginn vertraglich festgelegt ist, tragen Sie dieses Datum hier ein.

Art der Frist

Fristenrechner : Art der Frist Bitte wählen Sie aus, ob es sich um eine Ereignisfrist (z.B. ab Zustellung) oder eine Beginnfrist (z.B. ein festgelegtes Datum im Vertrag) handelt. Davon hängt ab, wann die Frist genau beginnt.

Ereignisfrist

Beginnt eine Frist durch ein bestimmtes Ereignis (z.B. die Zustellung einer Kündigung oder eines Gerichtsbeschlusses), wird der Tag des Ereignisses nicht mitgezählt. Die Frist startet am nächsten Tag um 0:00 Uhr.

Beginnfrist (auch: Terminfrist)

Ist ein genaues Datum als Fristbeginn festgelegt (z.B. im Mietvertrag oder Arbeitsvertrag), zählt dieser Tag mit. Das gilt auch bei der Berechnung des Lebensalters ab dem Geburtstag.

Bundesland

Fristenrechner : Bundesland Bitte wählen Sie das Bundesland aus, in dem Sie wohnen oder die Frist empfangen. Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Feiertage, die beim Fristende berücksichtigt werden müssen.

In Bayern gibt es eine Besonderheit: In etwa 1.700 Gemeinden mit mehr katholischen als evangelischen Bürgern ist Mariä Himmelfahrt (15. August) ein gesetzlicher Feiertag. In den anderen rund 350 Gemeinden nicht.

Bitte wählen Sie daher „Bayern (kath.)“, wenn Mariä Himmelfahrt an Ihrem Wohnort ein Feiertag ist – und „Bayern (evang.)“, wenn nicht.

Leistung / Willenserklärung erforderlich?

Fristenrechner : Leistung Bitte geben Sie an, ob innerhalb der Frist eine Leistung bzw. Willenserklärung erforderlich ist – also ob „etwas getan“ werden muss, um die Frist einzuhalten.

Keine Willenserklärung erforderlich

Bei bestimmten Fristen, wie dem Mutterschutz oder der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, ist keine Willenserklärung nötig. In solchen Fällen darf das Fristende auch auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen.

Willenserklärung erforderlich

In vielen anderen Fällen – zum Beispiel bei der Widerrufsfrist nach einem Online-Kauf oder bei der Rückgabe von Büchern – muss innerhalb der Frist aktiv etwas getan werden (z.B. eine Erklärung abgegeben oder eine Leistung erbracht werden). Fällt das Fristende dann auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, zählt stattdessen der nächste Werktag als letzter Fristtag.

Fristdauer

Fristenrechner : Fristdauer Bitte geben Sie an, ob die Frist in Jahren, Monaten, Wochen oder Tagen angegeben ist, und tragen Sie die passende Anzahl ein.

Laut BGB gelten dabei folgende Regeln:

  • Ein halbes Jahr bedeutet 6 Monate, ein Vierteljahr 3 Monate, ein halber Monat 15 Tage.
  • Wenn eine Frist aus vollen Monaten und einem halben Monat besteht, werden die 15 Tage am Schluss dazugerechnet.
  • „Anfang des Monats“ ist der 1., „Mitte des Monats“ der 15., und „Ende des Monats“ der letzte Tag.

Fragen & Tipps zum Thema "Fristen"

Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps zum Fristen-Rechner. Was ist für Sie besonders interessant?

  • 01.
    Was ist eine Frist?

    Eine Frist bezeichnet einen festgelegten Zeitraum, in dem eine Handlung vorgenommen oder ein Ereignis eintreten soll. Solche Fristen begegnen uns im Alltag häufig: von Kündigungsfristen bei Verträgen bis hin zu Einspruchsfristen gegenüber Bescheiden von Behörden oder Gerichten.

    Unser Fristenrechner hilft Ihnen dabei, Fristanfang und Fristende zuverlässig zu bestimmen.

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  • 02.
    Wann beginnt und endet eine Frist?

    Beginn einer Frist

    Ob eine Frist mit einem bestimmten Datum oder einem Ereignis beginnt, ist entscheidend:

    • Beginnfrist: Die Frist startet am angegebenen Datum um 0 Uhr.
    • Ereignisfrist: Die Frist beginnt am Tag nach dem Ereignis – zum Beispiel nach dem Erhalt eines Bescheids.

    Ende einer Frist

    Die Frist endet mit Ablauf des letzten Tages des Zeitraums. Fällt das Ende auf einen Feiertag oder das Wochenende, verlängert sie sich automatisch auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB).

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  • 03.
    Welche Fristen gibt es und wer setzt sie?

    Fristen können gesetzlich, vertraglich oder richterlich festgelegt sein. Sie strukturieren Abläufe und sichern Rechtsklarheit:

    • Juristische Fristen: z. B. Verjährungs-, Klage- oder Widerspruchsfristen
    • Vertragliche Fristen: z. B. Kündigungsfristen
    • Alltägliche Fristen: z. B. Zahlungs- oder Abgabefristen

    Wer Fristen versäumt, riskiert Rechtsnachteile – zum Beispiel das Verstreichen eines Anspruchs oder den Verlust eines Rechtsmittels.

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  • 04.
    Was passiert, wenn das Fristende auf einen Feiertag fällt?

    Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Wohn- oder Geschäftsort des Empfängers, verlängert sich die Frist automatisch auf den nächsten Werktag. Dabei gelten auch regionale Feiertage.

    Beispiel: Fällt der 31. Dezember auf einen Sonntag und ist das Fristende, verschiebt sich das Ende auf den nächsten Werktag – meist den 2. Januar.

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  • 05.
    Wie unterscheiden sich Frist und Termin?

    Ein Termin ist ein fester Zeitpunkt (z. B. der 1. Juni), an dem etwas geschehen muss. Eine Frist hingegen ist ein Zeitraum (z.B. 14 Tage), in dem die Handlung erfolgen darf. Nach Ablauf der Frist sind bestimmte Rechte oft nicht mehr durchsetzbar.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Fristen" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Fristen" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Fristen"

  • Aktualisieren des Berechnungsbeispiels auf der Seite zum Fristenrechner.
  • Berücksichtigung des 2020 einmaligen gesetzlichen Feiertages "Tag der Befreiung" in Berlin.
  • Hinzufügen neuer gesetzlicher Feiertage ab 2019: Internationaler Frauentag am 8. März in Berlin und Weltkindertag am 20. September in Thüringen
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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