Fristenrechner

Fristen berechnen

Thema Fristenrechner

Mit unserem Fristenrechner können Sie sowohl Ereignisfristen als auch Beginnfristen nach BGB berechnen. Beim Fristende wird vom Rechner berücksichtigt, ob dieses auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt, denn in diesem Fall gilt erst der nächste Werktag als Fristende.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das BGB regelt in vielen juristischen Themen den Fristbeginn und das Fristende.
  • Eine Beginnfrist beginnt zu einem festen Datum, eine Ereignisfrist hängt vom Eintritt eines Ereignisses ab, dessen Datum nicht im Voraus feststeht.
  • Nutzen Sie unseren Rechner zur komfortablen Berechnung oder besuchen Sie unsere anschaulichen Beispiele.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Fristenrechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Ausführliche Informationen zu Fristen

Rechner ermöglichst Berechnung unterschiedlichster Fristen

Auch andere Rechtsgebiete, wie z.B. das Zivilprozessrecht in §222 ZPO oder das Verwaltungsverfahrensrecht in § 1 VwVfG, verweisen im Interesse der Rechtseinheit zum größten Teil auf die BGB-Berechnungsvorschriften zum Fristbeginn und Fristende, so dass der Fristenrechner auch für diese Rechtsgebiete genutzt werden kann.

Zur Berechnung von Mutterschutzfristen können Sie auch unseren Mutterschutzrechner und für die Fristen im Rahmen der Elternzeit den Elternzeitrechner nutzen. Ebenso könnte der Entgeltfortzahlungsrechner für den Krankheitsfall interessant für Sie sein.

Was ist der Unterschied zwischen einer Beginnfrist und Ereignisfrist?

Eine Beginnfrist (auch Terminfrist genannt) beginnt an einem festen Datum, und zwar um null Uhr an diesem Datum/Termin. Eine Ereignisfrist hängt vom Eintritt eines Ereignisses ab, dessen Datum nicht im Voraus feststeht (zum Beispiel eine Kündigung). Nach § 187 Abs. 1 BGB beginnt die Ereignisfrist erst am auf das Ereignis folgenden Tag um null Uhr.

Was ist bei der Berechnung eines Fristendes zu beachten?

Eine Frist kann nach den Vorschriften des Bundesgesetzbuches nicht an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag enden. Sie verlängert sich nach § 193 BGB automatisch auf den folgenden Werktag. Ein Fristende kann deshalb bundeslandabhängig sein, wenn es rechnerisch auf einen nicht bundeseinheitlichen Feiertag fällt. Dies berücksichtigt unser Fristenrechner automatisch.

Eingabehilfe zum Fristenrechner

Für die Fristberechnung können folgende Eingaben getätigt werden:

Anfang der Frist

Fristenrechner : Anfang der Frist Bitte geben Sie an, wann die Frist anfängt, also das Datum, an dem sie ausgelöst wird. Setzen Sie also hier bitte das Datum z.B. der Zustellung einer Kündigung, einer richterlichen Entscheidung etc. ein bzw. geben Sie im anderen Fall ein gegebenenfalls vertraglich fest angegebenes Datum des Fristbeginns an.

Art der Frist

Fristenrechner : Art der Frist Bitte geben Sie an, ob es sich um eine Ereignisfrist (typischerweise z.B. ab Zustellung) oder um eine Beginnfrist (typischerweise ein vertraglich festgelegter Beginn) handelt. Davon abhängig ist der exakte Beginn der Frist.

Ereignisfrist

Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist dieser Tag nicht mitgerechnet. Wenn also der Fristbeginn an ein Ereignis, wie die Zustellung einer Kündigung, eine richterliche Entscheidung usw. anknüpft, dann beginnt sie am darauf folgenden Tag um 0:00 Uhr.

Beginnfrist (Terminfrist)

Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters. Wenn also ein konkret genannter Fristbeginn vertraglich vereinbart ist (z.B. in einem Arbeits- oder Mietvertrag), dann zählt dieser Tag selbst mit.

Bundesland

Fristenrechner : Bundesland Bitte wählen Sie das Bundesland aus, in dem Sie als Adressat bzw. Empfänger der Frist wohnen. Abhängig vom Bundesland gibt es eventuell unterschiedliche Feiertage, die gegebenenfalls bei der Berechnung des Fristendes zu berücksichtigen sind.

In Bayern gibt es die Besonderheit, dass in den rund 1.700 Gemeinden mit mehr katholischen als evangelischen Bürgern Mariä Himmelfahrt (15. August) als gesetzlicher Feiertag gilt. In den übrigen rund 350 Gemeinden ist dies kein gesetzlicher Feiertag.

Wählen Sie daher bitte "Bayern (evang.)" aus, wenn Sie in einer Gemeinde arbeiten, in der Mariä Himmelfahrt kein Feiertag ist. Wählen Sie bitte "Bayern (kath.)" aus, wenn Sie in einer Gemeinde arbeiten, in der Mariä Himmelfahrt ein Feiertag ist.

Ist eine Leistung / Willenserklärung innerhalb einer Frist erforderlich?

Fristenrechner : Leistung Bitte geben Sie an, ob innerhalb der Frist eine Leistung oder Willenserklärung abzugeben ist, also ob zum Einhalten der Frist "etwas getan" werden muss.

Willenserklärung nicht erforderlich

Beispielsweise bei Mutterschutzfristen oder Fristen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist eine Willenserklärung innerhalb der Frist nicht erforderlich. Daher kann das Fristende auch auf ein Wochenende oder einen Feiertag fallen.

Willenserklärung erforderlich

Etwa für die Widerrufsfrist bei Online-Einkäufen, bei der Buchausleihe und in den meisten anderen Fällen ist eine Willenserklärung innerhalb der Frist erforderlich - es muss also "etwas getan" werden. Das Fristende ist dann auf den nächsten Werktag zu verlegen, falls innerhalb der Frist eine Leistung zu erbringen oder eine Willenserklärung abzugeben ist, und der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Leistungs- bzw. Erklärungsort der Frist gesetzlichen Feiertag fällt.

Fristdauer

Fristenrechner : Fristdauer Bitte geben Sie an, ob die Frist in Jahren, Monaten, Wochen oder Tagen angegeben ist und tragen Sie die entsprechende Anzahl ein. Im BGB sind dazu folgende Regelungen getroffen worden:

  • Unter einem halben Jahr wird eine Frist von sechs Monaten, unter einem Vierteljahr eine Frist von drei Monaten, unter einem halben Monat eine Frist von 15 Tagen verstanden.
  • Ist eine Frist auf einen oder mehrere ganze Monate und einen halben Monat gestellt, so sind die 15 Tage zuletzt zu zählen.
  • Unter Anfang des Monats wird der erste, unter Mitte des Monats der 15., unter Ende des Monats der letzte Tag des Monats verstanden.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Fristen" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Fristen" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Fristen"

  • Aktualisieren des Berechnungsbeispiels auf der Seite zum Fristenrechner.
  • Berücksichtigung des 2020 einmaligen gesetzlichen Feiertages "Tag der Befreiung" in Berlin.
  • Hinzufügen neuer gesetzlicher Feiertage ab 2019: Internationaler Frauentag am 8. März in Berlin und Weltkindertag am 20. September in Thüringen
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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