„Wann muss ich meine Rechnung spätestens bezahlen?“ – mit dieser Frage wandte sich Frau Kluge (Name geändert) an uns. Wie wir ihr geholfen haben, zeigen wir im folgenden Beispiel. Anschließend finden Sie weitere interessante Fälle – zum Beispiel zu Arbeitsverträgen und anderen Themen.
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So haben wir Frau Kluge bei ihrer Zahlungsfrist geholfen
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Frau Kluge erhält am Samstag, den 30.04.2022, zwei Rechnungen – „A“ und „B“. (Das Beispiel gilt genauso für das Jahr 2025.)
- Rechnung „A“ hat ein Zahlungsziel von 1 Monat.
- Rechnung „B“ hat ein Zahlungsziel von 4 Wochen.
Jetzt möchte Frau Kluge wissen, bis wann sie beide Rechnungen spätestens bezahlen muss.
1. Bestimmung der Fristart gemäß BGB
Laut § 187 BGB gilt sinngemäß:
- Wenn eine Frist durch ein Ereignis beginnt (z.B. eine Zustellung), zählt der Tag des Ereignisses nicht mit.
- Wenn die Frist an einem festgelegten Tag beginnt (z.B. ein vertraglich bestimmter Start), wird dieser Tag mitgezählt. Auch bei der Bestimmung des Alters zählt der Geburtstag selbst mit.
Frau Kluge hat die beiden Rechnungen am 30.04.2022 im Laufe des Tages erhalten. Das Fristende richtet sich daher nach dem Zeitpunkt der Zustellung.
Für beide Rechnungen gilt somit eine Ereignisfrist.
2. Fristbeginn bei Ereignisfrist gemäß BGB
Bei einer Ereignisfrist zählt der Tag des Ereignisses (z.B. der Zustellung) nicht mit. Die Frist beginnt erst am nächsten Tag um 0:00 Uhr.
Für Frau Kluges beide Rechnungen beginnt die Frist am Sonntag, 01.05.2022 um 00:00 Uhr.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fristbeginn auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.
3. Vorläufiges* Fristende
Laut § 188 Abs. 2 BGB endet eine Ereignisfrist, die in Wochen oder Monaten angegeben ist, mit dem Tag, der im letzten Zeitraum denselben Namen oder dieselbe Zahl trägt wie der Tag, an dem das Ereignis stattfand.
Bei einer Terminfrist (also einer Frist mit festem Startdatum) endet die Frist am Tag vor dem Tag, der denselben Namen oder dieselbe Zahl wie der Beginn hat.
Für Rechnung „A“ mit einem Zahlungsziel von 1 Monat ist das (vorläufige*) Fristende am Dienstag, 31.05.2022 um 24:00 Uhr.
Für Rechnung „B“ mit einem Zahlungsziel von 4 Wochen ist das (vorläufige*) Fristende am Samstag, 28.05.2022 um 24:00 Uhr.
* Vorläufig, weil noch geprüft werden muss, ob die Frist sich gemäß § 188 Abs. 3 verkürzt oder nach § 193 BGB verlängert.
4. Fristverkürzung, wenn der Zielmonat kein passendes Datum hat
Laut § 188 Abs. 3 BGB gilt: Wenn es im letzten Monat keinen Tag mit dem gleichen Datum wie zu Beginn der Frist gibt, endet die Frist am letzten Tag dieses Monats.
Für Frau Kluges Zahlungsfrist trifft diese Regel nicht zu.
Ein Beispiel: Wird eine Rechnung am 31.03.2022 mit einem Zahlungsziel von einem Monat zugestellt, wäre das rechnerische Fristende der 31.04.2022. Da es den 31. April nicht gibt, endet die Frist am 30.04.2022.
5. Fristverlängerung bei Fristende am Wochenende oder Feiertag
Laut § 193 BGB gilt: Fällt das Ende einer Frist oder ein festgelegter Tag für eine Leistung oder Willenserklärung auf einen Sonntag, Samstag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich das Fristende auf den nächsten Werktag.
Bei einer Zahlungsfrist zählt die Zahlung als Leistung. Daher muss geprüft werden, ob das vorläufige Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.
Rechnung „A“
- Das Fristende ist Dienstag, 31.05.2022 – kein Feiertag.
- Eine Verlängerung ist also nicht nötig.
Rechnung „B“
- Das Fristende ist Samstag, 28.05.2022 um 24:00 Uhr.
- Da das ein Samstag ist, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag.
- Der nächste Werktag ist Montag, der 30.05.2022.
- Ist dieser Montag im Wohnort von Frau Kluge ein gesetzlicher Feiertag, verschiebt sich das Fristende weiter – auf Dienstag, den 31.05.2022.
Diese Regel soll sicherstellen, dass eine Leistung oder Erklärung nicht an einem Tag erfolgen muss, an dem dies rechtlich oder praktisch nicht möglich ist. Entscheidend ist dabei der Wohn- oder Geschäftssitz der empfangenden Person – nicht der des Absenders.
6. Endgültiges Fristende
Nachdem in den Punkten 4 und 5 mögliche Änderungen am vorläufigen Fristende geprüft wurden, steht das endgültige Fristende jetzt fest.
Für Rechnung „A“ mit einem Zahlungsziel von einem Monat endet die Frist am Dienstag, 31.05.2022 um 24:00 Uhr.
Für Rechnung „B“ mit einem Zahlungsziel von vier Wochen endet die Frist am Montag, 30.05.2022 um 24:00 Uhr.
Weitere Beispiele
Auch die folgenden Beispiele gelten analog für das Jahr 2025 und lassen sich mit unserem Fristenrechner einfach nachvollziehen oder bestimmen.
Beispiel 1 : Kündigung des Ausbildungsvertrages
Ein Auszubildender kündigt seinen Ausbildungsvertrag nach der Probezeit am Dienstag, den 20.03.2018, mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. Er möchte eine neue Ausbildung beginnen. Wann endet die Frist?
Lösung
Da es sich um eine Ereignisfrist handelt, beginnt die Frist am nächsten Tag – also am Mittwoch, den 21.03.2018 um 0:00 Uhr. Vier Wochen später endet die Frist am Dienstag, den 17.04.2018 um 24:00 Uhr.
Beispiel 2 : Kündigung durch Arbeitgeber
Wie lautet das Fristende, wenn ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter am Dienstag, den 20.03.2018, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigt?
Lösung
Da es sich um eine Ereignisfrist handelt, beginnt die Frist am nächsten Tag – also am Mittwoch, den 21.03.2018 um 0:00 Uhr. Die Frist endet einen Monat später – am Freitag, den 20.04.2018 um 24:00 Uhr.
Beispiel 3 : kurzfristiger Arbeitsvertrag
Ein kurzfristiger Arbeitsvertrag legt fest, dass das Arbeitsverhältnis am Mittwoch, den 01.08.2018 beginnt und nach vier Wochen endet. Wann endet die Frist?
Lösung
Hier liegt eine Terminfrist vor, da der Beginn (01.08.) im Vertrag genau festgelegt ist. Die Frist beginnt also am Mittwoch, den 01.08.2018 um 0:00 Uhr. Nach vier Wochen endet das Arbeitsverhältnis am Dienstag, den 28.08.2018 um 24:00 Uhr.
Beispiel 4 : kurzfristiger Arbeitsvertrag II
Wann endet die Frist, wenn im Arbeitsvertrag aus Beispiel 3 der Beginn am 01.08. liegt und das Arbeitsverhältnis nach einem Monat enden soll?
Lösung
Die Frist beginnt am Mittwoch, den 01.08.2018 um 0:00 Uhr. Ein Monat später endet das Arbeitsverhältnis am Freitag, den 31.08.2018 um 24:00 Uhr.
Beispiel 5 : befristeter Arbeitsvertrag
Das Arbeitsverhältnis beginnt am 31.01.2018 und soll nach einem Monat enden. An welchem Tag endet es?
Lösung
Da der Starttermin (31.01.) im Vertrag festgelegt ist, handelt es sich um eine Terminfrist. Die Frist beginnt also am 31.01.2018 um 0:00 Uhr.
Einen „31.02.“ gibt es nicht – deshalb greift § 188 Abs. 3 BGB. Die Frist endet am 28.02. (in normalen Jahren) oder am 29.02. (in einem Schaltjahr).
Beispiel 6 : Fristende am Wochenende oder Feiertag
Was passiert, wenn eine Frist an einem Wochenende oder an einem Feiertag endet? Das regelt das BGB in § 193.
Beispiel: Die Frist endet rechnerisch am Donnerstag, den 25.12. um 24:00 Uhr. Wann ist das tatsächliche Fristende?
Lösung
Der 25.12. (erster Weihnachtstag) und der 26.12. (zweiter Weihnachtsfeiertag) sind gesetzliche Feiertage. Der 27.12. ist ein Samstag, der 28.12. ein Sonntag. Erst der Montag, 29.12., ist ein Werktag.
Das Fristende verschiebt sich daher auf Montag, den 29.12. um 24:00 Uhr.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Fristen" verwendet:
- BGB, Abschnitt 4 - Fristen, Termine (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Frist
- Wikipedia - Feiertage
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Fristen" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 14.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Fristen"
- Aktualisieren des Berechnungsbeispiels auf der Seite zum Fristenrechner.
- Berücksichtigung des 2020 einmaligen gesetzlichen Feiertages "Tag der Befreiung" in Berlin.
- Hinzufügen neuer gesetzlicher Feiertage ab 2019: Internationaler Frauentag am 8. März in Berlin und Weltkindertag am 20. September in Thüringen
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite