Fristenrechner

Beispiele zur Bestimmung von Fristen

Thema Fristenrechner ﹣ Beispiel

„Wann muss ich meine Rechnungen spätestens bezahlen?" Mit dieser Frage wandte sich Frau Kluge (Name geändert), eine unserer über 20 Millionen jährlichen Besucher, an uns. Wie wir ihr geholfen haben, zeigen wir im folgenden Beispiel. Auch danach folgen weitere interessante Beispiele zu Arbeitsverträgen und mehr.

Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Fristenrechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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So haben wir Frau Kluge bei der Bestimmung ihrer Zahlungsfristen geholfen

Grundlagen für das Beispiel

Frau Kluge erhält am Samstag, 30.04.2022 (das Beispiel gilt analog auch für 2025) zwei Rechnungen "A" und "B"

  • Rechnung "A" hat ein Zahlungsziel von einem Monat
  • Rechnung "B" hat ein Zahlungsziel von vier Wochen

Sie möchte nun bestimmen, wann Sie die Rechnungen spätestens begleichen muss.

1. Bestimmung der Art der Frist gemäß BGB

Gemäß §187 BGB gilt:
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.
(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.

Ereignisfrist oder Beginnfrist

Frau Kluge wurden die Rechnungen im Laufe des 30.04.2022 zugestellt. Daher ist für den Anfang Ihrer Zahlungsfrist das Ereignis der Zustellung maßgebend.

Für beide Rechnungen ist also die Ereignisfrist zugrunde zu legen.

2. Fristbeginn bei Ereignisfrist gemäß BGB

Bei der Ereignisfrist wird bei der Bestimmung der Frist der Tag nicht einbezogen, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt. Erst mit dem nächsten Tag um 0:00 Uhr beginnt die Frist.

Fristbeginn

Der Fristbeginn für Frau Kluges Zahlung beider Rechnungen ist Sonntag, 01.05.2022, 00:00 Uhr.

Für den Fristbeginn ist es unerheblich, ob dieser auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.

3. Vorläufiges* Fristende

Gemäß §188 Abs. 2 gilt, dass bei einer Ereignisfrist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum - Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr - bestimmt ist, mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt endigt. Bei einer Terminfrist endet die Frist mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.

(Vorläufiges*) Fristende
Demnach gilt für Rechnung "A" mit einmonatigem Zahlungsziel ein (vorläufiges*) Fristende am Dienstag, 31.05.2022 um 24:00 Uhr
Für Rechnung "B" mit vierwöchigem Zahlungsziel gilt ein (vorläufiges*) Fristende am Samstag, 28.05.2022 um 24:00 Uhr

*) Vorläufig, weil im Folgenden noch überprüft werden muss, ob eine Verkürzung der Frist nach §188 Abs. 3 oder eine Verlängerung der Frist nach §193 erfolgt.

4. Verkürzung der Frist, falls im Fälligkeitsmonat der maßgebende Tag nicht enthalten ist

Gemäß §188 Abs. 3 gilt: "Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats."

Verkürzung
Für Frau Kluges Zahlungsfrist beider Rechnungen trifft dieser Fall nicht zu.

Relevant wäre dieser Fall beispielsweise bei Zustellung einer Rechnung am 31.03.2022 mit einem Zahlungsziel von einem Monat. Das Fristende wäre rechnerisch der 31.04.2022. Da es dieses Datum nicht gibt, wird der 30.04.2022 als Fristende bestimmt.

5. Verlängerung der Frist, falls Fristende auf Wochenende oder Feiertag fällt

Gemäß §193 gilt: "Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag."

Bei einer Zahlungsfrist muss innerhalb der Frist die Zahlung erfolgen, also gemäß §193 innerhalb der Frist eine Leistung erbracht werden. Demnach ist für Frau Kluges Rechnungen zu überprüfen, ob das bisher bestimmte (vorläufige) Fristende eventuell auf eine Wochenende oder einen Feiertag fällt.

Verlängerung

Das vorläufige unter Punkt 3 bestimmte Fristende für Rechnung "A" ist Dienstag, 31.05.2022. Dies ist kein Feiertag.

Das vorläufige unter Punkt 3 bestimmte Fristende für Rechnung "B" ist Samstag, 28.05.2022 um 24:00 Uhr. Die Zahlungsfrist muss demnach auf den nächsten Werktag verlängert werden.

Der nächste Werktag ist Montag, der 30.05.2022.

Wäre in Frau Kluges Bundesland der 30.05.2022 ein gesetzlicher Feiertag, so würde sich das Fristende um einen weiteren Tag auf Dienstag, den 31.05.2022 verschieben.

Diese Regelung ist allgemein dem Umstand geschuldet, dass für den Adressaten bzw. Empfänger der Frist die Abgabe einer Willenserklärung oder Leistung nicht an einem Wochenende bzw. Feiertag möglich ist. Daher ist auch zur Bestimmung, ob ein Tag ein (lokaler) Feiertag ist, generell der Wohn- oder Geschäftssitz des Adressaten und nicht des Absenders maßgeblich.

6. Endgültiges Fristende

Nachdem unter Punkt 4 und Punkt 5 etwaige Korrekturen des zunächst bestimmten Fristendes erfolgten, steht nun das Fristende endgültig fest.

Endgültiges Fristende

Für Rechnung "A" mit einmonatigem Zahlungsziel ist das Fristende der Dienstag, 31.05.2022 um 24:00 Uhr

Für Rechnung "B" mit vierwöchigem Zahlungsziel ist das Fristende der Montag, 30.05.2022 um 24:00 Uhr

Weitere Beispiele

Auch die folgenden Beispiele, welche analog auch für 2025 gelten, lassen sich anhand unseres Fristenrechners nachvollziehen bzw. bestimmen.

Beispiel 1 : Kündigung des Ausbildungsvertrages

Ein Auszubildender kündigt seinen Ausbildungsvertrag nach Ablauf der Probezeit am Dienstag, den 20.03.18 mit einer vierwöchigen Kündigungsfrist. Er möchte einen anderen Ausbildungsberuf antreten. Wann endet die Frist?

Lösung

Es handelt sich um eine Ereignisfrist, so dass der Fristbeginn der nächste Tag, also Mittwoch, der 21.03.18 um 0:00 Uhr ist. Die Frist endet nach vier Wochen daher am Dienstag, den 17.04.2018 um 24:00 Uhr.

Beispiel 2 : Kündigung durch Arbeitgeber

Wie lautet das Fristende, wenn ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter am Dienstag, den 20.03.18 mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigt?

Lösung

Es handelt sich wieder um eine Ereignisfrist, so dass der Fristbeginn der nächste Tag, also Mittwoch, der 21.03.18 um 0:00 Uhr ist. Die Frist endet nach einem Monat am Freitag, 20.04.2018 um 24:00 Uhr.

Beispiel 3 : kurzfristiger Arbeitsvertrag

Ein kurzfristiger Arbeitsvertrag beinhaltet, dass das Arbeits­verhältnis am Mittwoch, den 01.08.2018 beginnt und nach vier Wochen enden soll. Wann endet die Frist?

Lösung

In diesem Fall handelt es sich um eine Terminfrist, denn mit dem Vertrag ist der 01.08. von Beginn an festgelegt. Daher ist auch der Fristbeginn bereits am Mittwoch, den 01.08. ab 0:00 Uhr. Die Frist endet nach vier Wochen daher am Dienstag, den 28.08.2018 um 24:00 Uhr.

Beispiel 4 : kurzfristiger Arbeitsvertrag II

Wann würde die Frist ablaufen, wenn im Arbeitsvertrag aus Beispiel 3 das Arbeits­verhältnis am 01.08. beginnt und nach einem Monat endet?

Lösung

Der Fristbeginn ist wieder Mittwoch, der 01.08. ab 0:00 Uhr. Das Fristende nach einem Monat ist daher Freitag, der 31.08.2018, 24:00 Uhr

Beispiel 5 : befristeter Arbeitsvertrag

Das Arbeit­verhältnis beginnt am 31.01.2018 und endet nach einem Monat. An welchem Tag endet es?

Lösung

Es handelt sich um eine Terminfrist, denn mit dem Vertrag ist der 31.01. von Beginn an festgelegt. Daher beginnt auch die Frist bereits am 31.01. ab 0:00 Uhr. Ein Monat später wäre der "31.02.", den es natürlich nicht gibt. Somit endet die Frist gemäß §188 Abs. 3 BGB am 28.02. oder 29.02. im Falle eines Schaltjahres.

Beispiel 6 : Fristende am Wochenende oder Feiertag

Den Fall, dass eine Frist an einem Wochenende oder Feiertag endet, behandelt das BGB auch in §193: An welchem Tag endet eine Frist, wenn ermittelt wurde, dass das Fristende auf Donnerstag, den 25.12. 24:00 Uhr fällt?

Lösung

Der 25.12. ist ebenso wie Freitag, der 26.12. gesetzlicher Feiertag. Der 27.12. ist ein Samstag und der 28.12. fällt in diesem Beispiel auf den Sonntag. Somit ist der Montag der nächste mögliche Werktag. Das Fristende ist also Montag, der 29.12. um 24:00 Uhr.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Fristen" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Fristen" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 14.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Fristen"

  • Aktualisieren des Berechnungsbeispiels auf der Seite zum Fristenrechner.
  • Berücksichtigung des 2020 einmaligen gesetzlichen Feiertages "Tag der Befreiung" in Berlin.
  • Hinzufügen neuer gesetzlicher Feiertage ab 2019: Internationaler Frauentag am 8. März in Berlin und Weltkindertag am 20. September in Thüringen
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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