Der Fristenkalender gibt einen schnellen Überblick über wichtige Fristen in der Personalarbeit – zum Beispiel zur Elternzeit, zum Mutterschutz, zur Lohnfortzahlung bei Krankheit oder zum Krankengeld. Fahren Sie mit der Maus über einen Kalendertag, um die jeweiligen Fristen anzuzeigen.
Informationen zu häufig benötigten Fristen
So funktioniert der Fristenkalender
Der Fristenkalender zeigt Ihnen alle wichtigen Fristen übersichtlich in einem Monatskalender an. Wählen Sie einfach Monat und Jahr –
per Maus oder Fingertipp erhalten Sie dann direkt am jeweiligen Tag hilfreiche Informationen zu relevanten Fristen.
Dabei werden rechtliche Fristen wie etwa bei Elternzeit oder Mutterschutz automatisch angezeigt: zum Beispiel die 7- oder 13-Wochen-Frist vor Beginn der Elternzeit, die Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt oder Zeiträume rund um Entgeltfortzahlung und Krankengeld.
Das macht den Fristenkalender zu einem praktischen Begleiter für alle, die wichtige Termine im Blick behalten möchten – verständlich, schnell und übersichtlich.
Fristenrechner für allgemeine Fristen nach BGB
Nutzen Sie auch unseren Fristenrechner. Er hilft Ihnen, allgemeine Fristen so zu berechnen, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind.
Fragen & Tipps zum "Fristenkalender"
Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps zum Fristenkalender, denn zu folgenden Fragestellungen erhalten Sie hier konkrete Antworten und im Kalender konkrete Daten.
01.
Welche Anmeldefristen gelten für die Elternzeit?Wer Elternzeit in Anspruch nehmen möchte, muss dies dem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen. Die gesetzlichen Fristen unterscheiden sich je nach Alter des Kindes.
Elternzeit für Kinder unter drei Jahren
Unserer Erfahrung nach ist die häufigste Elternzeit-Anmeldung die für Kleinkinder bis zum dritten Geburtstag. In diesen Fällen muss der Antrag spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber eingehen.
Elternzeit für ältere Kinder (3–7 Jahre)
Wird Elternzeit für Kinder zwischen dem dritten und dem vollendeten achten Lebensjahr genommen – etwa im Hinblick auf Schulstart oder Betreuungslücken –, beträgt die Anmeldefrist 13 Wochen.
02.
Welche Fristen gelten beim Mutterschutz und Mutterschaftsgeld?Die Schutzfristen rund um die Geburt sind gesetzlich klar geregelt. Abhängig vom Entbindungstermin gelten folgende Zeiträume:
6 Wochen vor der Geburt: Beginn des Mutterschutzes
Sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt die Mutterschutzfrist. Ab diesem Tag besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Tritt die Geburt früher ein, beginnt der Mutterschutz entsprechend früher.
8 Wochen nach der Geburt: Regelschutzfrist
Im Normalfall endet der Anspruch auf Mutterschaftsgeld acht Wochen nach der Entbindung. Dieser Zeitraum gilt für die meisten Geburten.
12 Wochen bei besonderen Fällen
Bei einer Mehrlingsgeburt, einer Frühgeburt oder wenn ein behindertes Kind zur Welt kommt, verlängert sich die Mutterschutzfrist automatisch auf zwölf Wochen nach der Geburt.
03.
Welche Fristen gelten bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?Bei längerer Krankheit endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nach sechs Wochen. Danach übernimmt die Krankenkasse mit dem Krankengeld.
Ab der 7. Krankheitswoche: Krankengeld statt Lohnfortzahlung
Mit dem ersten Tag der siebten Woche (also dem 43. Tag der Krankschreibung) endet die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ab diesem Tag beginnt die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse.
Krankengeld: Kalendertage zählen
Für die Berechnung des Krankengeldes werden die restlichen Kalendertage des Monats berücksichtigt, sofern der Monat nicht vollständig durch Krankengeldtage belegt ist. Das ist besonders relevant für die korrekte Höhe der Auszahlung.
Weitere Online-Rechner
Kalender, Fristenrechner, Mutterschutz-Rechner, Entgeltfortzahlungsrechner, Feiertage 2025, Mutterschaftsgeld berechnen, Aktuelle KW, Krankengeld berechnen, Nettorechner, Elternzeit-Rechner, Midijobrechner 2025
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Fristenkalender" verwendet:
- Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium - MuSchG (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall - EntgFG (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Fristenkalender" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Fristenkalender"
- Erweiterung des Fristenkalenders um die Anmeldefristen für die Elternzeit.
- Veröffentlichung des Fristenkalenders
- Erstellen der Texte für die dazugehörgen Seiten
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite