Der Fristenkalender bietet einen Überblick über alle wichtigen Fristen in der Personalarbeit, wie etwa zu Elternzeit, Mutterschutz, Entgeltfortzahlung bei Krankheit oder Krankengeld. Fahren Sie einfach mit der Maus über die einzelnen Kalendertage und die dazugehörigen Fristen werden angezeigt.
Informationen zu häufig benötigten Fristen
Anmeldefristen für Elternzeit
Für den Beginn der Elternzeit am ausgewählten Kalendertag gelten folgende Fristen:
Elternzeit - 13 Wochen vor Beginn
Bis dahin muss spätestens die Anmeldung zur Elternzeit für drei- bis siebenjährige Kinder erfolgen.
Elternzeit - 7 Wochen vor Beginn
Bis dahin muss spätestens die Anmeldung zur Elternzeit für unter dreijährige Kinder erfolgen.
Fristen beim Mutterschutz bzw. für das Mutterschaftsgeld
Bei Entbindung bzw. errechnetem Entbindungstermin (ET) am ausgewählten Kalendertag gelten folgende Fristen:
Mutterschutz - 6 Wochen vor Entbindung
Ab diesem Datum besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin (ET), spätestens jedoch mit dem tatsächlichen Geburtstermin, falls dieser noch früher eintritt.
Mutterschutz - 8 Wochen nach Entbindung
Bis dahin besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die Mutterschutzfrist endet grundsätzlich 8 Wochen nach der Entbindung.
Mutterschutz - 12 Wochen nach Entbindung
Bis dahin besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld, falls folgendes gilt: Bei einer Mehrlingsgeburt, medizinischen Frühgeburt oder der Geburt eines behinderten Kindes endet die Mutterschutzfrist 12 Wochen nach der Entbindung.
Fristen für die Entgeltforzahlung (Lohnfortzahlung) im Krankheitsfall
Für die Entgeltfortzahlung bzw. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ab dem ausgewählten Kalendertag gilt:
Entgeltfortzahlung - Beginn 7. Woche seit Krankmeldung
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber endet vor diesem Tag. Die Lohnfortzahlung wird ab diesem Datum durch die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse abgelöst.
Fristen für den Bezug von Krankengeld
Für die an die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall anschließende Zahlung von Krankengeld gelten folgende Fristen:
Entgeltfortzahlung - Beginn 7. Woche seit Krankmeldung
Ab diesem Tag erfolgt die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse. Das Krankengeld löst die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber ab.
Krankengeld - Tage bis Monatsletzter
Ist ein Monat nicht voll mit Krankengeld belegt, sind die restlichen Kalendertage des betreffenden Monats für die Berechnung des Krankengeldes anzusetzen.
Fristenrechner für allgemeine Fristen nach BGB
Nutzen Sie auch unseren Fristenrechner. Dieser Rechner berechnet allgemeine Fristen, so wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) definiert sind.
Weitere Online-Rechner
Kalender, Fristenrechner, Mutterschutz-Rechner, Entgeltfortzahlungsrechner, Feiertage 2025, Mutterschaftsgeld berechnen, Aktuelle KW, Krankengeld berechnen, Nettorechner, Elternzeit-Rechner, Midijobrechner 2025
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Fristenkalender" verwendet:
- Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium - MuSchG (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall - EntgFG (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Fristenkalender" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Fristenkalender"
- Erweiterung des Fristenkalenders um die Anmeldefristen für die Elternzeit.
- Veröffentlichung des Fristenkalenders
- Erstellen der Texte für die dazugehörgen Seiten
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite