Fristenkalender für Mutterschaftsgeld, Entgeltfortzahlung und Krankengeld
Aktualisiert am von Stefan BanseDer Fristenkalender ermöglicht einen Überblick zu wichtigen Fristen für die Personalarbeit und die Gehaltsabrechnung. Fahren Sie mit der Maus über einen Ereignistag, um wichtigte Fristen für die Personalarbeit und Gehaltsabrechnung zu erhalten. Der Fristenkalender zeigt Ihnen die erforderlichen Termine zu Mutterschutz, Entgeltfortzahlung (Lohnfortzahlung) im Krankheitsfall sowie für das Krankengeld an.
Fahren Sie einfach mit der Maus über die einzelnen Kalendertage und die dazugehörigen Fristen werden angezeigt.
Fristen beim Mutterschutz bzw. für das Mutterschaftsgeld
Bei Entbindung bzw. errechnetem Entbindungstermin (ET) am ausgewählten Kalendertag gelten folgende Fristen:
6 Wochen vor Entbindung
Ab diesem Datum besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin (ET), spätestens jedoch mit dem tatsächlichen Geburtstermin, falls dieser noch früher eintritt.
8 Wochen nach Entbindung
Bis dahin besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die Mutterschutzfrist endet grundsätzlich 8 Wochen nach der Entbindung.
12 Wochen nach Entbindung
Bis dahin besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld, falls folgendes gilt: Bei einer Mehrlingsgeburt, medizinischen Frühgeburt oder der Geburt eines behinderten Kindes endet die Mutterschutzfrist 12 Wochen nach der Entbindung.
Fristen für die Entgeltforzahlung (Lohnfortzahlung) im Krankheitsfall
Für die Entgeltfortzahlung bzw. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ab dem ausgewählten Kalendertag gilt:
Beginn 7. Woche seit Krankmeldung
Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber endet vor diesem Tag. Die Lohnfortzahlung wird ab diesem Datum durch die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse abgelöst.
Fristen für den Bezug von Krankengeld
Für die an die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall anschließende Zahlung von Krankengeld gelten folgende Fristen:
Beginn 7. Woche seit Krankmeldung
Ab diesem Tag erfolgt die Zahlung von Krankengeld durch die Krankenkasse. Das Krankengeld löst die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber ab.
Tage bis Monatsletzter
Ist ein Monat nicht voll mit Krankengeld belegt, sind die restlichen Kalendertage des betreffenden Monats für die Berechnung des Krankengeldes anzusetzen.
Fristenrechner für allgemeine Fristen nach BGB
Nutzen Sie auch unseren Fristenrechner. Dieser Rechner berechnet allgemeine Fristen, so wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) definiert sind.
Weitere Online-Rechner
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Fristenkalender" verwendet:
- Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium - MuSchG (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall - EntgFG (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung am 30.10.2019
Die Seiten der Themenwelt "Fristenkalender" wurden zuletzt am 30.10.2019 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 10.07.2018
- Veröffentlichung des Fristenkalenders
- Erstellen der Texte für die dazugehörgen Seiten
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt