Wer sich scheiden lassen möchte, muss in Deutschland in der Regel ein Trennungsjahr einhalten. In dieser Zeit leben die Eheleute getrennt, um endgültig zu prüfen, ob die Ehe gescheitert ist. Gemeint sind dabei 12 Monate – nicht ein Kalenderjahr.
Warum gibt es das Trennungsjahr?
Der Schritt zur Scheidung fällt vielen schwer. Oft haben sich die Partner auseinandergelebt, Streit bestimmt den Alltag. Das Trennungsjahr bietet Raum, in Ruhe zu überlegen, ob die Ehe noch eine Chance hat. Zugleich sollen organisatorische Fragen geklärt werden:
- Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung?
- Welche Verträge müssen gekündigt oder übertragen werden?
- Wie wird das Vermögen aufgeteilt?
Regeln während des Trennungsjahres
Ein Trennungsjahr bedeutet „Trennung von Tisch und Bett“. Das Gericht prüft, ob die Partner tatsächlich getrennt gelebt haben. Wichtige Punkte:
- Getrennte Räume nutzen – gemeinsames Bad ist erlaubt, ein gemeinsames Wohnzimmer nicht.
- Haushalt trennen – jeder führt seinen Alltag selbst.
- Getrennte Finanzen – eigenes Konto, eigene Karte. Bei Bedarf besteht Anspruch auf Trennungsunterhalt.
- Bei Kindern: Absprache über Sorgerecht, Umgangsrecht und Besuchszeiten.
Es ist nicht zwingend notwendig, sofort auszuziehen. Wichtig ist aber, die Trennung nachvollziehbar nach außen zu dokumentieren – am besten schriftlich.
Trennungsunterhalt – finanzielle Absicherung
Der besser verdienende Ehepartner muss den anderen während der Trennung unterstützen. Grundlage ist das „bereinigte Nettoeinkommen“:
Nettoeinkommen
– 5 % Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen
+ sonstige Einkünfte
– gemeinsame Schulden
= bereinigtes Nettoeinkommen
Vom Einkommensunterschied erhält der geringer Verdienende 3/7 als Unterhalt.
Beispiel:
Herr L. hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von 2.500 €. Seine Frau verdient 1.800 €. Differenz: 700 €. Davon 3/7 = 300 €. Diesen Betrag kann die Ehefrau als Trennungsunterhalt beanspruchen. Unser Rechner für Trennungsunterhalt hilft bei der genauen Berechnung.
Wie lange dauert das Trennungsjahr?
Bei beidseitigem Einverständnis reicht ein Jahr. Verweigert ein Partner die Scheidung, kann sie erst nach drei Jahren auch ohne Zustimmung vollzogen werden.
Ausnahmen: Härtefälle
In besonderen Fällen ist keine Wartezeit nötig – etwa bei Gewalt, Missbrauch, schwerer Sucht oder Straftaten. Dann kann die Ehe sofort geschieden werden.
Versöhnungsversuche sind erlaubt
Paare dürfen sich während der Trennung noch annähern. Kurzzeitige Versöhnungsversuche (bis drei Monate) unterbrechen das Trennungsjahr nicht. Bei längerem Zusammenleben prüft das Gericht den Einzelfall.
Scheidung ohne Trennungsjahr?
Möglich nur bei Härtefällen. Tricks wie das Rückdatieren des Trennungsbeginns sind gefährlich und können als Prozessbetrug strafrechtlich verfolgt werden. Wer das Trennungsjahr nicht beachtet, riskiert:
- Zurückweisung des Scheidungsantrags,
- Übernahme aller Verfahrenskosten,
- Probleme beim Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich,
- Steuernachteile durch frühere getrennte Veranlagung.
Fazit: Das Trennungsjahr ernst nehmen
Auch wenn es wie eine Pflicht wirkt: Das Trennungsjahr bietet die Chance, wichtige Fragen zu klären und die eigenen Finanzen zu sichern. Wer alles korrekt dokumentiert und den Unterhalt regelt, kann nach 12 Monaten die Scheidung einreichen – schneller und reibungsloser.
FAQ zum Trennungsjahr
-
Wie lange dauert das Trennungsjahr?
In der Regel 12 Monate. Verweigert ein Partner die Scheidung, kann sich die Trennungszeit auf bis zu drei Jahre verlängern. -
Muss man im Trennungsjahr getrennt wohnen?
Nicht zwingend. Auch in der gemeinsamen Wohnung ist eine Trennung möglich, wenn die Eheleute getrennte Zimmer, Finanzen und Haushalte führen. -
Was bedeutet „Trennung von Tisch und Bett“?
Damit ist gemeint, dass kein gemeinsamer Haushalt mehr geführt wird und die Eheleute ihr Leben wirtschaftlich unabhängig voneinander gestalten. -
Kann das Trennungsjahr verkürzt werden?
Nur in Härtefällen – etwa bei Gewalt, Missbrauch oder schweren Straftaten – kann eine sofortige Scheidung ohne Trennungsjahr erfolgen. -
Was passiert, wenn man sich im Trennungsjahr versöhnt?
Ein kurzer Versöhnungsversuch von bis zu drei Monaten unterbricht das Trennungsjahr nicht. Dauert das Zusammenleben länger, beginnt die Frist neu.
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