Scheidungskosten

Wie arbeitet ein Rechtsanwalt für Familienrecht?

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Von den knapp 200.000 Anwälten in Deutschland sind rund 10.000 gleichzeitig Fachanwälte für Familienrecht. Aber was ist eigentlich genau ein "Anwalt für Familienrecht"? Was macht einen Fachanwalt aus und welche Aufgaben muss ein Familien­rechtsanwalt tagtäglich erledigen?

Wie wird man Anwalt für Familienrecht?

Jeder, der Rechtsanwalt werden möchte, muss zunächst das Jurastudium absolvieren. Das Grundstudium dauert neun Semester, bis das erste Staatsexamen geschrieben wird. Dieses besteht je nach Bundesland aus fünf bis sieben schriftlichen Klausuren. Danach darf man sich "Diplom-Jurist" nennen.

Anschließend sind zwei Jahre Referendariat zu absolvieren, also eine praxis- und prozessbasierte Tätigkeit an verschiedenen Gerichten, in Kanzleien oder auch in Firmen. Nach dem anschließenden zweiten Staatsexamen ist man "Volljurist". Um sich endlich "Rechtsanwalt" nennen zu können, benötigt man noch eine abgeschlossene Anwalts­haftpflicht­versicherung und die Zulassung von der Bundes­rechtsanwalts­kammer (BRAK).

Der fertige Rechtsanwalt kann sich nun einer familienrechtlichen Spezialisierung widmen, z.B. in Form einer Weiterbildung zum Fachanwalt für Familienrecht.

Achtung: Familienanwalt ≠ Fachanwalt für Familienrecht!

Nicht jeder Anwalt, der sich "Familienanwalt" oder "Anwalt für Familienrecht" nennt, ist auch tatsächlich "Fachanwalt für Familienrecht". Letzteren Titel darf nur führen, wer den Fachanwalts­lehrgang erfolgreich abgeschlossen hat. Folgende Voraussetzungen gelten dafür:

  • mindestens dreijährige Rechtsanwalts­zulassung
  • mindestens sechsjährige anwaltliche Tätigkeit
  • persönliche und weisungsfreie Bearbeitung von mindestens 120 Fällen im Familienrecht, davon 60 Gerichtsverfahren
  • mindestens 120-stündiger theoretischer Lehrgang mit mindestens drei abschließenden Klausuren

Jeder Fachanwalt für Familienrecht ist verpflichtet, sich nachweislich regelmäßig fort- und weiterzubilden.

Welche Aufgaben hat ein Rechtsanwalt für Familienrecht?

Ein Familienrechtsanwalt beantwortet die verschiedensten Rechtsfragen im familiären Bereich und wird außergerichtlich und gerichtlich in familiären Auseinander­setzungen tätig. Zu seinen oder ihren Haupt­tätigkeits­bereichen gehören:

  • Vertretung im Scheidungsverfahren
  • Erstellung von Eheverträgen, Trennungs­vereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Klärung und Durchsetzung von Unterhaltspflichten
  • Klärung von Sorgerechts- und Umgangsrechtsfragen
  • Klärung von Vermögensfragen bei Trennung und/oder Scheidung (z.B. Hausratsteilung, Immobilie, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich etc.)
  • Anwendung des internationalen Privatrechts im Familienrecht (z.B. grenz­überschreitende Scheidungsverfahren; Auslandsadoption)

Viele Fachanwälte für Familienrecht sind außerdem zusätzlich als Mediator tätig. Bei der Mediation handelt es sich um ein außergerichtliches Streit­beilegungs­verfahren, das insbesondere bei der Scheidung hilfreich sein kann. Die Ex-Partner erarbeiten im Rahmen eines strukturierten und freiwilligen Verfahrens mithilfe des neutralen Mediators gemeinsame, eigen­verantwortliche und verbindliche Lösungen für etwaige Streitpunkte bei der Scheidung.

Was kostet ein Anwalt für Familienrecht?

Ein Rechtsanwalt für Familienrecht muss sich – wie alle Anwälte – an bestimmte Richtlinien und Vorgaben halten, was seine Vergütung betrifft. In aller Regel erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwalts­vergütungs­gesetz (RVG) oder nach einer individuellen Vergütungs­vereinbarung, die mit dem Mandanten ausgehandelt wird. Üblich ist dabei etwa die Vereinbarung eines pauschalen Honorars oder die Zeitabrechnung.

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Eine von den Vorgaben des RVG abweichende Vergütungsvereinbarung ist vor allem dann zulässig, wenn die Kosten dadurch höher ausfallen, als es die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgeben. Dadurch soll ein Preis-Dumping unter den Anwälten vermieden werden. Dennoch darf ein Anwalt nicht beliebig hohe Kosten von seinen Mandanten verlangen. Es muss immer ein stimmiges Verhältnis bezüglich Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko vorliegen. Strenge Regeln gibt es z.B. auch für außergerichtliche Beratungen. So darf eine Erstberatung etwa nicht mehr als 190 Euro (exkl. Umsatzsteuer) kosten. In vielen familienrechtlichen Angelegenheiten richten sich die Anwaltskosten nach dem Gegenstandswert des jeweiligen Verfahrens. Die Kosten eines Scheidungsverfahrens hängen z.B. hauptsächlich vom Einkommen und Vermögen der Ex-Ehegatten ab.

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Gerne vermitteln wir Ihnen einen passenden Anwalt, der Ihnen zunächst eine unverbindliche Auskunft über die anfallenden Gebühren erteilt. Nutzen Sie hierzu unsere Empfehlung im Bereich Fachliche Beratung.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungskosten" verwendet:

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Diese Seite der Themenwelt "Scheidungskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Scheidungskosten-Rechner beantwortet.

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