Scheidungskosten

Online Scheidung

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Mit dem Begriff Scheidung verbinden viele Verheirate negative Emotionen. Sie fürchten Auseinandersetzungen um das Vermögen, um Kinder- und Ehegattenunterhalt, um den Versorgungsausgleich. Dabei kann eine gut vorbereitete und mit Vernunft gesteuerte Auflösung der Ehe viele Vorteile bringen. So ist eine Scheidung in beiderseitigem Einvernehmen sogar online möglich.

Scheidung per Internet – wie geht das?

Eine Scheidung läuft nach einem festen Plan ab, das gilt auch für eine Online-Scheidung. Die Auflösung der Ehe muss dabei immer von einem Gericht beschlossen werden.

So ist der Begriff Online-Scheidung eigentlich irreführend – gemeint ist die außergerichtliche Vorbereitung einer Scheidung, in der alle Fragen geklärt werden und zwischen den Eheleuten ein Einvernehmen hergestellt wird. Nur dann nämlich kann vor dem Familiengericht der Scheidungsprozess beschleunigt werden.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Online-Scheidung vorliegen?

Beide Ehepartner werden nur dann voneinander geschieden, wenn die Ehe als gescheitert gilt. Die Ehegemeinschaft darf nicht mehr bestehen und es darf auch keine Aussicht bestehen, dass die Partner wieder zusammenfinden. Daher müssen beide ein Trennungsjahr absolvieren. Vollzogen wird eine „Trennung von Bett und Tisch“ – die Ehegatten müssen für sich selbst wirtschaften, den Haushalt führen und sich um das Essen kümmern. Das gelingt am besten mit einer räumlichen Trennung, vorgeschrieben ist das jedoch nicht. Versöhnungsversuche sind durchaus erlaubt. Dauern sie nicht länger als drei Monate, heben sie das Trennungsjahr nicht auf. Wenn beide einverstanden sind, kann die Ehe nach der Trennungszeit geschieden werden. Dafür beantragt ein Ehepartner über seinen Anwalt die Scheidung. Ist einer der Eheleute jedoch nicht einverstanden, kann erst nach einer getrennten Lebensweise von drei Jahre die Scheidung eingereicht werden.

Die Scheidungs­folgen­vereinbarung

Bei einer Scheidung über das Internet sollten alle notwendigen Regelungen bereits einvernehmlich getroffen werden. Ratsam ist, dass beide Partner mit Hilfe ihres Anwaltes eine Scheidungs­folgen­vereinbarung aufsetzen und notariell beurkunden lassen. Diese kann folgenden Inhalt haben:

  • die Aufteilung des Vermögens bei der Zugewinngemeinschaft
  • die Höhe und die Dauer der Zahlung eines Ehegattenunterhaltes
  • das Sorgerecht und der Unterhaltsanspruch gemeinsamer Kinder
  • der Versorgungsausgleich, wenn er nicht von Amts wegen ausgeführt werden soll

Der Ablauf der Online-Scheidung

Im Internet bieten viele Kanzleien online ihre Hilfe bei der Scheidung an. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann ein Partner mit Hilfe eines Rechtsanwaltes die Scheidung einreichen. Es gilt Anwaltspflicht, allein kann dieser Antrag nicht gestellt werden. Im Online-Verfahren stellt die beauftragte Kanzlei einen Anwalt zur Seite. Leider gibt es keine Möglichkeit, diesen Anwalt persönlich kennenzulernen, die Kommunikation läuft über E-Mail und das Telefon. Dazu müssen die Eheleute verschiedene Formulare im Internet ausfüllen, die ihr Rechtsbeistand dann beim für Sie zuständigen Gericht einreicht. Vorteil des Online-Verfahrens ist der geringere Aufwand, denn es entfällt der Besuch in der Kanzlei, die Fahrten dorthin und auch Wartezeiten. Auch die Kosten für dieses Verfahren sind niedriger.

Nach Einreichen der Scheidung fordert das Gericht eine Vorschusszahlung. Erst wenn diese eingegangen ist, wird der Antrag an den Noch-Ehepartner zugestellt. Da im Scheidungsverfahren jedoch alle Kosten geteilt werden, erhält man später zumindest die Hälfte davon wieder zurück. Der Ehepartner muss der Scheidung zustimmen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reichen Sie die bereits getroffene Scheidungs­folgen­vereinbarung mit ein. Dann können beide Partner auch einen gemeinsamen Anwalt nehmen. Das Gericht kann nun sehr zeitnah einen Scheidungstermin bestimmen. Hierzu müssen beide Parteien samt Rechtsbeistand erscheinen. Sind alle Fragen geklärt, wird die Ehe geschieden.

Kommt es zu keiner vorgerichtlichen Einigung, benötigen beide Eheleuten ihren eigenen Anwalt. Eine streitige Trennung dauert länger und kostet auch erheblich mehr.

Die Scheidung ist nicht sofort rechtskräftig

Im Scheidungstermin spricht der Richter zwar die Scheidung aus, doch rechtskräftig wird sie erst einen Monat nach der Zustellung des Scheidungsbeschlusses. Und auch dafür kann das Gericht einige Tage benötigen. Während dieser Frist ist der Beschluss noch anfechtbar. Bei einer einvernehmlichen Scheidung können die Eheleute beschließen, auf dieses Rechtsmittel zu verzichten.

Welche Kosten entstehen?

Auch bei der Online-Scheidung entstehen Gebühren, vor allem die Rechtsanwälte kosten Geld. Wer sich einvernehmlich scheiden lässt, spart hier deutlich, denn die Kosten des gemeinsamen Anwalts werden geteilt. Die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten wird vor allem durch den Verfahrenswert bestimmt. Dieser errechnet sich anhand des Zugewinns, des Einkommens als Grundlage für den Unterhalt und auch anhand der Versorgungsanwartschaften. Weil einvernehmliche Scheidungsverfahren deutlich einfacher sind, kann außerdem eine Verfahrenswertminderung um 30 Prozent beantragt werden, auch das senkt die Gesamtkosten. Im streitigen Verfahren trägt jeder die Gebühren seines eigenen Rechtsbeistandes. Die Kosten des Gerichts und auch die eines Notars, wenn eine Scheidungs­folgen­vereinbarung aufgesetzt wird, tragen beide Eheleute zu gleichen Teilen.

Online-Scheidungen sind günstiger, viele Kanzleien legen hier auf eine transparente und faire Abrechnung besonderen Wert.

Ist man sich einig, lohnen sich die Angebote einer Online-Scheidung

Vor allem bei einer einvernehmlichen Scheidung profitieren die Eheleute von einem Anwalt aus dem Internet. Beide Partner spielen dann mit offenen Karten und regeln die Angelegenheiten im Vorfeld. Neben Anwaltskosten spart das auch Gebühren durch den niedrigeren Verfahrenswert. So sind beide schneller getrennt – und können wieder ihr eigenes Leben führen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungskosten" verwendet:

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Diese Seite der Themenwelt "Scheidungskosten" wurde zuletzt am 11.07.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Stefan Banse. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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