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Scheidungskosten-Rechner
Eine Scheidung muss nicht teuer sein: Wenn Sie sich einvernehmlich trennen, sparen Sie Zeit, Nerven und vor allem Geld. Hier erfahren Sie, welche Kosten konkret anfallen, wie der Verfahrenswert zustande kommt und wo Sie in der Praxis am meisten sparen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Gesamtkosten bestehen aus Gerichtskosten, Anwaltskosten und ggf. Notarkosten.
- Maßgeblich ist der Verfahrenswert (auch Streitwert): je höher, desto teurer.
- Einigkeit senkt den Verfahrenswert – jede streitige Folgesache verteuert.
- Ein Anwalt genügt (für den Antragsteller). Die Kosten können partnerschaftlich geteilt werden.
Rechner und Beratung
Ermitteln Sie Ihre voraussichtlichen Kosten mit dem Scheidungskosten-Rechner. Für individuelle Fragen zur einvernehmlichen Scheidung nutzen Sie die fachliche Beratung.
Was bedeutet „einvernehmliche Scheidung“?
Anders als bei der streitigen Scheidung sind sich beide Ehegatten einig, dass sie geschieden werden wollen und wie zentrale Scheidungsfolgen (z. B. Sorgerecht, Unterhalt, Vermögen, Hausrat) geregelt werden. Diese Einigkeit wird häufig in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten – das beschleunigt das Gericht und reduziert Gebühren.
Welche Kosten fallen an?
Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung hängen vom Verfahrenswert ab. Übliche Praxis:
- Grundlage: Das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten zusammen (Richtschnur). Vermögen kann – je nach Fall – hinzukommen.
- Mindestsatz: Auch ohne Einkommen/Vermögen gilt ein Mindest-Verfahrenswert von 2.000 €.
- Folgesachen: Jede zusätzliche gerichtliche Klärung (z. B. Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht) erhöht den Gesamt-Verfahrenswert.
Aus dem Verfahrenswert ergeben sich:
- Gerichtskosten nach der Tabelle zu § 34 GKG
- Anwaltsgebühren nach der Tabelle zu § 13 RVG
- Ggf. Notarkosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung (nach GNotKG)
Versorgungsausgleich & Kosten
Der Versorgungsausgleich wird in der Regel vom Gericht durchgeführt und erhöht den Verfahrenswert (abhängig von der Zahl der Anrechte). Wird er wirksam und fair notariell ausgeschlossen, setzt das Gericht häufig einen pauschalen Zusatzwert von 1.000 € an, der zum übrigen Verfahrenswert addiert wird.
Welche Kosten entfallen gegenüber einer streitigen Scheidung?
Je mehr Sie außergerichtlich regeln, desto geringer der Verfahrenswert. Typische Folgesachen, die Sie einvernehmlich klären und damit Kosten sparen können:
- Umgangsrecht und Kindesunterhalt
- Trennungs- und nachehelicher Unterhalt
- Aufteilung von Vermögen und Hausrat
- Zugewinnausgleich und Zuweisung der Ehewohnung
So sparen Sie in der Praxis – erprobte Tipps
- Nur ein Anwalt genügt: Für den Scheidungsantrag ist ein Anwalt erforderlich (Anwaltspflicht). Der andere Ehegatte kann ohne eigenen Anwalt zustimmen. Die Kosten für den einen Anwalt können Sie fair teilen.
- „Online-Scheidung“ nutzen: Kommunikation per Mail/Telefon/Video spart Wege- und Zeitkosten. Persönlich erscheinen müssen Sie erst zum Gerichtstermin.
- Saubere Unterlagen: Vollständige Einkommens- und Vermögensnachweise beschleunigen die Wertfestsetzung – weniger Rückfragen, weniger Aufwand.
- Einvernehmliche Folgesachen: Klare, notarielle Vereinbarung reduziert Streitwert-Zuschläge und macht die Einigung vollstreckbar.
FAQ zu Kosten bei einvernehmlicher Scheidung
- Wie werden die Gerichtskosten verteilt?
Üblicherweise hälftig. Der Antragsteller zahlt vorab an das Gericht; am Ende wird intern ausgeglichen. - Reicht ein gemeinsamer Anwalt?
Einen „gemeinsamen“ Anwalt gibt es formal nicht. Es reicht aber, wenn nur der Antragsteller einen Anwalt beauftragt; der andere stimmt zu. Die Kosten können Sie untereinander teilen. - Was kostet eine einvernehmliche Scheidung mindestens?
Beim Mindest-Verfahrenswert von 2.000 € liegen Gesamtkosten (Gericht + ein Anwalt) typischerweise im Bereich von ca. 1.000–1.500 €. - Muss ich Notarkosten einplanen?
Nur, wenn Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung beurkunden (empfehlenswert bei Vermögen/Immobilien/Unterhalt). Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert (GNotKG). - Kann der Versorgungsausgleich Kosten senken oder erhöhen?
Gerichtliche Durchführung erhöht den Verfahrenswert je nach Anzahl der Anrechte. Bei wirksamem notariellen Ausschluss wird häufig ein pauschaler Zusatzwert von 1.000 € angesetzt – insgesamt oft günstiger.
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Diese Seite der Themenwelt "Scheidungskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Scheidungskosten-Rechner beantwortet.
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