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Scheidungskosten-Rechner
Ein Sprichwort besagt: "Eine Hochzeit ist teuer, eine Scheidung noch viel mehr!" Das muss aber nicht sein. Mit einer einvernehmlichen Scheidung können Sie nicht nur Zeit und Nerven sparen, sondern auch eine Menge Geld.
Rechner und Beratung zu Scheidungskosten
Möchten Sie die Kosten einer Scheidung sofort berechnen, verwenden Sie einfach unseren komfortablen Scheidungskosten-Rechner. Benötigen Sie spezielle Beratung zur einvernehmlichen Scheidung oder auch allgemeine Beratung zu rechtlichen Fragen der Scheidung, finden Sie diese unter fachliche Beratung.
Was ist überhaupt eine einvernehmliche Scheidung?
Bei einer einvernehmlichen Scheidung handelt es sich um das Gegenteil der streitigen Scheidung. Die Eheleute sind dabei also nicht in einen Rosenkrieg verwickelt, der sich ohne Richter nicht klären lässt. Vielmehr sind sich die Ehegatten bei der einvernehmlichen Scheidung darüber einig, dass sie sich überhaupt scheiden lassen möchten. Außerdem verständigen sie sich bereits im Vorfeld außergerichtlich auf gemeinsame Lösungen bezüglich der Scheidungsfolgen wie z.B. Sorgerecht und Unterhalt.
Welche Kosten gibt es bei der einvernehmlichen f202Scheidung?
Scheidungskosten errechnen sich hauptsächlich aus dem Nettoeinkommen und dem Vermögen der Ex-Ehepartner. Das dreifache Nettoeinkommen beider Ehegatten plus der Wert des gesamten Vermögens ergibt den Streitwert des Scheidungsverfahrens. Man spricht auch vom Verfahrenswert. Haben die Eheleute kein Einkommen und/oder Vermögen, beträgt der Verfahrenswert dennoch mindestens 2.000 Euro.
Die Kosten erhöhen sich, wenn strittige Punkte im Scheidungsverfahren geklärt werden müssen. In der Regel handelt es sich bei der einvernehmlichen Scheidung dabei um die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Wie hoch der Gegenstandswert ist, kommt auf die Anzahl der sogenannten Versorgungsanrechte an. Je mehr es gibt, desto höher ist der Gegenstandswert des Versorgungsausgleichs, der den Gesamtverfahrenswert erhöht. Der Versorgungsausgleich kann auch durch eine notarielle Vereinbarung ausgeschlossen werden und wird dann nicht durchgeführt. In dem Fall gilt ein pauschaler Gegenstandswert von 1.000 Euro, der zum restlichen Verfahrenswert hinzugerechnet wird.
Ist der Verfahrenswert der Scheidung ermittelt, kann man die tatsächlichen Kosten aus zwei Tabellen ablesen. Zu zahlen sind einerseits Gerichtskosten und andererseits Anwaltskosten. Die Gerichtskostentabelle ist in § 34 Gerichtskostengesetz (GKG) zu finden, die Anwaltskostentabelle in § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Hinzu kommen bei der einvernehmlichen Scheidung in der Regel noch Notarkosten für die Erstellung und Beglaubigung der Scheidungsfolgenvereinbarung. Diese beinhaltet die Regelungen über die Scheidungsfolgen, auf die sich die Ehegatten geeinigt haben und die vor Gericht als verbindlich gelten.
Welche Kosten fallen im Gegensatz zur streitigen Scheidung weg?
Kräftig Geld sparen können Sie gegenüber der streitigen Scheidung dadurch, dass alle Scheidungsfolgen bereits außergerichtlich von Ihnen selbst geregelt werden, statt dass das Gericht diese klären muss. Denn: Jeder einzelne Aspekt, der über Anwälte und Richter verhandelt werden muss, hat einen eigenen Gegenstandswert, der den Gesamtverfahrenswert der Scheidung erhöht. Damit erhöhen sich auch letztlich die Scheidungskosten. Zu den zu klärenden Scheidungsfolgen zählen u.a.:
- Umgangsrecht und Unterhalt für gemeinsame Kinder
- Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
- Aufteilung des Vermögens
- Aufteilung des Hausrats
- Zugewinnausgleich
- Zuweisung der Ehewohnung
Wie kann man bei der einvernehmlichen Scheidung noch Geld sparen?
Eine weitere Möglichkeit, bei der einvernehmlichen Scheidung Kosten zu sparen, ist die Beauftragung nur eines Anwalts. Achtung: Einen "gemeinsamen Anwalt" gibt es nicht, egal wie einig Sie und Ihr Ex-Partner sich sind. Es reicht aber aus, wenn derjenige, der den Scheidungsantrag einreichen möchte, einen Rechtsanwalt beauftragt. Der andere Ehegatte kann auf einen eigenen Anwalt verzichten. Die Kosten für den einen Anwalt können Sie sich dann teilen.
Möglich ist außerdem die sogenannte "Online-Scheidung". Bei dieser Variante wickeln Sie sämtliche Korrespondenz mit dem Anwalt per Mail oder Telefon ab. Auch persönliche Gespräche per Videotelefonat sind denkbar. Der Vorteil: Sie sparen sich die Fahrtkosten zu Terminen in der Kanzlei. Lediglich zum gerichtlichen Scheidungstermin müssen Sie dann persönlich anwesend sein.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Scheidungskosten" verwendet:
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Scheidungskosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Scheidungskosten-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Scheidungskosten"
- Überprüfung des Scheidungskostenrechners und der Texte auf etwaige Änderungen für 2025. Es sind keine Änderungen erfolgt.
- Anpassungen des Scheidungskostenrechners und der Berechnungsbeispiele an die vom Bundesrat genehmigten erhöhten Anwalts- und Gerichtskosten ab 2021.
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- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite