Rechner zum Thema
Unterhaltsrechner
Die Düsseldorfer Tabelle, auch als Unterhaltstabelle bekannt, enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. 1962 eingeführt durch das Oberlandesgericht Düsseldorf, ist sie abgestimmt mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag. Die Düsseldorfer Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sie dient aber als Leitlinie für die Familiengerichte. Mit ihrer Hilfe soll die Rechtsprechung der Familiengerichte u.a. in Bezug auf den Kindesunterhalt standardisiert und damit gerechter gestaltet werden.
Vier Abschnitte
Die Düsseldorfer Tabelle besteht aus vier Teilen
- A: Kindesunterhalt,
- B: Ehegattenunterhalt,
- C: Mangelfälle und
- D: Verwandtenunterhalt
Die einzelnen Oberlandesgerichte veröffentlichen zudem ergänzende Leitlinien, die zusätzliche Erläuterungen enthalten.
Teil A für 2025: Kindesunterhalt
Die folgende Düsseldorfer Tabelle 2025 weist abhängig von der Einkommensgruppe und dem Alter des Kindes den monatlichen Unterhaltsbedarf 2025 der unterhaltsberechtigten Kinder aus. Der Bedarf ist allerdings nicht identisch mit dem Zahlbetrag, was im weiteren erläutert wird.
Düsseldorfer Tabelle 2025 (Bedarfssätze) | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Einkommensgruppe bei unterhaltsrelevantem Nettoeinkommen | Altersstufen in Jahren | Bedarfskontrollbetrag | |||||
0-5 | 6-11 | 12-17 | ab 18 | ||||
1 | 0 bis 2.100 € | 482 € | 554 € | 649 € | 693 € | ||
2 | 2.101 bis 2.500 € | 507 € | 582 € | 682 € | 728 € | 1.750 € | |
3 | 2.501 bis 2.900 € | 531 € | 610 € | 714 € | 763 € | 1.850 € | |
4 | 2.901 bis 3.300 € | 555 € | 638 € | 747 € | 797 € | 1.950 € | |
5 | 3.301 bis 3.700 € | 579 € | 665 € | 779 € | 832 € | 2.050 € | |
6 | 3.701 bis 4.100 € | 617 € | 710 € | 831 € | 888 € | 2.150 € | |
7 | 4.101 bis 4.500 € | 656 € | 754 € | 883 € | 943 € | 2.250 € | |
8 | 4.501 bis 4.900 € | 695 € | 798 € | 935 € | 998 € | 2.350 € | |
9 | 4.901 bis 5.300 € | 733 € | 843 € | 987 € | 1.054 € | 2.450 € | |
10 | 5.301 bis 5.700 € | 772 € | 887 € | 1.039 € | 1.109 € | 2.550 € | |
11 | 5.701 bis 6.400 € | 810 € | 931 € | 1.091 € | 1.165 € | 2.850 € | |
12 | 6.401 bis 7.200 € | 849 € | 976 € | 1.143 € | 1.220 € | 3.250 € | |
13 | 7.201 bis 8.200 € | 887 € | 1.020 € | 1.195 € | 1.276 € | 3.750 € | |
14 | 8.201 bis 9.700 € | 926 € | 1.064 € | 1.247 € | 1.331 € | 4.350 € | |
15 | 9.701 bis 11.200 € | 964 € | 1.108 € | 1.298 € | 1.386 € | 5.050 € | |
ab 11.201 € nach den Umständen des Falles |
Düsseldorfer Tabelle 2025 zum Ausdrucken
Hier gibt es die Düsseldorfer Tabelle 2025 als Bild zum Ausdrucken.
Teil A für 2024 zum Vergleich: Kindesunterhalt
Die folgende Düsseldorfer Tabelle 2024 weist den monatlichen Unterhaltsbedarf 2024 der unterhaltsberechtigten Kinder aus. Diese Tabelle zeigen wir Ihnen, damit Sie die Werte von 2025 (siehe oben) mit den Werten von 2024 vergleichen können:
Düsseldorfer Tabelle 2024 (Bedarfssätze) | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Einkommensgruppe bei unterhaltsrelevantem Nettoeinkommen | Altersstufen in Jahren | Bedarfskontrollbetrag | |||||
0-5 | 6-11 | 12-17 | ab 18 | ||||
1 | 0 bis 2.100 € | 480 € | 551 € | 645 € | 689 € | ||
2 | 2.101 bis 2.500 € | 504 € | 579 € | 678 € | 724 € | 1.750 € | |
3 | 2.501 bis 2.900 € | 528 € | 607 € | 710 € | 758 € | 1.850 € | |
4 | 2.901 bis 3.300 € | 552 € | 634 € | 742 € | 793 € | 1.950 € | |
5 | 3.301 bis 3.700 € | 576 € | 662 € | 774 € | 827 € | 2.050 € | |
6 | 3.701 bis 4.100 € | 615 € | 706 € | 826 € | 882 € | 2.150 € | |
7 | 4.101 bis 4.500 € | 653 € | 750 € | 878 € | 938 € | 2.250 € | |
8 | 4.501 bis 4.900 € | 692 € | 794 € | 929 € | 993 € | 2.350 € | |
9 | 4.901 bis 5.300 € | 730 € | 838 € | 981 € | 1.048 € | 2.450 € | |
10 | 5.301 bis 5.700 € | 768 € | 882 € | 1.032 € | 1.103 € | 2.550 € | |
11 | 5.701 bis 6.400 € | 807 € | 926 € | 1.084 € | 1.158 € | 2.850 € | |
12 | 6.401 bis 7.200 € | 845 € | 970 € | 1.136 € | 1.213 € | 3.250 € | |
13 | 7.201 bis 8.200 € | 884 € | 1.014 € | 1.187 € | 1.268 € | 3.750 € | |
14 | 8.201 bis 9.700 € | 922 € | 1.058 € | 1.239 € | 1.323 € | 4.350 € | |
15 | 9.701 bis 11.200 € | 960 € | 1.102 € | 1.290 € | 1.378 € | 5.050 € | |
ab 11.201 € nach den Umständen des Falles |
Düsseldorfer Tabelle 2024 zum Ausdrucken
Hier gibt es die Düsseldorfer Tabelle 2024 als Bild zum Ausdrucken.
Kinder mit eigenem Hausstand haben anderen Unterhaltsbedarf
Kindergeld kann vom Tabellenbedarf abgezogen werden
Die in der Düsseldorfer Tabelle dargestellten Werte entsprechen dem Unterhaltsbedarf der Kinder. Dieser Bedarf wird aber zum Teil durch das Kindergeld abgedeckt, so dass der Zahlbetrag für das Kind entsprechend geringer ausfällt. Somit kann der Unterhaltspflichtige das Kindergeld vom Tabellenbetrag kürzen.
Das Kindergeld beträgt 2025 voraussichtlich erneut 205 Euro je Kind.
Das Kindergeld für minderjährige Kinder steht beiden Eltern zu. Insofern kann der Unterhaltsschuldner als Barunterhaltspflichtiger die Hälfte des Kindergelds vom Tabellenunterhalt abziehen, um seinen Zahlbetrag zu ermitteln. Das Kindergeld für volljährige Kinder steht den Kindern selbst zu. Hier kann das volle Kindergeld vom Tabellenunterhalt abgezogen werden.
In den Tabellen mit den Zahlbeträgen zum Kindesunterhalt erhalten Sie einen entsprechenden Überblick.
Hinweis: Da in den letzten Jahren das Kindergeld unabhängig von der Geburtsreihenfolge der Kinder einheitlich 250 Euro je Kind beträgt, sind die folgenden vier Tabellen für 2025 identisch. Die dort ebenfalls aufgeführten Zahlbeträge für 2024 ebenso. Vor 2023 war die Höhe des Kindergeldes noch gestaffelt nach der Geburtsreihenfolge der Kinder.
- Zahlbeträge für erstes Kind
- Zahlbeträge für zweites Kind
- Zahlbeträge für drittes Kind
- Zahlbeträge ab viertem Kind
Eigenbedarf gegenüber den Kindern
Gegenüber den minderjährigen bzw. priviligiert volljährigen Kindern besteht 2025 ein Eigenbedarf von 1.450 Euro bei Erwerbstätigen bzw. 1.200 Euro bei nicht Erwerbstätigen. Gegenüber nicht priviligierten volljährigen Kindern beträgt 2025 der Eigenbedarf 1.750 Euro.
Düsseldorfer Tabelle: Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens ("Bereinigtes Nettoeinkommen")
Das bereinigte Netto setzt sich u.a. zusammen aus den Einkünften aus Erwerbstätigkeit und allen anderen Einkunftsarten. Hinzu kommt z.B. der sogenannte Wohnvorteil, also die fiktive Mietersparnis bei Bewohnen eines Eigenheims. Abgezogen werden können Aufwände aus ehebedingten Schulden sowie berufsbedingte Aufwendungen. Letztere können auch pauschal mit 5 Prozent (min. 50 Euro, max. 150 Euro) vom Erwerbseinkommen berechnet werden.
Korrektur der Einkommensgruppe aufgrund der Anzahl Unterhaltberechtigter
Die obige Tabelle stellt den Unterhaltsbedarf bei genau zwei Unterhaltsberechtigten dar. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Kind und der Ehepartner unterhaltsberechtigt sind. Bei einer größeren/geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter können Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere/höhere Gruppen angemessen sein.
Korrektur der Einkommensgruppe aufgrund der Unterschreitung des Bedarfskontrollbetrags
Der Bedarfskontrollbetrag des Unterhaltspflichtigen ab Gruppe 2 ist nicht identisch mit dem Eigenbedarf. Er soll eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem Unterhaltspflichtigen und den unterhaltsberechtigten Kindern gewährleisten. Wird er unter Berücksichtigung anderer Unterhaltspflichten unterschritten, ist der Betrag in der Düsseldorfer Tabelle der nächst niedrigeren Gruppe, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird, anzusetzen.
B: Ehegattenunterhalt
Die monatlichen Unterhaltsrichtsätze des berechtigten Ehegatten betragen 45 Prozent der Differenz zwischen den anrechenbaren Erwerbseinkommen der Ehegatten. Für sonstige anrechenbare Einkünfte gilt der Halbteilungsgrundsatz. Grundsätzlich wird dabei der vorrangige Kindesunterhalt vorab vom Erwerbseinkommen abgezogen. Der Eigenbedarf beträgt 2025 für Erwerbstätige 1.600 Euro und für nicht Erwerbstätige 1.475 Euro.
C: Mangelfälle
Ein Mangelfall tritt ein, sobald das Einkommen zur Deckung des Bedarfs des Unterhaltspflichtigen und der gleichrangigen Unterhaltsberechtigten nicht ausreicht. Dann muss die nach Abzug des notwendigen Selbstbehalts des Unterhaltspflichtigen verbleibende Verteilungsmasse auf die Unterhaltsberechtigten im Verhältnis ihrer jeweiligen Einsatzbeträge gleichmäßig verteilt werden.
Berechnung von Kindes- und Ehegattenunterhalt per UnterhaltsrechnerÜberlassen Sie die Berechnung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt unter Berücksichtigung aller obigen Faktoren, wie die Korrektur der Einkommensgruppe, die Berücksichtigung des Bedarfskontrollbetrags oder Mangelfälle einfach unserem Unterhaltsrechner. Jeder einzelene Rechenschritt und die Herleitung des Ergebnisses werden dort anhand der Infobuttons im Berechnungsfenster detailliert erläutert. Möchten Sie Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt unabhängig voneinander berechnen, können sie auch den Kindesunterhalts-Rechner bzw. den Ehegattenunterhalts-Rechner nutzen. |
D: Verwandtenunterhalt
Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen. Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigenentlastungsgesetz) vom 10. Dezember 2019 (BGBl I S. 2135) zu beachten.
Glossar zur Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle)
Altersstufe
Das Alter der jeweiligen Kinder hat Auswirkungen auf die Unterhaltshöhe bzw. den endgültigen Unterhaltsbetrag. Somit können Sie der obigen Unterhaltstabelle die Altersstufe entnehmen. Grob gesagt, je älter die Altersstufe ist, umso mehr steigt der Unterhaltsbetrag in der Tabelle.
Einkommensstufe
Die Einkommensstufen definieren über das Nettogehalt des unterhaltspflichtigen Partners die Bedarfssätze jeweiligen Kinder, also die Höhe des zu zahlenden Unterhalts. In der obigen Tabelle verwenden wir den gleichbedeutenden Begriff Einkommensgruppe statt Einkommensstufe. Der Grundbedarf ist dabei in der 1. Einkommensstufe (unterhaltsrechtliches Nettoeinkommen bis 2.100 Euro) (Stand 2025) angesetzt.
Mindestunterhalt
Der Kindesunterhalt muss immer die Versorgung von minderjährigen Kindern von getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern sicher stellen. Die Kinder haben in diesem Fall einen gesetzlichen Anspruch auf Mindestunterhalt nach § 1612a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gegen den nicht im Haushalt lebenden Partner, der Unterhaltspflichtige. Die Höhe des Mindestunterhalts richtet sich nach dem Existenzminimum des minderjährigen Kindes (§ 1612 Abs. 1 Satz 2 BGB neue Fassung). Diesen soll das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz alle zwei Jahre neu bestimmen.
Unterhaltsberechtigte
Generell sind Unterhaltsberechtigt Personen, die gem. § 1602 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) außerstande sind, sich selbst zu unterhalten (zu versorgen). Diese sind in der Regel Kinder, Eheleute, Enkelkinder aber auch eigene Eltern usw. Die Unterhaltsberechtigung erfolgt nach einem Rangverhältnis bzw. der Rangfolge.
Auf den Seiten des Oberlandesgerichts Düsseldorf finden Sie auch frühere Düsseldorfer Tabellen sowie ergänzende Leitlinien. |
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Unterhalt" verwendet:
- Bürgerliches Gesetzbuch (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Düsseldorfer Tabelle vom OLG Düsseldorf
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Unterhalt" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 02.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 20 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Unterhaltsrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Unterhalt"
- Anpassung des Unterhaltsrechners an das am 20.12.2024 vom Bundesrat beschlossene erhöhte Kindergeld von 255 Euro für 2025 (statt zuvor 250 Euro).
- Anpassung des Unterhaltsrechners an die neuen Bedarfssätze gemäß der Düsseldorfer Tabelle für 2025.
- Anpassung des Unterhaltsrechners an die neuen Bedarfssätze und das erhöhte Kindergeld gemäß der Düsseldorfer Tabelle für 2024.
- Ergänzungen zur Unterhaltsberechtigung volljähriger Kinder im Unterhaltsrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite