Unterhalt

Düsseldorfer Tabelle 2025 – die Unterhaltstabelle

Thema Unterhalt ﹣ Düsseldorfer Tabelle 2025

Die Düsseldorfer Tabelle (Unterhaltstabelle) ist die wichtigste Hilfe bei Unterhaltsfragen in Deutschland. Seit 1962 wird sie regelmäßig angepasst. Sie hat zwar keine Gesetzeskraft, gilt aber bundesweit als Leitlinie. Gerichte, Anwälte und Jugendämter nutzen sie vor allem, um den Kindesunterhalt zu berechnen und einheitliche Entscheidungen zu sichern.

Aufbau der Düsseldorfer Tabelle

Die Unterhaltstabelle besteht aus vier Abschnitten:

Ergänzend veröffentlichen die Oberlandesgerichte eigene Leitlinien, die die Tabelle um Beispiele und Sonderfälle erläutern.

Teil A – Kindesunterhalt 2025

Die folgende Tabelle zeigt, wie hoch der monatliche Unterhaltsbedarf 2025 je nach Einkommensgruppe des Unterhaltspflichtigen und Alter des Kindes ist. Bitte beachten Sie: Der ausgewiesene Bedarf ist nicht gleich der tatsächliche Zahlbetrag, da hiervon noch das Kindergeld abgezogen wird.

Düsseldorfer Tabelle 2025 (Bedarfssätze)
Einkommens­gruppe bei
unterhalts­relevan­tem
Netto­einkommen
Alters­stufen in JahrenBedarfs­kon­troll­betrag
0-56-1112-17ab 18
10 bis 2.100 €482 €554 €649 €693 €
22.101 bis 2.500 €507 €582 €682 €728 €1.750 €
32.501 bis 2.900 €531 €610 €714 €763 €1.850 €
42.901 bis 3.300 €555 €638 €747 €797 €1.950 €
53.301 bis 3.700 €579 €665 €779 €832 €2.050 €
63.701 bis 4.100 €617 €710 €831 €888 €2.150 €
74.101 bis 4.500 €656 €754 €883 €943 €2.250 €
84.501 bis 4.900 €695 €798 €935 €998 €2.350 €
94.901 bis 5.300 €733 €843 €987 €1.054 €2.450 €
105.301 bis 5.700 €772 €887 €1.039 €1.109 €2.550 €
115.701 bis 6.400 €810 €931 €1.091 €1.165 €2.850 €
126.401 bis 7.200 €849 €976 €1.143 €1.220 €3.250 €
137.201 bis 8.200 €887 €1.020 €1.195 €1.276 €3.750 €
148.201 bis 9.700 €926 €1.064 €1.247 €1.331 €4.350 €
159.701 bis 11.200 €964 €1.108 €1.298 €1.386 €5.050 €
ab 11.201 € nach den Umständen des Falles

Tabelle 2025 zum Ausdrucken

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Vergleich: Düsseldorfer Tabelle 2024

Zum Vergleich finden Sie hier die Unterhaltswerte aus 2024. So können Sie nachvollziehen, wie sich die Sätze zum Vorjahr verändert haben.

Düsseldorfer Tabelle 2024 (Bedarfssätze)
Einkommens­gruppe bei
unterhalts­relevan­tem
Netto­einkommen
Alters­stufen in JahrenBedarfs­kon­troll­betrag
0-56-1112-17ab 18
10 bis 2.100 €480 €551 €645 €689 €
22.101 bis 2.500 €504 €579 €678 €724 €1.750 €
32.501 bis 2.900 €528 €607 €710 €758 €1.850 €
42.901 bis 3.300 €552 €634 €742 €793 €1.950 €
53.301 bis 3.700 €576 €662 €774 €827 €2.050 €
63.701 bis 4.100 €615 €706 €826 €882 €2.150 €
74.101 bis 4.500 €653 €750 €878 €938 €2.250 €
84.501 bis 4.900 €692 €794 €929 €993 €2.350 €
94.901 bis 5.300 €730 €838 €981 €1.048 €2.450 €
105.301 bis 5.700 €768 €882 €1.032 €1.103 €2.550 €
115.701 bis 6.400 €807 €926 €1.084 €1.158 €2.850 €
126.401 bis 7.200 €845 €970 €1.136 €1.213 €3.250 €
137.201 bis 8.200 €884 €1.014 €1.187 €1.268 €3.750 €
148.201 bis 9.700 €922 €1.058 €1.239 €1.323 €4.350 €
159.701 bis 11.200 €960 €1.102 €1.290 €1.378 €5.050 €
ab 11.201 € nach den Umständen des Falles

Tabelle 2024 zum Ausdrucken

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Kinder mit eigenem Hausstand - anderer Unterhaltsbedarf

Für Kinder, die nicht mehr im Elternhaus leben, gilt ein festgesetzter Bedarf von 990 € (2025). Darin enthalten sind 440 € für Miete inkl. Nebenkosten. Bei höherem Bedarf oder entsprechend der Lebensstellung der Eltern kann dieser Betrag angepasst werden.

Kindergeld vom Tabellenbedarf abziehen

Die Düsseldorfer Tabelle weist den Bedarf aus. Der eigentliche Zahlbetrag ergibt sich, wenn das Kindergeld abgezogen wird. 2025 beträgt das Kindergeld 255 € pro Kind.

  • Bei minderjährigen Kindern: Abzug der Hälfte (127,50 €)
  • Bei volljährigen Kindern: Abzug des vollen Betrags (255 €)

Die konkreten Zahlbeträge je Kind finden Sie hier:

Eigenbedarf (Selbstbehalt)

Der Selbstbehalt stellt sicher, dass Unterhaltspflichtige ihren eigenen Lebensunterhalt sichern können:

  • gegenüber minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern: 1.450 € (erwerbstätig), 1.200 € (nicht erwerbstätig)
  • gegenüber nicht privilegierten volljährigen Kindern: 1.750 €

Bereinigtes Nettoeinkommen

Für die Einstufung zählt das bereinigte Nettoeinkommen. Dazu gehören sämtliche Einkünfte, ggf. auch der Wohnvorteil (Eigentum). Abziehbar sind berufsbedingte Aufwendungen (pauschal 5 %, mind. 50 €, max. 150 €) oder ehebedingte Schulden.

Korrekturen der Einkommensgruppe

Die Tabelle geht von zwei Unterhaltsberechtigten aus. Bei mehr oder weniger Berechtigten kann die Einstufung angepasst werden. Außerdem gilt der Bedarfskontrollbetrag: Wird er unterschritten, erfolgt eine Einstufung in eine niedrigere Einkommensgruppe.

Teil B – Ehegattenunterhalt

Der Unterhalt für Ehegatten beträgt 45 % der Differenz der anrechenbaren Erwerbseinkommen. Bei sonstigen Einkünften gilt der Halbteilungsgrundsatz. Der Eigenbedarf liegt 2025 bei 1.600 € (erwerbstätig) bzw. 1.475 € (nicht erwerbstätig).

Teil C – Mangelfälle

Reicht das Einkommen nicht für alle Ansprüche, spricht man von einem Mangelfall. Die Verteilungsmasse (Einkommen abzüglich Selbstbehalt) wird dann anteilig auf die Berechtigten verteilt.

Teil D – Verwandtenunterhalt

Auch gegenüber Eltern oder Enkelkindern kann eine Unterhaltspflicht bestehen. Dabei ist stets der angemessene Eigenbedarf zu wahren, insbesondere seit Inkrafttreten des Angehörigen­entlastungs­gesetzes (2019).

Glossar zur Unterhaltstabelle

Altersstufe

Die Altersstufe bestimmt die Höhe des Bedarfs. Grundsätzlich gilt: je älter das Kind, desto höher der Bedarf.

Einkommensgruppe

Sie richtet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen. 2025 beginnt die 1. Gruppe bei Einkommen bis 2.100 €.

Mindestunterhalt

Minderjährige Kinder haben Anspruch auf Mindestunterhalt nach § 1612a BGB. Dieser orientiert sich am gesetzlichen Existenzminimum und wird regelmäßig neu festgelegt.

Unterhaltsberechtigte

Unterhaltsberechtigt sind Personen, die sich nicht selbst versorgen können (§ 1602 BGB) – in erster Linie Kinder, aber auch Ehepartner, Eltern oder Enkel. Die Ansprüche richten sich nach der gesetzlichen Rangfolge.

Weitere Infos und frühere Tabellen finden Sie beim OLG Düsseldorf.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Unterhalt" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Unterhalt" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 19.07.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 21 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Unterhaltsrechner beantwortet.

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