Mit unserem Rechner können Sie den Unterhalt für volljährige Kinder ab 18 Jahren sofort online ermitteln. Tipps zur Berechnung und ein ausführliches Beispiel finden Sie auf den Seiten mit dem Kindesunterhalt-Rechner.
Folgende Seiten empfehle ich
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Wer hat Anspruch auf Unterhalt ab 18?
Volljährig ist man ab dem 18. Geburtstag – doch wirtschaftlich stehen junge Erwachsene in diesem Alter oft noch nicht auf eigenen Füßen. Befinden sie sich in Schule, Ausbildung oder Studium, können sie Unterhalt beanspruchen. Eltern dürfen die Zahlungen also nicht automatisch mit der Volljährigkeit einstellen.
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Wer ist unterhaltspflichtig?
Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 1601, 1602 BGB). Unterhaltspflichtig sind die geradlinigen Verwandten, also Mutter und Vater. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob das Kind noch zuhause wohnt oder bereits eine eigene Wohnung hat. Eigenes Einkommen des Kindes (z. B. Ausbildungsvergütung) wird jedoch angerechnet.
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Privilegierte und nicht privilegierte Volljährige
Der Gesetzgeber unterscheidet zwei Gruppen:
Kriterium Privilegierte Kinder Nicht privilegierte Kinder Alter 18–21 Jahre ab 21 Jahren Lebensmittelpunkt im Haushalt der Eltern / eines Elternteils eigene Unterkunft Status allgemeinbildende Schule Berufsschule, Studium, Übergangsphase Privilegierte Volljährige stehen in der Rangfolge gleichauf mit minderjährigen Kindern. Nicht privilegierte Volljährige sind nachrangig (Rang 4) und erhalten nur Unterhalt, wenn vorrangige Ansprüche gedeckt sind.
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Wie wird der Unterhalt berechnet?
Maßstab ist die Düsseldorfer Tabelle. Beide Elternteile sind barunterhaltspflichtig – abhängig von ihrem Einkommen.
Bereinigtes Nettoeinkommen Vater + Bereinigtes Nettoeinkommen Mutter → Einstufung in Düsseldorfer Tabelle → Tabellenbetrag ab 18 Jahren − Kindergeld = Zahlbetrag (Unterhaltspflicht) Der Betrag wird anteilig nach Einkommen auf Vater und Mutter verteilt. Jedem Elternteil bleibt ein Selbstbehalt von 1.750 € (2025).
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Gilt die Privilegierung auch in Ausbildung oder Studium?
Beginnt das Kind eine Berufsausbildung oder ein Studium, ist es nicht mehr privilegiert. Unterhalt wird weiterhin nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet, Ausbildungsvergütung oder BAföG werden jedoch angerechnet. Auch hier gilt ein Selbstbehalt von 1.750 € je Elternteil.
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Unterhalt bei eigenem Hausstand
Wohnt das volljährige Kind in einer eigenen Wohnung oder WG, besteht Anspruch auf einen festen Betrag von 990 € monatlich (2025). Kindergeld wird angerechnet. Beide Eltern haben einen Selbstbehalt von 1.750 €.
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Wie lange müssen Eltern zahlen?
Die Unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit dem 18. oder 25. Geburtstag, sondern erst, wenn das Kind sich selbst versorgen kann. Sie endet in der Regel mit dem Abschluss der ersten Ausbildung oder des ersten Studiums – oder mit der Heirat. Zeiten der beruflichen Orientierung und ein Studienwechsel müssen akzeptiert werden. Bei fehlender Zielstrebigkeit kann der Unterhalt jedoch entfallen.
Unterhaltspflicht besteht z. B. bei:
- Praktika oder FSJ in der Orientierungsphase
- berufsvorbereitenden Maßnahmen
- Studium im Anschluss an eine Ausbildung
Kein Unterhalt mehr bei:
- überschrittener Studienzeit ohne triftigen Grund
- zweiter Ausbildung nach abgeschlossenem Erstberuf ohne Notwendigkeit
- freiwilligem Auslandsaufenthalt (z. B. Au-Pair)
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Wie wird der Anspruch geltend gemacht?
Volljährige Kinder müssen selbst aktiv werden. Sie haben Anspruch auf Offenlegung der Einkommensnachweise der Eltern. Erfolgt keine freiwillige Zahlung, kann Unterhalt eingeklagt werden. Ein tituliertes Urteil ist 30 Jahre lang vollstreckbar.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Unterhalt" verwendet:
- Bürgerliches Gesetzbuch (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Düsseldorfer Tabelle vom OLG Düsseldorf
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Unterhalt" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 02.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 21 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Unterhaltsrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Unterhalt"
- Anpassung des Unterhaltsrechners an das am 20.12.2024 vom Bundesrat beschlossene erhöhte Kindergeld von 255 Euro für 2025 (statt zuvor 250 Euro).
- Anpassung des Unterhaltsrechners an die neuen Bedarfssätze gemäß der Düsseldorfer Tabelle für 2025.
- Anpassung des Unterhaltsrechners an die neuen Bedarfssätze und das erhöhte Kindergeld gemäß der Düsseldorfer Tabelle für 2024.
- Ergänzungen zur Unterhaltsberechtigung volljähriger Kinder im Unterhaltsrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite