Unterhalt

Beispiel für die Höhe von Unterhalt 2025

Thema Unterhaltsrechner ﹣ Beispiel

Wie viel Unterhalt geht an Kinder und Ex-Partner? Wir erhalten dazu sehr viele Anfragen unserer Besucher und zeigen Ihnen hier unser Beispiel von Frau und Herrn Schulze (Name geändert). Ausführlich und nachvollziehbar wird hier die Ermittlung des Unterhalts gezeigt.

Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Unterhaltsrechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Grundlagen für das Beispiel

Herr und Frau Schulze sind geschieden und haben zwei gemeinsame Kinder. Sie möchten 2025 die Unterhaltsansprüche ermitteln.

  • Paul, das erste Kind ist bereits 20 und studiert.
  • Paul jobt nebenher und bezieht monatlich rund 200 Euro
  • Klara ist 16 und besucht noch die Schule.
  • Beide Kinder wohnen noch bei ihrer Mutter.
  • Herr Schulze hat ein monatliches Nettoeinkommen von 4.200 Euro.
  • Frau Schulze bezieht 1.500 Euro netto.
  • Frau Schulze hat Anrecht Ehegatten- bzw. Trennungsunterhalt durch Herrn Schulze

1. Bereinigtes Nettoeinkommen

Das bereinigte Nettoeinkommen ist für die Höhe des Unterhalts relevant.

Bereinigtes Netto für Herrn Schulze
Netto aus Erwerbstätigkeit4.000 Euro
− Berufsbedingte Aufwände150 Euro
+ Sonstige Einkommen0 Euro
− Aufwand Schulden0 Euro
= Bereinigtes Netto4.050 Euro
Bereinigtes Netto für Frau Schulze
Netto aus Erwerbstätigkeit1.500 Euro
− Berufsbedingte Aufwände75 Euro
+ Sonstige Einkommen0 Euro
− Aufwand Schulden0 Euro
= Bereinigtes Netto1.425 Euro

Das Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit wird um eine Pauschale für berufsbedingte Aufwände von 5 Prozent (mindestens 50 Euro und höchstens 150 Euro) gemäß Anmerkung 3 der Düsseldorfer Tabelle gemindert. Es ist möglich, dass in einigen OLG-Bezirken diese 5 Prozent-Pauschale auch ohne Deckelung von 150 Euro angewandt wird.

Bei Geltendmachung die Pauschale übersteigender Aufwendungen wären diese insgesamt nachzuweisen. Die sonstigen Einkommen werden addiert und die Aufwände für ehebedingte Schulden subtrahiert.

2. Einkommensgruppe in der Düsseldorfer Tabelle (DT)

Die DT weist anhand der Einkommensgruppe und dem Alter der Kinder den Unterhaltsbedarf bezogen auf zwei Unterhalts­berechtigte aus.

Herr Schulze ist anhand seines bereinigten Nettos in Einkommensgruppe 6 einzustufen. Er ist aber gegenüber 3 Berechtigten unterhalts­pflichtig. Deshalb wird er gemäß A 1 zur DT um eine Stufe niedriger in Einkommensgruppe 5 eingestuft.

Frau Schulze ist anhand ihres bereinigten Nettos in Einkommensgruppe 1 einzustufen. Sie ist aber nur gegenüber einem Berechtigten unterhaltspflichtig. Deshalb wird sie gemäß Anmerkung 1 zur DT in die nächst höhere Gruppe, also Einkommensgruppe 2 eingestuft.

Tabelle der Einkommensgruppen der DT 2025 (Bereinigtes Nettoeinkommen)
Einkommensgruppe 10 Eurobis2.100 Euro
Einkommensgruppe 22.101 Eurobis2.500 Euro
Einkommensgruppe 32.501 Eurobis2.900 Euro
Einkommensgruppe 42.901 Eurobis3.300 Euro
Einkommensgruppe 53.301 Eurobis3.700 Euro
Einkommensgruppe 63.701 Eurobis4.100 Euro
Einkommensgruppe 74.101 Eurobis4.500 Euro
Einkommensgruppe 84.501 Eurobis4.900 Euro
Einkommensgruppe 94.901 Eurobis5.300 Euro
Einkommensgruppe 105.301 Eurobis5.700 Euro
Einkommensgruppe 115.701 Eurobis6.400 Euro
Einkommensgruppe 126.401 Eurobis7.200 Euro
Einkommensgruppe 137.201 Eurobis8.200 Euro
Einkommensgruppe 148.201 Eurobis9.700 Euro
Einkommensgruppe 159.701 Eurobis11.200 Euro
ab 11.201 Euro nach den Umständen des Falles

3. Gemeinsame Einkommensgruppe der Eltern

Da Paul bereits volljährig ist, sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Daher muss zur Unterhaltsermittlung deren gemeinsame Einkommensgruppe bestimmt werden. Es wird also für die (DT) die Summe der bereinigten Einkommen beider Elternteile, also 5.475 Euro; zugrunde gelegt.

Die DT stellt den jeweiligen Unterhaltsanspruch bei zwei Unterhalts­berechtigten dar. Die Eltern gemeinsam sind nur gegenüber einem Berechtigten unterhaltspflichtig. Deshalb werden sie gemäß Anmerkung 1 zur DT statt in die Gruppe 10 in die höhere Einkommensgruppe 11 eingestuft.

4. Unterhalt für das minderjährige Kind

Der Unterhaltsanspruch von Klara besteht gegen den Vater, da der Lebensmittelpunkt bei der Mutter ist. Der Vater ist also barunterhalts­pflichtig und die Mutter erhält den Unterhalt. Klara ist in Rangfolge 1, da sie minderjährig ist. 779 Euro ist der Bedarfssatz von ihr gemäß der Einkommensgruppe 5 des Vaters aus der Düsseldorfer Tabelle.

Unterhaltsminderndes Einkommen von Klara
Minderndes Kindergeld127,50 Euro
= Mindernd gesamt127,50 Euro
Unterhaltsanspruch bezüglich Klara
Bedarfssatz779 Euro
− Mindernd gesamt127,50 Euro
= 651,50 Euro
= Unterhaltsanspruch (volle Euro)652 Euro

5. Ehegattenunterhalt für Frau Schulze

Das für den Ehegattenunterhalt bereinigte Netto von Herrn Schulze setzt sich zusammen aus seinem um Kindesunterhalt verminderten bereinigten Erwerbseinkommen von 3.398 Euro und den sonstigen Einkünften von 0 Euro.

Das von Frau Schulze setzt sich ebenso zusammen aus deren bereinigten Erwerbseinkommen von 1.425 Euro und den sonstigen Einkünften von 0 Euro.

Ehegattenunterhalt
Aufgrund des Erwerbstätigenbonus beträgt der Zahlbetrag von Herrn Schulze 45 Prozent der Differenz der um Kindesunterhalt verminderten Einkommen aus Erwerbstätigkeit, also 45% × (3.398 − 1.425) = 888 Euro

Nach Addition der Zahlbeträge für Erwerbs- und sonstige Einkommen sowie ggf. der Verrechnung mit Zahlbeträgen von Frau Schulze, beträgt der Zahlbetrag von ihm 888 Euro. Herr Schulze kann den Unterhalt von 888 Euro auch unter Berücksichtigung seines Selbstbehalts von 1.600 Euro zahlen.

6. Unterhalt für das volljährige Kind

Der Anspruch von Paul besteht gegen beide Elternteile, da Paul volljährig ist. Als volljähriges Kind erhält er den Unterhalt. Er ist in Rangfolge 4, da er nicht privilegiert volljährig ist.

1.054 Euro ist Pauls Bedarfssatz anhand des um Kindes- und Ehegattenunterhalt bereinigten Einkommens und damit schließlich der gemeinsamen Einkommensgruppe 9 der Eltern aus der Düsseldorfer Tabelle.

Unterhaltsminderndes Einkommen von Paul
Einkommen aus Job200 Euro
− Berufsbedingte Aufwände50 Euro
=150 Euro
= Minderndes Einkommen150 Euro
+ Minderndes Kindergeld255 Euro
= Mindernd gesamt405 Euro
Unterhaltsanspruch von Paul
Bedarfssatz1.054 Euro
− Mindernd gesamt405 Euro
= Unterhaltsanspruch649 Euro

Das Netto des Vaters nach vorrangigen Unterhalts­leistungen (nachdem er Unterhalt für die vorrangige Klara und für die vorrangige Mutter geleistet hat) beträgt 2.510 Euro. Abzüglich seines Selbstbehalts von 1.750 Euro verbleibt ihm eine Verteilungsmasse von 760 Euro. Demnach schuldet er Paul anteilig 373 Euro.

Entsprechend bei der Mutter: Ihr Netto nach vorrangigen Unterhalts­leistungen von ihrem Exmann beträgt 2.313 Euro. Abzüglich ihres Selbstbehalts von 1.750 Euro verbleibt ihr eine Verteilungsmasse von 563 Euro. Demnach schuldet sie Paul anteilig 276 Euro.

7. Mehrbedarf und Sonderbedarf beachten

Zu beachten ist, dass es beim Kindesunterhalt weiteren Mehr- und Sonderbedarf geben kann, der über die Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle (DT) hinaus geht.

Mehrbedarf

Der Mehrbedarf ist ein Ausgabenbedarf, der regelmäßig während eines längeren Zeitraums anfällt und das Übliche so übersteigt, dass er mit dem Bedarfssatz der DT nicht erfasst werden kann. Er ist aber kalkulierbar und kann daher berücksichtigt werden.

Zum Beispiel gehören die Mehrkosten für ein krankes oder behindertes Kind dazu, ebenso wie der Besuch einer Privatschule, eines Internates oder Nachhilfekosten. Auch Kindergartenkosten gehören zum Mehrbedarf.

Sonderbedarf

Der Sonderbedarf stellt im Gegensatz zum Regelbedarf und Mehrbedarf einen unregelmäßigen, außerordentlich hohen Bedarf dar. Dieser besteht nicht auf Dauer und es kann daher zu einem einmaligen Ausgleich kommen. Sonderbedarf muss überraschend und der Höhe nach nicht abschätzbar sein.

Zum Beispiel sind Zahnspangen, Operationskosten, soweit sie nicht von der Krankenversicherung getragen werden, Umzugskosten, Säuglings­erst­ausstattung und Klassenfahrten typischer Sonderbedarf.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Unterhalt" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Unterhalt" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 04.03.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 20 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Unterhaltsrechner beantwortet.

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