Mangelfall - wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht
Aktualisiert am von Stefan BanseRechner zum Thema
Unterhaltsrechner
Kostenloser Unterhaltsrechner ✔ Kindesunterhalt ✔ Ehegattenunterhalt ✔ in 1 Minuten berechnen ✔ Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle (DT)Unterhaltsverpflichtungen schränken Väter oder Mütter finanziell stark ein. Anspruch auf Barunterhalt haben dabei nicht nur minderjährige oder noch in Ausbildung stehende Kinder, sondern auch der ehemalige Partner, der wegen der Betreuung eines kleinen Kindes nicht erwerbstätig sein kann. Doch Zahlungen an Unterhaltsberechtigte setzen eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit voraus. Reicht der monatliche Verdienst nicht aus, um alle Unterhaltsansprüche zu bedienen, so spricht man von einem Mangelfall.
01.
Wovon hängt die Leistungsfähigkeit von Unterhaltszahlern ab?Bei der Beurteilung der finanziellen Möglichkeiten eines Unterhaltspflichtigen ist sein regelmäßiges Nettoeinkommen der Ausgangspunkt. Abgesetzt werden darf ein beruflich bedingter Aufwand, wie zum Beispiel die Kosten für den Weg zur Arbeit. Diese Pauschale ist aber auf 150 € begrenzt. Außerdem muss der Unterhaltszahler noch in der Lage sein, sich selbst zu versorgen. Dafür wird ihm ein Selbstbehalt eingeräumt.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Art des Anspruchs
Höhe des Unterhalts Selbstbehalt 2020/2021 Minderjährige Kinder Richtwerte liefert die Unterhaltstabelle, Staffelung der Beträge entsprechend Kindesalter und Einkommenshöhe 960 Euro bei Erwerbslosigkeit, 1.160 Euro bei Erwerbstätigkeit Volljährige Kindern in Ausbildung und ohne eigenen Hausstand Richtwerte liefert die Düsseldorfer Tabelle, Staffelung der Beträge entsprechend der Einkommenshöhe 1.400 Euro Volljährige Kinder mit eigenem Haushalt Festbetrag 860 € 1.400 Euro Trennungsunterhalt 3/7 der Einkommensdifferenz zwischen den Ehepartnern 1.180 Euro (nicht erwerbstätig)
1.280 Euro (erwerbstätig)Betreuungsunterhalt 3/7 der Einkommensdifferenz zwischen den Ehepartnern 1.180 Euro (nicht erwerbstätig)
1.280 Euro (erwerbstätig)Unterhalt an Eltern 2.000 Euro 02.
Wie kann ein Mangelfall eintreten?Auf Basis des bereinigten Nettoeinkommens und des Selbstbehaltes kann für jeden Unterhaltspflichtigen seine individuelle Leistungsfähigkeit ermittelt werden.
Beispiel für Mangelfall
Um weitere Beispiele für den Mangelfall zu berechnen, nutzen Sie einfach analog zum folgenden Beispiel den Unterhaltsrechner.
- Ein Vater verdient 2021 ein bereinigtes Nettogehalt von 2.000 Euro.
- Er ist für die achtjährigen sowie die zweijährige Tochter unterhaltspflichtig,
- Die Mutter ist noch nicht wieder erwerbstätig und beansprucht daher Betreuungsunterhalt.
- Sie hat keinen Verdienst.
- Da der Vater gegenüber drei Personen unterhaltspflichtig ist, wird seine Einkommensgruppe in der Düsseldorfer Tabelle von eigentlich 2 auf 1 herabgesetzt.
Die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den Kindern betragen
- Für die achtjährige Tochter gemäß Düsseldorfer Tabelle 451,00 Euro
- Abgesetzt wird die Hälfte des Kindergeldes 109,50 Euro = 341,50 Euro
- Auf volle Euro gerundet daher 341 Euro.
- Für die zweijährige Tochter gemäß Düsseldorfer Tabelle 393,00 Euro
- Abgesetzt wird die Hälfte des Kindergeldes 109,50 Euro = 283,50 Euro
- Auf volle Euro gerundet daher 284 Euro.
- Verbleibendes verfügbares Einkommen = 1.375 Euro
Kommt der Vater seinen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinen beiden leiblichen Kindern nach, so bleibt ihm für sein eigenes Leben ein Betrag, der noch über dem Selbstbehalt (1.280 Euro) liegt: es verbleiben noch 95 Euro.
Ehegattenunterhalt für die Mutter
- Das für den Ehegattenunterhalt bereinigte Netto des Mannes setzt sich zusammen aus seinem um Kindesunterhalt verminderten bereinigten Erwerbseinkommen von 1.375 Euro.
- Aufgrund des Erwerbstätigenbonus beträgt der Zahlbetrag des Mannes 3/7 der Differenz der um Kindesunterhalt verminderten Einkommen aus Erwerbstätigkeit, also 3/7 × 1.375 Euro = 589 Euro.
- Der Mann hat einen Selbstbehalt von 1.280 Euro. Somit kann er letztlich nur einen Unterhalt von 95 Euro zahlen.
- Es liegt also ein Mangelfall vor.
03.
Und wenn das Einkommen schon für den ersten Rang nicht ausreicht?Gerade Bezieher von niedrigen Einkommen oder bei Menschen, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind, reicht das Einkommen nicht für die Befriedigung aller Unterhaltsansprüche aus. Dann entscheidet die gesetzlich festgelegte Rangfolge über die Verteilung des Unterhalts. An erster Stelle stehen immer die noch minderjährigen Kinder. Sie erhalten Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Deckt das verfügbare Einkommen diese Unterhaltsansprüche nicht, so wird nur der Betrag, der tatsächliche zur Verfügung steht, zu gleichen Teilen auf die Kinder aufgeteilt.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Unterhalt" verwendet:
- Bürgerliches Gesetzbuch (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Düsseldorfer Tabelle (OLG Düsseldorf)
Letzte Aktualisierung am 20.01.2021
Die Seiten der Themenwelt "Unterhalt" wurden zuletzt am 20.01.2021 redaktionell überprüft durch Stefan Banse . Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 01.12.2020
- 01.12.2020: Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle für 2021
- 16.11.2020: Anpassung des Unterhaltsrechners an die neuen Bedarfssätze und das Kindergeld für 2021.
- 01.03.2020: Ergänzung um Hinweis auf Unterhaltspflicht bei dreifachem Gehalt beim Unterhaltsrechner
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt