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Unterhaltsrechner
Unterhaltsverpflichtungen schränken Väter oder Mütter finanziell stark ein. Anspruch auf Barunterhalt haben dabei nicht nur minderjährige oder noch in Ausbildung stehende Kinder, sondern auch der ehemalige Partner, der wegen der Betreuung eines kleinen Kindes nicht erwerbstätig sein kann. Doch Zahlungen an Unterhaltsberechtigte setzen eine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit voraus. Reicht der monatliche Verdienst nicht aus, um alle Unterhaltsansprüche zu bedienen, so spricht man von einem Mangelfall.
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Wovon hängt die Leistungsfähigkeit von Unterhaltszahlern ab?
Bei der Beurteilung der finanziellen Möglichkeiten eines Unterhaltspflichtigen ist sein regelmäßiges Nettoeinkommen der Ausgangspunkt. Abgesetzt werden darf ein beruflich bedingter Aufwand, wie zum Beispiel die Kosten für den Weg zur Arbeit. Diese Pauschale ist aber auf 150 € begrenzt. Außerdem muss der Unterhaltszahler noch in der Lage sein, sich selbst zu versorgen. Dafür wird ihm ein Selbstbehalt eingeräumt.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Art des Anspruchs
Höhe des Unterhalts Selbstbehalt 2025 Minderjährige Kinder Richtwerte liefert die Unterhaltstabelle, Staffelung der Beträge entsprechend Kindesalter und Einkommenshöhe 1.200 Euro bei Erwerbslosigkeit, 1.450 Euro bei Erwerbstätigkeit Volljährige Kindern in Ausbildung und ohne eigenen Hausstand Richtwerte liefert die Düsseldorfer Tabelle, Staffelung der Beträge entsprechend der Einkommenshöhe 1.750 Euro Volljährige Kinder mit eigenem Haushalt Festbetrag 930 Euro 1.750 Euro Trennungsunterhalt 45% der Einkommensdifferenz zwischen den Ehepartnern 1.385 Euro (nicht erwerbstätig)
1.510 Euro (erwerbstätig)Betreuungsunterhalt 45% der Einkommensdifferenz zwischen den Ehepartnern 1.385 Euro (nicht erwerbstätig)
1.510 Euro (erwerbstätig) - 02.
Wie kann ein Mangelfall eintreten?
Auf Basis des bereinigten Nettoeinkommens und des Selbstbehaltes kann für jeden Unterhaltspflichtigen seine individuelle Leistungsfähigkeit ermittelt werden.
Beispiel für Mangelfall
Um weitere Beispiele für den Mangelfall zu berechnen, nutzen Sie einfach analog zum folgenden Beispiel den Unterhaltsrechner.
- Ein Vater verdient 2025 ein bereinigtes Nettogehalt von 2.300 Euro.
- Er ist für die achtjährigen sowie die zweijährige Tochter unterhaltspflichtig,
- Die Mutter ist noch nicht wieder erwerbstätig und beansprucht daher Betreuungsunterhalt.
- Sie hat keinen Verdienst.
- Da der Vater gegenüber drei Personen unterhaltspflichtig ist, wird seine Einkommensgruppe in der Düsseldorfer Tabelle von eigentlich 2 auf 1 herabgesetzt.
Die Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den Kindern betragen
- Für die achtjährige Tochter gemäß Düsseldorfer Tabelle 554 Euro
- Abgesetzt wird die Hälfte des Kindergeldes 127,50 Euro = 426,50 Euro
- Auf volle Euro gerundet daher 427 Euro.
- Für die zweijährige Tochter gemäß Düsseldorfer Tabelle 482 Euro
- Abgesetzt wird die Hälfte des Kindergeldes 127,50 Euro = 354,50 Euro
- Auf volle Euro gerundet daher 355 Euro.
- Verbleibendes verfügbares Einkommen = 1.518 Euro
Kommt der Vater seinen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinen beiden leiblichen Kindern nach, so bleibt ihm für sein eigenes Leben ein Betrag von 1.518 Euro, der zwar über dem Selbstbehalt gegenüber den Kindern liegt (1.450 Euro), der jedoch unterhalb des Selbstbehalts von 1.600 Euro gegenüber seiner Exfrau liegt.
Ehegattenunterhalt für die Mutter
- Das für den Ehegattenunterhalt bereinigte Netto des Mannes setzt sich zusammen aus seinem um Kindesunterhalt verminderten bereinigten Erwerbseinkommen von 1.518 Euro.
- Aufgrund des Erwerbstätigenbonus beträgt der Zahlbetrag des Mannes 45 Prozent der Differenz der um Kindesunterhalt verminderten Einkommen aus Erwerbstätigkeit, also 45% × 1.518 Euro = 683 Euro.
- Der Mann hat einen Selbstbehalt von 1.600 Euro. Somit kann er letztlich nur einen Unterhalt von 0 Euro zahlen.
- Es liegt also ein Mangelfall vor.
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Und wenn das Einkommen schon für den ersten Rang nicht ausreicht?
Gerade Bezieher von niedrigen Einkommen oder bei Menschen, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind, reicht das Einkommen nicht für die Befriedigung aller Unterhaltsansprüche aus. Dann entscheidet die gesetzlich festgelegte Rangfolge über die Verteilung des Unterhalts. An erster Stelle stehen immer die noch minderjährigen Kinder. Sie erhalten Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle. Deckt das verfügbare Einkommen diese Unterhaltsansprüche nicht, so wird nur der Betrag, der tatsächliche zur Verfügung steht, zu gleichen Teilen auf die Kinder aufgeteilt.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Unterhalt" verwendet:
- Bürgerliches Gesetzbuch (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Düsseldorfer Tabelle vom OLG Düsseldorf
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Unterhalt" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 20 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Unterhaltsrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Unterhalt"
- Anpassung des Unterhaltsrechners an das am 20.12.2024 vom Bundesrat beschlossene erhöhte Kindergeld von 255 Euro für 2025 (statt zuvor 250 Euro).
- Anpassung des Unterhaltsrechners an die neuen Bedarfssätze gemäß der Düsseldorfer Tabelle für 2025.
- Anpassung des Unterhaltsrechners an die neuen Bedarfssätze und das erhöhte Kindergeld gemäß der Düsseldorfer Tabelle für 2024.
- Ergänzungen zur Unterhaltsberechtigung volljähriger Kinder im Unterhaltsrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite