Die Grundsicherung im Alter unterstützt Rentnerinnen und Rentner, deren Einkommen nicht für den Lebensunterhalt reicht. Sie wird gezahlt, wenn nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze kein ausreichendes Einkommen oder Vermögen vorhanden ist – unabhängig davon, ob eine Rente bezogen wird oder nicht.
Wann haben Rentner Anspruch auf Grundsicherung?
Grundsicherung für Rentner gibt es, wenn die monatlichen Einkünfte unter dem sozialrechtlich definierten Existenzminimum liegen. Dazu zählen:
- gesetzliche und private Renten
- Einnahmen aus Nebenjobs oder Vermietung
- Sparguthaben und andere Vermögenswerte
Auch die Warmmiete wird übernommen – sofern sie als angemessen gilt. Hierbei zählen regionale Mietspiegel und Wohnungsgröße. Aufgrund steigender Lebenshaltungskosten sind zunehmend mehr ältere Menschen auf die Grundsicherung angewiesen.
Wie viel Vermögen darf ein Rentner haben?
Für Rentner gilt ein Freibetrag von 10.000 Euro pro Person. Wer mehr angespart hat – z. B. auf Sparbüchern oder Tagesgeldkonten – muss diese Mittel vor einem Antrag aufbrauchen. Das Jobcenter oder Sozialamt prüft alle finanziellen Rücklagen im Detail. Hier erfahren Sie mehr zum Antrag auf Grundsicherung.
Müssen Kinder finanziell einspringen?
Nein – bei der Grundsicherung im Alter werden Verwandte in der Regel nicht zur Kasse gebeten. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Kinder mehr als 100.000 Euro Jahreseinkommen brutto haben. Schwiegerkinder bleiben immer außen vor.
Wichtig: Anders als bei der Sozialhilfe müssen Angehörige bei der Grundsicherung im Alter meist nicht finanziell einspringen.
Wie wird eigenes Einkommen angerechnet?
Renten, Betriebsrenten und andere regelmäßige Zahlungen werden auf die Grundsicherung angerechnet. Allerdings gelten Freibeträge, z. B. für:
- Grundrente
- kleinere private Vorsorgen
- geringfügige Einkommen aus Minijobs
Ziel ist es, private Vorsorge und zusätzliche Einkünfte nicht vollständig zu entwerten. Die Anrechnung erfolgt individuell.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grundsicherung" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Die Grundsicherung für Bedürftige (Deutsche Rentenversicherung)
- Grundsicherung im Alter (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Grundsicherung" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 16 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Grundsicherungsrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Grundsicherung"
- Für 2025 unveränderte Regelsätze berücksichtigt
- Anpassen des Grundsicherungs-Rechners und der Texte für 2024, insbesondere ändern der Regelbedarfssätze für 2024.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite