Grundsicherung Anspruch

Grundsicherung für Rentner 2023 - Die Grundsicherung im Alter

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Grundsicherungsrechner

Der Grundsicherungsrechner berechnet den Anspruch auf Grundsicherung.

Rentner, die die Regelaltergrenze überschritten haben, können eine Grundsicherung für den Lebensunterhalt beantragen. Dies ist möglich, sofern die eigenen Einkünfte und Bezüge nicht ausreichen, um eine entsprechende Versorgung nach eigenen Kräften zu gewährleisten. Die Höhe der Grundversorgung richtet sich dabei nach den aktuell geltenden Sätzen von Bürgergeld und Sozialhilfe. Auch die Warmmiete bei Nutzung einer eigenen Wohnung wird übernommen, soweit diese als angemessen eingestuft wird. Dabei werden unter Anderem die Größe der Wohnung beurteilt sowie die Mietkosten mit dem üblichen Mietspiegel der bewohnten Region verglichen. Leider sind aufgrund der steigenden allgemeinen Kosten inzwischen immer mehr betagte Menschen auf die Grundsicherung angewiesen.

Der "Sparstrumpf"

Sicherlich haben viele Rentner im Laufe des aktiven Berufslebens ein Polster für spätere Zeiten angelegt. Allerdings muss dabei bedacht werden, dass das Guthaben sämtlicher Sparkonten und Sparbücher die Grenzen von seit 1. April 2017 5.000 Euro je Grundsicherungsempfänger nicht überschritten werden dürfen, damit ein Antrag auf Grundsicherung genehmigt wird. Daher ist es ratsam, zunächst die Mehrbeträge aufzubrauchen, bevor eine Antragstellung erfolgt. Hier findet eine eingehende Prüfung von Einkommen durch Renten sowie Vermögen durch gebildete Rücklagen statt, wobei alle Geldbeträge lückenlos offengelegt werden müssen.

Keine Inanspruchnahme der finanziellen Mittel von Verwandten

In diesem Punkt besteht ein grundlegender Unterschied zwischen der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Rentner. Sofern die Verwandten des Antragstellers nicht überaus vermögend sind, bleiben deren Einkünfte und Vermögen bei Gewährung der Grundsicherung außer Betracht, während vor Auszahlung der Sozialhilfe zunächst diese Quellen in Anspruch genommen werden. Bei vorhandenen Kindern besteht ein Grenzbetrag von 100.000 Euro jährlich, welcher dabei allen Kindern unabhängig voneinander gewährt wird. Einkommen und Vermögen von Schwiegertöchtern oder- söhnen bleiben jedoch völlig außer Betracht, da von dem Grenzbetrag lediglich die eigenen Kinder betroffen sind.

Eigene Einkünfte und Bezüge

Bei Rentnern, die eigene Einkünfte und Bezüge durch gesetzliche oder private Rentenversicherungen sowie Zahlungen aus ehemaligen Arbeitsverhältnissen erhalten, ist zu beachten, dass diese auf die Grundsicherung angerechnet werden. Somit besteht die Möglichkeit, dass lediglich ein geringer Betrag zusätzlich gewährt werden kann. Allerdings werden Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, aus privaten oder betrieblichen Rentenversicherungen und auch gesetzliche Renten (sofern Grundrentenzeiten erfüllt sind) nur zum Teil angerechnet, damit der Anreiz, etwa einen Minijob auszuüben oder für das Alter rechtzeitig privat vorzusorgen, nicht verloren geht.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grundsicherung" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 16.02.2023

Die Seiten der Themenwelt "Grundsicherung" wurden zuletzt am 16.02.2023 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 26.11.2022

  • 26.11.2021: Anpassen des Grundsicherungs-Rechners und der Texte für 2023, insbesondere ändern der Regelbedarfssätze für 2023.
  • 05.11.2021: Anpassen des Grundsicherungs-Rechners und der Texte für 2022, insbesondere ändern der Regelbedarfssätze für 2022.
  • 22.08.2018: Veröffentlichung unseres neuen Smart-Rechners für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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