Thema Grundsicherung ﹣ Nutzerfragen
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Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grundsicherung" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Grundsicherung bei niedrigen Renten (Deutsche Rentenversicherung)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Grundsicherung" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 16 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Grundsicherungsrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Grundsicherung"
- Für 2025 unveränderte Regelsätze berücksichtigt
- Anpassen des Grundsicherungs-Rechners und der Texte für 2024, insbesondere ändern der Regelbedarfssätze für 2024.
- Erweitern der anrechenbaren Versicherungsbeiträge um die Kfz-Haftpflicht (ab 2023) im Grundsicherungsrechner
- Veröffentlichung des Smart-Rechners für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
Wie groß darf die Wohnung für die Grundsicherung sein?
Unser Nutzer ha...com hatte am 19.02.2024 folgende Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Frage habe ich: Ich wohne in einer 65 m2 großen Wohnung allein und zahle 680 Euro Kaltmiete. Die Grundsicherung bezahlt mir davon nur 530 Euro. Meine Frage ist, wie groß darf die Wohnung sein, und wie viel Miete muss die Grundsicherung zahlen?
Danke im Vorhinein für ihre Antwort
Mit freundlichen Grüße S.
Antwort durch Stefan Banse vom 25.02.2024
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. In unserem Grundsicherungsrechner unter https://www.smart-rechner.de/grundsicherung/rechner.php steht im Hilfetext zum Eingabefeld „Unterkunfts-/Heizkosten“ unter anderem Folgendes:
"Bei der Grundsicherung werden für Ihre Unterkunft - anders als bei den pauschalierten Beträgen der Regelbedarfsstufen - die tatsächlich entstandenen, angemessenen Kosten berücksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel Miete, Nebenkosten und Heizung. Allerdings entscheidet der Sozialhilfeträger, was angemessen ist. Oft gilt hierbei der örtliche Mietspiegel.
Übersteigen die Aufwendungen für die Unterkunft den angemessenen Umfang, sind sie vorübergehend vom Sozialhilfeträger anzuerkennen. Und zwar so lange, wie es den betreffenden Personen nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate.
Grundsätzlich ist der Träger der Sozialhilfe dann nur zur Übernahme angemessener Aufwendungen verpflichtet, es sei denn, er hat den darüber hinausgehenden Aufwendungen vorher zugestimmt."
Es gibt demnach keine allgemein gültige maximale Größe der Wohnung oder Miete. Vermutlich schätzt Ihr Amt aber Ihre Miete als zu hoch ein und hat eine Kürzung vorgenommen. Es sollte sich dabei am örtlichen Mietspiegel orientiert haben. Am besten fragen Sie hier nochmal nach, warum die Kürzung in dieser Höhe vorgenommen wurde. Dann sollten Sie zumindest eine entsprechende Begründung erhalten.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Warum wurde unser Grundsicherungsantrag abgelehnt?
Unser Nutzer bv...com hatte am 09.12.2023 folgende Frage
Guten Morgen Herr Banse,
mein Mann und ich (beide 70 alt) haben einen Antrag auf Grundsicherung gestellt beim für uns zuständigen Landkreis (Sozialhilfe). Nun wurde dieser abgelehnt aus folgendem Grund:
Wir haben ein bezahltes Wohnhaus und einen bezahlten PKW. Ich gehe Arbeiten als Botin einer Apotheke auf 520€ /Monat. Meine Rente beträgt 700 Euro und die meines Mannes 600 Euro. Aus diesem Grunde ist der Antrag abgelehnt worden. Ist das rechtens? Man beruft sich auf das 4. Kapitel Sozialgesetzbuch-Zwölftes Buch (SGB XII) Grundsicherung im Alter
Und wir können keinen Kontoauszug nachweisen. Wir haben ein Postscheckkonto, was seit der Umstellung nicht mehr funktioniert. Wwir können keinen Kontoauszug erstellen und den Kontostand nicht abrufen. Das müssen wir immer am Postschalter machen
Mit freundlichen Grüßen Familie W.
Antwort durch Stefan Banse vom 10.12.2023
Sehr geehrte Familie W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Möglicherweise haben Sie unseren Rechner zur Grundsicherung im Alter unter https://www.smart-rechner.de/grundsicherung/rechner.php noch nicht verwendet. Dort wird schon einmal deutlich, dass ein Anspruch auf Grundsicherung grob erst dann besteht, wenn Ihr gemeinsamer Bedarf, also 2 mal 502 Euro Regelbedarf ab 2024 zuzüglich Ihrer Wohnkosten, nicht durch Ihre Einkünfte gedeckt werden kann. Alleine Ihre gemeinsame Rente von zusammen 1.300 Euro deckt aber bereits diesen Bedarf. Zu Ihren Einkünften kommen obendrauf auch noch die monatlichen Einkünfte aus Ihrem Minijob, die unter „Erwerbseinkommen“ einzutragen sind.
Nun haben Sie aber keine Angaben zu Ihren Kosten bzw. möglichen Abgaben gemacht.
Vor allem haben Sie keine Angaben zu Ihren Unterkunfts- und Heizkosten gemacht. Ihr Wohnhaus verursacht Kosten, die Sie auf jeden Fall unter Unterkunfts- Heizkosten berücksichtigen sollten. Auch hier finden Sie im Hilfetext wichtige Informationen. Neben den Heizkosten sind hier besonders laufende Reparaturen, Instandsetzungskosten, Steuern etc. zu berücksichtigen. Möglicherweise haben Sie weitere Kosten zur Warmwasseraufbereitung, falls sie z.B eine Durchlauferhitzer nutzen. Dann sollten Sie „Warmwasserkosten zusätzlich“ mit „ja“ beantworten. Für die Eingabe Ihrer Rente ist unter „Nettorente“ der Betrag Ihrer Rente z.B. abzüglich der darauf anfallenden Krankenversicherungsbeiträge anzugeben. Mehr dazu finden Sie im zugehörigen Hilfetext. Unter „Erwerbseinkommen“ können Sie dann noch Ihre tatsächlichen monatlichen Einkünfte, also nicht automatisch den Höchstbetrag von 520 bzw. ab 2024 538 Euro aus Ihrem Minijob eingeben. Auch hier gibt der zugehörige Hilfetext wichtige Tipps: Ziehen sie z.B. Fahrtkosten ab, die möglicherweise zur Ausführung des Minijobs erforderlich sind.
Ihr Problem mit den Kontoauszügen kann ich leider nicht lösen.
Ich rate Ihnen aber, eine unentgeltliche Sozialberatung in Anspruch zu nehmen, um mit einem Berater Ihre individuellen Zahlen gemeinsam zu prüfen. Eventuell kann dieser auch bei Ihren Problemen mit den Bankauszügen und dem Sozialamt vermitteln. Googeln Sie am besten nach „Sozialberatung“ und sie erhalten wahrscheinlich Angebote z.B. der Caritas in Ihrer Nähe.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Wo kann man im Grundsicherungsrechner die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung eingeben?
Unser Nutzer h-....de hatte am 14.05.2022 folgende Frage
Guten Tag,
mein Name ich Horst F. und ich habe ihren Rechner gefunden und möchte ihn zu Berechnung meiner Grundsicherung verwenden, doch dann ist mir aufgefallen, dass dort kein Feld für die freiwillige Krankenkassenbeiträge ist. Aber es wird wohl solche Fälle geben wo man dann diese freiwilligen Krankenkassenbeiträge entrichten muss. Ist ein Empfehlungsvorschlag.
Danke und Gruß, Horst F,
Antwort durch Stefan Banse vom 18.05.2022
Sehr geehrter Herr Farina,
vielen Dank für Ihren Vorschlag. Im Hilfetext zum Eingabefeld „gesetzliche Nettorente“ werden sie fündig. Dort wird u.a. beschrieben, dass Sie die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung von der Bruttorente abziehen können, um die einzutragende Nettorente zu erhalten.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Erhält man Grundsicherung trotz hohem Einkommen der Ehefrau?
Unser Nutzer me....de hatte am 24.03.2022 folgende Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute meinen Rentenbescheid wegen Erwerbsminderung erhalten. Demnach erhalte ich Brutto 780 Euro und nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung 690 Euro.
In den Unterlagen von Rentenversicherung ist aus einen Antrag zur Grundsicherung. Ich weiß es nicht, ob ich diesen ausfüllen und wegschicken soll. Meine Frau ist noch berufstätig und hat ein Einkommen von monatlich 5000 Euro.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir alsbald antworten würden.
Mit freundlichen Grüßen - M. Y.
Antwort durch Stefan Banse vom 27.03.2022
Sehr geehrter Herr Y.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit Hilfe unseres Grundsicherungsrechner unter https://www.smart-rechner.de/grundsicherung/rechner.php wird schnell klar, dass Sie aufgrund der Einkünfte Ihrer Frau voraussichtlich keinen Anspruch auf Grundsicherung haben werden.
Jedoch bin ich mir nicht sicher, ob Sie nicht den Antrag der Form halber trotzdem stellen sollten. Möglicherweise halten Sie sich damit einen Anspruch für spätere Zeiten offen. Ich glaube es zwar nicht, aber sicher ist sicher...
Mit herzlichen Grüßen - Stefan Banse
Wird Berufsunfähigkeitsversicherung auf Grundsicherung angerechnet?
Unser Nutzer in...com hatte am 24.02.2022 folgende Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage zur Grundsicherung. Ich beziehe EM-Rente und erhalte Zuschuss von der Grundsicherung. Nun erhalte ich ab März von meiner Berufsunfähigkeitsversicherung ca. 280 Euro monatlich ausgezahlt. Zusätzlich habe ich von der Versicherung noch eine Nachzahlung erhalten. Wie wird es mit der Grundsicherung verrechnet? Wird es anteilig angerechnet oder voll?
Mit freundlichem Gruss
Frau W.
Antwort durch Stefan Banse vom 25.02.2022
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Anhand unseres Grundsicherungsrechners unter https://www.smart-rechner.de/grundsicherung/rechner.php können Sie die Auswirkungen der künftigen 280 Euro berechnen. Der Berechnungsherleitung können Sie dann entnehmen, dass ein Sockelbetrag von 100 Euro sowie 30 Prozent der darüber hinausgehenden 180 Euro, also weitere 54 Euro angerechnet werden. Insgesamt werden also 154 der 280 Euro auf die Grundsicherung angerechnet.
Wie es sich mit der Nachzahlung verhält, kann ich Ihnen nicht genau sagen. Vermutlich bezieht sich dies auf einen bestimmten Zeitraum, für den Sie einen monatlichen Anspruch auf ebenfalls 280 Euro haben. Dies müssten Sie sicherlich für den Bezug der Grundsicherungsleistungen nachmelden.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Wird bei Erbschaft die Grundsicherung gestrichen?
Unser Nutzer ti...com hatte am 20.01.2022 folgende Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Freund bezieht Grundsicherung wegen Erwerbsminderung durch Behinderung. Wenn er Geld „erben“ würde. Wird dann dieses Geld auf seine Grundsicherung angerechnet und diese ausgesetzt bis das Geld verbraucht ist? Danke für ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen, Martina H.
Antwort durch Stefan Banse vom 22.01.2022
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich befürchte, dass dann zunächst das Erbe weitestgehend „verbraucht“ sein muss, bis wieder Anspruch auf Grundsicherung besteht. Unter https://www.smart-rechner.de/grundsicherung/rechner.php#_2 "Wie wird das Vermögen bei der Grundsicherung angerechnet?" und im folgenden Abschnitt "Was ist das Schonvermögen?" wird das sogenannte Schonvermögen erläutert. Diese 5.000 Euro (bei Partnern 10.000) sind anrechnungsfrei auf die Grundsicherung. Darüber hinausgehende Vermögen müssen zunächst verbraucht werden.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Ist der neue Grundrenten-Freibetrag von 223 Euro im Rechner berücksichtigt?
Unser Nutzer kb...com hatte am 17.02.2021 folgende Frage
Hallo und liebes Team,
euer Grundsicherungsrechner unter https://www.smart-rechner.de/grundsicherung/rechner.php ist super. Jedoch ist mir gerade aufgefallen dass der neue Freibetrag der Rentenkasse bei mir in dem Fall in Höhe von 223 Euro auf den Betrag nicht angerechnet wird. Sondern Ihr Rechner berechnet mir noch die volle Netto-Rente. Z.B. bei 800 Euro - hier müsste der neue Freibetrag der Grundrente angerechnet werden. Ab 600 Euro Rente wären das minus 223 Euro. Heisst, mir müsste nur ein Nettobetrag von 577 Euro als Rente berechnet werden!
Danke und bleiben Sie Gesund
Birgit K.
Antwort durch Stefan Banse vom 17.02.2021
Guten Morgen Frau Keil,
vielen lieben Dank für Ihren Hinweis. Im Grundsicherungsrechner wird der Freibetrag seit Anfang des Jahres berücksichtigt: Sie können im Rechner angeben, ob Sie die Grundrentenzeiten erfüllt haben. Der dazugehörige Hilfetext erläutert den Freibetrag bis zu 223 Euro. Nach Anklicken von „Ja“ öffnet sich ein neues Feld zur Eingabe der gesetzlichen Bruttorente, denn der neue Freibetrag wird anhand dieser Bruttorente berechnet. Die weiterhin anzugebende gesetzliche Nettorente wiederum dient nach wie vor der Berechnung des anzurechnenden Nettoeinkommens.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Grundsicherungsrechner auch zur Berechnung Hilfe zum Lebensunterhalt geeignet?
Unser Nutzer zi...com hatte am 14.12.2020 folgende Frage
Hallo,
Ich hätte gern gewusst ob der Rechner für Grundsicherung 2021 identisch ist mit Hilfe zum Lebensunterhalt.
Mit freundlichen Grüßen
und schöne Weihnachten
Christian Z.
Antwort durch Stefan Banse vom 14.12.2020
Sehr geehrter Herr Z.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Ausgestaltung der Grundsicherung entspricht hauptsächlich, abgesehen vom Verzicht auf den Unterhaltsrückgriff, der Hilfe zum Lebensunterhalt. D.h. vor Bewilligung der Hilfe zum Lebensunterhalt müssen zunächst unterhaltspflichtige Verwandte einspringen, während bei der Grundsicherung Unterhaltspflicht nur ab Einkommen von 100.000 besteht. Die Berechnung des Anspruchs können Sie also auch mit dem Grundsicherungsrechner durchführen.
Mit herzlichen Grüßen
Stefan Banse
Wann wird die Grundsicherung ausgezahlt?
Unser Nutzer ni...com hatte am 03.11.2020 folgende Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
wann wird die Grundsicherung ausbezahlt am Monatsanfang oder am Monatsende?
Mit freundlichen Grüßen
Klaus N.
Antwort durch Stefan Banse vom 03.11.2020
Sehr geehrter Herr N.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Grundsicherung wird immer im Voraus für den kommenden Monat ausgezahlt.
Mit herzlichen Grüßen
Stefan Banse
Gibt es eine Tabelle für die Zusammensetzung des Regelbedarfs?
Unser Nutzer ka...com hatte am 23.07.2020 folgende Frage
Hallo und guten Tag,
ich suche eine Tabelle in der die einzelnen Posten, wie z.B. für Kleidung, Kultur, Strom, Wasser, Wohnung, Gesundheit, Telefon, Reparaturen oder Neuanschaffungen, Ernährung usw. Im Einzelnen aufgeführt sind, bzw. wie von behördlicher bzw. juristischer Seite ein Grundbedarf berechnet wird.
Insbesondere interessiert mich die Berechnung für alleinstehende Rentner. Kennen Sie einen Zugang zu dieser Tabelle für 2020?
Ist es auch weiterhin so, dass kleinste Rentenerhöhungen oder andere Zuwendungen komplett von der Grundsicherung abgezogen werden?
Kennen Sie einen Ratgeber, Buch, Prospekt usw. Wie man sein Leben mit Grundsicherung leichter gestalten kann? Kochen, finanzielle Lage verbessern usw., Kontakte? Und darf das Wort Kultur realistisch gesehen noch fallen?
Eines der grössten Probleme scheint mir, dass keine realistische Möglichkeit zu bestehen scheint, seine finanzielle Lage zu verbessern, der Freibetrag auf Kleinstniveau ist einfach niederschmetternd und deckt meist kaum den Mehraufwand.... oder haben Sie andere Informationen oder Tipps?
Besonders die anfangs erwähnte Tabelle würde uns helfen.
Ich würde mich sehr freuen, von Ihnen zu hören,
Karla T.
Antwort durch Stefan Banse vom 23.07.2020
Sehr geehrte Frau T,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie die Grundsicherung grundsätzlich berechnet wird, können Sie recht anschaulich anhand der Beispiel-Berechnung unter https://www.smart-rechner.de/grundsicherung/rechner.php in Erfahrung bringen.
Letztlich ergibt sich die Höhe der Grundsicherung aus dem Bedarf abzüglich des Einkommens. Der Bedarf entspricht dabei dem sogenannten Regelbedarf, der auch z.B. für Arbeitslosengeld II zugrundegelegt wird. Dieser Regelbedarf wird gemäß des Regelbedarf-Ermittlungsgesetz ermittelt. Unter https://de.wikipedia.org/wiki/Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz wird detailliert beschrieben, wie der Regelbedarf berechnet wird.
Unter anderem finden Sie dort auch eine Ihren Wünschen entsprechende Tabelle, die die Bedarfe für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt für 2011 festschreibt:
- Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke 128,46
- Bekleidung und Schuhe 30,40
- Wohnen, Energie und Instandhaltung 30,24
- Innenausstattung, Haushaltsgeräte u. -Gegenstände 27,41
- Gesundheitspflege 15,55
- Verkehr 22,78
- Nachrichtenübermittlungen 31,96
- Freizeit, Unterhaltung, Kultur 39,96
- Bildung 1,39
- Beherbergungs- und Gaststättenleistungen 7,16
- Andere Waren und Dienstleistungen 26,50
- Summe 361,81
Im weiteren wird beschrieben, wie diese Summe auf andere Personengruppen (Ehepaare etc.) hochgerechnet wird und wie der Regelbedarf jährlich anhand der allgemeinen Preissteigerungen und Entwicklung der Nettolöhne angepasst wird.
Insofern werden zwar jährliche Rentenerhöhungen voll auf die Grundsicherung angerechnet, jedoch steigt auch jährlich der Regelbedarf. Je nach Erhöhung der Rente und Entwicklung des Regelbedarfs kann dies schließlich zu einer höheren oder zu einer niedrigeren Grundsicherung führen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet online unter https://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.html eine Broschüre zum Herunterladen an. Eventuell finden Sie hier noch weitere Informationen.
Leider habe ich auch keine anderen Tipps, wie Sie Ihre finanzielle Situation im Zusammenhang mit der Grundsicherung verbessern können und hoffe für Sie, dass Sie über die Runden kommen.
Mit herzlichen Grüßen
Wird eine Opferrente bei der Grundsicherung angerechnet?
Unser Nutzer do....de hatte am 14.02.2020 folgende Frage
Hallo, ich bin in Altersrente, bekomme noch eine Opferrente von 330€. Meine Frage , wird diese bei der Beantragung mit einberechnet ?
Danke für Ihr Feedback
Fr. K
Antwort durch Stefan Banse vom 14.02.2020
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Opferrenten werden gemäß §16 StrRehaG (Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz) nicht angerechnet. In der Vergangenheit gab es allerdings immer wieder juristische Auseinandersetzungen darüber, ob z.B. aus der Opferrente angehäufte Ersparnisse als Vermögen angerechnet werden. Zahlreiche Gerichtsurteile bestätigten dies jedoch nicht, so dass auch diese Ersparnisse nicht als Vermögen" angerechnet werden sollten.
Mit besten Grüßen
Gibt es Abzug Stromanteil bei Grundsicherung?
Unser Nutzer th....de hatte am 03.01.2020 folgende Frage
Uns werden 66,62 Euro Stromanteil in Pauschale im Bescheid von Dez. 2019 abgezogen.
In Ihrem Rechner findet man diesen Abzug nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort durch Stefan Banse vom 04.01.2020
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Anhand Ihrer Email fehlen mir natürlich ein paar Daten, weshalb ich nur Vermutungen anstellen kann: Möglicherweise heizen Sie mit Strom und haben unter „Unterkunfts-/Heizkosten“ Ihre Miete und Ihre gesamten Stromkosten angegeben. Das Amt hat dann womöglich einen pauschalen Betrag davon abgezogen, der aus dessen Sicht nicht zu den Heizkosten gehört.
Da mir weitere Daten fehlen, kann ich dies, wie gesagt nur vermuten.
Mit besten Grüßen
Wird bei der Grundsicherung ein Sparvertrag angerechnet?
Unser Nutzer sc...net hatte am 24.04.2019 folgende Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
wird bei der Berechnung der Grundsicherung ein monatlicher Betrag für einen Sparvertrag einkommensmindernd angerechnet?
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen
Mit freundlichen Grüßen
Dieter S
Antwort durch Stefan Banse vom 24.04.2019
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Unseres Wissens kann ein Sparvertrag nicht einkommensmindernd angerechnet werden.
Mit besten Grüßen
Grundsicherung für meinen Sohn in der Behindertenwerkstatt?
Unser Nutzer e.....de hatte am 15.02.2019 folgende Frage
Schönen guten Morgen,
prima Idee mit dem Rechner. Toll erklärt, einfach eintragen und fertig.
Wollte für meinen Sohn mal die Grundsicherungshöhe prüfen lassen
und stelle fest, dass ich Ihren tollen Rechner nicht nutzen kann.
Mein Sohn arbeitet in einer WfB / Behindertenwerkstatt. Da hier andere Vorschriften für die
Anrechnung des Einkommens gelten ist es mir nicht möglich, Ihren
Rechner zur Überprüfung der Höhe zu nutzen.
Schade eigentlich, aber vielleicht wird Ihr Rechner ja erweitert, damit
dieser Personenkreis auch eine Überprüfung vornehmen kann.
Viele Grüße
E. B.
Antwort durch Stefan Banse vom 15.02.2019
Guten Morgen Herr Burkowski,
vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihr positives Feedback. Der gesonderte Personenkreis wurde in der Tat nicht von uns berücksichtigt. Dies liegt vor allem daran, dass wir unsere Rechner möglichst übersichtlich und einfach bedienbar gestalten möchten. Jede Eingabemöglichkeit „zuviel“ kann dann schon verwirren. Auch, wenn wir damit in diesem Fall Behinderte ausklammern, hat es für uns Priorität ,die „breite Masse“ zu erreichen.
Bei anderen unserer Rechner werden beispielsweise nur Rentner, aber nicht Pensionäre berücksichtigt. Der Lohnsteuerrechner ist auf Arbeitnehmer ausgerichtet, während weitere Eingabemöglichkeiten für Arbeitgeber fehlen. So ist jeder unserer Rechner eher darauf ausgerichtet, mehr Menschen bei möglichst einfacher Bedienung zu erreichen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit verständlich machen, warum etwa im Falle des Grundsicherungsrechners Ihr Sohn leider nicht berücksichtigt werden konnte und verbleibe
mit herzlichen Grüßen
Unser Nutzer e.....de hatte am 15.02.2019 noch eine Nachfrage
Danke Herr Banse für die megaschnelle Rückmeldung.
Auch haben Sie mir das Nichtvorhandensein einer
Berechnung für WfB-Mitarbeiter hinreichend erklärt.
Ist zwar schade, kann ich aber gut nachvollziehen.
Ihnen ein schönes Wochenende (soll ja sehr sonnig werden )
E. B.
Zusammenspiel Grundsicherung und Wohngeld?
Unser Nutzer ro....de hatte am 03.02.2019 folgende Frage
Hallo,
erst einmal möchte ich ihnen für ihre Arbeit danken, der Rechner hat mir sehr geholfen.
Ich habe nur eine Frage, die mir der Rechner nicht beantworten konnte.
Ich möchte gerne wissen ob ich bei dem Bezug der Grundsicherung, Wohngeld beantragen kann,
wenn ja, wird es dann als einkommen angerechnet oder kann ich das Wohngeld zusätzlich behalten.
Nochmals vielen Dank für ihre Mühe!!!
Mit freundlichen Grüßen
Robert S
Antwort durch Stefan Banse vom 03.02.2019
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Auf der Seite Seite mit unserem Grundsicherungsrechner https://www.smart-rechner.de/grundsicherung/rechner.php und hinter dem Infobutton Grundsicherung des Ergebenisfensters vom Rechner selber finden Sie einen Abschnitt, welcher auf Ihre Frage eingeht. Darin heißt es:
„Wohngeld als Alternative
Grundsätzlich können Sie entweder Grundsicherung oder Wohngeld beziehen. Berechnen Sie daher auch alternativ Ihren Anspruch auf Wohngeld. Fällt dieses - auch unter Beachtung des Wegfalls der oben genannten Zusatzleistungen zur Grundsicherung - höher aus, sollten Sie die Beantragung von Wohngeld in Erwägung ziehen. Zudem wird bei Wohngeld das Vermögen erst ab einem Richtwert von 60.000 Euro für eine Einzelperson angerechnet. Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen kommen 30.000 Euro hinzu. Insofern ist dieses gerade für Bedürftige, die ein paar Rücklagen gebildet haben, einer eventuell höheren Grundsicherung vorzuziehen.“
Damit müsste Ihre Frage eigentlich beantwortet sein.
Unser Nutzer ro....de hatte am 04.02.2019 noch eine Nachfrage
Hallo,
ja all meine Fragen sind jetzt beantwortet. Vielen DANK.
Mit freundlichen Grüßen
Robert S.
Werden Kranken- und Pflegeversicherung bei der Grundsicherung berücksichtigt?
Unser Nutzer in....de hatte am 12.01.2019 folgende Frage
Liebes Team von Smart-Rechner.de,
ich habe nur 3 Sterne vergeben können, da die Kranken- und Pflegeversicherung manuell abgerechnet werden müssen.
Gruß Ralf H.
Antwort durch Stefan Banse vom 14.01.2019
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben die KV- und PV-Beiträge nicht vergessen, sondern bewusst außen vor gelassen, weil diese für den Großteil der Nutzer als "durchlaufender Posten" zu verstehen sind.
Bei der Eingabe der Einkünfte (Gesetzliche Rente bzw. Erwerbseinkommen) sollen laut jeweils dazugehöriger Hilfe (?-Button) stets die Netto-Einkünfte angegeben werden. Die KV- und PV-Beiträge werden also vom anrechenbaren Einkommen abgezogen. Ein Hinweis für privat Krankenversicherte war dort auch bereits aufgeführt. Dank Ihres Hinweises haben wir zusätzlich dort einen Satz für freiwillig gesetzlich Versicherte hinzugefügt. Dort heißt es nun: „Sofern Sie privat krankenversichert sind, bringen Sie bitte die Beiträge in Höhe des Basistarifs in Abzug. Als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter bringen Sie bitte Ihren Beitrag in Abzug."
Zur Erklärung:
Bei Versicherungspflicht in der gesetzlichen KV und sozialen PV werde die Beiträge üblicherweise direkt vom Einkommen abgezogen, also unmittelbar an die Krankenkasse überwiesen. Das verminderte anrechenbare Einkommen führt dazu, dass sich der nicht durch eigenes Einkommen gedeckte individuelle Bedarf erhöht, die aufstockende Hilfe zum Lebensunterhalt, also die Grundsicherung erhöht sich entsprechend. Über die Eingabe der Nettoeinkünfte wird dieser Fall im Grundsicherungsrechner abgedeckt. Im „Normalfall“ sind KV- und PV-Beiträge also gar nicht weiter zu berücksichtigen.
Privat oder freiwillig gesetzlich Versicherte erhalten zunächst ein höheres Netto, von dem Sie selbst die KV-Beiträge zahlen müssen. Sie müssten eigentlich die KV- uns PV-Beiträge als Bedarf angeben können, damit hierüber die Leistungen zur Grundsicherung entsprechend erhöht wird. Auf ein weiteres Feld zur Eingabe der KV- und PV-Beiträge haben wir aber verzichtet, da es für gesetzlich Versicherte überflüssig wäre. Wir haben uns daher dafür entschieden, dies durch die Nutzer selbst bei der Eingabe von gesetzlicher Rente bzw. Erwerbseinkommen in Abzug zu bringen. Der Anspruch auf Grundsicherung bleibt im Ergebnis gleich.
Nochmals Danke für Ihren Hinweis und herzliche Grüße