Grundsicherung Anspruch

Grundsicherung 2025 am Beispiel einfach erklärt

Thema Grundsicherung ﹣ Beispiel

Wie wird die Grundsicherung bestimmt? Unser Beispiel zeigt Schritt für Schritt die wichtigsten Faktoren und Ihre Ansprüche. Oder nutzen Sie direkt unseren Grundsicherungsrechner.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unser Beispiel veranschaulicht in acht Schritten den Anspruch auf Grundsicherung bei einem "typischen Fall" einer Rentnerin.
  • Für die Höhe der Grundsicherung gilt grob folgende Gleichung: Bedarf − Einkommen = Grundsicherung
  • Der Bedarf wird in den ersten vier Schritten des Beispiels ermittelt, das Einkommen in den Schritten fünf bis sieben.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Grundsicherungsrechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Beispiel zur Ermittlung der Grundsicherung 2025

Grundlagen zum Beispiel

Frau König ist Rentnerin und möchte 2025 Ihren Anspruch auf Grundsicherung bestimmen.

  • Frau König lebt allein.
  • Sie zahlt monatlich 650 Euro Warmmiete
  • Die Warmwasseraufbereitung erfolgt über einen Durchlauferhitzer
  • Frau König ist gehbehindert (Merkzeichen "G" in Ihrem Schwerbehindertenausweis)
  • Mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten hat Frau König nicht erfüllt.
  • Ihre Altersrente beträgt monatlich 400 Euro nach Abzug ihrer Kranken- und Pflege­versicherungs­beiträge
  • Sie erhält monatlich 150 Euro aus einer privaten Rentenversicherung

1. Regelbedarf

Der Regelbedarfssatz soll pauschal den allgemein notwendigen Lebensunterhalt decken und geht in die Leistung der Grundsicherung mit ein. Der Regelbedarf orientiert sich am Lebensstandard einkommensschwacher Haushalte und umfasst insbesondere Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenen Anteile) sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Dabei wird nach Altersstufen und bestimmten Lebenssituationen unterschieden.

Als Alleinstehende mit eigenem Haushalt werden für Frau König 563 Euro (Regelbedarfssatz 1) berücksichtigt.

2. Mehrbedarf für Gehbehinderung

Schwerbehinderte mit Merkzeichen "G" oder "aG" im Schwerbehindertenausweis erhalten einen Mehrbedarf von 17 Prozent der für sie geltenden Regelbedarfsstufe. Das sind

  • 95,71 Euro, wenn Sie alleine leben
  • 86,02 Euro, wenn sie mit einem Partner zusammen leben

Dieser Mehrbedarf besteht unter anderem dafür, dass Gehbehinderte häufig auf öffentliche Verkehrsmittel oder auch die Nutzung von Taxen angewiesen sind. Ihre Kosten für Mobilität liegen daher höher als beim "Durchschnittshaushalt".

Frau Königs Mehrbedarf beträgt in unserem Beispiel 17 Prozent Ihres Regelbedarfs von 563 Euro, also 95,71 Euro.

3. Mehrbedarf für Warmwasser

Die Warmwasseraufbereitung in Frau Königs Wohnung erfolgt über einen Durchlauferhitzer. Da die Kosten für Warmwasser nicht in Frau Königs Unterkunfts- und Heizkosten enthalten sind, werden sie als Mehrbedarf für die Berechnung der Grundsicherung berücksichtigt. Ansonsten würde Frau König nämlich die Kosten für die Warmwasserbereitung aus dem Regelbedarf bestreiten, da in diesem Strom und Gas bereits eingerechnet sind. Der Mehrbedarf wird pauschal berechnet und beträgt für Alleinstehende gemäß deren Regelbedarfsstufe 2,3 Prozent ihrer Regelbedarfsstufe.

Frau Königs Mehrbedarf für Warmwasser beträgt 2,3 Prozent von 563 Euro, also 12,95 Euro.

4. Gesamtbedarf

Frau Königs Gesamtbedarf ist die Summe ihres gesamten für die Grundsicherung relevanten Bedarfs bestehend aus Regelbedarf, Unterkunftsbedarf und ihrem Mehrbedarf für Alleinstehende, Gehbehinderte sowie für die Warmwasseraufbereitung. Frau König hat dann einen Anspruch auf Grundsicherung, wenn dieser Bedarf größer als ihr auf die Grundsicherung anzurechnendes Einkommen ist.

Frau Königs Gesamtbedarf
Regelbedarf563,00 Euro
+ Mehrbedarf für Alleinerziehende202,68 Euro
+ Mehrbedarf für Gehbehinderte95,71 Euro
+ Unterkunftsbedarf650,00 Euro
+ Mehrbedarf für Warmwasseraufbereitung12,95 Euro
= Gesamtbedarf1 321,66 Euro

5. Gesamteinkommen

Hier wird die Summe der gesamten Einkommen von Frau König ermittelt. Diese bestehen aus ihrer Erwerbsminderungsrente (nach Abzug ihrer Kranken- und Pflege­versicherungs­beiträge) und den monatlichen Zahlungen ihrer privaten Renten.

Frau Königs Gesamteinkommen
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente400,00 Euro
+ Private Rentenversicherung150,00 Euro
= Gesamteinkommen550,00 Euro

6. Für die Grundsicherung absetzbares Einkommen

Während Einkünfte grundsätzlich den Grundsicherungsanspruch mindern, können Leistungen privater Renten, wie z.B. Betriebs-, Riester- und Rürup-Renten sowie Erwerbseinkommen teilweise abgesetzt werden.

Wie viel ist bei Einkommen aus privaten Renten absetzbar?

Um die private Altersvorsorge attraktiv zu halten, sind 100,00 Euro monatlich anrechnungsfrei. Weitere 30 Prozent eines evtl. darüberliegenden Betrages werden ebenfalls nicht zum Einkommen gezählt. Maximal dürfen 50 Prozent der Regel­bedarfs­stufe 1 abgesetzt werden, was derzeit (2025) 281,50 Euro entspricht.

Wie viel ist beim Erwerbseinkommen absetzbar?

Um den Anreiz zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit zu wahren, werden pauschal 30 Prozent dieser Einkünfte bei der Berechnung des Grundsicherungs­anspruchs nicht mit einbezogen. Höchstens sind jedoch 50 Prozent der Regel­bedarfs­stufe 1, also (2025) 281,50 Euro je Person absetzbar.

Frau Königs absetzbare Einkünfte aus privaten Renten

Frau König bezieht Leistungen aus einer privaten Rentenversicherung in Höhe von monatlich 150 Euro. Hier ist zunächst der Sockel von 100,00 Euro absetzbar. Von den darüber hinausgehenden 50,00 Euro können weitere 30 Prozent, also 15,00 Euro abgesetzt werden.

Somit sind bei ihr in Summe 115,00 Euro der Leistungen aus privaten Renten absetzbar.

7. Auf die Grundsicherung anzurechnendes Einkommen

Das anzurechnende Einkommen ist Frau Königs Einkommen, das nach Abzug des absetzbaren Einkommens vom Gesamteinkommen letztlich auf die Grundsicherung angerechnet wird. Frau König hat dann einen Anspruch auf Grundsicherung, wenn der ermittelte Bedarf größer als dieses anzurechnende Einkommen ist.

Frau Königs anzurechnendes Einkommen
− Gesamteinkommen550,00 Euro
− absetzbares Einkommen115,00 Euro
= Anrechenbares Einkommen435,00 Euro

8. Grundsicherungsanspruch

Letztlich ist zu bestimmen, wie weit Frau Königs anrechenbares Einkommen ihren Grundbedarf deckt. Frau König hat dann einen Anspruch auf Grundsicherung, wenn der ermittelte Bedarf größer als das anzurechnende Einkommen ist.

Frau Königs Grundsicherungs­anspruch
− Gesamtbedarf1 321,66 Euro
− Anrechenbares Einkommen435,00 Euro
= Grundsicherungs­anspruch von Frau König886,66 Euro

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grundsicherung" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Grundsicherung" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 03.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 16 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Grundsicherungsrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Grundsicherung"

  • Für 2025 unveränderte Regelsätze berücksichtigt
  • Anpassen des Grundsicherungs-Rechners und der Texte für 2024, insbesondere ändern der Regelbedarfssätze für 2024.
  • Erweitern der anrechenbaren Versicherungsbeiträge um die Kfz-Haftpflicht (ab 2023) im Grundsicherungsrechner
  • Veröffentlichung des Smart-Rechners für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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