Grundsicherung Anspruch

Beispiel zur Grundsicherung 2025

Thema Grundsicherungsrechner ﹣ Beispiel

Wie wird die Grundsicherung bestimmt? Viele Nutzer stellen uns Fragen zu diesem Thema. Am Beispiel von Frau König (Name geändert) zeigen wir Schritt für Schritt, welche Faktoren wichtig sind und welche Ansprüche auf Grundsicherung bestehen können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unser Beispiel zeigt in acht einfachen Schritten, wie sich der Anspruch auf Grundsicherung ergibt – am Beispiel einer Rentnerin.
  • Die Faustregel lautet: Bedarf − Einkommen = Grundsicherung.
  • In den ersten vier Schritten wird der Bedarf ermittelt, in den Schritten fünf bis sieben das Einkommen.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Grundsicherungsrechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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So haben wir Frau König geholfen

Grundlagen zum Beispiel

Frau König ist Rentnerin und möchte 2025 prüfen, ob sie Anspruch auf Grundsicherung hat.

  • Frau König lebt allein.
  • Sie zahlt monatlich 650 Euro Warmmiete.
  • Das Warmwasser wird über einen Durchlauferhitzer erzeugt.
  • Sie ist gehbehindert und hat das Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis.
  • Mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten hat sie nicht erreicht.
  • Ihre Altersrente beträgt 400 Euro netto im Monat (nach Abzug der Kranken- und Pflege­versicherung).
  • Zusätzlich erhält sie 150 Euro aus einer privaten Rentenversicherung.

1. Regelbedarf

Der Regelbedarfssatz deckt den grundlegenden Lebensunterhalt. Er ist Teil der Leistung der Grundsicherung.

Der Regelbedarf richtet sich nach dem Lebensstandard einkommensschwacher Haushalte. Er umfasst zum Beispiel Ausgaben für:

  • Ernährung
  • Kleidung
  • Körperpflege
  • Haushaltsenergie (ohne Heizung und Warmwasser)
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Die Höhe richtet sich nach Alter und Lebenssituation.

Für Frau König als Alleinstehende mit eigenem Haushalt gelten 563 Euro (Regelbedarfssatz 1).

2. Mehrbedarf für Gehbehinderung

Menschen mit Schwerbehinderung (Merkzeichen "G" oder "aG") erhalten einen Mehrbedarf von 17 Prozent ihres Regelbedarfs.

  • 95,71 Euro bei Alleinstehenden
  • 86,02 Euro bei Partnerschaften

Der Zuschlag soll die höheren Mobilitätskosten ausgleichen. Viele Gehbehinderte müssen zum Beispiel öfter Bus, Bahn oder ein Taxi nutzen.

Frau König erhält in unserem Beispiel 17 Prozent ihres Regelbedarfs von 563 Euro, also 95,71 Euro.

3. Mehrbedarf für Warmwasser

In Frau Königs Wohnung wird das Warmwasser mit einem Durchlauferhitzer bereitet. Die Kosten dafür sind nicht in der Miete oder den Heizkosten enthalten. Daher wird ein pauschaler Mehrbedarf berücksichtigt. Er beträgt 2,3 Prozent des Regelbedarfs.

Ohne diesen Zuschlag müsste Frau König die Warmwasserkosten aus dem Regelbedarf zahlen, weil dort Strom und Gas schon eingerechnet sind.

Der Warmwasser-Mehrbedarf für Frau König liegt bei 2,3 Prozent von 563 Euro – das sind 12,95 Euro.

4. Gesamtbedarf

Frau Königs Gesamtbedarf ergibt sich aus dem Regelbedarf, der Miete sowie den Zuschlägen für Gehbehinderung, Alleinstehende und Warmwasseraufbereitung. Wenn dieser Gesamtbedarf höher ist als ihr anrechenbares Einkommen, hat sie Anspruch auf Grundsicherung.

Frau Königs Gesamtbedarf
Regelbedarf563,00 Euro
+ Mehrbedarf für Alleinstehende202,68 Euro
+ Mehrbedarf für Gehbehinderung95,71 Euro
+ Miete (inkl. Heizkosten)650,00 Euro
+ Mehrbedarf Warmwasser12,95 Euro
= Gesamtbedarf1 321,66 Euro

5. Gesamteinkommen

Frau Königs gesamtes Einkommen setzt sich aus zwei Teilen zusammen: ihrer Altersrente (nach Abzug von Kranken- und Pflege­versicherungs­beiträgen) und den monatlichen Zahlungen aus einer privaten Rentenversicherung.

Frau Königs Gesamteinkommen
Altersrente400,00 Euro
+ Private Rente150,00 Euro
= Gesamteinkommen550,00 Euro

6. Einkommen, das bei der Grundsicherung nicht zählt

Einkommen wird grundsätzlich auf die Grundsicherung angerechnet. Es gibt aber Ausnahmen: Teile von privaten Renten wie Betriebs-, Riester- oder Rürup-Renten sowie Einkommen aus Arbeit können abgesetzt werden.

Wie viel ist bei privaten Renten absetzbar?

Um private Altersvorsorge zu fördern, bleiben monatlich 100,00 Euro anrechnungsfrei. Von allem, was darüber liegt, werden zusätzlich 30 % nicht als Einkommen gewertet. Insgesamt dürfen aber höchstens 50 % der Regelbedarfsstufe 1 abgezogen werden – das sind im Jahr 2025 maximal 281,50 Euro.

Wie viel ist bei Erwerbseinkommen absetzbar?

Von Einkommen aus Arbeit sind 30 % anrechnungsfrei. Maximal dürfen aber 50 % der Regelbedarfsstufe 1 abgezogen werden – also bis zu 281,50 Euro pro Person.

Frau Königs absetzbare Einkünfte aus privaten Renten

Frau König erhält monatlich 150 Euro aus einer privaten Rentenversicherung. Davon sind 100,00 Euro anrechnungsfrei.

Von den übrigen 50,00 Euro können zusätzlich 30 %, also 15,00 Euro, abgesetzt werden.

Insgesamt sind also 115,00 Euro aus ihrer privaten Rente anrechnungsfrei.

7. Anrechenbares Einkommen nach Abzügen

Das anrechenbare Einkommen ist der Teil von Frau Königs Einkommen, der nach Abzug der Freibeträge tatsächlich auf die Grundsicherung angerechnet wird. Sie hat dann einen Anspruch auf Grundsicherung, wenn ihr Gesamtbedarf höher ist als dieses anrechenbare Einkommen.

Frau Königs anrechenbares Einkommen
− Gesamteinkommen550,00 Euro
− Freibeträge (absetzbares Einkommen)115,00 Euro
= Anrechenbares Einkommen435,00 Euro

8. Grundsicherung

Am Ende wird geschaut, ob Frau Königs Einkommen ausreicht, um ihren Bedarf zu decken. Ist ihr Einkommen niedriger als der errechnete Bedarf, hat sie Anspruch auf Grundsicherung.

Frau Königs Grundsicherungs­anspruch
− Gesamtbedarf1 321,66 Euro
− Anrechenbares Einkommen435,00 Euro
= Grundsicherungs­anspruch von Frau König886,66 Euro

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grundsicherung" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Grundsicherung" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 03.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 16 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Grundsicherungsrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Grundsicherung"

  • Für 2025 unveränderte Regelsätze berücksichtigt
  • Anpassen des Grundsicherungs-Rechners und der Texte für 2024, insbesondere ändern der Regelbedarfssätze für 2024.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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