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Regelaltersrente

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Rentenbeginnrechner

Die Regelaltersrente ist die klassische Altersrente in Deutschland. Anspruch darauf haben alle Versicherten, die das gesetzliche Rentenalter erreichen und mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Ab Geburtsjahr 1964 gilt: Erst mit 67 Jahren beginnt die Regelaltersrente.

Die gesetzliche Rentenversicherung als Grundlage

Während des gesamten Arbeitslebens zahlen Beschäftigte Beiträge in die Rentenkasse ein. Aus diesen laufenden Beiträgen werden die heutigen Renten finanziert – ein System des Generationenvertrags.

Da die Bevölkerung älter wird und die Kosten steigen, reicht die gesetzliche Rente allein meist nicht mehr aus. Deshalb gilt sie heute als eine Säule der Altersvorsorge. Zusätzlich werden betriebliche und private Renten wichtiger.

Arbeiten bis 67 Jahre

Die wichtigste Reform war die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre. Ab dem Jahrgang 1964 gilt: Erst mit 67 Jahren gibt es die Rente ohne Abschläge. Wer möchte, kann später in Rente gehen und so Zuschläge erhalten. Wer früher aufhört, muss dagegen Abschläge hinnehmen.

Versicherte erhalten regelmäßig eine Renteninformation, in der die voraussichtliche Rentenhöhe angegeben ist. Grundlage sind die bisherigen Beiträge und gesammelten Entgeltpunkte.

Ab wann wird die Regelaltersrente gezahlt?

Die Rente beginnt mit dem Monat nach dem 67. Geburtstag, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Bei verspäteter Antragstellung wird sie bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt.

Wer bereits eine Erwerbsminderungsrente erhält, bekommt mit Erreichen der Altersgrenze automatisch die Regelaltersrente.

Wie berechnet sich die Rente?

Die Rentenhöhe ergibt sich aus der Rentenformel. Entscheidend sind die erworbenen Entgeltpunkte, die Dauer der Beitragszeit, der aktuelle Rentenwert und der Rentenartfaktor.

Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor

Für die Regelaltersrente gilt der Rentenartfaktor 1,0. Der Zugangsfaktor liegt ebenfalls bei 1,0, wenn die Rente mit 67 beginnt. Jeder Monat früherer Rentenbeginn bedeutet einen Abschlag von 0,3 %. Jeder Monat längerer Arbeit bringt einen Zuschlag von 0,5 %.

Hinweis: Der aktuelle Rentenwert wird jedes Jahr angepasst. Er richtet sich nach Löhnen und Lebenshaltungskosten und bestimmt, wie viel ein Entgeltpunkt in Euro wert ist.

Früher in Rente – welche Möglichkeiten gibt es?

Wer vor 1964 geboren ist, kann je nach Geburtsjahr einige Monate früher in Rente gehen. Außerdem gibt es Sonderregelungen für:

  • langjährig Versicherte (35 Jahre Beiträge) – Rente ab 65, mit Abschlägen
  • besonders langjährig Versicherte (45 Jahre Beiträge) – abschlagsfreie Rente ab 63, je nach Geburtsjahr
  • schwerbehinderte Menschen
  • unter Tage Beschäftigte

Mit dem Rentenbeginnrechner finden Sie Ihr persönliches Renteneintrittsalter auf den Monat genau. Auch ein Blick in unsere Tabellen zum Renteneintritt lohnt sich.

Praxisbeispiel aus der Beratung

Ein Versicherter, Jahrgang 1962, möchte wissen, wann er seine Regelaltersrente erhält. Laut Rentenbeginnrechner liegt die Grenze für ihn bei 66 Jahren und 8 Monaten. Er plant, bis 67 weiterzuarbeiten und profitiert dadurch von einem kleinen Zuschlag auf seine Rente.

Die wichtigsten Eckpunkte zur Regelaltersrente

  • Regelaltersgrenze: 67 Jahre (für Jahrgänge ab 1964), Übergangsregelungen für ältere Jahrgänge
  • Wartezeit: mindestens 5 Jahre Beitragszeiten
  • Antrag: muss bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden
  • Berechnung: nach Rentenformel mit Entgeltpunkten, Zugangsfaktor, aktuellem Rentenwert und Rentenartfaktor

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Renteneintrittsalter" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Renteneintrittsalter" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 24.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 9 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Rentenbeginnrechner beantwortet.

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