Frau Kirsch, eine unserer über 20 Millionen jährlichen Besucher, wollte von uns wissen, ab wann sie in Rente kann. Wir konnten es ihr erklären und zeigen dies hier anhand ihres Beispiels.
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So konnten wir Frau Kirschs Rentenbeginn bestimmen.
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Frau Kirsch möchte wissen, ab wann sie eine Altersrente beziehen kann.
- Frau Kirsch ist am 27.02.1985 geboren.
- Sie hat eine anerkannte Schwerbehinderung in Höhe von 50 Prozent.
1. Mögliche Renten
Frau Kirsch stehen drei geeignete Altersenten zur Auswahl:
- Dies ist zum einen die Regelaltersrente, also die normale Rente. Diese hatte vor 2023 gegenüber den anderen Renten den Vorteil, dass Frau Kirsch bei dieser unbegrenzt hinzuverdienen konnte. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden jedoch seitdem für vorgezogene Altersrenten aufgehoben, so dass dieser Vorteil der Regelaltersrente weggefallen ist.
- Frau Kirsch wird voraussichtlich über 35 Beitragsjahre haben. Daher kann sie später auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen.
- Eventuell kommt Frau Kirsch sogar auf 45 Beitragsjahre, so dass sie auch ein Anrecht auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte hätte.
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2. Beginn der Regelaltersrente
Das Eintrittsalter für die Regelaltersrente, also der "normalen" Rente liegt grundsätzlich bei 67 Jahren. Während für frühere Geburtsjahrgänge noch ein Eintrittsalter runter bis zu 65 Jahren galt, gilt für Frau Kirsch mit Jahrgang 1984 das Eintrittsalter von 67 Jahren.
Frau Kirsch könnte mit 67 Jahren die Regelaltersrente beziehen.
3. Beginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Das Eintrittsalter bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen liegt grundsätzlich bei 65 Jahren. Dies gilt auch für die 1984 geborene Frau Kirsch. Für frühere Geburtsjahrgänge galt noch ein Eintrittsalter runter bis zu 63 Jahren. Somit können schwerbehinderte Menschen gegenüber der Regelaltersrente zwei Jahre früher in Rente gehen, sammeln aber dann auch für diese zwei Jahre keine Rentenpunkte mehr.
Frau Kirsch kann mit 65 Jahren die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen, hat dann aber weniger Rentenpunkte gesammelt.
4. Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Das Eintrittsalter bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt, ebenso wie bei der Rente für Schwerbehinderte grundsätzlich bei 65 Jahren. Hier kann Frau Kirsch also nicht früher in Rente gehen, als bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Frau Kirsch kann auch mit 65 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen, würde aber hierzu 45 Beitragsjahre (statt 35) benötigen.
5. Frühestmögliche Rente bei vorzeitigem Beginn
Frau Kirsch kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch vorzeitig beantragen. Diese Rente ist mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat bereits drei Jahre vor dem regulären Rentenbeginn möglich. Das bedeutet, dass sie ihre Rente bereits im Alter von 62 Jahren beziehen kann. Allerdings fällt die Rente nicht nur wegen der kürzeren Beitragszeit geringer aus – zusätzlich werden 10,8 Prozent (36 Monate × 0,3 %) dauerhaft abgezogen.
Frau Kirsch kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch mit 62 Jahren mit Abschlägen beginnen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Renteneintrittsalter" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- BMAS Altersrenten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Renteneintrittsalter" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 9 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Rentenbeginnrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Renteneintrittsalter"
- Textliche Anpassungen des Ratgeberartikels Rente mit 60.
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- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite