Frau Kirsch gehört zu unseren über 20 Millionen Besuchern pro Jahr. Sie möchte wissen, ab wann sie in Rente gehen kann. Wir erklären es hier an ihrem Beispiel.
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So haben wir Frau Kirschs Rentenbeginn ermittelt.
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Frau Kirsch möchte wissen, ab wann sie eine Altersrente erhalten kann.
- Geboren am 27.02.1985
- Anerkannte Schwerbehinderung von 50 Prozent
1. Mögliche Renten
Frau Kirsch hat drei mögliche Altersrenten:
- Regelaltersrente – das ist die normale Rente. Früher durfte man hier unbegrenzt hinzuverdienen. Seit 2023 gilt dies auch für vorgezogene Renten, daher ist der Vorteil entfallen.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen – mit über 35 Beitragsjahren kann Frau Kirsch diese Rente nutzen.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte – erreicht sie 45 Beitragsjahre, hat sie Anspruch auf diese Rente.
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2. Beginn der Regelaltersrente
Die Regelaltersrente, also die normale Rente, beginnt meist mit 67 Jahren. Für ältere Jahrgänge galt teils noch 65 Jahre. Für Frau Kirsch, geboren 1985, gilt das Rentenalter von 67 Jahren.
Frau Kirsch kann mit 67 Jahren die Regelaltersrente beziehen.
3. Beginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beginnt in der Regel mit 65 Jahren. Das gilt auch für Frau Kirsch, Jahrgang 1985. Damit können schwerbehinderte Menschen zwei Jahre früher in Rente als bei der Regelaltersrente. Sie sammeln dadurch aber auch zwei Jahre weniger Rentenpunkte.
Frau Kirsch kann mit 65 Jahren die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen – mit weniger Rentenpunkten.
4. Beginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beginnt wie die Rente für schwerbehinderte Menschen mit 65 Jahren. Damit kann Frau Kirsch nicht früher in Rente gehen. Für diese Rente braucht sie jedoch 45 statt 35 Beitragsjahre.
Frau Kirsch kann mit 65 Jahren die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen – wenn sie 45 Beitragsjahre erreicht.
5. Frühestmögliche Rente bei vorzeitigem Beginn
Frau Kirsch kann die Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch früher beantragen. Sie ist mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat bis zu drei Jahre vor dem regulären Beginn möglich.
So könnte Frau Kirsch schon mit 62 Jahren in Rente gehen. Die Rente fällt dann aber niedriger aus: Neben der kürzeren Beitragszeit wird ein Abschlag von 36 Monaten × 0,3 Prozent = 10,8 Prozent dauerhaft abgezogen.
Frau Kirsch kann mit 62 Jahren in Rente gehen – mit einem dauerhaften Abschlag von 10,8 Prozent.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Renteneintrittsalter" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- BMAS Altersrenten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Renteneintrittsalter" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 9 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Rentenbeginnrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Renteneintrittsalter"
- Textliche Anpassungen des Ratgeberartikels Rente mit 60.
- Veröffentlichung neuer Ratgeberartikel: Regelaltersrente, Rentenalter, Rente mit 60 und Renteneintrittsalter Tabelle
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite