Wie kommt der Eigenanteil bei Zahnersatz zustande? Am Beispiel von Frau Schneider (Name geändert) zeigen wir Schritt für Schritt, wie aus Gesamtkosten und Festzuschuss der Betrag entsteht, den sie selbst trägt.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Beispiel sehen Sie nachvollziehbar, wie sich der Eigenanteil aus Gesamtkosten und Festzuschuss ergibt.
- Die einfache Grundidee lautet: Gesamtkosten − Festzuschuss = Eigenanteil.
- Je nach Bonusheft oder Härtefall kann der Festzuschuss höher ausfallen.
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Inhalt
Grundlagen zum Beispiel
Frau Schneider erhält 2026 einen Heil- und Kostenplan für Zahnersatz. Sie möchte wissen, welchen Betrag sie am Ende selbst zahlen muss.
- Jahr des Heil- und Kostenplans: 2026
- Gesamtkosten laut Plan: 2 400 Euro
- Befunde im Plan: 1.1 (1×), 2.1 (1×)
Gesetzlich Versicherte erhalten für Zahnersatz feste Zuschüsse von der Krankenkasse. Diese richten sich nach den Befunden im Heil- und Kostenplan. Den Rest trägt man selbst.
1. Gesamtkosten als Ausgangspunkt
Im ersten Schritt nehmen wir die Gesamtkosten aus dem Heil- und Kostenplan. Das ist der Gesamtbetrag, der für die geplante Behandlung angesetzt ist.
Gesamtkosten = 2 400,00 Euro.
2. Festzuschuss aus den Befunden
Der Festzuschuss ergibt sich aus den Befunden im Heil- und Kostenplan. Je nach Vorsorge (Bonusheft) oder Härtefall fällt der Zuschuss höher aus.
- ohne Bonusheft: 60 %
- Bonusheft 5 Jahre: 70 %
- Bonusheft 10 Jahre: 75 %
- Härtefall: 100 % für die Regelversorgung
Im Beispiel ergeben sich laut aktueller Festzuschuss-Richtlinie aus den beiden Befunden folgende Zuschüsse für 2026 (Summe über alle Befunde):
- 60 % Festzuschuss: 791,99 Euro
- 70 % Festzuschuss: 923,99 Euro
- 75 % Festzuschuss: 989,99 Euro
- 100 % Festzuschuss: 1 319,99 Euro
Hinweis: Der Zuschuss ist höchstens so hoch wie die tatsächlichen Kosten. Liegt der Zuschuss darüber, wird er auf die Behandlungskosten begrenzt.
3. Eigenanteil ohne Bonusheft (60 %)
Der Eigenanteil ergibt sich aus Gesamtkosten minus Festzuschuss.
2 400,00 − 791,99 = 1 608,01 Euro.
4. Eigenanteil mit Bonusheft (70 % oder 75 %)
Mit Bonusheft steigt der Zuschuss. Dadurch sinkt der Betrag, den Frau Schneider selbst trägt.
70 %: 2 400,00 − 923,99 = 1 476,01 Euro.
75 %: 2 400,00 − 989,99 = 1 410,01 Euro.
5. Eigenanteil im Härtefall (100 %)
Liegt ein Härtefall vor, besteht Anspruch auf 100 % Kostenübernahme der Regelversorgung. Auch hier bleibt die Logik gleich: Gesamtkosten minus Zuschuss.
2 400,00 − 1 319,99 = 1 080,01 Euro.
Je nach geplanter Versorgung können trotz Härtefall zusätzliche Kosten entstehen, wenn Leistungen gewählt werden, die über die Regelversorgung hinausgehen.
6. Ergebnis im Überblick
| Ergebnis für Frau Schneider | |
|---|---|
| Gesamtkosten | 2 400,00 Euro |
| Festzuschuss (60 %) | 791,99 Euro |
| Eigenanteil (60 %) | 1 608,01 Euro |
| Festzuschuss (70 %) | 923,99 Euro |
| Eigenanteil (70 %) | 1 476,01 Euro |
| Festzuschuss (75 %) | 989,99 Euro |
| Eigenanteil (75 %) | 1 410,01 Euro |
| Festzuschuss (100 %) | 1 319,99 Euro |
| Eigenanteil (100 %) | 1 080,01 Euro |
So sieht Frau Schneider auf einen Blick, wie sich der Eigenanteil je nach Zuschuss-Stufe verändert.
Mit unserem Zahnersatzkosten-Rechner können Sie ganz einfach Ihren Zuschuss und Eigenanteil selbst ermitteln.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Zahnersatz Kosten" verwendet:
- § 55 SGB V - Leistungsanspruch (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- § 56 SGB V - Festsetzung der Regelversorgungen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Festzuschuss-Richtlinie gültig ab 1. Januar 2026 (Gemeinsamer Bundesausschuss)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Zahnersatz Kosten" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 10.02.2026 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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