So funktioniert der Rechner zur Kalten Progression
Mit dem Kalte-Progression-Rechner lässt sich prüfen, ob eine Gehaltserhöhung
durch höhere Steuern teilweise aufgezehrt wird. Geben Sie Ihr aktuelles und künftiges Jahreseinkommen sowie Ihren Familienstand ein.
Im Ergebnis sehen Sie, wie stark Ihr Bruttoeinkommen steigt – und wie viel davon netto tatsächlich übrig bleibt. So erkennen
Sie auf einen Blick, ob Ihr real verfügbares Einkommen sinkt, obwohl Sie mehr verdienen.
Eingabehilfe zum Rechner für die Kalte Progression
Zu versteuerndes Jahreseinkommen
Bitte geben Sie Ihr jährlich zu versteuerndes Einkommen ein.
Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer - und damit für
die Auswirkung der kalten Progression - ist das sogenannte zu versteuernde Einkommen (zvE). Sie finden diesen Wert auch
in Ihrem Steuerbescheid. Bei gemeinsamer Veranlagung als Ehepaar geben Sie bitte die Summe beider an.
Ausgangspunkt ist stets der Bruttobetrag – also ohne Abzug von Steuern oder Sozialversicherungen.
Von diesen Einnahmen dürfen alle Ausgaben abgezogen werden, die zur Erzielung der Einkünfte notwendig waren.
Für Arbeitnehmer sind das z. B. die Werbungskosten.
Selbstständige oder Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder durch Bilanzierung.
Hinweis: Besteuert wird stets der Gewinn, den ein Unternehmen erzielt –
nicht die privaten Entnahmen im Laufe eines Jahres.
Berechnung des zu versteuernden Einkommens (zvE)
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (z. B. Lohn oder Gehalt, brutto)
- + Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinn des Unternehmens)
- + Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- + Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
- + Einkünfte aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen, wenn nicht durch
Abgeltungsteuer erfasst)
- + Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- = Summe aller Einkünfte
- − Altersentlastungsbetrag
- − Freibeträge (z. B. Kinderfreibeträge)
- − Verluste aus Vorjahren
- − Sonderausgaben
- − Außergewöhnliche Belastungen
- = zu versteuerndes Einkommen
Künftiges Einkommen
Bitte geben Sie Ihr geschätztes Einkommen für das kommende Jahr ein.
Familienstand
Bitte geben Sie Ihren Familienstand an. Falls Sie verheiratet sind, wählen Sie zusätzlich, ob Sie zusammen oder getrennt veranlagt werden.
Bei Ledigen und bei getrennter Veranlagung wird der Grundtarif der Einkommensteuer angewendet.
Bei gemeinsamer Veranlagung gilt der Splittingtarif.
Hier finden Sie häufige Fragen und Tipps rund um den Rechner zur Kalten Progression. Was möchten Sie wissen?