Wenn Ihr Gehalt an die Inflationsrate angepasst ist,
kommt es zu einem realen Einkommensverlust. Das Netto wächst
in diesem Fall langsamer als das Brutto
und damit auch langsamer als die Inflationsrate. Berechnen Sie hier diese kalte Progression!
Ursächlich dafür ist der in Deutschland geltende progressive
Einkommensteuertarif (steigende Steuersätze bei steigendem Einkommen), der dafür sorgt, dass bei einer
Lohnerhöhung der Durchschnittssteuersatz überproportional steigt.
Bei diesem Verlust des Realeinkommens spricht man von "Kalter Progression". Mit dem Rechner für die Kalte Progression
können Sie gleich hier überprüfen, wie sich dieser Effekt auf Ihr Einkommen auswirkt.
Sie erzielen im Jahr 2024 nach Abzug von absetzbaren Kosten,
wie z.B. Werbungskosten und der Vorsorgepauschale
ein zu versteuerndes Jahreseinkommen in Höhe von 30.000 Euro und liegen damit über dem Grundfreibetrag. Zum Ausgleich der
Inflation von rund 10 Prozent
vereinbaren Sie eine Gehaltserhöhung von ebenfalls 10 Prozent.
Somit wächst Ihr künftiges Bruttoeinkommen um 3.000 Euro auf 33.000 Euro.
Sie sind verheiratet und haben in Ihrer Steuererklärung die Zusammenveranlagung (Splittingtarif) gewählt.
Aufgrund des geltenden progressiven Einkommensteuertarifs geraten Sie mit dem höheren Einkommen in eine höhere Progressionszone. Der für Sie
geltende Grenzsteuersatz und damit Ihr Durchschnittssteuersatz liegen nun höher. In Zahlen bedeutet dies folgendes: Bei Ihrem bisherigen Einkommen
mussten Sie Steuern in Höhe von 1.266,58 Euro zahlen. Nach Einkommenserhöhung auf 33.000 Euro beträgt Ihre Steuerschuld 1.975,08 Euro.
derzeit
Steigerung
künftig
Brutto
30.000,00 Euro
10,00 %
33.000,00 Euro
Steuern
1.266,58 Euro
55,938 %
1.975,08 Euro
Netto
28.733,42 Euro
7,975 %
31.024,92 Euro
Sie zahlen demnach rund 56 Prozent mehr Steuern, während Ihr Brutto nur um 10 Prozent gestiegen ist.
Dadurch wächst Ihr Netto langsamer, als Ihr Brutto, nämlich nur um rund 8 Prozent.
Dies reicht aber dann nicht mehr zum Ausgleich der angenommenen
Inflation von 10 Prozent. Sie haben schließlich real rund 581,84 Euro bzw. 1,841 Prozent weniger Geld in der Tasche.
Herleitung
Ihr bisheriges Netto in Höhe von 28.733,42 Euro wächst um 2.291,50 Euro bzw. 7,975 Prozent auf 31.024,92 Euro.
Zum Ausgleich der Inflation hätte das Netto aber genauso wie das Brutto um 10 Prozent, also um 2.873,34 Euro auf 31.606,76 Euro
steigen müssen.
Also fehlen Ihnen 581,84 Euro zum Ausgleich der Inflation. Dies sind 1,841 Prozent vom eigentlich zu erzielenden Netto in Höhe
von 31.606,76 Euro. Ihr Realeinkommen schrumpft also um 1,841 Prozent.
Kalte Progression wird im weiteren Sinne auch als heimliche Steuererhöhung betrachtet: Aufgrund der allgemeinen Inflation und
den daran gekoppelten Lohnerhöhungen rutschen immer mehr Arbeitnehmer in eine höhere Steuerstufe. Die Steuerlast gegenüber
dem Finanzamt wächst. Der Fiskus kassiert weitere Steuern, während die Realeinkommen der Steuerzahler durch die höhere Besteuerung sowie
die Inflation schrumpfen.
Der Staat könnte einen Abbau der Kalten Progression erzielen, indem er den Einkommensteuertarif an die Kaufkraftentwicklung anpasst.
Ein automatischer Anpassungsmechanismus, wie vom Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung empfohlen,
könnte das Problem lösen. Allerdings sieht das Bundesfinanzministerium in einer solchen automatischen Anpassung vermutlich eine erhöhte
Inflationsgefahr.
16.120 Euro Brutto und 4.503 Euro Kurzarbeit => 616 Euro Steuer.
13.000 Euro Brutto und 4.503 Euro Kurzarbeit => 645 Euro Steuer.
Daraus ergibt sich: je weniger Brutto um so mehr Steuer? Wäre es also besser, die Werbungskosten von 3.120 Euro nicht einzutragen?
In Erwartung Ihrer Antwort mit freundlichem Gruß, J.S.
Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 10.04.2021: Sehr geehrter Herr S,
Vorweg: Generell sind die anzugebenden zu versteuernden Einkünfte (zvE) ein steuerlicher Fachbegriff, bei dem bereits alle persönlichen Freibeträge (nicht der Grundfreibetrag) von der Summe aller Einkünfte abgezogen wurden. Dieser Wert ist geringer als Ihr Brutto. Neben den hier abzuziehenden Werbungskosten, werden auch z.B. der Kinderfreibetrag, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Sie können dies grob anhand Ihres letzten Steuerbescheids nachvollziehen.
Bei Ihren Eingaben von 16.120 Brutto und 4.503 Kug ergibt sich eine Einkommensteuer von 1.898 Euro. Bei der Eingabe von 13.000 (Brutto minus Werbungskosten) und 4.503 Kug ergibt sich eine Einkommensteuer von 1.206 Euro.
Sie zahlen also aufgrund der Werbungskosten fast 700 Euro weniger Steuern. Insofern ist es jedenfalls besser, die Werbungskosten einzutragen.
Die beiden Zahlen, die Sie anführen (616 Euro Steuer und im zweiten Fall 645 Euro) entsprechen nicht der gesamten zu erwartenden Einkommensteuer, sondern dem Steuerbetrag, der aufgrund des Kug zu der Einkommensteuer des zvE hinzukommt. Dies hat rechnerisch mit der steuerlichen Progression zu tun, nach der bei steigendem Einkommen auch der prozentuale Steuersatz steigt.
Wie läuft die Berechnung anhand des zu versteuernden Einkommens?
Unser Nutzer AK....x.de hatte am 24.11.2019 folgende Frage: Hallo,
es geht um den o.g. Rechner in Puncto "Steigerung Steuer". Beispiel: Für ein zu versteuerndes Einkommen von z.B. 48.696 € zeigt der Rechner im Infofeld fällige Steuern in Höhe von 13.323,22 € an. In einigen sg. Brutto-Netto-Rechnern (z.B. Brno) zeigt er lediglich 8.456 € Lohnsteuer + 465,08 € Soli Zu. + 761,04 Kirchen St. = 9.682.12 € an. Wie erklärt sich dieser Unterschied.
Danke vorab und vG
Alex K.
Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 24.11.2019: Guten Morgen,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Progressions-Rechner berechnet die Einkommenssteuer anhand des zu versteuernden Einkommens. Dies ist die Steuer die letztlich am Jahresende auf Ihre gesamten Einkünfte zu zahlen ist.
Als Arbeitnehmer zahlen Sie monatlich die Lohnsteuer, wie Sie z.B. auch mit unserem Lohnsteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/lohnsteuer/rechner.php berechnen können. Die Lohnsteuer ist u.a. von der Steuerklasse, der Anzahl der Kinder etc. abhängig. Im Folgejahr machen Sie dann den sogenannten „Lohnsteuerjahresausgleich“. D.h., dass dann die eigentliche Einkommensteuer aus allen Einkünften des vergangenen Jahres berechnet wird. Die zu viel oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer wird dann wieder ausgeglichen, indem Sie eine Steuerrückzahlung oder -nachforderung haben.
Wenn Sie z.B. im Lohnsteuerrechner eine andere Steuerklasse wählen, erhalten Sie wiederum eine ganz andere Differenz. Die Lohnsteuer wird letztlich jedes Jahr über die Einkommensteuer-Erklärung korrigiert.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen dies so näher bringen und verbleibe mit herzlichen Grüßen
Haben Sie auch eine Frage zum Thema Kalte Progression?
Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen können.
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kalte Progression" verwendet:
Diese Seite der Themenwelt "Kalte Progression" wurde zuletzt am 10.10.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Michael Mühl. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Kalte Progression"
Aktualisierung des Kalte Progression Rechners und des Beispiels an die Steuerberechnungvorschriften 2024.
Ist es besser, die Werbungskosten nicht anzugeben?
Sehr geehrter Herr Banse,
ich habe eine Frage zum Progressionsvorbehalt-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/progressionsvorbehalt/rechner.php. Meine Eingabe für 2021:
16.120 Euro Brutto und 4.503 Euro Kurzarbeit => 616 Euro Steuer.
13.000 Euro Brutto und 4.503 Euro Kurzarbeit => 645 Euro Steuer.
Daraus ergibt sich: je weniger Brutto um so mehr Steuer? Wäre es also besser, die Werbungskosten von 3.120 Euro nicht einzutragen?
In Erwartung Ihrer Antwort mit freundlichem Gruß, J.S.
Sehr geehrter Herr S,
Vorweg: Generell sind die anzugebenden zu versteuernden Einkünfte (zvE) ein steuerlicher Fachbegriff, bei dem bereits alle persönlichen Freibeträge (nicht der Grundfreibetrag) von der Summe aller Einkünfte abgezogen wurden. Dieser Wert ist geringer als Ihr Brutto. Neben den hier abzuziehenden Werbungskosten, werden auch z.B. der Kinderfreibetrag, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Sie können dies grob anhand Ihres letzten Steuerbescheids nachvollziehen.
Bei Ihren Eingaben von 16.120 Brutto und 4.503 Kug ergibt sich eine Einkommensteuer von 1.898 Euro. Bei der Eingabe von 13.000 (Brutto minus Werbungskosten) und 4.503 Kug ergibt sich eine Einkommensteuer von 1.206 Euro.
Sie zahlen also aufgrund der Werbungskosten fast 700 Euro weniger Steuern. Insofern ist es jedenfalls besser, die Werbungskosten einzutragen.
Die beiden Zahlen, die Sie anführen (616 Euro Steuer und im zweiten Fall 645 Euro) entsprechen nicht der gesamten zu erwartenden Einkommensteuer, sondern dem Steuerbetrag, der aufgrund des Kug zu der Einkommensteuer des zvE hinzukommt. Dies hat rechnerisch mit der steuerlichen Progression zu tun, nach der bei steigendem Einkommen auch der prozentuale Steuersatz steigt.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Wie läuft die Berechnung anhand des zu versteuernden Einkommens?
Hallo,
es geht um den o.g. Rechner in Puncto "Steigerung Steuer". Beispiel: Für ein zu versteuerndes Einkommen von z.B. 48.696 € zeigt der Rechner im Infofeld fällige Steuern in Höhe von 13.323,22 € an. In einigen sg. Brutto-Netto-Rechnern (z.B. Brno) zeigt er lediglich 8.456 € Lohnsteuer + 465,08 € Soli Zu. + 761,04 Kirchen St. = 9.682.12 € an. Wie erklärt sich dieser Unterschied.
Danke vorab und vG
Alex K.
Guten Morgen,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Progressions-Rechner berechnet die Einkommenssteuer anhand des zu versteuernden Einkommens. Dies ist die Steuer die letztlich am Jahresende auf Ihre gesamten Einkünfte zu zahlen ist.
Als Arbeitnehmer zahlen Sie monatlich die Lohnsteuer, wie Sie z.B. auch mit unserem Lohnsteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/lohnsteuer/rechner.php berechnen können. Die Lohnsteuer ist u.a. von der Steuerklasse, der Anzahl der Kinder etc. abhängig. Im Folgejahr machen Sie dann den sogenannten „Lohnsteuerjahresausgleich“. D.h., dass dann die eigentliche Einkommensteuer aus allen Einkünften des vergangenen Jahres berechnet wird. Die zu viel oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer wird dann wieder ausgeglichen, indem Sie eine Steuerrückzahlung oder -nachforderung haben.
Wenn Sie z.B. im Lohnsteuerrechner eine andere Steuerklasse wählen, erhalten Sie wiederum eine ganz andere Differenz. Die Lohnsteuer wird letztlich jedes Jahr über die Einkommensteuer-Erklärung korrigiert.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen dies so näher bringen und verbleibe mit herzlichen Grüßen