Thema Kalte Progression ﹣ Nutzerfragen
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Mehr über mich unter Michael Mühl.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften.
Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder.
Ansonsten kontaktieren Sie mich gerne (Fragen unserer Nutzer und Antworten von Michael Mühl
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kalte Progression" verwendet:
- Einkommensteuer und Kalte Progression (Bundesministerium der Finanzen)
- Wikipedia - Kalte Progression
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Kalte Progression" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 2 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Kalte Progression Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Kalte Progression"
- Den am 20. Dezember 2024 vom Bundesrat verabschiedeten Einkommensteuertarif für 2025 zur Vermeidung der kalten Progression im Kalte Progression Rechner und den zugehörigen Texten für 2025 berücksichtigt.
- Neuen Einkommensteuertarif 2024 (beschlossen am 22. November 2024) im Kalte Progression Rechner hinterlegt.
- Aktualisierung des Kalte Progression Rechners und des Beispiels an die Steuerberechnungvorschriften 2024.
- Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Kalte Progression Rechner
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
Ist es besser, die Werbungskosten nicht anzugeben?
Unser Nutzer sc....de hatte am 09.04.2021 folgende Frage
Sehr geehrter Herr Michael Mühl,
ich habe eine Frage zum Progressionsvorbehalt-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/progressionsvorbehalt/rechner.php. Meine Eingabe für 2021:
16.120 Euro Brutto und 4.503 Euro Kurzarbeit => 616 Euro Steuer.
13.000 Euro Brutto und 4.503 Euro Kurzarbeit => 645 Euro Steuer.
Daraus ergibt sich: je weniger Brutto um so mehr Steuer? Wäre es also besser, die Werbungskosten von 3.120 Euro nicht einzutragen?
In Erwartung Ihrer Antwort mit freundlichem Gruß, J.S.
Antwort durch Michael Mühl vom 10.04.2021
Sehr geehrter Herr S,
Vorweg: Generell sind die anzugebenden zu versteuernden Einkünfte (zvE) ein steuerlicher Fachbegriff, bei dem bereits alle persönlichen Freibeträge (nicht der Grundfreibetrag) von der Summe aller Einkünfte abgezogen wurden. Dieser Wert ist geringer als Ihr Brutto. Neben den hier abzuziehenden Werbungskosten, werden auch z.B. der Kinderfreibetrag, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgezogen. Sie können dies grob anhand Ihres letzten Steuerbescheids nachvollziehen.
Bei Ihren Eingaben von 16.120 Brutto und 4.503 Kug ergibt sich eine Einkommensteuer von 1.898 Euro. Bei der Eingabe von 13.000 (Brutto minus Werbungskosten) und 4.503 Kug ergibt sich eine Einkommensteuer von 1.206 Euro.
Sie zahlen also aufgrund der Werbungskosten fast 700 Euro weniger Steuern. Insofern ist es jedenfalls besser, die Werbungskosten einzutragen.
Die beiden Zahlen, die Sie anführen (616 Euro Steuer und im zweiten Fall 645 Euro) entsprechen nicht der gesamten zu erwartenden Einkommensteuer, sondern dem Steuerbetrag, der aufgrund des Kug zu der Einkommensteuer des zvE hinzukommt. Dies hat rechnerisch mit der steuerlichen Progression zu tun, nach der bei steigendem Einkommen auch der prozentuale Steuersatz steigt.
Mit herzlichen Grüßen, Michael Mühl
Wie läuft die Berechnung anhand des zu versteuernden Einkommens?
Unser Nutzer AK....de hatte am 24.11.2019 folgende Frage
Hallo,
es geht um den o.g. Rechner in Puncto "Steigerung Steuer". Beispiel: Für ein zu versteuerndes Einkommen von z.B. 48.696 € zeigt der Rechner im Infofeld fällige Steuern in Höhe von 13.323,22 € an. In einigen sg. Brutto-Netto-Rechnern (z.B. Brno) zeigt er lediglich 8.456 € Lohnsteuer + 465,08 € Soli Zu. + 761,04 Kirchen St. = 9.682.12 € an. Wie erklärt sich dieser Unterschied.
Danke vorab und vG
Alex K.
Antwort durch Michael Mühl vom 24.11.2019
Guten Morgen,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Progressions-Rechner berechnet die Einkommenssteuer anhand des zu versteuernden Einkommens. Dies ist die Steuer die letztlich am Jahresende auf Ihre gesamten Einkünfte zu zahlen ist.
Als Arbeitnehmer zahlen Sie monatlich die Lohnsteuer, wie Sie z.B. auch mit unserem Lohnsteuerrechner unter https://www.smart-rechner.de/lohnsteuer/rechner.php berechnen können. Die Lohnsteuer ist u.a. von der Steuerklasse, der Anzahl der Kinder etc. abhängig. Im Folgejahr machen Sie dann den sogenannten „Lohnsteuerjahresausgleich“. D.h., dass dann die eigentliche Einkommensteuer aus allen Einkünften des vergangenen Jahres berechnet wird. Die zu viel oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer wird dann wieder ausgeglichen, indem Sie eine Steuerrückzahlung oder -nachforderung haben.
Wenn Sie z.B. im Lohnsteuerrechner eine andere Steuerklasse wählen, erhalten Sie wiederum eine ganz andere Differenz. Die Lohnsteuer wird letztlich jedes Jahr über die Einkommensteuer-Erklärung korrigiert.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen dies so näher bringen und verbleibe mit herzlichen Grüßen