Der Abgeltungssteuer-Rechner berechnet im Handumdrehen die Abgeltungssteuer auf Ihre Kapitalertäge unter Einbeziehung von Sparer-Pauschbetrag sowie Steuerfreibeträgen bei Fonds und ETFs.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent der Kapitalerträge.
- Die Abgeltungssteuer aka Kapitalertragsteuer wird als Quellensteuer direkt von Ihrer Bank an das Finanzamt abgeführt.
- Damit ist alles abgegolten und die betreffenden Kapitalerträge müssen nicht bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
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Themenüberblick zum Abgeltungssteuer-Rechner / Kapitalertragsteuer-Rechner
Inhalt
So funktioniert der Abgeltungssteuer-Rechner
Unser Abgeltungssteuer-Rechner berechnet Ihre Steuern in sechs einfachen Schritten:
Schritt 1: Steuerfreie Anteile abziehen
Bei einigen Fonds und ETFs wird nicht der volle Gewinn besteuert. Ein Teil ist automatisch steuerfrei. Das nennt man Teilfreistellung. Der Grund: Der Fonds hat schon Steuern gezahlt. So viel ist befreit:
Teilfreistellung bei Fonds/ETF | ||
---|---|---|
Steuerbefreiung | Fond/ETF | Definition |
0 Prozent | Keine der folgenden Geldanlagen | |
15 Prozent | Mischfond Misch-ETF | Aktienanteil mindestens 25 Prozent |
30 Prozent | Aktienfond Aktien-ETF | Aktienanteil mindestens 51 Prozent |
60 Prozent | Inländischer Immobilienfond/ETF | Inländischer Immobilienanteil mindestens 50 Prozent |
80 Prozent | Ausländischer Immobilienfond/ETF | Ausländischer Immobilienanteil mehr als 50 Prozent |
Schritt 2: Sparer-Pauschbetrag berücksichtigen
Die Höhe beträgt 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Ehepaare (zusammen veranlagt). Der Sparer-Pauschbetrag kann über einen Freistellungsauftrag bei der Bank hinterlegt werden. Dann wird er für die Berechnung der Abgeltungssteuer automatisch berücksichtigt. Ansonsten kann er auch erst später bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Schritt 3: Berechnung der Abgeltungssteuer ohne Soli und KiSt
Die reine Abgeltungssteuer, also die Abgeltungssteuer vor Abzug von Soli und Kirchensteuer, beträgt bei 0 Prozent Kirchensteuer 25 Prozent des zu versteuernden Kapitalertrags. Der zu versteuernde Kapitalertrag ist der um die Teilfreistellung aus Schritt 1 und um den Sparer-Pauschbetrag (Schritt 2) geminderte Kapitalertrag.
Verringerte Abgeltungssteuer bei Kirchensteuer
Bei Kirchensteuerpflicht werden diese 25 Prozent etwas verringert. Sie werden um den sogenannten pauschalen Sonderausgabenabzug reduziert. Die gesonderte Formel für die Abgeltungssteuerberechnung bei Kirchensteuer lautet:
Daraus ergeben sich die folgenden Abgeltungssteuersätze:
Abgeltungssteuersätze bei Kirchensteuer | ||
---|---|---|
Kirchensteuer | Abgeltungsteuersatz | |
0 % | 25,00000 % | Von Kirchensteuer befreit |
8 % | 24,50980 % | Bayern, Baden-Württemberg |
9 % | 24,44990 % | Übrige Bundesländer |
Schritt 4: Berechnung des Soli auf die Abgeltungssteuer
Schritt 5: Berechnung der Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer
Schritt 6: Berechnung der gesamten Steuer auf die Kapitalerträge
Tabelle mit allen Abgeltungssteuersätzen inkl. Soli und Kirchensteuer
Hier sehen Sie die gesamte Steuerbelastung durch Abgeltungssteuer, Soli und Kirchensteuer. Die Tabelle zeigt die Gesamtsteuersätze für die verschiedenen Anlagen und Kirchensteuersätze. Noch einfacher: Nutzen Sie unseren Abgeltungssteuer-Rechner für eine genaue Berechnung.
Hinweis: Der Sparer-Pauschbetrag ist in dieser Übersicht nicht berücksichtigt.
Abgeltungssteuer - Gesamtsteuersätze inkl. Soli und KiSt | ||
---|---|---|
Anlageart | Kirchensteuersatz | Gesamtsteuersatz |
Keine der folgenden Geldanlagen (0 % Teilfreistellung) | 0 % | 26,375 % |
8 % | 27,819 % | |
9 % | 27,995 % | |
Mischfond Misch-ETF (15 % Teilfreistellung) | 0 % | 22,419 % |
8 % | 23,646 % | |
9 % | 23,796 % | |
Aktienfond Aktien-ETF (30 % Teilfreistellung) | 0 % | 18,463 % |
8 % | 19,473 % | |
9 % | 19,597 % | |
Inländischer Immobilienfond/ETF (60 % Teilfreistellung) | 0 % | 10,550 % |
8 % | 11,127 % | |
9 % | 11,198 % | |
Ausländischer Immobilienfond/ETF (80 % Teilfreistellung) | 0 % | 5,275 % |
8 % | 5,564 % | |
9 % | 5,599 % | |
Tipp
Falls Sie durch Ihr normales Einkommen einen niedrigeren Steuersatz haben als die Abgeltungssteuer, können Sie Kapitalerträge in Ihrer Steuererklärung angeben. Dann werden sie nur mit Ihrem persönlichen, günstigeren Steuersatz versteuert – das spart Geld
Eingabehilfen zum Abgeltungssteuer-Rechner
Die gesetzliche Grundlage für die Berechnung der Abgeltungssteuer bilden § 32d Einkommensteuergesetz (EStG) und § 20 Investmentsteuergesetz (InvStG). Folgende Eingaben können Sie im Abgeltungssteuer-Rechner machen:
Kapitalerträge
Geben Sie bitte die Höhe Ihrer Kapitalerträge (vor Steuerabzug) ein.
Kapitalerträge sind alle Gewinne aus Geldanlagen. Dazu gehören
- Zinsen, zum Beispiel vom Sparbuch, Festgeld oder Tagesgeld
- Dividenden, zum Beispiel aus Aktien, Genossenschaftsanteilen oder GmbH-Anteilen
- Ausschüttungen aus ETFs, Fonds oder anderen Zertifikaten, zum Beispiel auf Rohstoffe oder Währungen
- Wertzuwächse beim Verkauf von ETFs, Aktien oder z.B. Investmentanteilen. Wenn ein Wertpapier günstig gekauft und teuer verkauft wird, gilt die Gewinnspanne als Wertzuwachs.
Erträge aus (mögliche Teilfreistellung)
Wählen Sie bitte die Geldanlage, aus der die Kapitalerträge stammen.
Steuerbefreiung bei Fonds/ETFs
Je nach Anlageform, sind Teile der Kapitalerträge steuerfrei, sie unterliegen der sogenannten Teilfreistellung. Folgende Teile der Erträge sind steuerbefreit:
- 30 Prozent bei Aktienfonds oder Aktien-ETFs, also Fonds/ETFs mit einem Aktienanteil von mindestens 51 Prozent.
- 15 Prozent bei Mischfonds oder Misch-ETFs, also Fonds/ETFs mit einem Aktienanteil von mindestens 25 Prozent.
- 60 Prozent bei inländischen Immobilienfonds/ETFs, also Fonds/ETFs mit mindestens 50 Prozent inländischem Immobilienanteil.
- 80 Prozent bei Auslands-Immobilienfonds/ETFs, also Fonds/ETFs mit mehr als 50 Prozent ausländischem Immobilienanteil.
- 0 Prozent bei allen sonstigen Geldanlagen. Hier erfolgt also keine Steuerbefreiung bzw. Teilfreistellung.
Bedeutung der Teilfreistellung
Geregelt sind Teilfreistellungen in § 20 des Investmentsteuergesetz (InvStG). Die Teilfreistellung dient als Pauschale zum Ausgleich der auf Fondsebene gezahlten Steuern. So bleiben Gewinne für Sie teilweise steuerfrei.
Sparerfreibetrag
Der Sparer-Pauschbetrag (früher Sparerfreibetrag) ist Ihr steuerfreies Kontingent für Kapitalerträge.
So nutzen Sie ihn:
- Automatisch: Freistellungsauftrag bei Bank/Broker hinterlegen
- Manuell: In der Steuererklärung angeben
Die Höhe beträgt 1.000 Euro für Singles und 2.000 Euro für Ehepaare (zusammen veranlagt). Falls Sie schon Teile verbraucht haben, tragen Sie nur den Restbetrag ein. Bei voller Ausschöpfung bitte "0 €" angeben.
Kirchensteuer
Wählen Sie bitte den Kirchensteuersatz aus.
Der Kirchensteuersatz beträgt derzeit in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent und in den übrigen Bundesländern 9 Prozent.
Wählen Sie "Nein" aus, sofern Sie nicht kirchensteuerpflichtig sind.
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Fragen & Tipps zur Berechnung der Abgeltungssteuer
Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps zur Berechnung der Abgeltungssteuer. Was ist für Sie besonders relevant?
01.
Was genau ist die Abgeltungssteuer?Kurzer Überblick
Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne. Seit ihrer Einführung im Jahr 2009 werden diese Erträge mit einem festen Steuersatz von 25 % versteuert – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Für welche Kapitalanlagen gilt sie?
Die Abgeltungssteuer betrifft nahezu alle gängigen Anlageformen: Tagesgeld, Festgeld, Aktien, Fonds oder ETFs. Nicht jeder Kapitalertrag unterliegt jedoch dieser Steuer. Es gibt Ausnahmen – etwa steuerfreie Riester-Renten oder besondere Beteiligungen, deren Gewinne unter bestimmten Bedingungen ebenfalls steuerfrei sind.
Wir sehen häufig, dass Anleger überrascht sind, welche Erträge pauschal besteuert werden – hier hilft unser Abgeltungssteuer-Rechner, um einen ersten Überblick zu bekommen.
02.
Welche Freibeträge und Ausnahmen gibt es bei der Abgeltungssteuer?Nutzen Sie den Sparer-Pauschbetrag
Gute Nachricht: Ein Teil Ihrer Kapitalerträge bleibt steuerfrei. Dank des Sparer-Pauschbetrags sind bis zu 1.000 Euro (für Singles) bzw. 2.000 Euro (für Ehepaare) im Jahr steuerfrei.
Teilfreistellung bei bestimmten Fonds
Unserer Erfahrung nach lohnt sich ein genauer Blick auf Fondsarten: Viele Anleger wissen nicht, dass beispielsweise Aktienfonds bzw. Aktien-ETFs mit über 51 % Aktienanteil von einer sogenannten Teilfreistellung profitieren – 30 % der Erträge bleiben steuerfrei.
- Aktienfonds: 30 % steuerfrei
- Mischfonds: 15 % steuerfrei
- Immobilienfonds: bis zu 80 % steuerfrei
Diese Entlastung wird in unserem obigen Rechner automatisch berücksichtigt.
03.
Wie wird die Abgeltungssteuer eigentlich abgeführt?Automatische Versteuerung durch Ihre Bank
Die Abgeltungssteuer wird nicht von Ihnen persönlich überwiesen – Ihre Bank führt sie direkt an das Finanzamt ab. Sobald Sie Zinsen, Dividenden oder Gewinne erzielen, wird der Steueranteil automatisch einbehalten.
Unserer Erfahrung nach sorgt das für weniger Aufwand, da Sie Ihre Kapitalerträge nicht in der Steuererklärung angeben müssen – es sei denn, Sie möchten z.B. Verluste oder Freibeträge nachträglich geltend machen.
04.
Können Verluste mit der Abgeltungssteuer verrechnet werden?Ja - Verluste steuerlich nutzen
Verluste aus Kapitalanlagen können mit späteren Gewinnen verrechnet werden. Diese sogenannte Verlustverrechnung erfolgt oft automatisch über Ihre Bank oder Ihre Depotbank. Sie kann innerhalb eines Jahres oder auch über mehrere Jahre hinweg erfolgen.
Wir sehen häufig, dass gerade bei schwankenden Märkten eine clevere Verlustverrechnung steuerliche Vorteile bringt. Auch hier liefert unser Abgeltungssteuer-Rechner erste Hinweise auf mögliche Einsparungen.
05.
Wie lassen sich bei der Abgeltungssteuer legal Steuern sparen?Strategien zur Optimierung
Es gibt legale Wege, um die Steuerlast zu senken – ganz ohne Tricks. Besonders wirkungsvoll sind:
- vollständige Ausnutzung des Sparer-Pauschbetrags
- gezielte Anlage in steuerbegünstigte ETFs oder Fonds
- rechtzeitige Verlustverrechnung
Unserer Erfahrung nach unterschätzen viele Anleger den Effekt kleiner steuerlicher Anpassungen. Der Abgeltungssteuer-Rechner zeigt konkret, wie viel Sie sparen könnten.
Weitere Online-Rechner
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Abgeltungssteuer" verwendet:
- § 32d EStG - Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- § 20 InvStG - Teilfreistellung (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Abgeltungssteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 07.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Abgeltungssteuer"
- Veröffentlichung der Themenwelt zum Abgeltungssteuer-Rechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite