Abgeltungssteuer auf Kapitalertäge berechnen

Beispiel zur Höhe der Abgeltungssteuer

Thema Abgeltungssteuer-Rechner ﹣ Beispiel

Eine unserer zahlreichen Besucher ist Frau Reich (Name geändert). Sie hatte Fragen zur Höhe der Abgeltungssteuer und wie diese Steuer auf Kapitalerträge genau ermittelt wird. Verfolgen Sie ihr Beispiel, um die Berechnung einfach nachzuvollziehen und Klarheit über Ihre Steuerlast zu gewinnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unser Beispiel veranschaulicht in sechs Schritten die Herleitung der Abgeltungssteuer inkl. Soli und Kirchensteuer.
  • Für die Höhe der Abfindungssteuer werden der Sparer­pauschbetrag sowie Teilfreistellungen steuermindernd im Beispiel berücksichtigt.
  • Auch unser Abgeltungssteuer-Rechner leitet alle Rechenschritte für Sie her.
Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Abgeltungssteuer-Rechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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So haben wir Frau Reichs Abgeltungssteuer ermittelt

Grundlagen zum Beispiel

  • Frau Reich hatte vergangenes Jahr 100.000 Euro in einen Aktienfonds, nämlich in einen MSCI World ETF investiert.
  • Der Wert des Fonds ist inzwischen um 10 Prozent, also um 10.000 Euro auf 110.000 Euro gestiegen.
  • Frau Reich verkauft nun alle Anteile dieses ETFs und realisiert damit also einen Kapitalertrag von 10.000 Euro.
  • Sie möchte wissen, wie viel der 10.000 Euro nach Abzug der Abgeltungssteuer übrig bleiben.
  • Sie hat bei ihrer depotführenden Bank ihren Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro per Freistellungsauftrag hinterlegt.
  • Frau Reich wohnt in Köln und ist kirchensteuerpflichtig. Sie hat daher einen Kirchensteuersatz von 9 Prozent.

Die Berechnung der Abgeltungssteuer erfolgt grob in sechs Schritten.

  1. Teilfreistellungen berücksichtigen
  2. Sparer-Pauschbetrag berücksichtigen
  3. Berechnung der Abgeltungssteuer
  4. Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags auf die Abgeltungssteuer
  5. Berücksichtigung der Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer
  6. Ermittlung der gesamten steuerlichen Belastung aufgrund der Abgeltungssteuer

Diese Schritte gehen wir im Folgenden durch, um zu bestimmen, in welcher Höhe Abgeltungssteuer automatisch von Frau Reichs Bank an das Finanzamt abgeführt wird und wie viel schließlich für sie übrig bleibt.

1. Teilfreistellungen berücksichtigen

Frau Reichs Fond, also der ETF MSCI World ist ein Aktienfonds, denn er beinhaltet mindestens 51 Prozent Aktien. Für Kapitalerträge aus Aktienfonds gibt es Freibeträge, die sogenannten Teilfreistellungen in Höhe von 30 Prozent. Das heißt, dass 30 Prozent, also 3.000 Euro von Frau Reichs erzielten Kaptitalerträgen über 10.000 Euro steuerfrei sind. Dies wird von der Bank automatisch berücksichtigt.

Von Frau Reichs Kapitalerträgen über 10.000 Euro sind nach Abzug der 30 %igen Teilfreistellung noch 7.000 Euro zu versteuern.

2. Sparer­pauschbetrag berücksichtigen

Frau Reich hat per Freistellungsauftrag ihren Sparer­pauschbetrag von 1.000 Euro bei ihrer Bank registriert. Beim Verkauf des Fonds werden dadurch diese 1.000 Euro automatisch berücksichtigt. Die nach Abzug der Teilfreistellung in Schritt 1 zu versteuernden Kapitalerträge über 7.000 Euro werden dadurch um weitere 1.000 Euro gemindert.

Frau Reichs zu versteuernde Kapitalerträge mindern sich mit dem Sparer­pauschbetrag um weitere 1.000 Euro, so dass noch 6.000 Euro zu versteuern sind.

3. Abgeltungssteuer berechnen

Nach den Schritten 1 und 2 betragen Frau Reichs zu versteuernde Kapitalerträge 6.000 Euro. Dies ist die Berechnungsgrundlage für die Abgeltungssteuer.

Frau Reichs Kirchensteuerpflicht begünstigt die Höhe des eigentlichen Abgeltungssteuersatzes. Statt der üblichen 25 Prozent der Berechnungsgrundlage, wird die Abgeltungssteuer um einen sogenannten pauschalen Sonderausgabenabzug reduziert. Bei 9 Prozent Kirchensteuer beträgt die Abgeltungssteuer gemäß Einkommensteuergesetz Kapitalerträge / (4 + 0,09)

Demnach hat Frau Reich 6.000 € / 4,09 = 1.466,99 Euro Abgeltungssteuer zu leisten.

Dies sind aufgrund der Kirchensteuer statt 25 Prozent nur rund 24,45 Prozent.

4. Soli bestimmen

Der Soli beträgt 5,5 Prozent von der Abgeltungssteuer in Höhe von 1.466,99 Euro. Auch er wird, ebenso wie die in Schritt 5 folgende Kirchensteuer zusammen mit der Abgeltungssteuer automatisch von der Bank an das Finanzamt geleitet.

Frau Reichs Soli auf die Abgeltungssteuer beträgt 5,5 Prozent davon, also 80,68 Euro.

5. Kirchensteuer bestimmen

Frau Reichs Kirchensteuer beträgt 9 Prozent von der Abgeltungssteuer in Höhe von 1.466,99 Euro. Augrund der Kirchensteuererhebung wurde die eigentliche Abgeltungssteuer um einen pauschalen Sonderausgabenabzug reduziert, was in Schritt 3 erfolgt ist.

Frau Reichs Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer beträgt 9 Prozent davon, also 132,03 Euro.

6. Steuerliche Gesamtbelastung

Schließlich werden Frau Reichs Abzüge, also Abgeltungssteuer über 1.466,99 Euro, Soli über 80,68 Euro und Kirchensteuer über 132,03 Euro hier noch summiert.

Frau Reichs steuerliche Belastung auf ihre Kapitalerträge von 10.000 Euro beträgt 1.679,70 Euro.

Dies entspricht einem Steuersatz von 16,797 Prozent

Fazit

Unabhängig von ihrem eigentlich weit höher liegenden Einkommensteuersatz von rund 30 Prozent, muss Frau Reich ihre Kapitalerträge mit nur knapp 17 Prozent versteuern. Dies erledigt ihre Bank automatisch. Die Kapitalerträge muss sie in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung nicht mehr angeben.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Abgeltungssteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Abgeltungssteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 07.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Abgeltungssteuer-Rechner beantwortet.

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