Abgeltungssteuer auf Kapitalertäge berechnen

Nutzerfragen zum Thema Abgeltungssteuer - Michael Mühl antwortet

Thema Abgeltungssteuer-Rechner ﹣ Nutzerfragen
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften. Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder. Ansonsten kontaktieren Sie mich gerne ([email protected]). Mehr über mich unter Michael Mühl.

Fragen unserer Nutzer und Antworten von Michael Mühl

  • Steuererklärung, sofern nur Kapitalerträge vorliegen?

    Unser Nutzer D.....de hatte am 06.04.2025 folgende Frage

    Hallo,

    ich habe für meinen Sohn eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes. In 2021 hatte mein minderjähriges Kind jedoch die Kapitalerträge in Höhe von 14.000 € und ich wurde nun zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Muss ich auf die gesamten Kapitalerträge (14.000 ./, 1.000 Sparerfreibetrag) die Kapitalertragssteuer entrichten (3.250 €)?

    Schöne Grüße D.

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 06.04.2025

    Sehr geehrter Herr D.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Da die Kapitalerträge den Grundfreibetrag übersteigen, ist zunächst eine Steuererklärung abzugeben.

    Jedoch sind die Kapitalerträge nur zu dem Steuersatz, den Ihr Kind dann hat, zu versteuern. Ausgehend davon, dass Ihr Kind keine anderen Einkünfte hatte, ergibt sich bei einem zu versteuernden Einkommen von 14.000 Euro derzeit eine Einkommensteuer in Höhe von 300 Euro, also von etwas über zwei Prozent (https://www.smart-rechner.de/einkommensteuer/rechner.php).

    Demnach würde eine etwa zu viel gezahlte Abgeltungssteuer von 25 Prozent zzgl. Soli im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder erstattet, so dass letztlich nur die erwähnten zwei Prozent erhoben werden.

    Dabei habe ich den Sparerfreibetrag und auch Teilfreistellungen (z.B. unterliegen 30 Prozent der Erträge aus Aktienfonds oder Aktien-ETFs nicht der Kapitalertragsteuer) noch nicht berücksichtigt, so dass wahrscheinlich keine Steuern erhoben werden.

    Ich bin allerdings kein Steuerberater und kann Ihnen dies damit nicht garantieren. Meine Erfahrung ist aber, dass sich häufig auch ein Anruf beim Finanzamt lohnen kann, um Ihre Fragestellung zu klären.

    Mit herzlichen Grüßen Michael Mühl

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Abgeltungssteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung

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