Thema Abgeltungssteuer-Rechner ﹣ Nutzerfragen
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Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften.
Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Abgeltungssteuer" verwendet:
- § 32d EStG - Gesonderter Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- § 20 InvStG - Teilfreistellung (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Abgeltungssteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Abgeltungssteuer-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Abgeltungssteuer"
- Veröffentlichung der Themenwelt zum Abgeltungssteuer-Rechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
Steuererklärung, sofern nur Kapitalerträge vorliegen?
Unser Nutzer D.....de hatte am 06.04.2025 folgende Frage
Hallo,
ich habe für meinen Sohn eine Nichtveranlagungsbescheinigung des Finanzamtes. In 2021 hatte mein minderjähriges Kind jedoch die Kapitalerträge in Höhe von 14.000 € und ich wurde nun zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert. Muss ich auf die gesamten Kapitalerträge (14.000 ./, 1.000 Sparerfreibetrag) die Kapitalertragssteuer entrichten (3.250 €)?
Schöne Grüße D.
Antwort durch Michael Mühl vom 06.04.2025
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Da die Kapitalerträge den Grundfreibetrag übersteigen, ist zunächst eine Steuererklärung abzugeben.
Jedoch sind die Kapitalerträge nur zu dem Steuersatz, den Ihr Kind dann hat, zu versteuern. Ausgehend davon, dass Ihr Kind keine anderen Einkünfte hatte, ergibt sich bei einem zu versteuernden Einkommen von 14.000 Euro derzeit eine Einkommensteuer in Höhe von 300 Euro, also von etwas über zwei Prozent (https://www.smart-rechner.de/einkommensteuer/rechner.php).
Demnach würde eine etwa zu viel gezahlte Abgeltungssteuer von 25 Prozent zzgl. Soli im Rahmen der Einkommensteuererklärung wieder erstattet, so dass letztlich nur die erwähnten zwei Prozent erhoben werden.
Dabei habe ich den Sparerfreibetrag und auch Teilfreistellungen (z.B. unterliegen 30 Prozent der Erträge aus Aktienfonds oder Aktien-ETFs nicht der Kapitalertragsteuer) noch nicht berücksichtigt, so dass wahrscheinlich keine Steuern erhoben werden.
Ich bin allerdings kein Steuerberater und kann Ihnen dies damit nicht garantieren. Meine Erfahrung ist aber, dass sich häufig auch ein Anruf beim Finanzamt lohnen kann, um Ihre Fragestellung zu klären.
Mit herzlichen Grüßen Michael Mühl