ETF Steuern berechnen

ETF Steuerrechner

Thema ETF Steuerrechner

Gewinne aus ETFs und aus ETF-Sparplänen müssen versteuert werden. Nutzen Sie unseren ETF Steuerrechner, um die zu erwartenden Steuern einzuschätzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf ETF Kapitalerträge wird Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent fällig. Zusätzlich 5,5 Prozent Soli (Stand 2025) auf die Abgeltungssteuer und evtl. Kirchensteuer.
  • Mit einem Freistellungsauftrag bei ihrer ETF Bank/Broker nutzen Sie den Sparerpauschbetrag. Damit sind die Gewinne bis 1.000 Euro für Singles bzw. 2.000 Euro (Paare) steuerfrei.
  • Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer. Diese wird direkt vom Depotanbieter an das Finanzamt abgeführt. Sie müssen sich um nichts kümmern.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema ETF Steuerrechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Steuern auf ETF Gewinne

Gewinne aus ETF-Investitionen sind immer erfreulich. Ob ETF Sparplan oder einmaligen ETF Käufen, jeder freut sich über Gewinne. Man darf aber nicht außer Acht lassen, dass die Gewinne immer zu versteuern sind. Nach dem Investmentsteuergesetz fällt eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent an.

Zusätzlich müssen Sie den Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent (Stand 2025), der auf die Abgeltungssteuer erhoben wird, und evtl. die Kirchensteuer mit einplanen. Aber machen Sie es sich einfach, nutzen Sie zur Berechnung der anfallenden Steuern einfach unseren obigen Rechner.

Freistellungsauftrag hilft Steuern sparen

Sie sollten beachten, dass sofern Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Depotbank eingereicht haben, Ihre Erträge im Depot bis zu 1.000 Euro für Einzelveranlagte (Stand 2025) bzw. 2 000 Euro für Zusammenveranlagte steuerfrei bleiben. Dies erfolgt gemäß dem jährlichen Sparerpauschbetrag, der Ihnen zur Verfügung steht.

Verluste aus Ihren ETF-Investitionen können uneingeschränkt vorgetragen und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Dadurch könnte die tatsächliche Steuerlast niedriger ausfallen als im Steuerrechner angezeigt. Bei deutschen Onlinebanken übernimmt die Bank in der Regel die Berechnung (Quellensteuer) und führt die Abgeltungssteuer direkt an den Staat ab.

Disclaimer

Die in diesem Beitrag enthaltenen Äußerungen, Kommentare und sonstigen Inhalte sind auch dann, wenn einzelne Emittenten oder Finanzinstrumente genannt werden, nicht als Anlageberatung zu verstehen und stellen weder direkt noch indirekt eine Empfehlung oder Aufforderung zum Kaufen, Halten oder Verkaufen eines Finanzinstruments oder eine diesbezügliche Beratung dar.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "ETF Steuerrechner" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "ETF Steuerrechner" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 30.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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