Berechnen Sie mit dem Vorabpauschale Rechner die jährliche Vorabpauschale auf Ihre Fonds und ETFs. Dieser angenommene Gewinn muss immer im Januar zusammen mit der Abgeltungssteuer versteuert werden. Ihr Depotanbieter führt die Steuer automatisch für Sie ab.
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Ihr ETF oder Fonds im letzten Jahr Gewinne gemacht hat, müssen Sie dafür Steuern zahlen.
- Diese Steuer wird mithilfe der sogenannten Vorabpauschale berechnet.
- Wie hoch diese Pauschale ist, hängt vom aktuellen Zinsniveau ab. In den Jahren vor 2023 war sie oft null, weil die Zinsen so niedrig waren.
- Heute ist das anders: Ihre Depotbank zieht die Steuer automatisch im Januar für das vorherige Jahr von Ihrem Konto ab.
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Inhalte zum Thema "Vorabpauschale"
Eingabehilfe zum Vorabpauschale-Rechner
Berechnungsjahr
Wählen Sie das Jahr, für das die Vorabpauschale berechnet werden soll.
Die Steuer wird dann im Januar des Folgejahres fällig.
Fonds- oder ETF-Besitzer müssen jedes Jahr auf eine angenommene Rendite Steuern zahlen – auch wenn sie keine Gewinne ausgezahlt bekommen haben. Im Januar bucht die Depotbank diese Steuer vom Verrechnungskonto ab, zusammen mit Abgeltungssteuer, Soli und eventuell Kirchensteuer.
Tipp: Achten Sie darauf, dass im Januar genug Geld auf dem Verrechnungskonto liegt. Beispiel: Die Steuer für 2025 wird im Januar 2026 eingezogen.
Fondswert Jahresanfang
Tragen Sie hier den Wert Ihres Fonds oder ETFs zu Jahresbeginn ein. Der Kurs vom letzten Börsentag des Vorjahres ist ein guter Richtwert.
Diesen finden Sie auch im Depotauszug, den Sie Anfang Januar erhalten.
Fondswert Jahresende
Tragen Sie hier den Wert des Fonds zum Jahresende ein.
Die Differenz zwischen Anfangs- und Endwert zeigt die Wertentwicklung des Jahres – und geht in die Berechnung der Vorabpauschale ein.
Ausschüttungen
Geben Sie hier die Ausschüttungen ein, also die Erträge, die im Jahr aus dem Fonds/ETF ausgezahlt wurden – vor Steuern.
Diese Beträge werden von der Vorabpauschale abgezogen, da sie bereits besteuert wurden.
Art des Fonds/ETFs
Wählen Sie bitte aus, um welche Art von Fonds oder ETF es sich handelt.
Teilfreistellung – ein Teil bleibt steuerfrei
Je nach Fondsart wird ein bestimmter Prozentsatz der Erträge steuerfrei gestellt:
- 30 % bei Aktienfonds (mind. 51 % Aktienanteil)
- 15 % bei Mischfonds (mind. 25 % Aktienanteil)
- 60 % bei inländischen Immobilienfonds
- 80 % bei ausländischen Immobilienfonds
- 0 % bei z. B. Anleihefonds oder Geldmarktfonds
Warum gibt es die Teilfreistellung?
Sie soll Steuern ausgleichen, die bereits auf Fondsebene gezahlt wurden. Dadurch bleiben Teile der Erträge für Anleger steuerfrei. Geregelt ist das in § 20 InvStG.
Kirchensteuer
Geben Sie hier Ihren Kirchensteuersatz an.
In Bayern und Baden-Württemberg liegt er bei 8 %, in den übrigen Bundesländern bei 9 %.
Wählen Sie "Nein", wenn Sie keine Kirchensteuer zahlen.
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Fragen & Tipps zum Thema "Vorabpauschale Rechner"
Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps zusätzlich zum VorabpauschalemRechner. Was interessiert Sie besonders?
01.
Was ist die Vorabpauschale?Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Regelung für Investmentfonds und ETFs in Deutschland. Sie sorgt dafür, dass nicht erst beim Verkauf der Fondsanteile Steuern anfallen, sondern bereits während der Haltedauer.
Hintergrund: Steuerstundung verhindern
Da thesaurierende Fonds ihre Erträge nicht ausschütten, könnten Anleger Steuern auf lange Sicht „aufschieben“. Die Vorabpauschale soll diesen Effekt verhindern – sie gilt als fiktive Ausschüttung und wird jährlich versteuert.
So funktioniert die Berechnung
Die Vorabpauschale wird auf Basis eines gesetzlich festgelegten Basiszinses berechnet. Ist dieser Zins negativ (z. B. 2021, 2022), entfällt die Pauschale. Fällig wird die Steuer im Januar des Folgejahres und wird direkt vom Verrechnungskonto des Depots abgezogen.
Es fallen die Abgeltungssteuer sowie ggf. Soli und Kirchensteuer an.
Unserer Erfahrung nach unterschätzen viele Anleger, dass die Steuerlast unabhängig von tatsächlichen Gewinnen auftreten kann – Liquidität auf dem Verrechnungskonto ist daher wichtig.
02.
Für welche Fonds fällt die Vorabpauschale an?Die Vorabpauschale betrifft vor allem thesaurierende Fonds, die Erträge im Fonds belassen. Ausschüttende Fonds sind seltener betroffen – dort wird meist die tatsächliche Ausschüttung direkt besteuert.
Typische betroffene Produkte:
- ETF auf breite Indizes (z. B. MSCI World), die thesaurieren
- Aktienfonds, Mischfonds oder Rentenfonds ohne oder mit geringer Ausschüttung
Unserer Erfahrung nach ist vielen Privatanlegern nicht bewusst, dass selbst bei geringen Erträgen eine Pauschale anfallen kann – abhängig vom Basiszins und der Depotstruktur.
03.
Wie berechnet sich die Vorabpauschale genau?Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Werts des Fondsanteils zu Jahresbeginn. Dieser Wert wird mit dem Basiszins multipliziert, maximal jedoch mit dem tatsächlichen Wertzuwachs im Jahr.
Berechnungsformel (vereinfacht):
Vorabpauschale = Jahresanfangswert × Basiszins × (1 − Teilfreistellung)
- Basiszins: Vom BMF jährlich veröffentlicht (z. B. 2,53 % für 2025)
- Teilfreistellung: z. B. 30 % bei Aktienfonds
- Die tatsächliche Vorabpauschale ist gedeckelt auf den realen Wertzuwachs des Fonds
Unser Rechner hilft Ihnen dabei, die Vorabpauschale für Ihr Depot einfach zu berechnen. Oder sehen Sie sich unser umfassendes Beispiel zur Vorabpauschale an.
04.
Wann entfällt die Vorabpauschale?Die Vorabpauschale entfällt in folgenden Fällen vollständig:
- Negativer Basiszins: z. B. in 2021 und 2022
- Keine Wertsteigerung: Wenn der Fondsanteil im Jahr gefallen ist
- Ausreichende Ausschüttung: Wenn die tatsächlichen Ausschüttungen die Vorabpauschale rechnerisch „decken“
Unserer Erfahrung nach ist das besonders bei konservativen Fonds relevant oder in volatilen Marktphasen.
05.
Wie kann ich die Steuer auf die Vorabpauschale minimieren?Eine vollständige Vermeidung der Vorabpauschale ist nur eingeschränkt möglich, aber es gibt Optimierungsansätze:
- Sparer-Pauschbetrag ausschöpfen: Freibetrag von 1.000 € pro Person (2.000 € bei Ehepaaren)
- Fonds mit hoher Ausschüttung bevorzugen: Ausschüttungen senken rechnerisch die Vorabpauschale
- Verlustverrechnungstöpfe prüfen: Verluste aus Vorjahren können steuerlich angerechnet werden
Unserer Erfahrung nach lohnt sich ein regelmäßiger Depotcheck – insbesondere zum Jahreswechsel.
Weitere Online-Rechner
ETF Rechner, Abgeltungssteuer-Rechner, Einkommensteuerrechner, Zinsrechner, Zinseszinsrechner, Sparrechner, Soli-Rechner 2025
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Vorabpauschale Rechner" verwendet:
- Wikipedia - Vorabpauschale
- § 18 InvStG - Vorabpauschale (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Vorabpauschale Rechner" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 15.01.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Vorabpauschale Rechner"
- Hinterlegen des Basiszinses 2025 in Höhe von 2,53 Prozent zur Berechnung der Vorabpauschale für Gewinne aus 2025 (zu entrichten 2026).
- Hinterlegen des Basiszinses 2024 in Höhe von 2,29 Prozent zur Berechnung der Vorabpauschale für Gewinne aus 2024 (zu entrichten 2025).
- Veröffentlichung Vorabpauschale Rechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite