Wie hoch ist die Vorabpauschale für meine ETFs? Und wie viel Steuern muss ich zahlen? Frau Timpe (Name geändert), eine von über 20 Millionen Besucherinnen und Besuchern pro Jahr, hat uns diese Frage gestellt. Wir haben ihr geholfen – das zeigt das folgende einfache Beispiel.
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So haben wir Frau Timpes Vorabpauschale ermittelt
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Frau Timpe möchte wissen, wie hoch die Vorabpauschale und die Steuer auf ihren ausschüttenden ETF ausfallen. Dafür schaut sie sich folgende Werte an:
- Wert des ETFs zu Beginn von 2025: 100.000 Euro
- Wert des ETFs zum Jahresende 2025: 110.000 Euro
- Ausgeschüttete Erträge im Jahr: 500 Euro
- Fondsart: Aktienfonds mit mehr als 51 Prozent Aktienanteil
- Frau Timpe zahlt keine Kirchensteuer
1. Ermittlung der zu versteuernden Vorabpauschale
Um die Vorabpauschale festzulegen, wird zunächst ein fiktiver Ertrag (Basisertrag) angenommen. Wenn dieser höher ist als die echte Wertsteigerung plus Ausschüttungen, gilt die echte Summe. Danach zieht man bereits versteuerte Erträge ab und berücksichtigt steuerfreie Anteile.
1.1. Basisertrag
Der angenommene Ertrag ergibt sich aus dem offiziellen Zinssatz von Januar 2025: 2,53 Prozent. Es werden 70 Prozent davon auf den Startwert des ETFs angewendet.
Basisertrag = 0,7 × 0,0253 × 100.000 Euro = 1 771,00 Euro
Hinweis zum Zinssatz
Das Finanzministerium gibt den Zinssatz jedes Jahr im Januar bekannt. Grundlage dafür sind langfristige Zinsen deutscher Staatsanleihen mit 15 Jahren Laufzeit.
1.2. Wertzuwachs und Ausschüttungen
Der Gewinn wird berechnet, indem man den Jahresendwert vom Jahresanfangswert abzieht und die Erträge hinzuzählt.
Gewinn inkl. Erträge = 110.000 Euro − 100.000 Euro + 500 Euro = 10.500,00 Euro
1.3. Vorabpauschale vor Abzügen
Es wird der niedrigere Wert von Basisertrag oder realem Gewinn angesetzt.
In diesem Fall ist das der Basisertrag mit 1 771,00 Euro.
1.4. Erträge abziehen
Die ausgeschütteten 500 Euro wurden schon versteuert. Sie werden daher von der Pauschale abgezogen.
1 771,00 Euro − 500 Euro = 1 271,00 Euro
1.5. Steuerfreier Anteil (Teilfreistellung)
Bei Aktienfonds gilt ein Steuerfreibetrag von 30 Prozent. Dieser Anteil wird nicht versteuert.
30 Prozent von 1 271,00 Euro = 381,30 Euro
1.6. Betrag, der versteuert wird
Der steuerpflichtige Betrag ergibt sich aus der Pauschale abzüglich des Steuerfreibetrags.
1 271,00 Euro − 381,30 Euro = 889,70 Euro
2. Abgeltungssteuer auf Vorabpauschale
Auf den Betrag von 889,70 Euro wird Abgeltungssteuer fällig. Diese liegt bei 25 Prozent.
Steuer = 25 Prozent von 889,70 Euro = 222,43 Euro
3. Solidaritätszuschlag auf Vorabpauschale
Zusätzlich fällt der sogenannte "Soli" an – 5,5 Prozent auf die Abgeltungssteuer.
5,5 Prozent von 222,43 Euro = 12,23 Euro
4. Gesamte Steuer auf Vorabpauschale im Januar 2026
Die Gesamtsumme ergibt sich aus Abgeltungssteuer plus Soli (und ggf. Kirchensteuer).
222,43 Euro + 12,23 Euro = 234,66 Euro
Wichtiger Tipp
Der Betrag von 234,66 Euro wird im Januar automatisch vom Verrechnungskonto abgebucht. Achten Sie darauf, dass genug Geld auf dem Konto ist.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Vorabpauschale Rechner" verwendet:
- Wikipedia - Vorabpauschale
- § 18 InvStG - Vorabpauschale (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Vorabpauschale Rechner" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 06.03.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Vorabpauschale Rechner"
- Hinterlegen des Basiszinses 2025 in Höhe von 2,53 Prozent zur Berechnung der Vorabpauschale für Gewinne aus 2025 (zu entrichten 2026).
- Hinterlegen des Basiszinses 2024 in Höhe von 2,29 Prozent zur Berechnung der Vorabpauschale für Gewinne aus 2024 (zu entrichten 2025).
- Veröffentlichung Vorabpauschale Rechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite