Waisenrente

Nutzerfragen zum Thema Waisenrente - Stefan Banse antwortet

Thema Waisenrente ﹣ Nutzerfragen
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften. Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder. Ansonsten kontaktieren Sie mich gerne ([email protected]). Mehr über mich unter Stefan Banse.

Fragen unserer Nutzer und Antworten von Stefan Banse

  • Wie berechne ich die Halbwaisenrente?

    Unser Nutzer nc...com hatte am 16.07.2021 folgende Frage

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte gerne eine theoretische Halbwaisenrente für mein Kind berechnen, komme jedoch mit Ihrem Rechner nicht klar. Könnten Sie mir bitte helfen, die richtige Berechnung durchzuführen? Vielen herzlichen Dank im Voraus,

    Natalia C.

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 17.07.2021

    Sehr geehrte Frau C.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Unter https://www.smart-rechner.de/waisenrente/ratgeber/halbwaisenrente.php haben wir z.B. den passenden Rechner. Womit kommen sie denn nicht klar? Haben sie die ausführlichen Hilfetexte hinter den einzelnen Hilfe- bzw. Infobuttons gelesen? Auch auf den Seiten zur Waisenrente allgemein unter https://www.smart-rechner.de/waisenrente/ finden Sie zahlreiche Informationen.

    Leider ist es uns nicht möglich, die Bedienung des Rechners in jedem Einzelfall zu erklären.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse

    Unser Nutzer nc...com hatte am 18.07.2021 noch eine Nachfrage

    Sehr geehrter Herr Banse,

    Vielen Dank für Ihre Antwort! Eigentlich ist nur ein Wert unklar, wenn man den Rechner bedienen möchte. Von welchem Betrag werden 10 Prozent gerechnet? Ist es der Betrag, der im Rentenbescheid als Rente wg. Erwerbsminderung steht? (1. Stelle) oder ein anderer Betrag - Höhe der Regelaltersrente - ist gemeint, der an der 2. Stelle steht. Ich versuche es zu verstehen. Das würde enorm helfen, das zu wissen:) habe dazu einiges gelesen und Videos angeschaut, aber keine Antwort gefunden.

    Vielen herzlichen Dank,

    Natali C.

    Stefan Banse

    Erneute Antwort durch Stefan Banse vom 05.08.2021

    Hallo Frau C.,

    die Antwort finden Sie im Hilfetext des Waisenrenten-Rechners unter https://www.smart-rechner.de/waisenrente/rechner.php beim Eingabefeld „Rentenanspruch des Verstorbenen“: Dort wird darauf hingewiesen, dass der Rentenanspruch auf volle Erwerbsminderungsrente angegeben werden sollte, außer der Verstorbene hat zum Zeitpunkt des Todes bereits eine entsprechende Rente erhalten. Dann wäre diese anzugeben.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse

  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Waisenrente?

    Haben Sie fachliche Fragen, dann hilft Ihnen in erster Linie unsere fachliche Beratung oder Herr Banse gerne weiter.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Waisenrente" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Waisenrente" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Waisenrente Berechnung beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Waisenrente"

  • Entfernen der Abfrage zum Lebensmittelpunkt im Waisenrentenrechner, denn ab 2025 gilt ein bundeseinheitliches Rentenrecht.
  • Hinterlegen der ab 1. Juli 2024 geltenden Rentenwerte im Waisenrentenrechner: Erhöhung des Rentenwerts Ost und West von 37,60 Euro auf 39,32 Euro (4,57 Prozent).
  • Berücksichtigung der ab 2021 geltenden Rentenwerte und der Grundrente ab 2021 im Waisenrenten-Rechner
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite