Herr Schneider, einer unserer über 20 Millionen jährlichen Besucher, möchte ein Jahr früher in Rente gehen und wollte von uns wissen, welche Abschläge er in Kauf nehmen muss. Wir konnten ihm helfen und zeigen dies anhand seines Beispiels.
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So konnten wir den Rentenabschlag für Herr Schneider bestimmen.
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Herr Schneider möchte ein Jahr früher in Rente gehen und wissen, welche Abschläge er dafür hinnehmen muss.
- Herr Schneider ist am 16.01.1963 geboren.
- Er hat mit 19 seine Lehre absolviert und war seitdem ununterbrochen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
1. Frühestmögliche Rente mit Abschlag
Herrn Schneider stehen grundsätzlich drei geeignete Altersenten zur Auswahl:
- Regelaltersrente - Dies Form der Altersrente ist die normale Rente. Sie hatte noch vor 2023 gegenüber den anderen Renten den Vorteil, dass Herr Schneider bei dieser unbegrenzt hinzuverdienen konnte. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden jedoch generell für vorgezogene Altersrenten aufgehoben, so dass dieser Vorteil der Regelaltersrente weggefallen ist.
- Altersrente für langjährig Versicherte - Da Herr Schneider bereits über mehr als 35 Beitragsjahre verfügt, kann er auch vorzeitig diese Rente beziehen.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte - Sollte er noch auf 45 Beitragsjahre kommen, hätte er ein Anrecht auf diese Form der Altersrente.
Die frühestmögliche Rente mit Abschlag für Herrn Schneider ist die Altersrente für langjährig Versicherte.
2. Regulärer Beginn der frühestmöglichen Rente
Das Eintrittsalter der frühestmöglichen Rente, also der Altersrente für langjährig Versicherte liegt grundsätzlich, wie auch für die normale Altersrente bei 67 Jahren. Herr Schneider ist aber bereits 1963 geboren und kann die Altersrente für langjährig Versicherte etwas früher beziehen.
Herr Schneider kann die Altersrente für langjährig Versicherte ohne Abschläge mit 66 Jahren und 10 Monaten beziehen.
3. Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme
Herr Schneider kann die Altersrente für langjährig Beschäftigte mit Abschlägen in Höhe von 0,3 Prozent je Monat bereits vorzeitig in Anspruch nehmen. Sein Wunsch, 12 Monate früher in Rente zu gehen, ist damit möglich, so dass er mit 65 Jahren und 10 Monaten in Altersrente gehen kann. Neben den für 12 Monate weniger zu sammelnden Entgeltpunkten, werden 12 × 0,3 Prozent = 3,6 Prozent dauerhaft abgezogen.
Herr Schneider kann mit einem dauerhaften Abschlag von 3,6 Prozent 12 Monate früher in Rente.
4. Alternative ohne Abschlag
Das Eintrittsalter bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte liegt grundsätzlich bei 65 Jahren. Gemäß obiger Tabelle kann Herr Schneider mit Jahrgang 1963 hier bereits mit 64 Jahren und 10 Monaten am 1.12.2027 in Rente gehen, sofern er die dafür erforderlichen 45 Beitragsjahre noch erzielt. Damit könnte er sogar zwei Jahre früher in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen.
Nach 45 Beitragsjahren kann Herr Schneider mit der Rente für besonders langjährig Versicherte sogar abschlagsfrei 2 Jahre früher in Rente gehen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenabschlag" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- BMAS Altersrenten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Rentenabschlag" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 5 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Rentenabschlag-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Rentenabschlag"
- Hinterlegen des ab 1. Juli 2025 geltenden Rentenwerts im Rentenabschlag-Rechner: Erhöhung des Rentenwerts um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro.
- Erweiterung des Rentenabschlag-Rechners um Hinweis, dass neben den Rentenabschlägen auch die geringere Anzahl gesammelter Entgeltpunkte zu einer dauerhaft niedrigeren Rente führt.
- Anpassung und Aktualisierung des Berechnungsbeispiels für den Rentenabschlag-Rechner
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite