Herr Schneider gehört zu unseren über 20 Millionen Besuchern pro Jahr. Er möchte ein Jahr früher in Rente gehen und will wissen, welche Abschläge er dafür hat. Wir zeigen dies an seinem Beispiel.
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So konnten wir Herr Schneiders Rentenabschlag bestimmen
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Herr Schneider möchte ein Jahr früher in Rente gehen. Er will wissen, welche Abschläge er dafür hat.
- Geboren am 16.01.1963
- Mit 19 die Lehre beendet und seitdem durchgehend in der gesetzlichen Rentenversicherung
1. Frühestmögliche Rente mit Abschlag
Herr Schneider kann zwischen drei Arten von Altersrente wählen:
- Regelaltersrente – das ist die normale Rente. Früher durfte man hier unbegrenzt hinzuverdienen. Seit 2023 ist das auch bei vorgezogenen Renten möglich. Der Vorteil der Regelaltersrente fällt daher weg.
- Altersrente für langjährig Versicherte – Herr Schneider hat mehr als 35 Beitragsjahre. Er kann diese Rente daher schon früher nutzen.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte – mit 45 Beitragsjahren hätte er Anspruch auf diese Rente.
Die frühestmögliche Rente mit Abschlag für Herrn Schneider ist die Altersrente für langjährig Versicherte.
2. Regulärer Beginn der frühestmöglichen Rente
Die Altersrente für langjährig Versicherte beginnt wie die normale Altersrente meist mit 67 Jahren. Da Herr Schneider 1963 geboren ist, kann er sie etwas früher erhalten.
Herr Schneider kann die Altersrente für langjährig Versicherte ohne Abschläge mit 66 Jahren und 10 Monaten beziehen.
3. Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme
Herr Schneider kann die Altersrente für langjährig Versicherte auch früher beziehen. Für jeden Monat vor dem regulären Beginn werden 0,3 Prozent abgezogen. Möchte er 12 Monate früher in Rente, kann er mit 65 Jahren und 10 Monaten starten.
Neben den fehlenden Entgeltpunkten wird ein Abschlag von 12 × 0,3 Prozent = 3,6 Prozent dauerhaft abgezogen.
Herr Schneider kann 12 Monate früher in Rente gehen – mit einem dauerhaften Abschlag von 3,6 Prozent.
4. Alternative ohne Abschlag
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beginnt normalerweise mit 65 Jahren. Nach der Tabelle kann Herr Schneider, Jahrgang 1963, schon mit 64 Jahren und 10 Monaten ab 1.12.2027 starten – wenn er die nötigen 45 Beitragsjahre erreicht. So könnte er zwei Jahre früher in Rente gehen, ganz ohne Abschläge.
Mit 45 Beitragsjahren kann Herr Schneider die Rente für besonders langjährig Versicherte nutzen – und 2 Jahre früher abschlagsfrei in Rente gehen.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenabschlag" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- BMAS Altersrenten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Rentenabschlag" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 5 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Rentenabschlag-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Rentenabschlag"
- Hinterlegen des ab 1. Juli 2025 geltenden Rentenwerts im Rentenabschlag-Rechner: Erhöhung des Rentenwerts um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro.
- Erweiterung des Rentenabschlag-Rechners um Hinweis, dass neben den Rentenabschlägen auch die geringere Anzahl gesammelter Entgeltpunkte zu einer dauerhaft niedrigeren Rente führt.
- Anpassung und Aktualisierung des Berechnungsbeispiels für den Rentenabschlag-Rechner
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite