Thema Rentenabschlag ﹣ Nutzerfragen
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Mehr über mich unter Stefan Banse.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften.
Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Rentenabschlag" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- BMAS Altersrenten (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Rentenabschlag" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 5 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Rentenabschlag-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Rentenabschlag"
- Hinterlegen der ab 1. Juli 2024 geltenden Rentenwerte im Rentenrechner: Erhöhung des Rentenwerts Ost und West von 37,60 Euro auf 39,32 Euro (4,57 Prozent).
- Erweiterung des Rentenabschlag-Rechners um Hinweis, dass neben den Rentenabschlägen auch die geringere Anzahl gesammelter Entgeltpunkte zu einer dauerhaft niedrigeren Rente führt.
- Anpassung und Aktualisierung des Berechnungsbeispiels für den Rentenabschlag-Rechner
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
Kann ich die Rente für besonders langjährig Versicherte mit Abschlägen früher beginnen?
Unser Nutzer W.....de hatte am 21.02.2023 folgende Frage
Sehr geehrter Herr Banse,
ich vermisse einen Smart-Rechner, wenn ich z.B. 45 Jahre eingezahlt habe, 1960 geboren bin, mit 66,4 Jahren die Regelaltersgrenze erreicht hätte, ohne Abschläge in die Rente mit 64,4 Jahren gehen kann. Mit wie viel Abschlag muss ich rechnen, wenn ich mit 63,4 Jahren in Rente gehen möchte? Wird der Abschlag 0,3 Prozent dann von der Regelaltersgrenze berechnet oder von der abschlagsfreien Rente mit 64,4 Jahren
Mfg K.
Antwort durch Stefan Banse vom 25.02.2023
Sehr geehrter Herr K.
vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich erhalten Sie mit dem Rentenabschlagsrechner unter https://www.smart-rechner.de/rentenabschlag/rechner.php die gewünschten Informationen. Dort wird auch unterschieden zwischen der Rente für langjährig Versicherte (35 Beitragsjahre) und der Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Beitragsjahre). Nur die Rente für langjährig Versicherte können Sie mit Abschlägen früher beziehen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten – auch nicht mit Abschlägen. Daher können Sie mit 63, 4 Jahren nur mit Abschlägen in Höhe von 10,8 Prozent in Rente gehen. Oder Sie arbeiten noch ein Jahr weiter und erhalten dann die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Wie hoch ist Rentenabschlag durch fehlende Entgeltpunkte?
Unser Nutzer rc....de hatte am 19.11.2022 folgende Frage
Liebes Redaktionsteam,
bei früheren Renteneintritt muss man ja 2 Dinge berücksichtigen, einmal den gesetzlichen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat und einmal den Abschlag durch fehlende Entgeltpunkte. Ich bin Jahrgang 1964 und mein Renteneintritt ist mit 67 Jahren am 1.3.1931. Wenn ich nun 2 Jahre früher in Rente möchte, habe ich den Abschlag von 7,2 Prozent zu berücksichtigen, das lässt sich auch einfach rechnen.
Wie berechnet man aber den Abschlag durch fehlende Entgeltpunkte?
Liebe Grüße
C. H.
Antwort durch Stefan Banse vom 19.11.2022
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wenn Sie ein exakt durchschnittliches Einkommen haben, erhalten Sie dafür jährlich genau einen Rentenpunkt. Damit gingen Ihnen bei zwei Jahren zwei Rentenpunkte verloren, für die es derzeit in den alten Bundesländern jeweils 36,02 Euro gibt. Die nächste Anpassung dieses Rentenwerts erfolgt stets zur Jahresmitte. Somit müssten Sie als Durchschnittsverdiener auf monatlich rund 72 Euro aufgrund der nicht gesammelten Rentenpunkte verzichten.
Haben Sie ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen, welches z.B. 20 Prozent oberhalb des Durchschnittsentgelts liegt, dann erhalten Sie für jedes Jahr 1,2 Rentenpunkte. Somit würden Sie auf 2,4 Punkte verzichten und somit auf rund 36 * 2,4 = 86,40 Euro (Stand 2022/2023). Verdienen Sie unterdurchschnittlich, erhalten Sie entsprechend weniger Rentenpunkte.
Die Anzahl der jährlich maximal möglichen Rentenpunkte ist nach oben gedeckelt, so dass Sie für 2022 maximal 2,18 Rentenpunkte sammeln können, egal wie hoch Ihr Einkommen ist. Die jährlich maximalen Rentenpunkte ergeben sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung und liegen in fast allen Jahren bei rund zwei Maximalpunkten.
Mehr zum Durchschnittsentgelt finden Sie übrigens unter https://www.smart-rechner.de/altersrente/ratgeber/durchschnittsentgelt.php.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Abschläge bei Rente für besonders langjährig Versicherte?
Unser Nutzer wo....de hatte am 11.12.2021 folgende Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte eine kurze Frage zum meinem Renteneintritt. Ich könnte ab dem 01.08.2023 in Rente für langjährig Beschäftigte gehen (45 Jahre voll). Ist es möglich, bereits im Januar 2022 in Rente zu gehen und mit welchen Abzügen müsste ich rechnen? Danke im Voraus für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang H.
Antwort durch Stefan Banse vom 11.12.2021
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Beantwortung Ihrer Fragestellung eignet sich unser Rentenabschlagrechner unter https://www.smart-rechner.de/rentenabschlag/rechner.php.
Eine frühere Inanspruchnahme der Rente mit Abschlägen ist nur bei der Rente für <b>langjährig Versicherte</b> (35 Jahre Wartezeit) möglich. Diese Rente für langjährig Versicherte kann bis zu 36 Monate mit Abschlägen von 0,3 Prozent je Monat, also mit bis zu 10,8 Prozent (36 mal 0,3) dauerhaftem Abschlag frühzeitig in Anspruch genommen werden. Dabei ist immer zu beachten, dass über diese 10,8 Prozent hinaus auch die bei früherem Renteneintritt weniger gesammelten Rentenpunkte berücksichtigt werden müssen. Dadurch schrumpft die Rente dauerhaft noch stärker, als die 10,8 Prozent.
Sie haben mit 45 Jahren Wartezeit einen Anspruch auf die Rente für <b>besonders langjährig Versicherte</b>. Diese Art der Rente kann jedoch - auch gegen Abschläge - nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Kann ich abschlagsfreie Rente für bes. langjährig Versicherte immer vor Altersrente nutzen?
Unser Nutzer ne....de hatte am 09.02.2021 folgende Frage
Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Renteneintritt. (Geburtsdatum 12.09.1959; Versicherungszeit ab 01.09.1979)
Kann ich den Renteneintritt (mind. 45 Versicherungsjahre) nutzen, also ohne abschlagsfrei in Rente gehen zum 01.12.2024, dann wären die 45 Jahre erfüllt, oder muss ich dann bis 66 + 2 Monate zum Regelaltersrente abwarten um nicht Abzug zu erhalten?
Mit freundlichem Gruß, P. N.
Antwort durch Stefan Banse vom 12.02.2021
Sehr geehrte(r) Frau/Herr N.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß unseres Rentenbeginn-Rechnes unter https://www.smart-rechner.de/rentenbeginn/rechner.php können Sie als besonders langjährig Versicherter ab dem 01.12.2023 Ihre Rente ohne Abschlag beziehen. Dann sind aber in Ihrem Fall noch nicht alle 45 Beitragsjahre erfüllt. Diese wären anhand Ihrer Angaben am 31.08.2024 erfüllt, so dass Sie ab September 2024 Ihre Rente für besonders langjährig Versicherte ohne Abschläge beziehen können. Sie müssen also nicht bis Dezember 2025, also bis zur Regelaltersrente warten, um abschlagsfrei in Rente zu gehen.
„Abschlagsfrei“ bedeutet allerdings nur, dass keine 0,3 Prozent je Monat wegen frühzeitigen Antritts der Rente abgezogen werden. Generell sammeln Sie aber bis zum Renteneintritt Entgeltpunkte. Gehen Sie früher in Rente - auch abschlagsfrei - sammeln Sie auch weniger Entgeltpunkte, so dass Ihre Rente dann grundsätzlich etwas niedriger ist. Dies können Sie in der Box unter https://www.smart-rechner.de/rentenabschlag/rechner.php auch noch einmal nachlesen.
Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
Werden Abzüge wegen geringerer Einzahlungszeit beachtet?
Unser Nutzer fr....de hatte am 02.06.2020 folgende Frage
Hallo,
Ihr Rechner ist aus meiner Sicht falsch oder zumindest grob irreführend.
Wenn jemand z.B. zur Regelaltersgrenze von z.B. 66 eine Rente von 2000 Euro bekäme und dann nur bis 63 arbeitet, hat er nicht nur die von Ihnen genannten Abschläge, sondern ca. das Doppelte.
Es werden nämlich jeweils Abzüge für die frühere Inanspruchnahme und damit längere Zahlung gemacht, aber auch für die geringere Einzahlungszeit.
Über ein Feedback zu meiner Kritik würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße Franz B.
Antwort durch Stefan Banse vom 02.06.2020
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Rechner berechnet die gesetzlichen Rentenabschläge für die bis zur Inanspruchnahme zu erwartenden Rente. Insofern ist der Rechner korrekt.
Um aber Missverständnisse zu verhindern, haben wir dank Ihres Hinweises zum einen im Rechnerergebnis-Hilfetext zur Tabelle mit den Abschlägen und zum anderen unterhalb des Rechners einen entsprechenden Hinweistext platziert.
Dank Ihrer Mithilfe konnten wir den Rechner also wieder ein Stück weit optimieren.
Nochmals Danke und herzliche Grüße
Unser Nutzer fr....de hatte am 02.06.2020 noch eine Nachfrage
Sehr geehrter Herr Banse,
danke für Ihre schnelle Reaktion.
Ihr Punkt ist schon richtig, aber meist kennen die Leute ja insbesondere den Wert, den sie zum regulären Renteneintritt mit ca. 66 bekommen würden und ziehen dann den berechneten Abschlag ab.
Deshalb ist Ihr Hinweis sehr wichtig und es freut mich, dass Sie das so schnell und konstruktiv aufgenommen haben.
Ich sehe das Thema übrigens nicht nur bei Ihnen sondern bei vielen Print- und Online-Medien, die hier ähnlich zwar nicht unbedingt falsch, aber für viele irreführend informieren.
Viele Grüße Franz B.