„Wie hoch wird meine Erwerbsminderungsrente sein?“ Mit dieser Frage wandte sich Herr Voigt (Name geändert), einer unserer über 20 Millionen jährlichen Besucher, an uns. Wie wir ihm geholfen haben, zeigen wir im Folgenden anhand seines Beispiels.
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So haben wir Herrn Voigt zur Höhe seiner Erwerbsminderungrente beraten
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Herr Voigt kann Anfang 2025 aufgrund eines Unfalls und den dabei erlittenen Verletzungen nicht dauerhaft, weder in seinem bisherigen Beruf noch in einer anderen beruflichen Tätigkeit, wenigstens drei Stunden täglich arbeiten.
- Herr Voigt ist am 10.02.1985 geboren.
- Im Alter von 20 Jahren hat er seine berufliche Laufbahn begonnen
- Sein bisheriges Monatsbrutto beträgt 3.000 Euro.
- Seine Arbeitsstätte ist in Köln.
1. Prüfung der Voraussetzungen für die volle Erwerbsminderungsrente
Alle Voraussetzungen zum Bezug der Erwerbsminderungsrente sind bei Herrn Voigt gegeben:
- Die medizinischen Voraussetzungen für die volle Erwerbsminderung erfüllt Herr Voigt, denn er kann dauerhaft, also für mindestens sechs Monate keiner Erwerbstätigkeit für mindestens drei Stunden täglich nachkommen.
- Herr Voigt erfüllt mit seinen inzwischen 20 Beitragsjahren die allgemeine Wartezeit und
- er hat in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung durchgehend gearbeitet, also die Voraussetzung von mindestens drei Jahren mehr als erfüllt.
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2. Ermittlung der aktuellen Entgeltpunkte
In Relation zum 2025 aktuellen Durchschnittsentgelt in Höhe von 50.493 Euro verdient Herr Voigt zu Beginn seiner Erwerbsminderung im Alter von 40 Jahren das 0,7130 fache davon. Dieser Wert entspricht auch der Anzahl seiner Entgeltpunkte für dieses Jahr, die ggf. aber nach oben durch die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze auf 1,9131 Punkte gedeckelt sein könnten.
Herr Voigt erhält 0,7130 Entgeltpunkte für das Jahr 2025.
3. Ermittlung der bisherigen Entgeltpunkte
Um Herrn Voigts bisherige Entgeltpunkte exakt zu bestimmen, wäre sein kompletter Versicherungsverlauf mit allen Daten und Details notwendig. Der Erwerbsminderungsrenten-Rechner vereinfacht die Ermittlung der Entgeltpunkte und wendet die oben beschriebene Methodik an. Es werden also ausgehend von den Entgeltpunkten für das aktuelle Jahr für jedes Lebensjahr darunter 1 Prozent weniger Entgeltpunkte ermittelt, so dass schließlich alle Entgeltpunkte ab seinem Berufseinstieg bis zum heutigen Zeitpunkt bestimmt sind. Demnach wurden konkret folgende Entgeltpunkte für Herrn Voigt ermittelt:
Alter | Entgeltpunkte |
---|---|
20 | 0,5704 |
21 | 0,5775 |
22 | 0,5847 |
23 | 0,5918 |
24 | 0,5989 |
... | ... |
37 | 0,6916 |
38 | 0,6987 |
39 | 0,7059 |
Summe bisherige Entgeltpunkte | 12,7628 |
4. Ermittlung der künftigen Entgeltpunkte anhand Zurechnungszeit
Die künftig zu berücksichtigenden Entgeltpunkte ergeben sich aus dem Durchschnitt der bisherigen Punkte (0,0532 monatlich), und zwar für die Dauer der Zurechnungszeit. Die Zurechnungszeit beginnt mit Renteneintritt und endet mit 66 Jahren und zwei Monaten (Stand 2025). Zwischen 2019 und 2031 wird die Dauer der Zurechnungszeit schrittweise bis auf 67 Jahre erhöht. Herrn Voigts Zurechnungszeit beträgt 314 Monate.
Für Herrn Voigt werden 0,0532 × 314 Monate = 16,7048 künftige Entgeltpunkte berücksichtigt.
5. Ermittlung der gesamten Entgeltpunkte
Die für die Rentenformel insgesamt zu verwendenden Entgeltpunkte entsprechen der Summe von Herrn Voigts bisher erzielten Rentenpunkte und den durch die Zurechnungszeit gewährten künftigen Punkte.
Gesamte Entgeltpunkte für Herrn Voigt | |
---|---|
Bisherige Entgeltpunkte | 12,7628 |
+ Künftige Entgeltpunkte | 16,7048 |
= Gesamte Entgeltpunkte | 29,4676 |
6. Ermittlung des Zugangsfaktors
Wie oben beschrieben, berücksichtigt der Zugangsfaktor innerhalb der Rentenformel Ab- oder Zuschläge zu einer Rente, wenn diese früher oder später als zum regulären Beginn (z.B. bei Altersrenten) in Anspruch genommen wird. Wäre Herr Voigt bei Antritt der Erwerbsminderungsrente 2025 mindestens 65 Jahre alt, so würde kein Abschlag erfolgen. Er ist allerdings mehr als 36 Monate jünger, weshalb seine hier kalkulierte Rente dauerhaft um den maximalen Abschlag von 10,8 Prozent gekürzt wird.
Herrn Voigts Zugangsfaktor beträgt 1,0 − 0,1080 = 0,8920
7. Ermittlung des Rentenwerts
Für Herrn Voigts Entgeltpunkte wird zur Ermittlung seiner Erwerbsminderungsrente der Rentenwert in Höhe von derzeit 39,32 € zugrunde gelegt.
Rentenwert = 39,32 Euro
8. Bestimmung des Rentenartfaktors
Der Rentenartfaktor für eine teilweise Erwerbsminderung beträgt 0,5, der Rentenartfaktor für die volle Erwerbsminderung beträgt 1,0.
Rentenartfaktor für Rente bei voller Erwerbsminderung = 1,0
9. Anwendung der Rentenformel
Anwendung Rentenformel | |
---|---|
Entgeltpunkte | 29,4676 |
× Zugangsfaktor | 0,8920 |
× Rentenwert West | 39,32 (2024/2025) |
× Rentenartfaktor | 1,00 |
= Volle Erwerbsminderungsrente | 1.033,53 |
Von der hier kalkulierten Bruttorente muss Herr Voigt allerdings noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von rund 11 Prozent sowie ggf. Steuern entrichten.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erwerbsminderungsrente" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Entwurf des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Erwerbsminderungsrente" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 13.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 17 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Erwerbsminderungsrenten-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Erwerbsminderungsrente"
- Berücksichtigung der erstmalig für Ost und West einheitlichen Beitragsbemessungsgrenze für 2025 und aktualisierte Durchschnittsentgelte zur Berechnung der Entgeltpunkte hinterlegt.
- Hinterlegen der ab 1. Juli 2024 geltenden Rentenwerte im Rentenrechner: Erhöhung des Rentenwerts Ost und West von 37,60 Euro auf 39,32 Euro (4,57 Prozent).
- Anpassung des Beispiels für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente 2024.
- Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen 2024 für die Rente bei Erwerbsminderung im Erwerbsminderungsrenten-Rechner und in unserem Ratgeberartikel Hinzuverdienstgrenzen Erwerbsminderungsrente
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