„Wie hoch wird meine Erwerbsminderungsrente sein?“ Mit dieser Frage kam Herr Voigt (Name geändert), einer unserer über 20 Millionen jährlichen Besucher, zu uns. An seinem Beispiel zeigen wir, wie wir ihm helfen konnten.
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So haben wir Herrn Voigt beraten
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Herr Voigt kann Anfang 2025 wegen eines Unfalls und seiner Verletzungen nicht mehr regelmäßig arbeiten – weder in seinem Beruf noch in einem anderen, und auch nicht drei Stunden am Tag.
- Herr Voigt ist am 10.02.1985 geboren.
- Mit 20 Jahren hat er angefangen zu arbeiten.
- Sein Monatsbrutto beträgt 3.000 Euro.
1. Anspruch auf Erwerbsminderungsrente prüfen
Herr Voigt erfüllt alle Voraussetzungen für die volle Erwerbsminderungsrente:
- Er ist dauerhaft voll erwerbsgemindert. Das heißt: Er kann mindestens sechs Monate lang nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten.
- Er hat 20 Jahre lang Beiträge gezahlt und erfüllt damit die sogenannte Wartezeit.
- In den letzten fünf Jahren vor der Erkrankung hat er durchgehend gearbeitet – also mehr als die nötigen drei Jahre.
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2. Anzahl der aktuellen Entgeltpunkte
Im Jahr 2025 liegt das Durchschnittsentgelt bei 50.493 Euro. Herr Voigt verdient zu Beginn seiner Erwerbsminderung im Alter von 40 Jahren rund 71 Prozent davon, also das 0,7130-Fache. Dieser Wert entspricht auch seinen Entgeltpunkten für dieses Jahr. Sie könnten jedoch nach oben auf 1,9131 Punkte begrenzt sein – das ist die Beitragsbemessungsgrenze.
Herr Voigt erhält 0,7130 Entgeltpunkte für 2025.
3. Anzahl der bisherigen Entgeltpunkte
Um die bisherigen Entgeltpunkte von Herrn Voigt genau zu bestimmen, bräuchte man seinen vollständigen Versicherungsverlauf mit allen Daten.
Unser Erwerbsminderungsrenten-Rechner vereinfacht dies und nutzt eine vereinfachte Methode: Ausgehend von den Entgeltpunkten für das aktuelle Jahr wird für jedes Jahr davor ein Prozent weniger angesetzt. So lassen sich alle Entgeltpunkte vom Berufseinstieg bis heute näherungsweise ermitteln.
Konkret ergeben sich für Herrn Voigt folgende Entgeltpunkte:
Alter | Entgeltpunkte |
---|---|
20 | 0,5704 |
21 | 0,5775 |
22 | 0,5847 |
23 | 0,5918 |
24 | 0,5989 |
... | ... |
37 | 0,6916 |
38 | 0,6987 |
39 | 0,7059 |
Summe bisherige Entgeltpunkte | 12,7628 |
4. Anzahl der künftigen Entgeltpunkte
Die künftigen Entgeltpunkte werden auf Basis des bisherigen Durchschnitts ermittelt – bei Herrn Voigt sind das monatlich 0,0532 Punkte. Dieser Wert wird über die sogenannte Zurechnungszeit hinweg berücksichtigt. Die Zurechnungszeit beginnt mit dem Rentenstart und endet mit 66 Jahren und zwei Monaten (Stand 2025). Sie wird bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre verlängert. Für Herrn Voigt ergibt sich daraus eine Zurechnungszeit von 314 Monaten.
Das ergibt: 0,0532 × 314 = 16,7048 Entgeltpunkte für die Zukunft.
5. Anzahl der gesamten Entgeltpunkte
Nun werden alle Entgeltpunkte summiert: Die bereits von Herrn Voigt erworbenen Punkte plus die zukünftigen Punkte aus der Zurechnungszeit.
Gesamte Entgeltpunkte für Herrn Voigt | |
---|---|
Bisherige Entgeltpunkte | 12,7628 |
+ Künftige Entgeltpunkte | 16,7048 |
= Gesamte Entgeltpunkte | 29,4676 |
6. Bestimmen des Zugangsfaktors
Der Zugangsfaktor sorgt für Zu- oder Abschläge auf die Rente, je nachdem, ob sie früher oder später als üblich beginnt. Da Herr Voigt bei Rentenbeginn 2025 über drei Jahre vor dem regulären Alter liegt, gilt der maximale Abschlag von 10,8 Prozent.
Sein Zugangsfaktor beträgt: 1,0 − 0,1080 = 0,8920
7. Aktueller Rentenwert
Für Herrn Voigts Erwerbsminderungsrente wird der aktuelle Rentenwert von 40,79 Euro je Entgeltpunkt verwendet.
Rentenwert = 40,79 Euro
8. Rentenartfaktor
Bei voller Erwerbsminderung gilt ein Rentenartfaktor von 1,0. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt der Faktor bei 0,5.
Rentenartfaktor bei voller Erwerbsminderung = 1,0
9. Anwendung der Rentenformel
Anwendung Rentenformel | |
---|---|
Entgeltpunkte | 29,4676 |
× Zugangsfaktor | 0,8920 |
× Aktueller Rentenwert | 40,79 |
× Rentenartfaktor | 1,00 |
= Volle Erwerbsminderungsrente | 1 072,17 |
Von dieser Bruttorente muss Herr Voigt noch rund 11 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherung zahlen – und eventuell auch Steuern.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Erwerbsminderungsrente" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Rentenarten und Leistungen (Deutsche Rentenversicherung Bund)
- Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Entwurf des Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Erwerbsminderungsrente" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 13.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 17 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Erwerbsminderungsrenten-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Erwerbsminderungsrente"
- Hinterlegen des ab 1. Juli 2025 geltenden Rentenwerts im Erwerbsminderungsrenten-Rechner: Erhöhung des Rentenwerts um 3,74 Prozent auf 40,79 Euro.
- Berücksichtigung der erstmalig für Ost und West einheitlichen Beitragsbemessungsgrenze für 2025 und aktualisierte Durchschnittsentgelte zur Berechnung der Entgeltpunkte hinterlegt.
- Anpassung des Beispiels für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente 2024.
- Anpassung der Hinzuverdienstgrenzen 2024 für die Rente bei Erwerbsminderung im Erwerbsminderungsrenten-Rechner und in unserem Ratgeberartikel Hinzuverdienstgrenzen Erwerbsminderungsrente
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite