Steuern und Abgaben bei 538-Euro-Job

Nutzerfragen zum Thema Minijob - Stefan Banse antwortet

Thema Minijob ﹣ Nutzerfragen
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften. Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder. Ansonsten kontaktieren Sie mich gerne ([email protected]). Mehr über mich unter Stefan Banse.

Fragen unserer Nutzer und Antworten von Stefan Banse

  • Wie hoch ist der Beitrag an die Berufsgenossenschaft?

    Unser Nutzer ar....de hatte am 25.04.2024 folgende Frage

    Sehr geehrter Herr Banse,

    bekomme ich eine Rechnung von der Berufsgenossenschaft, wenn ich jemanden auf 538 € beschäftige? Wie hoch?

    Vielen Dank, E.

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 26.04.2024

    Sehr geehrter Herr E.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Minijobs in Privathaushalten müssen nur bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Diese kümmert sich dann auch um die Unfallversicherung.

    Als gewerblicher Arbeitgeber müssen Sie den Minijobber bei der Minijob-Zentrale und Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden. Bitte fragen Sie hier im Zweifel nach, wie die Abrechnung erfolgt. Die Höhe des Beitrags bestimmt Ihre Berufsgenossenschaft. Im Schnitt beträgt der Beitrag zu Unfallversicherung unseres Wissens 1,3 Prozent.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse

  • Welche Sozialabgaben bei Rentnern im Minijob?

    Unser Nutzer pe....eu hatte am 19.04.2022 folgende Frage

    Sehr geehrter Herr Mühl,

    ich möchte gerne wissen wie es sich mit den Sozialabgaben verhält wenn ein Rentner einen Minijob ausfüllt.

    Welche Sozialabgaben muss / soll er zahlen.

    Falls er mehr als einen Minijob hat, verändert sich dann die Lage ?

    Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus

    Mit freundlichem Gruß, Roswitha P.

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 25.04.2022

    Sehr geehrte Frau P.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Minijobs von Rentnern gelten grundsätzlich keine Besonderheiten. Arbeitgeber müssen den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zahlen - unabhängig davon, ob der Rentner oder auch der Ruhestandbeamte dadurch seine Rente aufbessern kann. Auch die anderen Sozialabgaben zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind für den Arbeitgeber die gleichen, wie bei Nicht-Rentnern.

    Der Rentner selbst muss keine Abgaben leisten, er erhält also brutto wie netto bis zu 450 Euro.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse

  • Wie läuft Abrechnung von Haushaltshilfen korrekt ab?

    Unser Nutzer gr....de hatte am 25.06.2019 folgende Frage

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich habe eine Frage zur Abrechnung von Haushaltshilfe.

    Habe ich das richtig verstanden. Wenn meine Hilfe sich nicht von der Rentenversicherung befreit, zahle ich die Beträge zunächst und ziehe diese dann vom Lohn ab. Bei 160 Euro monatlich wären dies dann 24,55 Euro.

    Danke für eine kurze Rückmeldung

    Grüße

    Stefanie G

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 25.06.2019

    Sehr geehrte Frau G.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Wie mit dem Minijob-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/minijob/rechner.php berechenbar, ist es so, dass 24,55 Euro zusätzlich an die Rentenversicherung gehen. So, wie von Ihnen angenommen, würden wir auch verfahren: Sie leisten die Beiträge und ziehen diese 24,55 vom Lohn ab. Um aber auf Nummer sicher zu gehen, was die Abrechnungsformalitäten angeht, könnten Sie hierzu kurz die Minijobzentrale kontaktieren (https://www.minijob-zentrale.de/DE/05_multifunktionsleiste/03_service/05_tools_rechner/02_Minijob_Rechner/node.html).

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit herzlichen Grüßen

  • Abführen der Sozialabgaben

    Unser Nutzer kl...com hatte am 04.05.2019 folgende Frage

    Guten Morgen

    können Sie mir sagen wie und an wen ich die Sozialabgaben für einen 450 € Job meiner Tochter abführe??

    Für Ihre Hilfe bedanke ich mich herzlich

    Klaus O.

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 07.05.2019

    Sehr geehrter Herr O.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie können den Minijob für Ihre Tochter z.B. hier anmelden: https://www.minijob-zentrale.de/DE/05_multifunktionsleiste/03_service/05_tools_rechner/Haushaltsscheck_Online/00_einleitung/node.html

    Falls diese nicht als Haushaltshilfe, sondern gewerblich von Ihnen angestellt wird, könnten Sie z.B. auf diesrn Seite der Minijobzentrale auch fündig werden: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/03_melde_und_beitragsverfahren/node.html

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiter helfen und verbleibe

    mit herzlichen Grüßen

    Unser Nutzer kl...com hatte am 07.05.2019 noch eine Nachfrage

    danke. Genau das Richtige.

    Schönen Tag

    Klaus O.

  • Zwei Minijobs gleichzeitig?

    Unser Nutzer wo...com hatte am 27.01.2019 folgende Frage

    Guten Tag !

    Mein Anliegen ist folgendes: wenn man 2 Minijobs anstrebt (die heutige Zeit Minijobs auf 450-Euro-Basis produziert derartige Jobs), weil einer nicht ausreicht (darf nicht sozialversicherungspflichtig tätig sein), wie verhält es sich mit den Abgaben für den nachrangigen, also 2ten Arbeitgeber? Ich habe gehört, dass dieser schlechter gestellt ist, als der erste. Wie kann ich meine Chancen erhöhen ? Oftmals ist es einfacher 2 kleine Minijobs zu finden, weil ein voller nicht angeboten wird.

    Warum wird man häufig abgelehnt als Bewerber, wenn der 2te Arbeitgeber erfährt, dass man schon einen Minijob hat ?

    Ich suche Arbeit, weiß aber nicht, wie ich dagegen argumentieren kann.

    Wissen Sie Rat ?

    Danke uund mit freundlichen Grüssen

    B. O.

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 27.01.2019

    Guten Abend Frau O.,

    wir möchten Ihnen bezüglich Ihrer Fragestellung ungern etwas falsches raten Deshalb verweisen wir sie an die Spezialisten: Auf den Seiten der Minijobzentrale (Herausgeber ist die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) können Sie unter https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html das Meiste in Erfahrung bringen. Sollten dann noch Fragen offen bleiben, wenden Sie sich bitte am besten über deren Kontaktformular an die dortigen Mitarbeiter.

    Mit besten Grüßen

  • Kann ich PDF Datei mit Ergebnis drucken?

    Unser Nutzer uk....de hatte am 03.01.2019 folgende Frage

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich würde gern einen Ausdruck (am liebsten eine .pdf-Datei ausdrucken)

    und an eine Bewerberin versenden um ihr zu zeigen, dass es unsinnig ist

    unter 175 Euro im Monat zu verdienen. Ihr Minijob-Rechner ist ein ideales tool

    um dies zu zeigen, weil man ganz schnell und übersichtlich verschiedene Monatslöhne

    eingeben kann und vorführen kann, welcher Netto-Lohn am Ende herauskommt.

    (Hier mit Rentenzahlung; ich übernehme für meine Minijobber immer den vollen Rentenanteil).

    Aber gibt es irgendwo auf der Seite die Möglichkeit, eine pdf-Datei zu drucken bzw. überhaupt auszudrucken???

    Mit freundlichen Grüßen

    Uwe K:

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 04.01.2019

    Hallo Herr K.,

    Im aufklappenden Ergebnisfenster des Rechners ist oben links ein kleines Drucker-Symbol. Nach Klick erschein ein Druckfenster, welches nur den Minijob-Rechner enthalten sollte, so dass sie diesen ohne das ganze Drumherum drucken können. Ansonsten können sie auch die allgemeine Druckfunktion Ihres Browsers nutzen, um die ganze Seite inkl. Minijob-Rechner zu drucken. Ihr Betriebssystem bietet vermutlich an, dass Sie, statt mit dem Drucker zu drucken, den gewünschten Ausdruck auch in ein PDF sichern können. Das müssten zur Not noch einmal googeln.

    Viel Erfolg und beste Grüße

  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Minijob?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice oder an Herrn Banse wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen dürfen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Minijob" verwendet:

  • Minijob-Zentrale (Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Minijob" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Minijob-Rechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Minijob"

  • Berücksichtigung der für 2025 von 0,06 auf 0,15 Prozent erhöhten Insolvenzgeldumlage U3 sowie der von 0,24 auf 0,22 Prozent verminderten Umlage U2 im Minijobrechner.
  • Anpassen unseres Ratgebers vom 538- zum 556-Euro-Job
  • Berücksichtigung der erhöhten Minijob-Grenze in Höhe von 556 Euro für 2025 (zuvor 538 Euro) im Minijobrechner.
  • Erweitern der Themenwelt um den Ratgeberartikel Geringfügige Beschäftigung und Aushilfsjob.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite