Wie sich Leistungen mit Progressionsvorbehalt auf die Steuer auswirken

Nutzerfragen zum Thema Progressionsvorbehalt - Michael Mühl antwortet

Thema Progressionsvorbehalt ﹣ Nutzerfragen
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften. Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder. Ansonsten kontaktieren Sie mich gerne ([email protected]). Mehr über mich unter Michael Mühl.

Fragen unserer Nutzer und Antworten von Michael Mühl

  • Höhe meiner Einkommensteuer bei KUG und Progressionsvorbehalt?

    Unser Nutzer ur....de hatte am 29.06.2020 folgende Frage

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei der Berechnung der steuerlichen Mehrbelastung beim KUG aufgrund des Progressionsvorbehalts liegt meine Einkommensteuer höher als die Summe der Lohnsteuer (siehe beigefügte Tabelle). Möglicherweise habe ich etwas übersehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    J. F.

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 29.06.2020

    Sehr geehrte Frau F.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe zwei Ideen, was Sie übersehen haben könnten.

    Die Lohnsteuer ist ja eine Vorabsteuer, deren Höhe u.a. von Ihrer Lohnsteuerklasse abhängt. Die Einkommensteuer ist dann die Steuer auf alle Ihre Einkommen (also z.B. auch Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen). Wenn Sie eine „günstige" Steuerklasse gewählt haben, so wird eher weniger Lohnsteuer abgezogen. Umgekehrt wird bei einer „ungünstigen“ Steuerklasse mehr Lohnsteuer abgezogen. Mit der Einkommensteuererklärung gleichen Sie letztlich zu viel oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer wieder aus. Dies könnte bei Ihnen zu dem Ergebnis führen, dass Sie aufgrund einer für Sie günstigen Steuerklasse mit der Einkommensteuer die zu wenig geleistete Vorabsteuer in Form der Lohnsteuer nachzahlen müssen.

    Zudem sollten Sie darauf achten, dass Sie im Progressionsvorbehaltrechner Ihr „Zu versteuerndes Einkommen“ eingeben. Dies ist grob Ihr Brutto abzüglich aller persönlichen Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Eventuell passt hierzu noch der Betrag, den Sie Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen können. Das heißt, im Progressionsvorbehaltrechner ist ggf. ein geringerer Betrag von Ihnen anzugeben, wodurch schließlich hier eine geringere Steuerlast entstehen würde.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiter helfen und verbleibe mit herzlichen Grüßen

  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Progressionsvorbehalt?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice oder an Herrn Mühl wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen dürfen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Progressionsvorbehalt" verwendet:

Letzte Aktualisierung

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