Thema Progressionsvorbehalt ﹣ Nutzerfragen
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Mehr über mich unter Michael Mühl.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften.
Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Progressionsvorbehalt" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Einkommensteuer
- Einkommensteuergesetz (EStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Progressionsvorbehalt
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Progressionsvorbehalt" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Progressionsvorbehalt Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Progressionsvorbehalt"
- Den am 20. Dezember 2024 vom Bundesrat verabschiedeten Einkommensteuertarif für 2025 im Progressionsvorbehalt-Rechner und den zugehörigen Texten für 2025 berücksichtigt.
- Rückwirkenden Einkommensteuertarif 2024 (beschlossen am 22. November 2024) im Progressionsvorbehalt-Rechner hinterlegt.
- Anpassen des Progressionsvorbehalt-Rechners und der Beispiele an den Einkommensteuertarif für 2024 sowie an die für 2024 erneut erhöhte Soli-Freigrenze.
- Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Progressionsvorbehalt-Rechner
- Veröffentlichung des Progressionsvorbehalt-Rechners
- Erstellen der Texte für die dazugehörgen Seiten
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
Höhe meiner Einkommensteuer bei KUG und Progressionsvorbehalt?
Unser Nutzer ur....de hatte am 29.06.2020 folgende Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Berechnung der steuerlichen Mehrbelastung beim KUG aufgrund des Progressionsvorbehalts liegt meine Einkommensteuer höher als die Summe der Lohnsteuer (siehe beigefügte Tabelle). Möglicherweise habe ich etwas übersehen.
Mit freundlichen Grüßen
J. F.
Antwort durch Michael Mühl vom 29.06.2020
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe zwei Ideen, was Sie übersehen haben könnten.
Die Lohnsteuer ist ja eine Vorabsteuer, deren Höhe u.a. von Ihrer Lohnsteuerklasse abhängt. Die Einkommensteuer ist dann die Steuer auf alle Ihre Einkommen (also z.B. auch Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen). Wenn Sie eine „günstige" Steuerklasse gewählt haben, so wird eher weniger Lohnsteuer abgezogen. Umgekehrt wird bei einer „ungünstigen“ Steuerklasse mehr Lohnsteuer abgezogen. Mit der Einkommensteuererklärung gleichen Sie letztlich zu viel oder zu wenig gezahlte Lohnsteuer wieder aus. Dies könnte bei Ihnen zu dem Ergebnis führen, dass Sie aufgrund einer für Sie günstigen Steuerklasse mit der Einkommensteuer die zu wenig geleistete Vorabsteuer in Form der Lohnsteuer nachzahlen müssen.
Zudem sollten Sie darauf achten, dass Sie im Progressionsvorbehaltrechner Ihr „Zu versteuerndes Einkommen“ eingeben. Dies ist grob Ihr Brutto abzüglich aller persönlichen Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen. Eventuell passt hierzu noch der Betrag, den Sie Ihrem letzten Steuerbescheid entnehmen können. Das heißt, im Progressionsvorbehaltrechner ist ggf. ein geringerer Betrag von Ihnen anzugeben, wodurch schließlich hier eine geringere Steuerlast entstehen würde.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiter helfen und verbleibe mit herzlichen Grüßen