Kurzarbeitergeld–Rechner für Arbeitgeber: Beitragspflicht & Kosten im Blick
Thema Kurzarbeitergeld ﹣ Kug Rechner für Arbeitgeber
Mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner für Arbeitgeber lassen sich die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit schnell und transparent berechnen. So erhalten Unternehmen einen realistischen Überblick über Einsparungen und Pflichten – Arbeitnehmer erkennen gleichzeitig, wie hoch die Nettoeinbußen ausfallen können.
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Wie funktioniert die Berechnung des Kurzarbeitergeldes?
Kurzarbeitergeld wird auf Basis des Netto-Entgeltausfalls berechnet. Arbeitnehmer erhalten:
60 % des ausgefallenen Nettoentgelts
67 % bei mindestens einem Kind im Haushalt
Die gesetzliche Bezugsdauer beträgt maximal 12 Monate. Arbeitgeber können mit dem Rechner die finanziellen Auswirkungen für den Betrieb einfach simulieren.
Bezugsdauer und Auszahlung
Kurzarbeitergeld kann für bis zu zwölf Monate bewilligt werden. Die Höhe orientiert sich an der Differenz zwischen dem vollen und dem reduzierten Nettoentgelt. Die Zahlung erfolgt monatlich rückwirkend – nach Antragstellung bei der Bundesagentur für Arbeit.
Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
Die Prüfung erfolgt durch die zuständige Agentur für Arbeit. Diese Kriterien müssen erfüllt sein:
Nach Beendigung: Abschlussprüfung durch die Arbeitsagentur
Welche Kosten entstehen für Arbeitgeber?
Arbeitgeber tragen während der Kurzarbeit weiterhin 80 % der Sozialversicherungsbeiträge für das ausgefallene Bruttoarbeitsentgelt – ausgenommen sind Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Weitere Regelungen zur Kurzarbeit
Wird die Arbeit wieder aufgenommen, ist die Kurzarbeit zu unterbrechen
Monate ohne Kurzarbeit verlängern die Anspruchsdauer
Nach 3 Monaten Unterbrechung ist eine neue Anzeige notwendig
Resturlaub aus dem Vorjahr muss vor der Kurzarbeit genommen werden
Für Leiharbeitnehmer besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld