Rechner zum Thema
Kurzarbeitergeld-Rechner
Mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner für Arbeitgeber lassen sich die Sozialversicherungsbeiträge bei Kurzarbeit schnell und transparent berechnen. So erhalten Unternehmen einen realistischen Überblick über Einsparungen und Pflichten – Arbeitnehmer erkennen gleichzeitig, wie hoch die Nettoeinbußen ausfallen können.
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Wie funktioniert die Berechnung des Kurzarbeitergeldes?
Kurzarbeitergeld wird auf Basis des Netto-Entgeltausfalls berechnet. Arbeitnehmer erhalten:
- 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts
- 67 % bei mindestens einem Kind im Haushalt
Die gesetzliche Bezugsdauer beträgt maximal 12 Monate. Arbeitgeber können mit dem Rechner die finanziellen Auswirkungen für den Betrieb einfach simulieren.
Bezugsdauer und Auszahlung
Kurzarbeitergeld kann für bis zu zwölf Monate bewilligt werden. Die Höhe orientiert sich an der Differenz zwischen dem vollen und dem reduzierten Nettoentgelt. Die Zahlung erfolgt monatlich rückwirkend – nach Antragstellung bei der Bundesagentur für Arbeit.
Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
Die Prüfung erfolgt durch die zuständige Agentur für Arbeit. Diese Kriterien müssen erfüllt sein:
1. Wesentlicher Arbeitsausfall
- Wirtschaftliche Ursachen: Auftragsmangel, Lieferengpässe, behördliche Vorgaben
- Unvermeidbarkeit: Andere Einsatzmöglichkeiten müssen geprüft worden sein
- Vorübergehend: Rückkehr zur Vollarbeit muss absehbar sein
- Betroffenheit: Mindestens ein Drittel der Belegschaft muss einen Entgeltausfall von 10 % oder mehr haben
2. Betriebliche Voraussetzungen
- Arbeitnehmer müssen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein
- Kurzarbeit kann auch nur einzelne Abteilungen betreffen
3. Persönliche Voraussetzungen
- Kein laufendes Kündigungs- oder Aufhebungsverfahren
- Arbeitsunfähigkeit allein führt nicht zum Ausschluss
Anmeldung bei der Agentur für Arbeit
Die Anzeige muss spätestens am letzten Tag des Monats online über „Meine eServices“ erfolgen. Ohne fristgerechte Anzeige besteht kein Anspruch.
So läuft die Kurzarbeit ab – Schritt für Schritt
- Belegschaft schriftlich informieren und Zustimmung einholen
- Ankündigungsfristen beachten
- Kurzarbeit bei der Arbeitsagentur anzeigen
- Steuerberater berechnet das Kurzarbeitergeld
- Auszahlung erfolgt: Gehalt der reduzierten Stunden + Kurzarbeitergeld
- Leistungsantrag monatlich stellen (Frist: 3 Monate)
- Nach Beendigung: Abschlussprüfung durch die Arbeitsagentur
Welche Kosten entstehen für Arbeitgeber?
Arbeitgeber tragen während der Kurzarbeit weiterhin 80 % der Sozialversicherungsbeiträge für das ausgefallene Bruttoarbeitsentgelt – ausgenommen sind Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Weitere Regelungen zur Kurzarbeit
- Wird die Arbeit wieder aufgenommen, ist die Kurzarbeit zu unterbrechen
- Monate ohne Kurzarbeit verlängern die Anspruchsdauer
- Nach 3 Monaten Unterbrechung ist eine neue Anzeige notwendig
- Resturlaub aus dem Vorjahr muss vor der Kurzarbeit genommen werden
- Für Leiharbeitnehmer besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kurzarbeitergeld" verwendet:
- Arbeitsförderung - Kurzarbeitergeld (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Erster Unterabschnitt Kurzarbeitergeld - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) (Bundesagentur für Arbeit)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Kurzarbeitergeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 20.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 24 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Kurzarbeitergeld-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Kurzarbeitergeld"
- Anpassung des Kurzarbeitergeld-Rechners und des Kurzarbeitergeld-Abgaben-Rechners für Arbeitgeber sowie aller Texte an die Lohnsteuer- und damit an die Kurzarbeitergeld-Berechnung für 2025
- Berücksichtigung geänderter Beiträge zur Pflegeversicherung und damit auch zur Lohnsteuer für das Kurzarbeitergeld 2024 aufgrund des PUEG-Gesetz ab 1. Juli 2023 im Kurzarbeitergeld-Rechner und im Kurzarbeitergeld-Abgaben-Rechners für Arbeitgeber.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite