„Lohnt sich für mich eher die 1%-Methode oder das Fahrtenbuch?" Mit dieser Frage kam Frau Wagner (Name geändert), eine unserer über 20 Millionen jährlichen Besucher, zu uns. Wie wir ihr geholfen haben, zeigen wir im folgenden Beispiel.
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So haben wir Frau Wagner beim Vergleich beider Methoden beraten
Grundlagen für das Beispiel
Frau Wagner arbeitet als Pharmareferentin. Sie bekommt für ihre Außendienste einen Firmenwagen, den sie auch privat nutzen darf.
- Der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs (inkl. Zubehör) lag bei 40 000 Euro.
- Ihr Arbeitgeber bekam 20 % Rabatt. Der Kaufpreis lag deshalb nur bei 32 000 Euro.
- Die jährlichen Kosten für Benzin, Kfz-Steuer, Reparaturen und Versicherung betragen 5 000 Euro.
- Der Weg von ihrer Wohnung zur Arbeit beträgt 20 km.
- Ihr Einkommen wird mit 30 % versteuert.
Steuer bei 1%-Methode
Geldwerter Vorteil
- 1. Pauschalwert
Der geldwerte Vorteil für Frau Wagners Firmenwagen beträgt nach der 1%-Methode jeden Monat 1 % vom auf volle Hundert abgerundeten Listenpreis (40 000 Euro), also 400 Euro. - 2. Arbeitsweg
Zusätzlich kommen 0,03 % pro Kilometer für den Arbeitsweg dazu. Das sind 12 Euro je Kilometer. Bei 20 km macht das 240 Euro im Monat.
Frau Wagners geldwerter Vorteil mit der 1%-Methode ist die Summe beider Werte: 400 + 240 = 640 Euro.
Steuerliche Mehrbelastung
Frau Wagners monatliche Steuerlast bei der Pauschalwertmethode beträgt 30 Prozent (ihr Steuersatz) ihres geldwerten Vorteils von 640 Euro. Dieser ergibt sich aus der 1%-Methode.
Frau Wagners monatliche Steuermehrbelastung bei der 1%-Methode beträgt 192 Euro.
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Steuer bei Fahrtenbuch-Methode
Geldwerter Vorteil
- 1. Private Nutzung
Frau Wagner nutzt ein Fahrtenbuch, um private und berufliche Fahrten genau zu trennen. Der private Anteil liegt bei 20 %. - 2. Abschreibung
Die Abschreibung erfolgt über 6 Jahre. Das heißt: Jedes Jahr wird ein Sechstel vom Netto-Kaufpreis von 26 890,76 Euro angesetzt. Das ergibt 4 481,79 Euro pro Jahr. - 3. Gesamtkosten
Die jährlichen Gesamtkosten bestehen aus 5 000 Euro laufenden Kosten plus 4 481,79 Euro Abschreibung. Das macht zusammen 9 481,79 Euro. - 4. Geldwerter Vorteil je Jahr
Bei 20 % privater Nutzung ergeben sich 20 % von 9 481,79 Euro. Das heißt: Der geldwerte Vorteil pro Jahr beträgt 1 896,36 Euro.
Der monatliche geldwerte Vorteil ist ein Zwölftel davon: 1 896,36 / 12 = 158,03 Euro.
Steuerliche Mehrbelastung
Frau Wagners monatliche Steuerlast bei der Fahrtenbuchmethode beträgt 30 Prozent (ihr Steuersatz) ihres geldwerten Vorteils von 158,03 Euro. Dieser ergibt sich aus der Fahrtenbuchmethode.
Ihre monatliche Steuermehrbelastung beträgt 47,41 Euro.
Fazit
Wir haben Frau Wagner klar zum Fahrtenbuch geraten. Denn in ihrem Fall spart sie damit deutlich mehr Steuern als mit der 1%-Methode.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Firmenwagen" verwendet:
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 8 Einnahmen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Firmenwagen
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Firmenwagen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 14.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 5 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Firmenwagenrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Firmenwagen"
- Veröffentlichung der mit dem Wachstumschancengesetz ab 2024 einhergehenden Erhöhung für den Anschaffungspreis von E-Autos (max. 70.000 statt 60.000 Euro für die 0,25-Prozent-Methode) auf der Seite des Firmenwagen-Rechners
- Berücksichtigung verschärfter Regelungen für Hybride ab 2022 im Firmenwagen-Rechner und Texten der Themenwelt zum Rechner.
- Veröffentlichung zweier Ratgeber Firmenwagen: Steuervorteile E-Auto und Steuervorteile Plug-in Hybride
- Erweitern des Firmenwagen-Rechners um die bis 2030 geltenden Regelungen für Elektro-Dienstwagen, nach der 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises im Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden, sofern es sich um ein reines Elektroauto handelt. Für Plug-in Hybridautos gilt der halbe Listenpreis als Bemessungsgrundlage.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite