„Lohnt sich eher die 1%-Methode oder die Fahrtenbuchmethode für mich?" Mit dieser Frage wandte sich Frau Wagner (Name geändert), eine unserer über 20 Millionen jährlichen Besucher, an uns. Wie wir ihr geholfen haben, zeigen wir im folgenden Beispiel.
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So haben wir Frau Wagner beim Vergleich beider Methoden beraten
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Frau Wagner ist Pharmareferentin und bekommt für ihre Außendiensttätigkeit einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt, den sie auch privat nutzen darf.
- Das Fahrzeug hatte einen Bruttolistenpreis inkl. Zubehör von 40.000 Euro.
- Ihrem Arbeitgeber wurde ein Rabatt von 20 Prozent auf das Fahrzeug gewährt, so dass der Anschaffungspreis nur 32.000 Euro betrug.
- Die jährlichen Kosten des Fahrzeugs für Benzin, Kfz-Steuer, Reparaturen und Versicherung betragen 5.000 Euro.
- Der Weg von Frau Wagners Wohnung zur Arbeit beträgt 20 km.
- Ihr Einkommen wird mit einem Steuersatz von 30% versteuert.
Steuer bei 1%-Methode
Geldwerter Vorteil
- 1. Pauschalwert
Der geldwerte Vorteil zu Frau Wagners Firmenwagen beträgt bei der 1%-Methode (Pauschalwertmethode) monatlich 1 Prozent vom auf volle Hundert abgerundeten Listenpreis (40.000 Euro), also 400 Euro. - 2. Pauschale Arbeitsweg
Dazu kommen monatlich 0,03 Prozent vom abgerundeten Listenpreis (= 12 Euro) je gefahrenem Kilometer zur Arbeit, also bei 20 km Arbeitsweg 240 Euro.
Frau Wagners geldwerter Vorteil bei der 1%-Methode ist die Summe beider Beträge, also 400 + 240 = 640 Euro.
Steuerliche Mehrbelastung
Frau Wagners monatliche steuerliche Mehrbelastung bei der Pauschalwertmethode entspricht 30 Prozent (ihr Steuersatz) des monatlichen geldwerten Vorteils von 640 Euro, der sich hier nach der 1%-Methode (Pauschalwertmethode) ergibt.
Frau Wagners monatliche Steuermehrbelastung bei der 1%-Methode beträgt 192 Euro.
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Steuer bei Fahrtenbuch-Methode
Geldwerter Vorteil
- 1. Private Nutzung
Frau Wagner führt ein Fahrtenbuch, um den Anteil ihrer geschäftlichen und privaten Nutzung genau festzuhalten. Es zeigt sich, dass der Anteil ihrer privaten Nutzung bei 20 Prozent liegt. - 2. Abschreibung
Die Abschreibung entspricht gemäß der für Kfz üblichen sechsjährigen Abschreibungsdauer ein Sechstel des Netto-Anschaffungspreises von 26.890,76 Euro, also des Anschaffungspreises abzüglich der darin enthaltenen Mehrwertsteuer. Somit beträgt die Abschreibung 26.890,76/6 = 4.481,79 Euro. - 3. Gesamtkosten
Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus den laufenden Kosten in Höhe von 5.000 Euro sowie der Abschreibung in Höhe von 4.481,79 Euro, also betragen die jährlichen Gesamtkosten 9.481,79 Euro. - 4. Geldwerter Vorteil je Jahr
Frau Wagners jährlicher geldwerter Vorteil für Ihren Firmenwagen bei der Fahrtenbuchmethode beträgt somit 20 Prozent der jährlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs in Höhe von 9.481,79 Euro. Der jährliche geldwerte Vorteil beträgt also 1.896,36 Euro.
Frau Wagners monatlicher geldwerter Vorteil entspricht einem Zwölftel Ihres jährlichen Vorteils, also 1.896,36/12 = 158,03 Euro.
Steuerliche Mehrbelastung
Frau Wagners monatliche steuerliche Mehrbelastung bei der Fahrtenbuchmethode entspricht 30 Prozent (ihr Steuersatz) des monatlichen geldwerten Vorteils von 158,03 Euro, der sich hier nach der Fahrtenbuch-Methode ergibt.
Frau Wagners monatliche Steuermehrbelastung bei der Fahrtenbuchmethode beträgt 47,41 Euro.
Fazit
Wir konnten Frau Wagner ganz klar zum Führen eines Fahrtenbuchs raten. Denn der Steuervorteil der Fahrtenbuchmethode ist in ihrem Fall gegenüber der 1%-Methode enorm.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Firmenwagen" verwendet:
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 8 Einnahmen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Firmenwagen
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Firmenwagen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 14.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 5 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Firmenwagenrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Firmenwagen"
- Veröffentlichung der mit dem Wachstumschancengesetz ab 2024 einhergehenden Erhöhung für den Anschaffungspreis von E-Autos (max. 70.000 statt 60.000 Euro für die 0,25-Prozent-Methode) auf der Seite des Firmenwagen-Rechners
- Berücksichtigung verschärfter Regelungen für Hybride ab 2022 im Firmenwagen-Rechner und Texten der Themenwelt zum Rechner.
- Veröffentlichung zweier Ratgeber Firmenwagen: Steuervorteile E-Auto und Steuervorteile Plug-in Hybride
- Erweitern des Firmenwagen-Rechners um die bis 2030 geltenden Regelungen für Elektro-Dienstwagen, nach der 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises im Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden, sofern es sich um ein reines Elektroauto handelt. Für Plug-in Hybridautos gilt der halbe Listenpreis als Bemessungsgrundlage.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite