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Minijob-Rechner
Eine Beschäftigung für wenige Stunden in der Woche, die auch ohne umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeführt werden kann, wird oft als Aushilfsjob bezeichnet. Dabei stammt dieser Begriff weder aus dem Sozial- noch aus dem Arbeitsrecht. Arbeitsdauer, Höhe der Entlohnung, Beginn und Ende der Tätigkeit können zwischen Arbeitgeber und dem Angestellten beliebig vereinbart werden, solange die Bedingungen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Neu seit wenigen Jahren: der Stundenlohn einschließlich aller Zuschläge und Einmalzahlungen muss über dem gesetzlichen Mindest-Stundenlohn liegen.
Typische Angebote für Aushilfsjobs
Stellenangebote für Aushilfen finden sich in den Kleinanzeigen der Zeitschriften oder auch im Online-Stellenmarkt. Besonders Unternehmen in der Gastronomie und Hotellerie, aber auch im Handel oder anderen Dienstleistungsbetrieben vergeben so Jobs im Niedriglohnbereich. Dabei handelt es sich oft um einfache, manchmal auch monotone oder nicht saubere Arbeit, die auch von Mitarbeitern ohne Ausbildung erledigt werden kann. Bereits volljährige Schüler und Studenten, Personen ohne Schulabschuss, Hausfrauen und auch Rentner nehmen solche Tätigkeit gern auf. Aushilfsjobs können aber auch als Nebentätigkeit zusätzlich zum Hauptjob ausgeübt werden.
Der Unterschied zwischen Mini- und Aushilfsjob
Bei einem Minijob, bei dem die Sozialversicherungsbeiträge sowie die Lohnsteuer zum größten Teil vom Arbeitgeber getragen werden, gilt eine Entgeltgrenze von 556 Euro bzw. vor 2025 zuletzt eine Grenze von 538 Euro. Obwohl die Arbeitszeit nicht begrenzt wird, darf nach Einführung des gesetzlichen Stundenlohns eine Monatsarbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden. Wie die Entlohnung sich berechnet, wenn weniger als 556 Euro vereinbart sind, ermittelt unser Minijob-Rechner Bei einem Aushilfsjob wird weder Lohn noch Arbeitszeit begrenzt. Jeder beliebige Stundenlohn kann vereinbart werden, so lange er über dem Mindestlohn liegt.
Die Abgaben im Aushilfsjob
Arbeitsverhältnisse, in denen mehr als 556 Euro (vor 2025 zuletzt 538 Euro) Entgelt vereinbart sind, unterliegen der Sozialversicherungs- und auch der Lohnsteuerpflicht. Das gilt sowohl für Aushilfs-, als auch für Studentenjobs. Zwar gibt es in der sogenannten Gleitzone, bei denen die Entlohnung 2025 zwischen 556,01 und 2.000 Euro liegt, noch Ermäßigungen. Dennoch sind für Arbeitnehmer Beiträge in der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung fällig. Aushilfsjobs sind vom Arbeitgeber entsprechend bei der Krankenkasse anzumelden. Außerdem muss Lohnsteuer abgeführt werden. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach den persönlichen Steuerverhältnissen des Arbeitnehmers. Ist er nach seinem Hauptjob noch als Aushilfe tätig, so wird diese zweite Tätigkeit mit der Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet. Zu viel gezahlte Steuer gibt es dann erst mit der Einkommensteuererklärung wieder zurück.
Ausnahme: Kurzfristige Aushilfsjobs
Kurzfristige Beschäftigungen als Aushilfe sind davon ausgenommen. Solche Arbeitsverhältnisse dürfen allerdings nicht länger als drei Monate oder 70 Kalendertage dauern, dann bleiben sie sozialversicherungsfrei. Die Lohnsteuer wird auf Grundlage der persönlichen Steuerkarte abgerechnet oder vom Arbeitgeber pauschal übernommen. Die Pauschale beträgt 25 Prozent des Bruttolohns und ist zusätzlich zu zahlen. Als kurzfristige Aushilfe gelten zum Beispiel Schüler in ihrem Ferienjob. Doch Vorsicht, kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse weisen einige Besonderheiten auf. So dürfen sie nicht berufsmäßig ausgeführt werden und mehr als 556 Euro einbringen. Damit sind sie für Bezieher von Bürgergeld-Leistungen keine Option für einen Zuverdienst. Außerdem bezieht sich die Zeitgrenze auf ein Kalenderjahr – arbeitete der Aushilfsjobber bereits einmal im Jahr über 70 Tage, so entfällt für einen zweiten Zeitraum die Sozialversicherungsfreiheit.
Arbeitsrecht im Aushilfsjob
Grundsätzlich gelten für Aushilfen die gleichen Recht und Pflichten für jeden anderen Mitarbeiter auch. Da aber ihr Einsatz oft befristet ist und sie nicht vollzeitbeschäftigt sind, wird im Arbeitsrecht das Teilzeit- und Befristungsgesetz angewendet. So steht ihnen Urlaub anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit zu, wenn das Arbeitsverhältnis bereits länger als vier Wochen Bestand hat, dann auch Entgeltzahlung im Krankheitsfall.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Minijob" verwendet:
- Minijob-Zentrale (Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Minijob" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Minijob-Rechner beantwortet.
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- Berücksichtigung der für 2025 von 0,06 auf 0,15 Prozent erhöhten Insolvenzgeldumlage U3 sowie der von 0,24 auf 0,22 Prozent verminderten Umlage U2 im Minijobrechner.
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