Steuern und Abgaben bei 450-Euro-Job

Aushilfsjobs – Zuverdienst ohne klare Regeln

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Mit dem Minijob-Rechner erfahren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die finanziellen Auswirkungen die Beschäftigung auf 450-Euro-Basis bzw. auf 520-Euro-Basis hat.

Eine Beschäftigung für wenige Stunden in der Woche, die auch ohne umfangreiche Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeführt werden kann, wird oft als Aushilfsjob bezeichnet. Dabei stammt dieser Begriff weder aus dem Sozial- noch aus dem Arbeitsrecht. Arbeitsdauer, Höhe der Entlohnung, Beginn und Ende der Tätigkeit können zwischen Arbeitgeber und dem Angestellten beliebig vereinbart werden, solange die Bedingungen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Neu seit wenigen Jahren: der Stundenlohn einschließlich aller Zuschläge und Einmalzahlungen muss über dem gesetzlichen Mindest-Stundenlohn liegen.

Typische Angebote für Aushilfsjobs

Stellenangebote für Aushilfen finden sich in den Klein­anzeigen der Zeitschriften oder auch im Online-Stellenmarkt. Besonders Unternehmen in der Gastronomie und Hotellerie, aber auch im Handel oder anderen Dienst­leistungs­betrieben vergeben so Jobs im Niedrig­lohnbereich. Dabei handelt es sich oft um einfache, manchmal auch monotone oder nicht saubere Arbeit, die auch von Mitarbeitern ohne Ausbildung erledigt werden kann. Bereits volljährige Schüler und Studenten, Personen ohne Schulabschuss, Hausfrauen und auch Rentner nehmen solche Tätigkeit gern auf. Aushilfsjobs können aber auch als Nebentätigkeit zusätzlich zum Hauptjob ausgeübt werden.

Der Unterschied zwischen Mini- und Aushilfsjob

Bei einem Minijob, bei dem die Sozialversicherungs­beiträge sowie die Lohnsteuer zum größten Teil vom Arbeitgeber getragen werden, gilt eine Entgeltgrenze von 520 Euro bzw. bis 30.09.2022 eine Grenze von 450 Euro. Obwohl die Arbeitszeit nicht begrenzt wird, darf nach Einführung des gesetzlichen Stundenlohns eine Monats­arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden. Wie die Entlohnung sich berechnet, wenn weniger als 520 Euro vereinbart sind, ermittelt unser Minijob-Rechner Bei einem Aushilfsjob wird weder Lohn noch Arbeitszeit begrenzt. Jeder beliebige Stundenlohn kann vereinbart werden, so lange er über dem Mindestlohn liegt.

Die Abgaben im Aushilfsjob

Arbeits­verhältnisse, in denen mehr als 520 Euro (bis Oktober 2022 450 Euro) Entgelt vereinbart sind, unterliegen der Sozialversicherungs- und auch der Lohnsteuer­pflicht. Das gilt sowohl für Aushilfs-, als auch für Studentenjobs. Zwar gibt es in der sogenannten Gleitzone, bei denen die Entlohnung 2023 zwischen 520,01 und 2.000 Euro liegt, noch Ermäßigungen. Dennoch sind für Arbeitnehmer Beiträge in der Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung fällig. Aushilfsjobs sind vom Arbeitgeber entsprechend bei der Krankenkasse anzumelden. Außerdem muss Lohnsteuer abgeführt werden. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach den persönlichen Steuerverhältnissen des Arbeitnehmers. Ist er nach seinem Hauptjob noch als Aushilfe tätig, so wird diese zweite Tätigkeit mit der Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet. Zu viel gezahlte Steuer gibt es dann erst mit der Einkommensteuer­erklärung wieder zurück.

Ausnahme: Kurzfristige Aushilfsjobs

Kurzfristige Beschäftigungen als Aushilfe sind davon ausgenommen. Solche Arbeitsverhältnisse dürfen allerdings nicht länger als drei Monate oder 70 Kalendertage dauern, dann bleiben sie sozial­versicherungs­frei. Die Lohnsteuer wird auf Grundlage der persönlichen Steuerkarte abgerechnet oder vom Arbeitgeber pauschal übernommen. Die Pauschale beträgt 25 Prozent des Bruttolohns und ist zusätzlich zu zahlen. Als kurzfristige Aushilfe gelten zum Beispiel Schüler in ihrem Ferienjob. Doch Vorsicht, kurzfristige Beschäftigungs­verhältnisse weisen einige Besonderheiten auf. So dürfen sie nicht berufsmäßig ausgeführt werden und mehr als 520 Euro bzw. bis 30.09.2022 450 Euro einbringen. Damit sind sie für Bezieher von Bürgergeld-Leistungen keine Option für einen Zuverdienst. Außerdem bezieht sich die Zeitgrenze auf ein Kalenderjahr – arbeitete der Aushilfsjobber bereits einmal im Jahr über 70 Tage, so entfällt für einen zweiten Zeitraum die Sozialversicherungs­freiheit.

Arbeitsrecht im Aushilfsjob

Grundsätzlich gelten für Aushilfen die gleichen Recht und Pflichten für jeden anderen Mitarbeiter auch. Da aber ihr Einsatz oft befristet ist und sie nicht vollzeit­beschäftigt sind, wird im Arbeitsrecht das Teilzeit- und Befristungsgesetz angewendet. So steht ihnen Urlaub anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit zu, wenn das Arbeitsverhältnis bereits länger als vier Wochen Bestand hat, dann auch Entgeltzahlung im Krankheitsfall.

Weiterführende Informationen zu Minijob

Die 10 wichtigsten Tipps
Beratung durch Experten

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Minijob" verwendet:

  • Minijob-Zentrale (Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)

Letzte Aktualisierung am 16.02.2023

Die Seiten der Themenwelt "Minijob" wurden zuletzt am 16.02.2023 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 28.12.2022

  • 28.12.2022: Anpassung der für 2023 neuen Umlagesätze U1 von 0,9 auf 1,1 Prozent und U2 von 0,29 auf 0,24 Prozent im Minijobrechner sowie in den Texten der Themenwelt Minijob.
  • 28.11.2022: Anpassen von Berechnungsvorschriften im Minijob-Rechner für 2023
  • 28.11.2022: Berücksichtigung der von 0,09 auf 0,06 Prozent herabgesetzten Insolvenzgeldumlage U3 im Minijobrechner für 2023.
  • 10.06.2022: Die heute vom Bundesrat bewilligte Erhöhung der Minijob-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro ab 1. Oktober 2022 im Minijobrechner hinterlegt.
  • 12.02.2019: Erweitern der Themenwelt um den Ratgeberartikel Geringfügige Beschäftigung, 450-Euro-Job und Aushilfsjob.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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