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Haushaltshilfen-Rechner
Mit einer angemeldeten Putzhilfe sparen Sie nicht nur Zeit im Alltag, sondern auch bares Geld bei der Steuer. Wer legal beschäftigt, profitiert von attraktiven Steuervergünstigungen. Wie hoch die Ersparnis ist, zeigt unser Haushaltshilfen-Rechner in wenigen Schritten.
Wann ist die Steuerersparnis bei einer Putzhilfe möglich?
Steuerlich gefördert werden nur private Haushalte – nicht gewerbliche Reinigungen im Büro. Die Putzhilfe muss also im eigenen Haushalt oder auf dem privaten Grundstück tätig sein. Auch Ferienwohnungen im EU-Ausland zählen dazu, solange der Steuerpflichtige in Deutschland lebt.
Es gibt zwei legale Beschäftigungsformen:
- Selbstständige Putzhilfe: Rechnung erforderlich, steuerlich absetzbar als haushaltsnahe Dienstleistung.
- Angestellte Putzhilfe: Anmeldung als Minijobber über das Haushaltsscheck-Verfahren.
Steuerliche Vorteile durch haushaltsnahe Dienstleistungen
Aufwendungen für Putzhilfen mindern nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern direkt die Steuerlast. Gültig ist dies für:
- Minijobber (556 €/Monat ab 2025)
- Sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfen
Beispielrechnung
Zu versteuerndes Einkommen im Jahr | 60.000 € |
Steuerlast bei einem persönlichen Steuersatz von 15 % | 9.000 € |
− 20 % der Aufwendungen für Putzhilfe | − 510 € |
Verbleibende Steuerlast | = 8.490 € |
Welche Dienstleistungen zählen steuerlich?
Absetzbar sind viele Hilfen im Haushalt:
- Reinigung (z.B. Wohnung, Fenster, Treppenhaus)
- Gartenpflege
- Kinder- oder Seniorenbetreuung
- Hilfe beim Einkaufen, Kochen oder Fahrdienste
Voraussetzungen für Minijobber
Nur wer in Deutschland (oder EU/EWR) einkommensteuerpflichtig ist, kann die Steuervergünstigung nutzen. Minijobs bis 556 €/Monat (vor 2025: 538 €) müssen bei der Minijobzentrale über das Haushaltsscheck-Verfahren angemeldet werden.
Wichtig:
- Nur Überweisungen werden akzeptiert – keine Barzahlungen
- Nachweis durch Kontoauszüge nötig
- Zuschläge (z.B. Nachtarbeit) zählen nicht zum Verdienst
- Bei Überschreiten der Verdienstgrenze: volle Sozialversicherungspflicht
Welche Unterlagen braucht die Putzhilfe?
Die Putzhilfe muss eine deutsche Versicherungsnummer angeben. Für EU-/EWR-Bürger ist ein Nachweis der Sozialversicherung im Herkunftsland erforderlich. Drittstaatsangehörige benötigen eine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Welche Steuern und Abgaben fallen an?
Für den Minijobber selbst entstehen keine Abgaben – der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge. Bei einem Monatslohn von 556 Euro im Jahr 2025 ergeben sich folgende Kosten:
Krankenversicherung (5 %) | 27,80 € |
Rentenversicherung (5 %) | 27,80 € |
Unfallversicherung (1,6 %) | 8,61 € |
Umlage U1 (1,1 %) | 6,12 € |
Umlage U2 (0,24 %) | 1,33 € |
Lohnsteuerpauschale (2 %) | 11,12 € |
Gesamtaufwand Arbeitgeber (14,94 %) | = 83,07 € |
Stand 2025
Mehrere Jobs? Das gilt steuerlich
Ein Minijob neben dem Hauptberuf ist problemlos möglich. Bei mehreren Minijobs mit unterschiedlichen Arbeitgebern gilt die 556-Euro-Grenze jeweils einzeln. Wird sie insgesamt überschritten, wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig.
Tipp: Nutzen Sie einen Personalfragebogen, um die Beschäftigung korrekt zu dokumentieren.
Wie viel kann man absetzen?
Die steuerlichen Vorteile richten sich nach Art der Beschäftigung:
- Minijob: 20 % der Kosten, maximal 510 € jährlich (§35a EStG)
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung: 20 % der Kosten, bis zu 4.000 € jährlich
Beispiel Minijob
Jahreslohn: 12 × 450 € | 5.400,00 € |
Arbeitgeber-Abgaben: 14,94 % | 806,76 € |
Gesamtkosten | 6.206,76 € |
20 % davon | 1.241,35 € |
Maximale Steuerermäßigung jedoch | max. 510,00 € |
Beispiel sozialversicherungspflichtige Hilfe
Bruttolohn pro Jahr | 36.000,00 € |
20 % davon | 7.200,00 € |
Maximale Steuerermäßigung jedoch | 4.000,00 € |
Eintragung in der Steuererklärung
Die Angaben erfolgen in der Zeile 69 (Minijob) und Zeile 70 (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) auf Seite 3 des Mantelbogens der Einkommensteuererklärung.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Haushaltsscheck" verwendet:
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Haushaltsscheck" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Haushaltshilfen-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Haushaltsscheck"
- Neue Minijob-Grenze ab 2025 auf 556 Euro heraufgesetzt.
- Anpassen des Berechnungsvorschriften im Haushaltshilfen-Rechner für 2025
- Anpassung der für 2023 und 2024 neuen Umlagesätze U1 von 0,9 auf 1,1 Prozent und U2 von 0,29 auf 0,24 Prozent im Haushaltshilfen-Rechner sowie in den Texten und Beispielen zum Rechner.
- Erweitern der Themenwelt um den Ratgeberartikel Putzhilfe steuerlich absetzen
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