Berechnen Sie ganz einfach Ihren Eigenanteil an den Pflegeheimkosten. Die gesetzlichen Zuschüsse der Pflegekasse werden von unserem Rechner berechnet und von den Gesamtkosten abgezogen.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegeheimbewohner bekommen einen festen Zuschuss je nach Pflegegrad und einen weiteren Zuschuss („Leistungszuschlag“), der mit der Aufenthaltsdauer steigt.
- Die Pflegekasse überweist diese Zuschüsse direkt an das Heim. Dadurch sinkt der Eigenanteil der Bewohner.
- Mit unserem Rechner können Sie den Eigenanteil schnell ermitteln.
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Inhalt
Rechner für Pflegeeinrichtungen
Bieten Sie Ihren Bewohnern und Angehörigen mehr Transparenz: Mit unserem anpassbaren Online-Rechner „Eigenanteil berechnen“ können Pflegeeinrichtungen schnell und einfach die individuellen Eigenanteile darstellen – direkt auf der eigenen Website.
Das Tool ist mehr als nur eine Preisliste: Es macht die Kosten auf einen Blick verständlich, steigert die Zufriedenheit und schafft Vertrauen. Alle Entgeltsätze lassen sich flexibel anpassen – so bleiben Sie jederzeit aktuell.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie selbstverständlich bei der Einrichtung, damit Sie sofort loslegen können.
So funktioniert der Pflegeheim Eigenanteil Rechner 2025
Mit dem Pflegeheim Eigenanteil Rechner 2025 können Sie ermitteln, welche Kosten bei einem Heimaufenthalt selbst zu tragen sind. Wählen Sie dazu Ihren Pflegegrad und tragen Sie die anfallenden Kosten für Pflege, Unterkunft und Ausbildung ein.
Unser Rechner zeigt Ihnen sofort die monatlichen Gesamtkosten sowie den Eigenanteil nach Abzug der Zuschüsse durch die Pflegeversicherung. Zusätzlich sehen Sie, wie sich Ihr Eigenanteil über die ersten Jahre entwickelt und wie hoch er ab dem vierten Jahr ausfällt. Damit erhalten Sie schnell einen klaren Überblick über die finanziellen Belastungen, die im Pflegefall auf Sie oder Ihre Angehörigen zukommen können.
Eingabehilfe zum Rechner "Eigenanteil Pflegeheim"
Ihr Pflegegrad
Wählen Sie im Rechner Ihren Pflegegrad aus. Abhängig davon berechnet
die Pflegekasse einen Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen (Pflege- und Ausbildungskosten).
Kosten eingeben
Im Rechner können Sie auswählen, ob Sie die Kosten pro Tag oder pro Monat eingeben. Preislisten der Heime enthalten meist
Tagessätze. Manchmal sind die Positionen aber schon auf Monatswerte hochgerechnet.
Der Rechner wandelt Tagessätze automatisch um: dafür werden sie mit 30,42 multipliziert, um die monatlichen Kosten zu berechnen.
Gesamtkosten
Geben Sie im Rechner die Gesamtkosten für die vollstationäre Pflege an. Diese finden Sie in der Preisliste der Pflegeeinrichtung
oder können sie direkt erfragen.
Der Rechner berücksichtigt bei den Gesamtkosten:
- pflegebedingte Aufwendungen (Pflege- und Ausbildungskosten)
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten (z. B. Gebäude und Ausstattung)
Pflegekosten
Tragen Sie im Rechner die Pflegekosten ein, die in den Gesamtkosten enthalten sind. Diese Werte stehen in der Preisliste.
Der Rechner nutzt sie für die Berechnung der pflegebedingten Aufwendungen.
Pflegebedingte Aufwendungen
Dazu zählen Pflegekosten und Ausbildungskosten. Der Rechner berücksichtigt darauf den Leistungszuschlag der Pflegekasse. Die Höhe richtet sich nach der Aufenthaltsdauer.
Ausbildungskosten
Geben Sie im Rechner die Ausbildungskosten ein. In Preislisten heißen sie z. B. Ausbildungszuschlag, Ausbildungsumlage oder
Refinanzierungsbetrag (§ 28 PflBG, § 82a SGB XI). Auch sie werden vom Rechner als pflegebedingte Aufwendungen berücksichtigt.
Wie hoch sind die Zuschüsse der Pflegekasse?
Bei vollstationärer Pflege übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Schon seit vielen Jahren zahlt sie dafür einen festen Zuschuss, dessen Höhe vom Pflegegrad abhängt. Zusätzlich gibt es seit einigen Jahren einen zweiten Zuschuss, den Leistungszuschlag. Dieser richtet sich nach der Dauer des Heimaufenthalts und steigt in den ersten vier Jahren schrittweise an.
Zuschuss 2025 nach Pflegegrad
Abhängig vom Pflegegrad zahlt die Pflegekasse bei vollstationärer Pflege einen Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen, also zu Pflege- und Ausbildungskosten.
Pflegegrad | Zuschuss 2025 |
---|---|
Pflegegrad 1 | 131 € |
Pflegegrad 2 | 805 € |
Pflegegrad 3 | 1.319 € |
Pflegegrad 4 | 1.855 € |
Pflegegrad 5 | 2.096 € |
Zusätzlicher Zuschuss nach Aufenthaltsdauer
Neben dem Zuschuss nach Pflegegrad gibt es einen weiteren Zuschuss („Leistungszuschlag“). Er wird für Pflegegrad 2 bis 5 gezahlt und hängt von der Dauer des Heimaufenthalts ab.
Aufenthaltsdauer | Zuschlag (in % des Eigenanteils) |
---|---|
bis 12 Monate | 15 % |
ab 12 Monate | 30 % |
ab 24 Monate | 50 % |
ab 36 Monate | 75 % |
Die Prozentsätze beziehen sich auf den pflegebedingten Eigenanteil, also den Teil der Pflegekosten, der nach Abzug des ersten Zuschusses (Tabelle oben) übrig bleibt. Ein ausführliches Beispiel mit Berechnung des Eigenanteils finden Sie hier.
Sowohl der Zuschuss der Pflegekasse als auch der Leistungszuschlag senken die Eigenkosten für den Heimplatz deutlich.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Berechnung Eigenanteil Pflegeheim" verwendet:
- Vollstationäre Pflege im Heim (Bundesgesundheitsministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Berechnung Eigenanteil Pflegeheim" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 29.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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