Berechnen Sie ganz einfach Ihren Eigenanteil an den Pflegeheimkosten. Der gesetzliche Zuschuss der Pflegekasse wird von unserem Rechner berechnet und von den Gesamtkosten abgezogen.
Das haben wir gelernt
Dieser Rechner wird betreut von unserem Experten Stefan Banse. Dies sind seine wichtigsten Erkenntnisse:
- Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen erhalten einen "Leistungszuschlag" auf die pflegebedingten Kosten.
- Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Dauer des Heimaufenthalt.
- Die Pflegekasse zahlt den Zuschuss an das Pflegeheim, wodurch sich der Eigenanteil der Heimbewohner an den Kosten verringert.
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Inhalt
Info für Pflegeeinrichtungen
Pflegeeinrichtungen können unseren Rechner "Eigenanteil berechnen (individualisierbar)" lizenzieren und auf ihren eigenen Seiten veröffentlichen. Dieser dient als Preisliste und berechnet darüber hinaus alle Eigenanteile. Für den Rechner können die einzelnen Entgeltsätze natürlich individuell hinterlegt werden. Wir sind bei der Einrichtung sehr gerne behilflich.
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?
Die Kosten eines Heimplatzes mit vollstationärer Pflege werden von der Pflegekasse zum Teil übernommen. Hierzu zahlt die Pflegekasse schon seit vielen Jahren einen Zuschuss, dessen Höhe abhängig vom Pflegegrad ist. Inzwischen kommt seit einigen Jahren noch ein sogenannter Leistungszuschlag, also ein weiterer Zuschuss der Pflegekasse hinzu. Dieser bezieht sich auf die Dauer des Heimaufenthalts und erhöht sich im Laufe der ersten vier Jahre.
Zuschuss durch Pflegekasse für Pflegegrad
Abhängig vom Pflegegrad besteht bei vollstationärer Pflege Anspruch auf einen Zuschuss der Pflegekasse zu den pflegebedingten Aufwendungen, also den Pflege- sowie den Ausbildungskosten.
Pflegegrad | Zuschuss |
---|---|
Pflegegrad 1 | 125 Euro |
Pflegegrad 2 | 770 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.262 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.775 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.005 Euro |
Weiterer Zuschuss ("Leistungszuschlag") für Aufenthaltsdauer
Seite 2022 wird zusätzlich eine sogenannter Leistungszuschlag zur Entlastung der Heimkosten durch die Pflegekasse gewährt. Die Höhe des Leistungszuschlages richtet sich nach den vollstationären Gesamtaufenthaltsmonaten und wird bei Pflegegrad 2 bis 5 gewährt.
Aufenthaltsmonate | Zuschlag prozentual vom pflegebedingten Eigenanteil |
---|---|
bis 12 Monate | 15 Prozent |
ab 12 Monate | 30 Prozent |
ab 24 Monate | 50 Prozent |
ab 36 Monate | 75 Prozent |
Die Prozentwerte beziehen sich auf den pflegebedingten Eigenanteil, also auf die pflegebedingten Aufwendungen, die nach Abzug des Zuschusses der Pflegekasse (obere Tabelle) verbleiben. Ein ausführliches Beispiel zur Berechnung dieses Zuschlages folgt weiter unten.
Sowohl der Zuschuss der Pflegekasse als auch der Leistungszuschlag verringern den Eigenanteil der Kosten für einen Heimaufenthalt.
Eingabehilfe zum Rechner "Eigenanteil Pflegeheim berechnen"
Ihr Pflegegrad
Wählen Sie bitte den Pflegegrad aus. Abhängig vom Pflegegrad besteht bei vollstationärer Pflege Anspruch auf einen Zuschuss der Pflegekasse für die pflegebedingten Aufwendungen (Pflege- und Ausbildungskosten).
Eingabe der folgenden Kosten
Bitte wählen Sie aus, ob Sie im Folgenden die Kosten je Tag oder je Monat eingeben möchten. Die Preislisten der Pflegeheime enthalten meist zu jeder Kostenposition einen Tagessatz. Manchmal sind die einzelnen Positionen in den Preislisten aber auch bereits auf den Monat hochgerechnet. Tagessätze werden dabei mit der durchschnittlichen Tagesanzahl je Monat, also mit 30,42 Tagen multipliziert, um die monatlichen Kosten zu erhalten.
Gesamtkosten
Geben Sie bitte die Gesamtkosten für die vollstationäre Pflege an. Die Gesamtkosten ("Gesamtentgelt", Heimentgelt", "Leistungsentgelt" etc.) finden Sie in der Preisliste der Pflegeeinrichtung oder können Sie bei dieser erfragen.
Die Gesamtkosten umfassen
- die pflegebedingten Aufwendungen (Pflege- und Ausbildungskosten),
- die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie
- die Investitionskosten zur Modernisierung und Instandhaltung.
Pflegekosten
Geben Sie bitte die in den Gesamtkosten enthaltenen Pflegekosten der Pflegeeinrichtung an. Den Pflegesatz bzw. die Pflegekosten finden Sie in der Preisliste der Pflegeeinrichtung oder können Sie bei dieser erfragen. Dies sind die Aufwendungen für die Unterbringung und Behandlung der Pflegebedürftigen. Die Pflegekosten gehören zu den pflegebedingten Aufwendungen.
Pflegebedingte Aufwendungen
Die pflegebedingten Aufwendungen setzen sich zusammen aus den Pflegekosten sowie den Ausbildungskosten (Ausbildungszulage, Ausbildungsrefinanzierungsbetrag etc.) Nur zu diesen Kosten übernimmt die Pflegekasse Zuschüsse und Leistungszuschläge. Die übrigen Kosten, aus denen sich die Gesamtkosten für die vollstationäre Pflege zusammensetzen, also die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten für Modernisierung und Instandhaltung werden hingegen nicht durch die Pflegekasse bezuschusst.
Ausbildungskosten
Geben Sie bitte die in den Gesamtkosten enthaltenen Sätze für die Ausbildungskosten (Ausbildungszuschlag, Ausbildungsrefinanzierungsbetrag, "Umlage § 28 PflBG", "Vergütung nach § 82a SGB XI" etc.) der Pflegeeinrichtung an. Diese Posten finden Sie in der Preisliste der Pflegeeinrichtung oder können Sie bei dieser erfragen. Auch die Ausbildungskosten gehören zu den pflegebedingten Aufwendungen.
Beispiel zur Berechnung des Eigenanteils
Im folgenden zeigen wir Ihnen, wie unser Rechner den Eigenanteil für die Heimkosten bei vollstationärer Pflege im Detail berechnet.
Grundlagen für das Berechnungsbeispiel
- Der Pflegebedürftige hat Pflegegrad 3.
- Die monatlichen Pflegeheimkosten betragen insgesamt 5.000 Euro.
- Davon betragen die monatlichen Kosten für die Pflege 3.000 Euro und
- die monatlichen Umlagen für die Ausbildung betragen 150 Euro.
1. Berechnung des Zuschusses, der vom Pflegegrad abhängt
Der gesetzliche Zuschuss zu den Pflegekosten beträgt, wie auch aus obiger Tabelle ersichtlich
- 125 Euro bei Pflegegrad 1
- 777 Euro bei Pflegegrad 2
- 1.262 Euro bei Pflegegrad 3
- 1.775 Eurobei Pflegegrad 4
- 2.005 Euro bei Pflegegrad 5
Der Zuschuss kann jedoch höchstens so hoch sein, wie die monatlichen pflegebedingten Aufwendungen:
Pflegebedingte Aufwendungen
Die pflegebedingten Aufwendungen setzen sich in unserem Beispiel zusammen aus den monatlichen Pflegekosten in Höhe von 3.000 Euro und den Ausbildungskosten über 150 Euro. Sie betragen somit 3.150 Euro.
Der Zuschuss der Pflegekasse beträgt bei Pflegegrad 3 monatlich 1.262 Euro.
2. Berechnung des weiteren Zuschusses, der von der Aufenthaltsdauer abhängt
Seit 2022 und zuletzt 2024 erhöht gibt es einen weiteren Zuschuss, den sogenannten Leistungszuschlag durch die Pflegekasse. Dieser richtet sich nach den vollstationären Gesamtaufenthaltsmonaten und wird bei Pflegegrad 2 bis 5 gewährt. Er beträgt, wie auch aus obiger Tabelle ersichtlich
- 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils bei bis zu 12 Monaten Aufenthalt,
- 30 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils bei bis zu 24 Monaten Aufenthalt,
- 50 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils bei bis zu 36 Monaten Aufenthalt,
- 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils ab 36 Monaten Aufenthalt,
Zur Berechnung des Zuschusses muss also zunächst noch die Höhe des pflegebedingten Eigenanteils berechnet werden:
Herleitung pflegebedingter Eigenanteil
Der pflegebedingte Eigenanteil entspricht den pflegebedingten Aufwendungen, also den Pflege- und Ausbildungskosten über zusammen 3.150 Euro abzüglich des obigen, unter 1. berechneten Zuschusses der Pflegekasse also in unserem Beispiel 3.150 minus 1.262 Euro gleich 1.888 Euro.
Somit ergeben sich folgende weiteren Zuschüsse:
- Im ersten Jahr: 15% von 1.888 Euro = 283,20 Euro
- Im zweiten Jahr: 30% von 1.888 Euro = 566,40 Euro
- Im dritten Jahr: 50% von 1.888 Euro = 944,00 Euro
- Ab dem vierten Jahr: 75% von 1.888 Euro = 1.416,00 Euro
3. Berechnung des Eigenanteils
Schließlich können wir in unserem Berechnungsbeispiel die beiden unter 1. und 2. berechneten Zuschüsse der Pflegekasse von den monatlichen Pflegeheimkosten über 5.000 Euro abziehen, um die Eigenanteile zu erhalten.
- Eigenanteil im ersten Jahr
5.000 Euro −1.262 Euro − 283,20 Euro = 3.454,80 Euro - Eigenanteil im zweiten Jahr
5.000 Euro −1.262 Euro − 566,40 Euro = 3.171,70 Euro - Eigenanteil im driten Jahr
5.000 Euro −1.262 Euro − 944,00 Euro = 2.794,00 Euro - Eigenanteil ab dem vierten Jahr
5.000 Euro −1.262 Euro − 1.416,00 Euro = 2.322,00 Euro
In unserem Beispiel mit Gesamtkosten von 5.000 Euro führen die Zuschüsse der Pflegekasse im Laufe der Jahre dazu, dass der Eigenanteil schließlich weniger als die Hälfte der Gesamtkosten beträgt.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Berechnung Eigenanteil Pflegeheim" verwendet:
- Vollstationäre Pflege im Heim (Bundesgesundheitsministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Berechnung Eigenanteil Pflegeheim" wurde zuletzt am 13.10.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Stefan Banse. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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