Berechnen Sie ganz einfach Ihren Eigenanteil an den Pflegeheimkosten. Der gesetzliche Zuschuss der Pflegekasse wird von unserem Rechner berechnet und von den Gesamtkosten abgezogen.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen erhalten einen "Leistungszuschlag" auf die pflegebedingten Kosten.
- Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Dauer des Heimaufenthalt.
- Die Pflegekasse zahlt den Zuschuss an das Pflegeheim, wodurch sich der Eigenanteil der Heimbewohner an den Kosten verringert.
Folgende Seiten empfehle ich
Themenüberblick zum Eigenanteil beim Pflegeheim
Info für Pflegeeinrichtungen
Pflegeeinrichtungen können unseren individuell anpassbaren Rechner „Eigenanteil berechnen“ lizenzieren und auf ihren eigenen Webseiten integrieren. Er dient nicht nur als Preisliste, sondern berechnet auch sämtliche Eigenanteile. Die Entgeltsätze lassen sich flexibel anpassen, und wir unterstützen gerne bei der Einrichtung.
Wie hoch ist der Zuschuss der Pflegekasse?
Die Kosten eines Heimplatzes mit vollstationärer Pflege werden von der Pflegekasse zum Teil übernommen. Hierzu zahlt die Pflegekasse schon seit vielen Jahren einen Zuschuss, dessen Höhe abhängig vom Pflegegrad ist. Inzwischen kommt seit einigen Jahren noch ein sogenannter Leistungszuschlag, also ein weiterer Zuschuss der Pflegekasse hinzu. Dieser bezieht sich auf die Dauer des Heimaufenthalts und erhöht sich im Laufe der ersten vier Jahre.
Zuschuss 2025 für Pflegegrad
Abhängig vom Pflegegrad besteht bei vollstationärer Pflege Anspruch auf einen Zuschuss der Pflegekasse zu den pflegebedingten Aufwendungen, also den Pflege- sowie den Ausbildungskosten.
Pflegegrad | Zuschuss 2025 |
---|---|
Pflegegrad 1 | 131 Euro |
Pflegegrad 2 | 805 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.319 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.855 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.096 Euro |
Weiterer Zuschuss ("Leistungszuschlag") für Aufenthaltsdauer
Zusätzlich wird ein sogenannter Leistungszuschlag zur Entlastung der Heimkosten durch die Pflegekasse gewährt. Die Höhe des Leistungszuschlages richtet sich nach den vollstationären Gesamtaufenthaltsmonaten und wird bei Pflegegrad 2 bis 5 gewährt.
Aufenthaltsmonate | Zuschlag prozentual vom pflegebedingten Eigenanteil |
---|---|
bis 12 Monate | 15 Prozent |
ab 12 Monate | 30 Prozent |
ab 24 Monate | 50 Prozent |
ab 36 Monate | 75 Prozent |
Die Prozentwerte beziehen sich auf den pflegebedingten Eigenanteil, also auf die pflegebedingten Aufwendungen, die nach Abzug des Zuschusses der Pflegekasse (obere Tabelle) verbleiben. Hier geht es zu einem ausführlichen Beispiel zur Ermittlung des Eigenanteils und dieses Zuschlages.
Sowohl der Zuschuss der Pflegekasse als auch der Leistungszuschlag verringern den Eigenanteil der Kosten für einen Heimaufenthalt.
Eingabehilfe zum Rechner "Eigenanteil Pflegeheim berechnen"
Ihr Pflegegrad
Wählen Sie bitte den Pflegegrad aus. Abhängig vom Pflegegrad besteht bei vollstationärer Pflege Anspruch auf einen Zuschuss der
Pflegekasse für die pflegebedingten Aufwendungen (Pflege- und Ausbildungskosten).
Eingabe der folgenden Kosten
Bitte wählen Sie aus, ob Sie im Folgenden die Kosten je Tag oder je Monat eingeben möchten.
Die Preislisten der Pflegeheime enthalten meist zu jeder Kostenposition einen Tagessatz. Manchmal sind die einzelnen Positionen
in den Preislisten aber auch bereits auf den Monat hochgerechnet.
Tagessätze werden dabei mit der durchschnittlichen Tagesanzahl je Monat, also mit 30,42 Tagen multipliziert, um die monatlichen
Kosten zu erhalten.
Gesamtkosten
Geben Sie bitte die Gesamtkosten für die vollstationäre Pflege an.
Die Gesamtkosten ("Gesamtentgelt", Heimentgelt", "Leistungsentgelt" etc.) finden Sie in der Preisliste der Pflegeeinrichtung
oder können Sie bei dieser erfragen.
Die Gesamtkosten umfassen
- die pflegebedingten Aufwendungen (Pflege- und Ausbildungskosten),
- die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie
- die Investitionskosten zur Modernisierung und Instandhaltung.
Pflegekosten
Geben Sie bitte die in den Gesamtkosten enthaltenen Pflegekosten der Pflegeeinrichtung an.
Den Pflegesatz bzw. die Pflegekosten finden Sie in der Preisliste der Pflegeeinrichtung oder können Sie bei dieser erfragen.
Dies sind die Aufwendungen für die Unterbringung und Behandlung der Pflegebedürftigen.
Die Pflegekosten gehören zu den pflegebedingten Aufwendungen.
Pflegebedingte Aufwendungen
Die pflegebedingten Aufwendungen setzen sich zusammen aus den Pflegekosten sowie den Ausbildungskosten (Ausbildungszulage, Ausbildungsrefinanzierungsbetrag etc.). Nur zu diesen Kosten erstattet die Pflegekasse den von der Dauer des Heimaufenthaltes abhängigen Leistungszuschlag.
Ausbildungskosten
Geben Sie bitte die in den Gesamtkosten enthaltenen Sätze für die Ausbildungskosten (Ausbildungszuschlag,
Ausbildungsrefinanzierungsbetrag, "Umlage § 28 PflBG", "Vergütung nach § 82a SGB XI" etc.) der Pflegeeinrichtung an.
Diese Posten finden Sie in der Preisliste der Pflegeeinrichtung oder können Sie bei dieser erfragen.
Auch die Ausbildungskosten gehören zu den pflegebedingten Aufwendungen.
Dies könnte Sie auch interessieren
Weitere Online-Rechner
Pflegekosten-Rechner, Pflegegradrechner, Pflegegeld-Rechner 2025, Pflegelücke berechnen, BMI-Rechner, Rentensteuerrechner
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Berechnung Eigenanteil Pflegeheim" verwendet:
- Vollstationäre Pflege im Heim (Bundesgesundheitsministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Berechnung Eigenanteil Pflegeheim" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 29.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Berechnung Eigenanteil Pflegeheim"
- Veröffentlichung der Themenwelt Eigenanteil Pflegeheim berechnen.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite