Frau Ebert (Name geändert) zählt zu unseren über 20 Millionen jährlichen Besuchern. Sie bat uns um Rat, wie hoch 2026 der Eigenanteil für ihren Pflegeheimplatz sein wird. Wir haben sie beraten und zeigen die Herleitung des Eigenanteils anhand ihres Beispiel.
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So konnten wir den Pflegeheim-Eigenanteil ermitteln.
Grundlagen für das Beispiel
Frau Ebert benötigt dringend einen Pflegeheimplatz. In der Nähe ihrer Tochter findet sie ein passendes Seniorenhaus. Nun stellt sich die Frage, ob sie sich den Platz leisten kann. Sie möchte deshalb wissen, welchen Eigenanteil sie nach den Zuschüssen der Pflegekasse selbst tragen muss.
- Frau Ebert hat Pflegegrad 3.
- Die monatlichen Gesamtkosten des Pflegeheims liegen bei 5.000 Euro.
- Davon entfallen 3.000 Euro auf Pflegeleistungen.
- Für Ausbildungsumlagen fallen 150 Euro im Monat an.
1. Zuschuss 2026 für Pflegegrad
Im Jahr 2026 gelten folgende Zuschüsse der Pflegekasse zu den Pflegekosten:
- 131 Euro bei Pflegegrad 1
- 805 Euro bei Pflegegrad 2
- 1.319 Euro bei Pflegegrad 3
- 1.855 Euro bei Pflegegrad 4
- 2.096 Euro bei Pflegegrad 5
Der Zuschuss wird nur bis zur Höhe der pflegebedingten Aufwendungen gezahlt.
Pflegebedingte Aufwendungen
In Frau Eberts Beispiel bestehen diese Aufwendungen aus den Pflegekosten von 3.000 Euro und den Ausbildungskosten von 150 Euro. Zusammen ergibt das 3.150 Euro.
Frau Ebert erhält bei Pflegegrad 3 einen monatlichen Zuschuss von 1.319 Euro.
2. Zuschuss 2026 für Aufenthaltsdauer
Seit 2022 gibt es zusätzlich den Leistungszuschlag der Pflegekasse. Dieser wurde in der Zwischenzeit noch einmal erhöht. Er hängt von der Dauer des Heimaufenthalts ab und gilt für Pflegegrad 2 bis 5.
- 15 % des pflegebedingten Eigenanteils bei bis zu 12 Monaten Aufenthalt
- 30 % bei mehr als 12 bis 24 Monaten
- 50 % bei mehr als 24 bis 36 Monaten
- 75 % ab mehr als 36 Monaten
Um den Zuschlag zu ermitteln, muss zuerst der pflegebedingte Eigenanteil feststehen.
Herleitung des pflegebedingten Eigenanteils
Die pflegebedingten Aufwendungen von Frau Ebert betragen 3.150 Euro (3.000 Euro Pflegekosten und 150 Euro Ausbildungskosten). Davon wird der Zuschuss aus Schritt 1 abgezogen (1.319 Euro). Es bleibt ein pflegebedingter Eigenanteil von 1.831 Euro.
Daraus ergeben sich für Frau Ebert folgende weiteren Zuschüsse:
- im ersten Jahr: 15 % von 1.831 Euro = 274,65 Euro
- im zweiten Jahr: 30 % von 1.831 Euro = 549,30 Euro
- im dritten Jahr: 50 % von 1.831 Euro = 915,50 Euro
- ab dem vierten Jahr: 75 % von 1.831 Euro = 1.373,25 Euro
3. Ermittlung des Eigenanteils
Nun werden in unserem Beispiel die Zuschüsse aus Schritt 1 und Schritt 2 von den monatlichen Gesamtkosten von 5.000 Euro abgezogen. So ergibt sich der Eigenanteil, den Frau Ebert selbst zahlen muss.
Frau Eberts Eigenanteil entwickelt sich wie folgt:
- Eigenanteil im ersten Jahr
 5.000 Euro − 1.319 Euro − 274,65 Euro = 3.406,35 Euro
- Eigenanteil im zweiten Jahr
 5.000 Euro − 1.319 Euro − 549,30 Euro = 3.131,70 Euro
- Eigenanteil im dritten Jahr
 5.000 Euro − 1.319 Euro − 915,50 Euro = 2.765,50 Euro
- Eigenanteil ab dem vierten Jahr
 5.000 Euro − 1.319 Euro − 1.373,25 Euro = 2.307,75 Euro
Im Beispiel mit Gesamtkosten von 5.000 Euro sinkt der Eigenanteil durch die Zuschüsse der Pflegekasse über die Jahre deutlich. Ab dem vierten Jahr liegt er bei weniger als der Hälfte der Gesamtkosten.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Berechnung Eigenanteil Pflegeheim" verwendet:
- Vollstationäre Pflege im Heim (Bundesgesundheitsministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Berechnung Eigenanteil Pflegeheim" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 25.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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