Eigenanteil zur vollstationären Pflege

Beispiel zur Ermittlung des Eigenanteils zum Pflegeheim

Thema Pflegeheim Eigenanteil ﹣ Beispiel

Frau Ebert (Name geändert) zählt zu unseren über 20 Millionen jährlichen Besuchern. Sie bat uns um Rat, wie hoch 2025 der Eigenanteil für ihren Pflegeheimplatz sein wird. Wir haben sie beraten und zeigen die Herleitung des Eigenanteils anhand ihres Beispiel.

Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Pflegeheim Eigenanteil. Mehr über mich: Stefan Banse

Folgende Seiten empfehle ich

So konnten wir Frau Eberts Eigenanteil zum Pflegeheim ermitteln.

Grundlagen für das Beispiel

Frau Ebert benötigt dringend einen Pflegeheimplatz. In der Nähe ihrer Tochter befindet sich ein geeignetes Seniorenhaus. Frau Ebert fragt sich, ob sie sich das leisten kann. Sie möchte daher ihren Eigenanteil, also die Kosten ermitteln, die sie nach den Zuschüssen der Pflegekasse selber zahlen muss.

  • Frau Ebert hat Pflegegrad 3.
  • Die monatlichen Pflegeheimkosten betragen insgesamt 5.000 Euro.
  • Davon betragen die monatlichen Kosten für die Pflege 3.000 Euro und
  • die monatlichen Umlagen für die Ausbildung betragen 150 Euro.

1. Zuschuss 2025 für Pflegegrad

Der gesetzliche Zuschuss zu den Pflegekosten beträgt 2025

  • 131 Euro bei Pflegegrad 1
  • 805 Euro bei Pflegegrad 2
  • 1.319 Euro bei Pflegegrad 3
  • 1.855 Eurobei Pflegegrad 4
  • 2.096 Euro bei Pflegegrad 5

Der Zuschuss kann jedoch höchstens so hoch sein, wie die monatlichen pflegebedingten Aufwendungen:

Pflegebedingte Aufwendungen

Die pflegebedingten Aufwendungen setzen sich in unserem Beispiel zusammen aus den monatlichen Pflegekosten in Höhe von 3.000 Euro und den Ausbildungskosten über 150 Euro. Sie betragen somit 3.150 Euro.

Frau Eberts Zuschuss der Pflegekasse beträgt bei Pflegegrad 3 monatlich 1.319 Euro.

2. Zuschuss 2025 für Aufenthaltsdauer

Seit 2022 und zuletzt 2024 erhöht gibt es einen weiteren Zuschuss, den sogenannten Leistungszuschlag durch die Pflegekasse. Dieser richtet sich nach den voll­stationären Gesamt­aufenthalts­monaten und wird bei Pflegegrad 2 bis 5 gewährt. Er beträgt

  • 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils bei bis zu 12 Monaten Aufenthalt,
  • 30 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils bei bis zu 24 Monaten Aufenthalt,
  • 50 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils bei bis zu 36 Monaten Aufenthalt,
  • 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils ab 36 Monaten Aufenthalt,

Zur Ermittlung des Zuschusses muss also zunächst noch die Höhe des pflegebedingten Eigenanteils bestimmt werden:

Herleitung pflegebedingter Eigenanteil

Der pflegebedingte Eigenanteil entspricht den pflegebedingten Aufwendungen, also den Pflege- und Ausbildungskosten über zusammen 3.150 Euro abzüglich des obigen, unter 1. ermittelten Zuschusses der Pflegekasse also in unserem Beispiel 3.150  minus 1.319 Euro gleich 1.831 Euro.

Somit ergeben sich für Frau Ebert folgende weiteren Zuschüsse:

  • Im ersten Jahr: 15% von 1.831 Euro = 274,65 Euro
  • Im zweiten Jahr: 30% von 1.831 Euro = 549,30 Euro
  • Im dritten Jahr: 50% von 1.831 Euro = 915,50 Euro
  • Ab dem vierten Jahr: 75% von 1.831 Euro = 1.373,25 Euro

3. Ermittlung des Eigenanteils

Schließlich können wir in unserem Beispiel die beiden unter 1. und 2. ermittelten Zuschüsse der Pflegekasse von den monatlichen Pflegeheimkosten von 5.000 Euro abziehen, um die Eigenanteile zu erhalten.

Frau Eberts Eigenanteil entwickelt sich folgendermaßen:

  • Eigenanteil im ersten Jahr
    5.000 Euro −1.319 Euro − 274,65 Euro = 3.406,35 Euro
  • Eigenanteil im zweiten Jahr
    5.000 Euro −1.319 Euro − 549,30 Euro = 3.131,70 Euro
  • Eigenanteil im dritten Jahr
    5.000 Euro −1.319 Euro − 915,50 Euro = 2.765,50 Euro
  • Eigenanteil ab dem vierten Jahr
    5.000 Euro −1.319 Euro − 1.373,25 Euro = 2.307,75 Euro

In unserem Beispiel mit Gesamtkosten von 5.000 Euro führen die Zuschüsse der Pflegekasse im Laufe der Jahre dazu, dass der Eigenanteil immerhin weniger als die Hälfte der Gesamtkosten beträgt.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Berechnung Eigenanteil Pflegeheim" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Berechnung Eigenanteil Pflegeheim" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 25.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Berechnung Eigenanteil Pflegeheim"

vgwort added1bbb5b34e12aa6f309746cfd246